Lothar Hay

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eine persönliche Erklärung als Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtags abgeben.
Erstens. Ich bin am 23. Juni 2009 von Herrn Wiegard per SMS wegen der HSH Nordbank um Rückruf gebeten worden.
Zweitens. Herr Wiegard hat mich telefonisch über fünf Punkte in Kenntnis gesetzt: Besetzung des
Aufsichtsrats durch die Anteilseigener, Hauptversammlung, Konstituierung des Aufsichtsrats, Vertrag Professor Dr. Nonnenmacher, besondere Einbindung der Anteilseigner in den Restrukturierungsprozess.
Drittens. Ich bin von Herrn Wiegard gebeten worden, die sozialdemokratischen Ministerinnen und Minister und den Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion über diese fünf Punkte zu informieren.
Viertens. Die von Herrn Wiegard erhaltene Mail mit einer kurzen Darstellung der fünf Punkte habe ich über mein Büro am 25. Juni 2009 weiterleiten lassen. Frau Erdsiek-Rave habe ich gebeten, mit Herrn Stegner Kontakt aufzunehmen.
Fünftens. In dem Telefonat habe ich Herrn Wiegard als Aufsichtsratsmitglied mein grundsätzliches Einvernehmen zu dieser Vorgehensweise mitgeteilt. Ich habe mich davon leiten lassen, dass die gefundene Lösung die kostengünstigere ist. Ein Wechsel an der Spitze der HSH Nordbank hätte nicht absehbare Folgen für die Bank und die Anteilseigner gehabt.
Sechstens. Der Präsidialausschuss der HSH Nordbank ist ausschließlich für Vertragsangelegenheiten mit Vorstandsmitgliedern zuständig. Dem Präsidialausschuss habe ich nicht angehört. Die Terminierung des Präsidialausschusses am 26. Juni war mir nicht bekannt.
Siebtens. Auf Drängen der SPD hat es am 30. Juni 2009 eine kleine Koalitionsrunde gegeben. In dieser Runde haben weder Frau Erdsiek-Rave noch Herr Stegner der Vertragsangelegenheit Professor Nonnenmacher zugestimmt. Eine Zustimmung wurde auch nicht eingefordert. Eine Behandlung im Kabinett am 30. Juni hat es nicht gegeben.
Achtens. Das Verhalten von Herrn Professor Nonnenmacher halte ich persönlich für unmoralisch und instinktlos. Trotzdem habe ich mich aus den unter Punkt 5 genannten Gründen für diese Lösung entschieden - zum Wohle der Bank und zum Wohle des Anteilseigner, des Landes Schleswig-Holstein.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die gemeinsame Verantwortung, die Sicherheit der Menschen in Schleswig-Holstein auf hohem Niveau zu gewährleisten. Dazu ist eine personell und sächlich angemessen ausgestatte Landespolizei notwendig. Dabei setzt
uns die Haushaltssituation des Landes einerseits Grenzen, führt uns andererseits aber auch zu kreativen Lösungen. Das galt bereits für die Polizeireform III und gilt ebenso für die Strategie 2012.
Mein Vorgänger, Dr. Stegner, hat Ihnen die Strategie 2012 der Landespolizei zu Beginn des Jahres 2007 erläutert. Anhand von Beispielen hat er beschrieben, wie sich die Aufgaben der Landespolizei in den letzten Jahren entwickelt haben sowie die Bezüge zwischen den Aufgaben und die gestiegenen Anforderungen an das Personal hergestellt.
Der Bericht einer Arbeitsgruppe aus dem Februar 2008 bestätigt, dass die Landespolizei aktuell wie auch künftig über die Kapazitätsgrenze hinaus ausgelastet sein wird. Tatsächlich lösen neue Aufgaben und gestiegene Anforderungen einen zusätzlichen Personalbedarf aus. Die Haushaltslage lässt es nicht zu, diesem Bedarf mit zusätzlichen neuen Planstellen zu begegnen. Die Landespolizei muss daher die vorhandenen Gestaltungsspielräume nutzen. Dazu gibt es aus meiner Sicht keine Alternative. Ich habe daher im März 2008 unter dem Titel „Projekt Polizei 2012“ den Auftrag gegeben, bis zum Jahresende 2008 unter anderem ein Rahmenkonzept für eine Organisation der Dienststellen in der Fläche zu entwickeln, das - ich betone ausdrücklich - regionale Besonderheiten angemessen berücksichtigt.
Der Abschlussbericht wurde durch den Projektleiter termin- und auftragsgerecht zum 17. Dezember 2008 vorgelegt. Aus meiner Sicht hat die Landespolizei damit erneut bewiesen, dass sie aus eigener Kraft umfassende Reformprojekte - auch unter großem Zeitdruck - erfolgreich gestalten kann. Mein Dank gilt daher den Verantwortlichen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Projektes Polizei 2012.
Meine Damen und Herren, aus dem Abschlussbericht habe ich für die Landespolizei Leitlinien für den weiteren Umgang mit den Ergebnissen formuliert. Wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Redezeit lassen Sie mich zwei Aspekte dabei besonders hervorheben.
Erstens. Die Polizei hat in den vergangenen Jahren wichtige und notwendige Reformen vollzogen. Wir brauchen jetzt eine Phase der Konsolidierung. Das ist aus meiner Sicht kein Reformstopp, aber eine klare Absage an neue grundlegende Veränderungen, die die gesamte Landespolizei durchschütteln würden.
(Beifall des Abgeordneten Werner Kalinka [CDU] Insofern stellt der Abschlussbericht kein Umset- zungskonzept dar. Er ist vielmehr eine geeignete Grundlage und kann als Rahmen einer künftig denkbaren Polizeiorganisation unterhalb der Polizeidirektionen dienen. Ein Schwerpunkt der nun anstehenden Betrachtung liegt dabei auf der re- gionalen Ebene bei den Polizeidirektionen. Die bes- ten Veränderungen sind übrigens immer die, die nicht von oben geplant werden, sondern sich durch entsprechende Meldungen von unten aus dem Ar- beitsalltag der Polizei punktuell ergeben. (Beifall bei SPD, CDU und SSW)
Zweitens. Eine klare Aussage zu der Zukunft der Polizeistationen im ländlichen Raum - nicht nur, weil interessierte Zuhörer aus Langenhorn hier sind -: Für die Landesregierung ist die Präsenz der Polizei im ländlichen Raum aus meiner Sicht weiterhin unverzichtbar.
Flächendeckende Auflösungen von ein- und zweimännigen Polizeistationen wird es daher nicht geben.
Ich habe immer wieder betont, dass die Auflösung kleiner Polizeistationen nach der Rasenmähermethode nicht infrage kommt. Dabei bleibe ich auch. Dies bedeutet jedoch keine immerwährende Bestandsgarantie für jede einzelne Polizeistation. Es hat auch in der Vergangenheit schon Schließungen gegeben. Die Auflösung einer kleinen Dienststelle wird auch künftig eine auf den Einzelfall bezogene und sachorientierte Entscheidung sein.
Das sieht der entsprechende Erlass auch so vor, und alle geplanten Organisationsänderungen stehen darüber hinaus auch unter dem ausdrücklichen Zustimmungsvorbehalt des Ministers.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es besteht kein Zweifel: Die Landespolizei muss ihre Organisation auf die veränderten Rahmenbedingungen einstellen. Organisationsaufbau und die Arbeitsabläufe sind davon gleichermaßen betroffen. Die Strategie 2012, das Projekt 2012 und meine an unsere Polizei gerichteten Leitlinien versetzen die Landespolizei in die Lage, ihre Organisation unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten in den näch
sten Jahren schrittweise fortzuentwickeln. Dies wird aber nicht mehr das Geschäft des Projektes Polizei 2012 sein, sondern ist nun Aufgabe des Landespolizeiamtes und der Polizeidirektionen vor Ort.
Ein kurzer Hinweis, weil es ja in dieser Woche durch die Medien ging, zu dem Artikel in den „Lübecker Nachrichten“: „Dorfpolizei werden die Streifenwagen weggenommen“. Die sogenannten einmännigen Polizeistationen hatten noch nie einen Anspruch auf ein Dienstfahrzeug und wurden deshalb auch generell nicht damit ausgestattet.
Zur Verfahrensweise bei Einsätzen ist Folgendes zu sagen: Zum Beispiel wird bei einem Verkehrsunfall von der Einsatzstelle in der Regel ein weiterer Streifenwagen zur Unterstützung entsandt. Somit wäre auch der Beamte einer einmännigen Station mit Zivilfahrzeug nicht allein und ungesichert. Müssen aufgrund der Einsatzsituation Sonderrechte - das ist der Einsatz von Blaulicht und Martinshorn - in Anspruch genommen werden, wird von der Einsatzleitstelle immer ein Streifenwagen entsandt. Das war die Praxis und wird auch immer die Praxis bleiben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wadephul hat im Wesentlichen das gesagt, was auch meine Auffassung ist. Wir werden gemeinsam mit unserem Koalitionspartner für die Januar-Tagung des Landtages einen Gesetzentwurf vorlegen, der die jetzige Regelung durch eine Kannregelung ersetzen wird. Diese Regelung soll rückwirkend für das Schuljahr 2007/2008 gelten. Wir werden gemeinsam einen Weg finden, wie die kommunale Ebene durch finanzielle Hilfen in den Zustand versetzt werden kann, dass sie dieses auch zurückzahlen wird. Details werden durch den Gesetzentwurf im Januar vorgelegt werden.
Ich freue mich, dass wir damit gemeinsam einen Weg gehen, der inzwischen auch das Votum beider Parteitage ist. Wir haben dieses Votum unseres Parteitages im März dieses Jahres erlebt.
Was einige Details betrifft, ist es sicherlich ein schmerzhafter Prozess, den die beiden großen Parteien in den letzten Wochen und Monaten durchgemacht haben. Man kann natürlich im Nachhinein bei dem einen oder anderen empfinden, dass man es hätte besser machen können. Ich habe nur von meinem Großvater gelernt: Wenn man einen Fehler macht und dieses feststellt, dann steht man dazu und versucht, diesen Fehler dann möglichst - und in diesem Fall gemeinsam mit dem Koalitionspartner zu korrigieren. Diesen Weg wollen wir gehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erkenne in dem Antrag des SSW keinen dringlichen Antrag. Erstens. Wenn der Kreistag Nordfriesland am Ende der letzten Woche einen offensichtlich rechtswidrigen Beschluss gefasst hat, dann ist es nach dem Gesetz des Landes Schleswig-Holstein Aufgabe des Landrats, diesen Beschluss zu beanstanden. Sollte er dies nicht tun, ist in einem nächsten Schritt das Ministerium zuständig, das für die Ausführung des Schulgesetzes zuständig ist. Es ist dann aufgefordert, hier ein Gespräch zu führen.
Im Fall Dithmarschen ist das zuständige Bildungsministerium tätig geworden. Sollte dies ebenfalls zu keiner Veränderung des Beschlusses des Kreistages Nordfriesland führen, ist die Kommunalaufsicht zuständig. Das ist das Innenministerium. Das ist das Verfahren, das im Gesetz des Landes SchleswigHolstein steht. Wir haben hier die Verpflichtung abgegeben, Gesetz und Verfassung des Landes Schleswig-Holstein zu achten. Das sage ich nur zur Erinnerung.
Zweitens. Wenn hier dem Innenminister unterstellt wird, offen zum Rechtsbruch aufgefordert zu haben, dann ist das ehrabschneidend und ich weise das mit Empörung zurück. Das hat es nicht gegeben. Wir haben zu diesem ganzen Komplex eine politische Auffassung, die wir mehrfach geäußert haben.
Drittens. Herr Ministerpräsident es ist auch nicht gut, wenn Sie als derjenige, der einen Eid geleistet hat, gestern Abend im „Schleswig-Holstein Magazin“ sagen, in Teilen des Landes konnte ein Gesetz
nicht umgesetzt werden. Das halte ich für nicht in Ordnung. Wir haben die Verpflichtung, Gesetze im ganzen Land umzusetzen.
Frau Präsidentin! Das mache ich mit großem Vergnügen!
Es ist ein sehr schwieriges Thema, das die Föderalismuskommission im Augenblick in Berlin zu diskutieren hat. Gäbe es leichter auf der Hand liegende Lösungen für eine Neuordnung der Finanzbeziehungen, wären sie gleich in der ersten Föderalismuskommission erledigt worden.
Mit erledigt wurde allerdings eine Festschreibung, die für die ostdeutschen Länder allgemeine Sicherheit und für die westdeutschen Länder zumindest Planungssicherheit schafft, nämlich die Festschreibung des Solidarpakts bis zum Jahr 2019. Ich möchte gleich zu Beginn betonen, dass daran nicht gerüttelt wird. Es gab dazu einmal eine Äußerung einer Fraktionsvorsitzendenkollegin aus NordrheinWestfalen. Das war aber eine einzelne Äußerung, die auch in Nordrhein-Westfalen auf keinerlei fruchtbaren Boden fiel.
Bei der Konnexität, dem Zusammenhang zwischen Regelungskompetenz und Finanzierungsverantwortung, ist schon vieles auf den Weg gebracht worden, wenngleich ich mir eine Regelung wünsche,
die so deutlich ist wie die Regelung in unserer Landesverfassung. Ich weiß aber, dass hier auf Bundesebene noch viel zu diskutieren bleibt, bis wir im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu einer solchen Regelung kommen werden. Die Berliner Erklärung der Landtagspräsidenten hat wesentliche Wünsche und Forderungen der Landesparlamente benannt. Ich stehe ausdrücklich hinter dieser Erklärung. Ich habe an der Konferenz teilgenommen, auch wenn sich die SPD-Fraktionsvorsitzendenkonferenz, in der das Einstimmigkeitsprinzip gilt, inklusive der Bundestagsfraktion nicht ausdrücklich dazu bekannt hat. Ich persönlich kann das aber durchaus machen.
Die Arbeit der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-LänderFinanzbeziehungen ist zum einen von ihrem Willen geprägt, eine gute Lösung zu finden. Zum anderen ist sie von objektiv unterschiedlichen Interessenlagen geprägt. Die Linien verlaufen nicht wie gewohnt durchgängig zwischen Ost und West oder zwischen SPD und CDU oder auch zwischen den nördlichen und den südlichen Ländern. Sie verlaufen nicht einmal zwischen den eher armen und den eher reichen Bundesländern. Wir haben es mit einer sehr komplexen Struktur zu tun, bei der jede Änderung an einem beliebigen Punkt Verwerfungen an anderen Punkten zur Folge hat.
Lassen Sie mich die aus meiner Sicht wesentlichen Konfliktpunkte kurz benennen. Der erste Punkt ist eigentlich eine Binsenweisheit, aber man muss ihn an erster Stelle nennen: Der Bund will auf keinen Fall mehr bezahlen als bisher. Das wollen die Länder auch nicht. Einigkeit könnte bei der Vereinbarung einer verbindlichen Neuverschuldungsgrenze erzielt werden. Herr Präsident Kayenburg hat zu Recht auf die folgende Frage hingewiesen: Was aber soll geschehen, wenn ein Land wegen seiner hohen Zins- und Tilgungslasten gar nicht in der Lage wäre, diese Grenze einzuhalten?
Über den Umgang mit den Altschulden gehen die Auffassungen weit auseinander. Einem Fondsmodell, wie es unsere Landesregierung und mit leicht unterschiedlichen Regelungen auch die baden-württembergische Landesregierung vorgestellt hat, werden derzeit noch wenig Chancen auf Umsetzung eingeräumt. Hier bedarf es noch weiterer Überzeugungsarbeit. Aus meiner Sicht kann es eine Neuverschuldungsgrenze ohne eine Lösung für die Altschulden nicht geben. Das wäre ein Weg, den ich persönlich nicht mitgehen könnte.
Das Fondsmodell sieht vor, dass ein Teil des den Ländern zustehenden Anteils an der Einkommensteuer in einen Entschuldungsfonds eingezahlt
wird. Dagegen wehren sich - aus ihrer Sicht verständlich - diejenigen Länder, die weniger hoch verschuldet sind, aber für die Altschulden der anderen Länder mit aufkommen müssten. Insofern ist Baden-Württemberg wirklich ein positives Beispiel.
Bei der Einbeziehung der kommunalen Finanzen gibt es ebenfalls große Unterschiede. Ich nenne hier nur Bayern als Beispiel für ein Bundesland, in dem der Landeshaushalt vergleichsweise gut dasteht. Die kommunalen Haushalte sind hier hingegen eher höher verschuldet. Ganz im Gegensatz dazu steht beispielsweise Schleswig-Holstein. Wir haben einen hoch belasteten Landeshaushalt und eine vergleichsweise günstige kommunale Finanzsituation.
Die Forderung nach einer Stärkung der finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder ist grundsätzlich richtig, jedoch finden sich auch hierbei erhebliche Risiken, die man ausdrücklich nennen muss. Einer Steuerautonomie der Länder stehe ich kritisch gegenüber. Gleiches gilt für eigene Heberechte der Länder bei bestimmten Steuern. Ich befürchte, dass dann, wenn es zu einer solchen Öffnung käme, ärmere Länder der Situation ausgesetzt wären, entweder ihre Steuern erhöhen zu müssen und damit möglicherweise die Konjunktur zu schwächen oder aber in Konkurrenz zu ihren Nachbarnländern ihre Steuern senken zu müssen, was in der Folge zu gravierenden Einschnitten in Kernbereichen wie Bildung oder Sicherheit führen würde. Damit wäre aus meiner Sicht zumindest die Gefahr gegeben, dass die Lebensverhältnisse im Vergleich der Länder weiter auseinanderklaffen.
Die Einbeziehung von Vertretern der Landtage mit beratender Stimme, Herr Kayenburg hat darauf hingewiesen, hier sind wir insgesamt zu viert, hat ihren Grund in objektiv unterschiedlichen Interessen von Parlament und Regierung. Aus Sicht der Landtagsvertreter in der Föderalismuskommission birgt selbst die Einigung auf einen Minimalkonsens noch erheblichen Klärungsbedarf. Gemeint ist hier die Umstellung auf das System einer Schuldenbremse. Mit jedem bundeseinheitlichen Grundprinzip wird die Rolle der Landesparlamente als Haushaltsgesetzgeber geschwächt. Allerdings könnte eine Schuldenbremse so ausgestaltet werden, dass die gesetzgeberischen Kompetenzen gestärkt werden. Ich denke beispielsweise an die Bewertung der jeweiligen konjunkturellen Situation, an die Führung eines Ausgleichskontos und an die Verwendung von Überschüssen. Daher gilt es abzuwägen, welche grundsätzlichen Festlegungen so notwendig und sinnvoll sind, dass eine Einschränkung der Haushaltsgesetzgebungskompetenz von den Ländern akzeptiert werden kann. Wenn also eine
Schuldengrenze verbindlich festgelegt wird, dann muss das Recht des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber gewahrt bleiben.
Lassen Sie mich kurz auf das Modell der Schuldengrenze eingehen. Bislang ist es so, dass die Höhe der Investitionen dafür ausschlaggebend ist, in welchem Ausmaß die Neuverschuldung erhöht werden darf. Die geltende Regelung des Artikels 115 birgt zahlreiche Nachteile. Sie lässt zu viele Ausweichmöglichkeiten wie beispielsweise Schattenhaushalte und Ausnahmetatbestände zu und sie vernachlässigt - selbstkritisch gesagt - den Aspekt des Vermögensverzehrs.
Eine Schuldenbremse koppelt dagegen die Ausgaben eng an die Einnahmen. Ausgaben dürfen nur dann erhöht werden, wenn ihre Finanzierung durch entsprechende Verzichte oder ergänzende Einnahmen gesichert ist. Eine strikte Bindung in jedem einzelnen Haushaltsjahr wäre jedoch kontraproduktiv, weil sie lediglich prozyklische Eingriffe ermöglichen würde. Das ist wenig zielführend, wenn die Konjunktur nachlässt und gezielte Förderinstrumente geboten wären. Daher erfolgt eine Verteilung über mehrere Jahre: In einer Rezession sind in einem gewissen Ausmaß Defizite zugelassen. Sie müssen aber in der folgenden Hochkonjunktur wieder ausgeglichen werden. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur jetzt geübten Praxis, denn ein Blick zurück zeigt, dass sich die Verschuldung der öffentlichen Haushalte über alle Konjunkturzyklen hinweg stetig nur in eine Richtung bewegt hat, nämlich nach oben.
Die Schuldenbremse ist ein vergleichsweise einfaches und transparentes Verfahren mit vier herausragenden Merkmalen, die ich kurz zusammenfassen will: Erstens: Einfache Ausgabenregel mit Bindungswirkung. Die Höhe der Ausgaben ist an die Höhe der Einnahmen gekoppelt. Zweitens: Berücksichtigung von Ausnahmefällen wie zum Beispiel von konjunkturellen Schwankungen. Drittens: Führung eines Ausgleichskontos für Über- und Unterschreitungen bei den Ausgaben. Viertens: Vorgaben zur Verwendung außerordentlicher Einnahmen.
Insbesondere beim zweiten Punkt, nämlich bei den konjunkturellen Schwankungen und bei den Ausnahmefällen. kommt den Parlamenten eine wichtige Rolle zu. Sie sollten darüber entscheiden, ob eine Situation eingetreten ist, in der Defizite erlaubt sind. Die parlamentarische Debatte ist aus meiner Sicht anderen Instrumenten - etwa einem Sachverständigenrat - bei Weitem vorzuziehen, zumal es jedem Parlament unbenommen ist, im Vorfeld seiner Entscheidung die Sachkompetenz von Fachleuten hinzuzuziehen.
- Herr Kollege Neugebauer, aus Sicht der Landtage dringe ich auch darauf, dass die notwendigen Änderungen nicht nur im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch in jeder einzelnen Landesverfassung verbindlich geregelt werden. Wir brauchen ein neues und transparentes System zur Begrenzung der Verschuldung auf allen Ebenen. Das jetzige System hat sich eindeutig nicht bewährt. Es gibt aber noch erheblichen Diskussionsbedarf über die Frage des Umgangs mit den Altschulden und über die Frage des Umfangs der finanziellen Autonomie der Länder. Die Föderalismuskommission hat sich in sehr sachorientierter und lösungsorientierter Weise mit den Finanzthemen befasst. Wir stehen kurz vor einem Abschluss. In den kommenden Monaten wird es um die Verwaltungsthemen gehen. Hierbei geht es unter anderem auch darum, ob man - abweichend von bundeseinheitlichen Standards - auf Länderebene vorgehen kann. Das ist ein sehr diffiziles und sehr kritisch diskutiertes Thema.
Ich bin trotzdem sehr zuversichtlich, dass diese Debatte ebenso konstruktiv geführt wird. Am Ende sollte die Verständigung auf ein Paket stehen, mit dem alle Beteiligten leben können und das vor allem zukunftsorientiert ist, denn eine weitere Föderalismusreform wird es aus meiner Sicht zumindest in den nächsten 20 Jahren nicht geben. Es bestünde so die Gefahr, dass wir zu kurz gesprungen sind. Alle Mitglieder der Föderalismuskommission sind sich bewusst, dass es um die wichtige Frage geht, welche Lasten wir kommenden Generationen aufbürden und welche Entscheidungsspielräume wir ihnen ermöglichen. Politik ist kein Selbstzweck. Politik hat die Aufgabe, verantwortlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Es geht darum, die Schulden zu begrenzen und langfristig zu reduzieren. Ferner geht es um Gestaltungsmöglichkeiten.
Damit Sie wissen, warum dieses Thema für uns im Landtag wirklich ein aktuelles Thema ist, sage ich: Ziel ist es laut Aussage der beiden Kommissionsvorsitzenden, die Arbeit im Jahr 2008 erfolgreich abzuschließen. Insofern ist das nächste Jahr auch für uns hier im Kieler Landtag ein ganz entscheidendes Jahr, in dem wir uns mit Stimme und Gewicht in die Diskussion einbringen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten beabsichtigen genauso wie unser Koalitionspartner, die Koalition fortzusetzen und somit den Antrag der vereinten Opposition auf vorzeitige Beendigung der 16. Wahlperiode abzulehnen.
Wir sehen unsere bisherige Zusammenarbeit im Rückblick als erfolgreich an. Ich nenne hier nur die ersten Schritte. Das sind die ersten Schritte zur Haushaltskonsolidierung und das neue Schulgesetz. Herr Kollege Wadephul hat dankenswerterweise schon dargestellt, was in zweieinhalb Jahren gemacht worden ist. Er hat dargestellt, was wir in den nächsten zweieinhalb Jahren noch an großen Aufgaben für unser Land gemeinsam leisten wollen. Ich verzichte bewusst auf eine Wiederholung. Das ist das, was wir als SPD-Fraktion genauso sehen.
Innenminister Dr. Stegner hat durch seine Entscheidung zum Rückzug von seinem Amt am 15. Januar 2008 auch persönlich einen Beitrag zur Weiterführung dieser Koalition geleistet, der ihm mit Sicherheit nicht leichtgefallen ist. Wenn wir uns in der Koalition alle mit der nötigen Achtung und dem Willen zu inhaltlichen Kompromissen begegnen, ist mir um eine erfolgreiche Weiterarbeit nicht bange.
Auf die Vorhaben für die zweite Hälfte der Legislaturperiode sind Ministerpräsident Carstensen und die stellvertretende Ministerpräsidentin, Frau Ute Erdsiek-Rave, gestern in der Pressekonferenz ausführlich eingegangen. Ich verzichte bewusst auf eine Wiederholung und schließe das ein, was der Kollege Wadephul heute gesagt hat.
Wenn die Nordkonjunktur an Fahrt verliert, so muss der UV-Nord-Vorsitzende Professor Driftmann als mit entscheidenden Grund auch die internationale Krise der Finanzmärkte benennen, bevor er andere Dinge, die nicht im direkten Zusammenhang damit stehen, nennt, und immer wissen, auf welchem Niveau sich die Konjunkturdaten in Schleswig-Holstein inzwischen bewegen. Auch ein Erfolg der gemeinsamen rot-schwarzen Landesregierung.
Ich bin erstmals seit Beginn meiner politischen Tätigkeit als Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtages in einer Großen Koalition tätig. Von Anfang an waren die Erwartungen auch wegen der theoretischen Möglichkeit einer verfassungsändernden Mehrheit besonders hoch. Vielleicht muss man heute sagen: unrealistisch hoch, denn neben dieser Möglichkeit unterscheidet sich eine Große Koalition von anderen Konstellationen kaum. Ich habe diese Erfahrung seit 1996 machen können. In dieser Großen Koalition müssen wir wie in jeder anderen inhaltliche Differenzen für mögliche Kompromisse überbrücken. Dies werden wir auch beim Nichtraucherschutz hinbekommen.
Im November wird dieses Gesetz vom Hohen Haus verabschiedet werden.
Die Gräben sind oft breit und die notwendige Suche nach sinnvollen Kompromissen ist oft aufwendig. Wir haben aber immer wieder bewiesen, dass es funktionieren kann. Hier wollen wir anknüpfen und weiterarbeiten.
Warum stellt nun die vereinte Opposition den Antrag auf Auflösung des Landtages? - Mein Befund: SSW und Grüne sind dem Selbstinszenierer und Oppositionsführer Wolfgang Kubicki auf den Leim gegangen. Wohl wissend, dass man gemeinsam nur über 10 von nötigen 46 Stimmen verfügt, wird unter dem Vorwand, Schaden vom Land abwenden zu wollen, ein Antrag gestellt, der die viel beschworene Politikverdrossenheit sicherlich nicht verringern wird.
Mit Blick auf die Motivation des Herrn Oppositionsführers muss es erlaubt sein zu fragen: Was, Herr Kubicki, würden Sie eigentlich noch alles tun, wenn Sie die Chance hätten, mediale Aufmerksamkeit in größerem Umfang zu gewinnen? In Ihrer „Lebensbeichte“ vom 8. Mai 2005 gegenüber dem allseits geschätzten FAZ-Journalisten Volker Zastrow, die man ebenfalls schon wieder für eine Selbstinszenierung halten könnte,
sagen Sie den Satz: „Nein, nein, ich brauche wirklich Persönlichkeitsunterricht.“ - Ich weiß nicht, ob das helfen könnte, Herr Kubicki. Aber Sie sollten es versuchen.
Die inhaltliche Übereinstimmung der heute tatkräftig vereinten Opposition ist ansonsten in vielen Punkten gering. Herr Kollege Wadephul hat dan
kenswerterweise darauf hingewiesen. Ich will nur ein Beispiel nennen, weil mich das auch wirklich ärgert.
Bei der Kreisgebietsreform, Frau Kollegin Spoorendonk, gibt es ein völliges Auseinanderklaffen. Die Liberalen wollen - mit Ausnahme von Herrn Kubicki - gar nichts. Der SSW möchte Gemeinden zu Einheiten mit mindestens 8.000 Einwohnern zusammenlegen. Und die Grünen wollten zumindest bis zum vergangenen Wochenende vier Großkreise haben. Das ist nur ein Beispiel für die Uneinigkeit.
Wir als Koalition haben ein Konzept. Wir haben eine Position. Wir haben ein Ziel. Das Ziel werden wir in dieser Legislaturperiode erreichen. Dazu sind die ersten Ansätze gemacht worden. Wir werden die Dinge gemeinsam in diesem Hohen Haus beschließen.
Herr Oppositionsführer, Sie sagen, wir bewegten in diesem Land nichts. Aber die Ämterreform, die wir gemacht haben, ist doch die größte Reform der letzten 30 Jahre im kommunalen Bereich. Das war ein gewaltiges Stück Arbeit. Wie erfolgreich wir sind, werden wir nach der Kommunalwahl sehen. Wir kommen zu vernünftigen wirtschaftlichen Einheiten auf der Ämterebene. Das ist der Ort, zu dem die Bürger gehen, wenn sie ihre kommunalen Angelegenheiten regeln wollen. Da sind wir auf dem richtigen Weg.
Auf einen Punkt nehmen Sie besonders Bezug. Das sind angebliche Verhandlungen über Pensionen. Wer Ralf Stegner persönlich kennt, weiß, dass es ihm bei den Verhandlungen am Abend des 17. September 2007 nicht im Geringsten um persönliche Belange ging. Derlei Überlegungen zur Alterssicherung bedeuten ihm vielleicht deutlich weniger als anderen.
Ich war Ohrenzeuge des Gesprächs, wohlgemerkt: dessen, was Herr Stegner geäußert hat, und habe wie auch Frau Erdsiek-Rave - den Eindruck, dass es sich zwischen den Gesprächspartnern um ein klassisches Missverständnis gehandelt hat - das kann es geben -, das sich nicht mehr aufklären lässt.
Dass Sie, Herr Kubicki, an dieser Stelle gern Öl in das fast erloschene Feuer gießen, ist für niemanden in diesem Parlament eine Überraschung. Dass Sie aber Ralf Stegner einen Lügner nennen und ihm nahelegen, sich dagegen doch vor Gericht zur Wehr zu setzen, ist ein Stil, der nicht nur eines Parlamentariers, sondern auch eines Juristen unwürdig ist frei nach dem Motto: Wenn ich auch ohne Kenntnis
der Fakten ordentlich mit Schmutz um mich werfe, wird schon etwas haften bleiben. Ihr Verhalten diskreditiert Sie persönlich für die Zukunft als politischen Partner.
Mir stellt sich die Frage: Was würde die Opposition denn von Neuwahlen in den nächsten Wochen erwarten? Kann sie wirklich so sicher sein, dass sie dann besser dasteht?
Wer sich jetzt auf neue Verhältnisse einstellen möchte, kann dadurch bitter enttäuscht werden, dass wir auch nach einer Neuwahl vor einer ähnlichen Konstellation stehen, wie sie jetzt gegeben ist.
Wir Sozialdemokraten lassen uns durch Versuche weder einiger Medien noch der Opposition auseinanderdividieren. Wir sehen für die Große Koalition noch wichtige Aufgaben bis zum Jahr 2010. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, das inhaltliche Profil der Großen Koalition durch wichtige, grundlegende Entscheidungen zu stärken. Dazu gehört auch der Doppelhaushalt 2009/10 mit den Fakten, die genannt worden sind. Das ist ein schweres Stück Arbeit. Die kann nur die Große Koalition schultern.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende und ich sind uns in der Bewertung einig. Es gibt eine ausreichende Grundlage für die Fortsetzung der Großen Koalition und auch genug Arbeit. Wir wollen und werden in der Großen Koalition weiterarbeiten. Neuwahlen gibt es 2010.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie nicht unnötig auf die Folter spannen. Deshalb am Anfang meiner Rede mein Fazit aus der Vorstellung der Gutachten am 3. September 2007 in Norderstedt: Wir brauchen echte Reformen und keinen Stillstand. Alle Gutachter bestätigen den Reformbedarf und sehen ein erhebliches Einsparpotenzial durch die Veränderung von Kreisstrukturen. Wir werden als Fraktion den offenen Dialog mit der kommunalen Ebene wie bisher, so auch in Zukunft weiterführen.
Die Gutachten legen aus finanziellen Gründen eine Veränderung nahe. Diese soll nach Möglichkeit im Konsens mit der kommunalen Ebene erfolgen. Wer von einem ergebnisoffenen Prozess spricht, muss nachvollziehen, dass die Gutachter, die ja schon mehrfach genant worden sind - Ewer, Bull, Kirchhof, Seitz und Hesse -, einen neuen Rahmen abgesteckt haben. Bis November haben die Kreise noch Zeit - so die Festlegung der Regierung zu Beginn des Jahres -, eigene Vorschläge auf den Tisch zu legen.
Ministerpräsident und Innenminister sind sich insofern in der Bewertung einig, als es einen Anpassungsbedarf der Kreisstrukturen gibt. Der Ministerpräsident hat bereits einen groben Handlungsrahmen für sich abgesteckt, als er sowohl vier Großkreise als auch eine Nulllösung abgelehnt hat. Fazit für mich und für die SPD-Fraktion: Es wird neue Strukturen geben.
Wir unterstützen Schritte zur freiwilligen Zusammenarbeit der Kreise auch aufgrund der Erfahrungen, die wir bei der Reform auf Amtsebene gemacht haben. Nach einem schwierigen Prozess ist dort etwas in Bewegung gekommen. Ich gehe nach meinen Gesprächen, die ich geführt habe, davon aus, dass dies nach intensiven Diskussionen auch auf der Kreisebene möglich sein wird. Aber wir müssen darüber hinausgehen, wenn es zu einer Reform der Verwaltungsstrukturen kommen soll, die ihren Namen verdient. Das machen die Gutachten deutlich.
Im Koalitionsausschuss hatten sich CDU und SPD Anfang Dezember 2006 auf den weiteren Fahrplan geeinigt. Bis Ende März dieses Jahres sollte eine Kabinettsentscheidung über allgemeine Grundsätze für eine mögliche Kreisgebietsreform getroffen werden. Vier Arbeitsgruppen sollten sich mit der
Aufgabenübertragung, der Gebietskulisse, dem Personalübergang und der Benennung weiterer kommunalisierbarer Aufgaben auseinandersetzen. Für jeden Personalübergang, der bei einer Aufgabenübertragung ansteht, wünschen wir uns als SPDLandtagsfraktion - gemeinsam übrigens mit den Gewerkschaften - eine ausgehandelte tarifvertragliche Regelung.
Die bereits genannten Gutachter sollten bis Ende Juni ihre Voten vorlegen. Diese Frist ist bis Ende August verlängert worden. Im Dezember 2007 soll der Innenminister dem Kabinett unter Berücksichtigung der Vorschläge von Kreisen und kreisfreien Städten und auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Leitlinien vorlegen. Bis spätestens zum 8. April 2009 - das ist doch noch eine erhebliche Zeit - soll das Reformgesetz verabschiedet werden. - Soweit der bisher festgelegte zeitliche Rahmen.
Über das Ziel gab es von Anfang an Übereinstimmung. Die Verwaltung in Schleswig-Holstein soll auf allen Ebenen professioneller, bürgernäher und wirtschaftlicher werden. Dies ist insbesondere auch im Hinblick auf die steigenden Anforderungen, die sich aus materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union ergeben, dringend notwendig.
Als weitere Vorgabe war klar - der Kollege Wadephul hat noch einmal darauf hingewiesen, dass dies nach wie vor unser oberstes Ziel ist -: Landesaufgaben, die nicht entfallen, nicht privatisiert oder durch Dritte erledigt werden können, sollen kommunalisiert werden. Dadurch sollen parallele Zuständigkeiten abgebaut und Synergien genutzt werden. Dabei war für mich in besonderer Weise klar, dass die Neuordnung der Aufgabenstrukturen nicht nur die Landes- und Kreisebene, sondern auch die kreisangehörige Verwaltung im Rahmen einer kommunalen Funktionalreform mit einbeziehen muss.
Herr Innenminister Dr. Stegner ist hierauf noch einmal ausdrücklich eingegangen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, auch für die Ämter, die jetzt in einer anderen Größenordnung aufgestellt sind.
Als Anforderungen an eine mögliche Kreisgebietsreform wurde im April festgelegt, dass neue Kreisstrukturen zu einer spürbaren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Kreisverwaltungen führen müssten, dass sie raumordnerischen Kriterien genügen müssten, dass die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Schleswig-Holstein gesichert wird und, Frau Spoorendonk, dass eine
Zweiteilung des Landes in Nord und Süd zu vermeiden ist. Dies ist aus meiner Sicht durch die vorgelegten Fakten und Vorschläge von den Gutachtern eindeutig dargestellt worden.
Meine Aufforderung an die Kreise und vor allen Dingen an den Landkreistag kann deshalb nur lauten: Reden Sie nicht nur von ergebnisoffener Debatte, sondern machen Sie eigene Vorschläge für eine am öffentlichen Wohl orientierte Veränderung der Verwaltungsstruktur in Schleswig-Holstein! Denn wer sich nicht beteiligt, redet auch nicht mit.
Mit Sicherheit gab es unterschiedliche Erwartungen und Hoffnungen an die Gutachten. Dass nun alle vorgelegten Gutachten in eine Richtung weisen, hat mit Sicherheit viele überrascht. Wer die Hoffnung hatte, dass auch nach Vorlage der Gutachten Ergebnisoffenheit mit Bewegungslosigkeit gleichgesetzt werden könnte, muss von diesen Gutachten enttäuscht sein.
Am prägnantesten formulieren die Gutachten von Professor Hesse und Professor Ewer die wirtschaftlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Doch auch die anderen Gutachten sind substanziell so gestaltet, dass sie in den weiteren offenen Dialog mit einbezogen werden müssen. Dabei spielt aus meiner Sicht der Umfang eines Gutachtens nicht die entscheidende Rolle. Entscheidend ist vielmehr, ob die Themenstellung, die das Kabinett vorgegeben hat, erfüllt worden ist, und es kommt natürlich auch auf den Inhalt an.
Professor Ewer stellt in seinem Gutachten die Frage, inwieweit eine Gebietsreform möglich ist. Er kommt, verkürzt dargestellt, zu dem Ergebnis, dass eine Gebietsreform im kommunalen Bereich grundsätzlich zulässig ist, wenn das öffentliche Wohl bei sorgfältiger Abwägung mit den durch die Verfassung geschützten Interessen der betroffenen Kommunen überwiegt und diese an dem Prozess angemessen beteiligt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass das Recht auf Selbstverwaltung der kommunalen Gebietskörperschaften keine individuelle Bestandsgarantie einer Gemeinde oder eines Kreises bedeutet. Dieses Recht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn die Selbstverwaltung ganz abgeschafft oder weitgehend ausgehöhlt wurde. Ich zitiere beispielhaft aus der sogenannten RastedeEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wie dies der Kollege Kubicki ebenfalls getan hat. Der entscheidende Satz lautet:
„Das Selbstverwaltungsrecht würde jedoch faktisch dann beseitigt, wenn das Gesetz die
gemeindliche Selbstverwaltung innerlich aushöhlte, sie die Gelegenheit zu kraftvoller Betätigung verlöre und nur noch ein Scheindasein führen könnte.“
Nach der Interpretation von Professor Ewer, die das möchte ich ausdrücklich betonen - von Professor Bull nicht geteilt wird, ist bei Kreisen die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung gezogene Grenze von mehr als 5.000 Quadratkilometern überschritten. Im Bereich zwischen 3.000 und 5.000 Quadratkilometern kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Nach seiner Einschätzung gibt es gegen Großkreise möglicherweise verfassungsrechtliche Bedenken. Dies müssen wir in der weiteren Debatte ausdrücklich mit berücksichtigen. Das Schlimmste wäre eine Entscheidung des Landtags, die anschließend von unserem dann schon arbeitenden Landesverfassungsgericht als verfassungswidrig dargestellt würde. Das sollten wir nicht riskieren.
Wenn bei der Auflösung kreisfreier Städte und dem Übergang in einen benachbarten Kreis - Beispiel Flensburg - anschließend ein Drittel der Kreisbevölkerung in Flensburg und zwei Drittel im Kreis Schleswig-Flensburg wohnen, so ist dies nach Ewer die kritische Höchstgrenze, was das Verhältnis zu einer kreisangehörigen Stadt betrifft. Klar ist für ihn auch, dass einem Zusammenschluss intensive Analysen vorangehen müssen. Das haben wir gemacht und wir sind im Begriff, weitere hinzuzuziehen.
Gleichzeitig ist die Anhörung der von der Reform betroffenen Gebietskörperschaft zwingend. Genau das wird gemacht, durch die vielen Besuche des Innenministers, durch das, was noch kommen wird. Hier sind wir also auf dem richtigen Weg. Wir haben auch schon die wesentlichen Teile der Entscheidung des Verfassungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern mit berücksichtigt.
Was die weiteren materiellen Anforderungen an die Gebietsreform angeht, so müssen diese durch Gründe des öffentlichen Wohls gerechtfertigt sein. Diese sind die Stärkung der kommunalen Leistungs- und Verwaltungskraft - Kollege Wadephul hat darauf hingewiesen, in welcher finanziellen Situation sich Land und Kommunen nach wie vor befinden -, die Schaffung einer einheitlichen Lebensund Umweltqualität sowie der Abbau eines Leistungs- und Ausstattungsgefälles zwischen dicht und dünn besiedelten Gebieten und - auch das ist ein ganz wichtiger Punkt - die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit. Eine geplante Gebietsänderung
muss geeignet sein, viel zur Stärkung des öffentlichen Wohls zu erreichen, und es muss nachgewiesen werden, dass kein milderes Mittel ausreicht, um das Ziel zu erreichen. Weiterhin darf die Allgemeinheit nicht unverhältnismäßig belastet werden.
Nun kommt ein ganz entscheidender Punkt, der bisher so noch nicht in die Debatte eingeführt worden ist. Allerdings mag es sein, dass ich als Bürger Flensburgs diesbezüglich auch eine besondere Empfindlichkeit habe. Bei der Abschaffung bisher kreisfreier Städte schlägt Ewer das Modell der großen kreisangehörigen Stadt als Alternative vor. Damit erfinden wir das Rad nicht neu. Das gibt es in anderen Ländern schon und es ist dort sehr erfolgreich. Die große kreisangehörige Stadt - Norderstedt ist ein solcher Fall - würde einen Großteil der Aufgaben, die sonst auf einen neu zu schaffenden Kreis übergehen würden, bei sich behalten, was im Sinne der Bürgernähe wäre. Als Einwohnergrenze, die oberhalb der großen kreisangehörigen Städte gebildet werden könnte, schlägt Ewer 40.000 vor. Schauen wir einmal, was das für das Land Schleswig-Holstein bedeutet, gerade für den Hamburger Nachbarschaftsbereich.
Ich war schon immer ein Freund von Hermann Hesse. Nun habe ich gelernt: Es gibt auch noch andere, die diesen Namen tragen und die man durchaus sympathisch finden kann. Herr Professor Hesse hat uns einen ganzen Strauß möglicher Alternativen vorgestellt. Es freut mich, dass sich seine Wirtschaftlichkeitsberechnung in der Gesamtsumme tendenziell nicht von den Wirtschaftlichkeitsschätzungen des Innenministers vom Frühjahr dieses Jahres unterscheidet. Also ist bei der ersten Schätzung bereits sehr solide Arbeit geleistet worden. Das ist auch einmal eine Feststellung wert.
Professor Hesse stellt uns vier Modelle vor, die ihren besonderen Charme dadurch entwickeln, dass sie in verschiedenster Art und Weise miteinander verknüpft und ergänzt werden können.
Bei Modell 1 geht es um eine erheblich verstärkte Kooperation bei Beibehaltung der bisherigen Kreisstruktur.
In Modell 2 geht es um eine Fusion der Kreise Steinburg und Dithmarschen sowie Plön und Ostholstein bei Einbeziehung der kreisfreien Stadt Flensburg in den Kreis Schleswig-Flensburg und der kreisfreien Stadt Neumünster in den Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Sein Modell 3 bezieht unter der Überschrift „Gebietsreform mittlerer Reichweite“ zusätzlich die Fu
sion der Kreise Segeberg mit Pinneberg, Stormarn mit Lauenburg und Nordfriesland mit SchleswigFlensburg ein.
Modell 4 würde schließlich die Bildung von nur noch vier Großkreisen in Schleswig-Holstein bedeuten.
Sein eigenes Votum fasst Hesse wie folgt zusammen:
„Der Gutachter plädiert im Ergebnis für ein einvernehmliches Votum zu Modell 2,“
- nun kommt es:
„verbunden mit der Empfehlung, mittelfristig und auf freiwilliger Basis zu Modell 3 überzugehen, wenn mangelnde Effizienzrenditen und eine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen dies nahelegen … Auf der Basis eines gemeinsam erarbeiteten Organisations- und Verfahrenskonzepts sowie verbindlicher Konsolidierungsziele sollte bis Ende 2008 die Umsetzung des Modells 2 erfolgen. Den betroffenen Kommunen wäre auch hierbei eine (kleine) Freiwilligkeitsphase einzuräumen, erforderlichenfalls ist mit gesetzlichen Maßnahmen nachzusteuern. Bis Ende 2010 sollten dann maximale Kooperationslösungen greifen, die das Land strukturiert und finanziell fördert. Ob weitere gesetzliche Strukturreformen sich als notwendig erweisen, soll nach einer Evaluation bis spätestens 2012 entschieden werden.“
Das gibt zumindest aus meiner Sicht eine gewisse Richtung des Diskussionsprozesses, aber auch des Abarbeitungsprozesses vor. Im Übrigen schlägt er eine wissenschaftliche Begleitung vor, um bei Konflikten auch moderieren zu können.
Nach diesen - aus meiner Sicht - sehr konstruktiven Vorschlägen von Professor Hesse kann ich eine gewisse wortreiche Sprachlosigkeit des SchleswigHolsteinischen Landkreistages nachvollziehen. Ich fordere den Landkreistag aber auf, gemeinsam mit uns nach Lösungen deutlich jenseits einer von ihm erhofften Nulllösung zu suchen.
Wir wissen natürlich auch um die Zwänge unseres Koalitionspartners, gerade aufgrund des Widerstands von Teilen der eigenen Basis. Der Kollege Wadephul hat schon darauf hingewiesen. Wir als Vertreter der Großen Koalition sollten gemeinsam in allen Kreisen um Verständnis für eine Lösung werben, die zu anderen Strukturen führt.
Ein Wort noch zur Volksinitiative in Dithmarschen. Die von dort erhobene Forderung, eine Neuordnung nur mit Zustimmung der Kreise durchzuführen, widerspricht dem Grunde nach den Ausführungen von Professor Ewer und Professor Bull. Beide haben in ihren Gutachten darauf hingewiesen, dass es bei einer möglichen Kreisgebietsreform um eine Abwägungsentscheidung zwischen den widerstreitenden Interessen gehen muss, an deren Sorgfalt hohe Anforderungen zu stellen sind. Nur überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls können einen Eingriff in die kommunale Gebietshoheit rechtfertigen. Da die Kreistage natürlich die Interessen ihrer Kreise vertreten, kann es in keinem Fall so sein, dass der Landesgesetzgeber seine Entscheidungskompetenz zugunsten der Kreise einschränkt oder aufgibt.
Herr Kubicki, insofern wundert es mich, dass Sie dort eine andere Richtung vertreten. Ich habe Sie immer als jemanden kennengelernt, der als Parlamentarier ausdrücklich eine Stärkung des Parlamentes wollte. Dann müssen Sie auch den Mut haben, in einem solchen Fall eine unbequeme, unpopuläre Entscheidung hier im Landtag zu treffen.
Wir sind entsprechend Artikel 11 Abs. 1 Satz 1 unserer Landesverfassung verpflichtet, die Interessen des ganzen Volkes zu vertreten. Deshalb wird die SPD-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf der Volksinitiative ablehnen.
Die beiden Koalitionspartner werden in den nächsten Wochen gemeinsam auf dem vereinbarten Weg weitergehen. Wir werden die Übereinstimmung und das Mitwirken der Kreise suchen und hoffen auf einen konstruktiven Prozess. Wir hoffen auch unter anderem auf den ostholsteinischen Landrat Reinhard Sager, unseren ehemaligen Kollegen, der auf die Beteiligung an sinnvollen Veränderungen unter der Bedingung verweist, dass geplante Veränderungen auch tatsächlich zu einer erhöhten Wirtschaftlichkeit führen, was auch belegt werden müsse. Genau dies ist mit den Gutachten der Professoren Seitz und Hesse nachdrücklich und beeindruckend geschehen.
Wir setzen darauf, dass niemand auf die Idee kommt, im nächsten Schritt die Wissenschaftlichkeit von ihm selbst benannter Gutachter nun grundlegend in Zweifel zu ziehen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle aus Respekt vor der wichtigen Funktion des Oppositionsführers im Schleswig-Holsteinischen Landtag Ihnen zwei Dinge sagen, Herr Kollege Kubicki: Sie sprachen von der Identität, die man als Bewohner eines Kreises hat. Ich möchte das ganz persönlich an meiner Person darstellen. Ich gelte als gebürtiger Nordfriese. Aber als ich geboren wurde, gab es den Kreis noch gar nicht, es gab den Kreis Husum. Als der Kreis Nordfriesland geschaffen wurde, 1970, wohnte ich schon in Flensburg. Daran können Sie ermessen, dass die Identität, ob ich Nordfriese bin oder nicht, nichts mit Verwaltungsstrukturen auf Kreisebene zu tun hat. Ich werde mein Leben lang gebürtiger Nordfriese bleiben, wie immer dieser Kreis auch in Zukunft heißen mag.
Wer die Gutachten gelesen und die Gutachter gehört hat, kann schwerlich zu einem Ergebnis kommen, das da heißen könnte: Die Kreise in Schleswig-Holstein sind nahezu optimal strukturiert. Für eine optimale Struktur wollen wir durch nötige Veränderungen mit Ihnen gemeinsam sorgen. Ich freue mich auf interessante zukünftige Debatten hier im Landtag und nach vorn weisende Vorschläge der Landkreise.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das skandalöse Verhalten Vattenfalls hinsichtlich des Herausrückens von Informationen macht deutlich, dass hier mit allen Mitteln des Rechtsstaates Fakten und Informationen besorgt werden müssen, damit wir im Landtag, in den Ausschüssen beurteilen können, welche Situation vor Ort tatsächlich geherrscht hat, um daraus auch andere Prüfungsmöglichkeiten nach dem Atomgesetz abzuleiten. Diese sollten wir in aller Deutlichkeit hier im Parlament benennen. Es ist das skandalöse Verhalten Vattenfalls, das dazu geführt hat, dass die Staatsanwaltschaft hier als Instrument des Rechtsstaates eingreifen musste. Das können wir nicht akzeptieren.
Was im Ausschuss geleistet werden muss, ist: Wir brauchen eine Zeitleiste, wir brauchen eine Beantwortung der aufgeworfenen Fragen sowohl hier im Parlament als auch im Ausschuss und am Ende muss aufgrund der vorhandenen Gesetzeslage geprüft werden, ob die Zuverlässigkeit und die Fachlichkeit des Kraftwerkbetreibers noch gegeben ist. Wenn nicht, dann muss diese Genehmigung aus Gründen der Sicherheit für die Menschen in Schleswig-Holstein entzogen werden.
Ich kann gut verstehen, dass das Ganze von politischem Getöse überlagert wird, aber an dieser Stelle geht es um Fakten und nicht um politischen ShowKampf mit Rücktrittsforderungen an die Ministerin. Die Ministerin hat das Vertrauen der SPD-Fraktion und wird dieses auch in Zukunft für die Aufarbeitung all dieser Dinge, was Vattenfall betrifft, haben.
Ich beantrage, dass wir die Sitzung kurz unterbrechen und uns im Ältestenrat zusammensetzen, um darüber zu diskutieren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie es aussieht, bekommen wir die feste Fehmarnbelt-Querung. Das ist eine gute Nachricht. Dafür hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag immer wieder eingesetzt, genauso wie die SPD. Mein Dank geht an die Landesregierung, aber auch an den ehemaligen Wirtschaftsminister Bernd Rohwer, der sich in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach ganz intensiv in Gesprächen dafür eingesetzt hat. Es gibt viele, die diesen Erfolg gemeinsam mitgetragen haben.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU hatten wir vereinbart:
„Die geplante Fehmarnbelt-Querung werden wir als europäisches Projekt in Zusammenarbeit mit unseren dänischen und schwedischen Partnern verwirklichen.“
Nun haben die dänische und die deutsche Regierung ihre Absicht bekundet, den Brückenbau zu wagen.
„Die Öffnung der Brücke wird über die kaum abzuschätzende wirtschaftliche Bedeutung für Schleswig-Holstein hinaus eines der zukunftsträchtigsten europäischen Ereignisse sein. Für alle einsichtigen Deutschen und Skandinavier, nicht zuletzt für die Sozialdemokratische Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, zählt die Stärkung der menschlichen, wirtschaftlichen und politischen Kontakte zwischen den freien Völkern Mitteleuropas und Skandinaviens zu einem ihrer wichtigsten Programmpunkte. Die Sozialdemokratische Landtagsfraktion ist überzeugt, dass die Brücke eine Aufgabe erfüllen wird, deren Bewältigung seit mehr als 100 Jahren von weitblickenden Europäern ersehnt worden ist. Jetzt ist dieser alte Traum verwirklicht. Möge die Brücke, das imponierende Gemeinschaftswerk zweier benachbarter Völker, auch zu einer geistigen Brücke zwischen dem europäischen Norden und Westen werden.“
Dies ist die leicht veränderte Erklärung des Sozialdemokratischen Fraktionsvorsitzenden Wilhelm Käber vom 30. April 1963 zur Einweihung der Fehmarnsund-Brücke. Das stimmt dem Sinn nach auch heute noch. Ich will darauf hinweisen, dass es Sozialdemokraten im Landtag Schleswig-Holsteins waren, die 1957 die Fehmarnsund-Brücke gefordert hatten, etwa der damalige Abgeordnete aus dem Landkreis Oldenburg, Heinz Adler, später Oberbürgermeister meiner Stadt Flensburg.
Wir erhoffen uns sehr viel von der Querung: Sie soll die Regionen Schleswig-Holstein/Hamburg und Kopenhagen/Malmø enger zusammenführen. Sie schafft neue Chancen für Unternehmen und Logistik zwischen Hamburg, Lübeck und Puttgarden. So steht es im Koalitionsvertrag und an dieser Einschätzung hat sich für uns nichts geändert.
In den Details ist manches anders gekommen, als wir dachten, und die dänische Seite wird die Brücke im Wesentlichen allein bauen. Die Dänen sind ziemlich mutig. Sie können und sie wollen sich diesen Mut leisten, weil sie davon überzeugt sind, dass sich der Bau rechnen wird. Meine Fraktion hätte sich gewünscht, dass die Bundesregierung diese Überzeugung geteilt und ähnlichen Mut aufgebracht hätte.
Das ist nun lediglich in sehr begrenztem Umfang der Fall, denn den Bau der Brücke selbst übernimmt unser kleines, selbstbewusstes Nachbarland im Norden. Ich freue mich jedoch, dass der Bund wenigstens die Hinterlandanbindung auf deutscher Seite schultern will: den vierspurigen Ausbau der Straßenanbindung ebenso wie die Elektrifizierung und die Erweiterung der Bahnstrecke. Was die Bahnstrecke betrifft, so hoffe ich, dass auch die Deutsche Bahn erkennt, welche Chancen in dieser Schienenverbindung liegen. Ein Unternehmen, das am Markt agiert, muss erkennen, dass hier wichtige zusätzliche Einnahmen reinkommen können. Man weiß auch, dass dort entsprechende erste Überlegungen vorhanden sind.
Was die Beteiligung des Schleswig-Holsteinischen Landtages in Höhe von 60 Millionen € betrifft, so ist in den Haushaltsberatungen der nächsten Jahre darüber zu entscheiden. Der Landtag wird diese Entscheidung sicherlich mit Mehrheit der Großen Koalition treffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun kommt es darauf an, dass wir schon in die Planungs- und Bauphase die Region verlässlich einbeziehen und dass wir alles daran setzen, einen Teil der erwarteten Arbeitsplätze auch nach SchleswigHolstein zu holen. Wir müssen die Chancen nutzen, die uns die neue Querung bringt. Schleswig-Holsteinische Firmen sollten sich frühzeitig auf die Ausschreibungen im Baubereich vorbereiten, um im Wettbewerb um Bauaufträge gut aufgestellt zu sein. Gemeinden vor Ort sollten spätestens jetzt mit starker Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger damit starten, ihre Prioritäten für die Planung zu bestimmen, denn nur die Belange, die frühzeitig bekannt sind, können berücksichtigt werden. Die Unternehmen im Einzugsbereich der neuen Strecke sollten jetzt bereits die neuen Verkehrswege in ihre langfristige Entwicklungsstrategie einbeziehen. Ich weiß, dass die IHK zu Lübeck bereits erste Schritte eingeleitet hat.
Mit Pessimismus kommen wir nicht weiter. Ich habe allerdings auch großes Verständnis für die Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern angesichts der Veränderungen, die der Ausbau der Hinterlandanbindung und die Reduzierung des Fährverkehrs in einigen Jahren mit sich bringen werden. Jede Veränderung birgt Unsicherheiten und - das will ich nicht verhehlen - auch Risiken. Dennoch: Wir sollten in die Zukunft blicken und wir sollten uns gut vorbereiten, damit wir alle von der festen Fehmarnbelt-Querung profitieren können. Wir sollten auf
die Chancen und Möglichkeiten blicken, die sich uns öffnen. Ich bin gern bereit - wie auch in der Vergangenheit -, mit den Menschen auf Fehmarn zu diskutieren und mich den kritischen Fragen zu stellen.
In dieser Debatte sollten wir direkt die positiven dänischen Aktivitäten vor und während des Baus der Brücke über den Großen Belt einfließen lassen. Hier sollten wir von den Dänen lernen und wir müssen von den Dänen lernen.
Wir sollten darauf schauen, wo Arbeitsplätze neu entstehen können und wo sich die Verkehrsanbindung verbessert. Das Land ist gefordert, den direkten Austausch mit den kritischen Fehmaranern zu suchen. Ich bin dankbar, dass Herr Ministerpräsident Carstensen das ausdrücklich für die Landesregierung zugesichert hat.
Wir stehen in der Verantwortung für Ersatzarbeitsplätze und für neue Arbeitsplätze. Wir müssen dazu beitragen, dass beides entsteht.
Die Parlamente beider Staaten werden sich noch mit dem Bau zu befassen haben. Das gilt ganz besonders für die Bereitstellung von Staatsbürgschaften und für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Hinterlandanbindungen. Deutschland und Dänemark sind sich darüber einig, dass keine Steuergelder investiert werden sollen, sondern dass das Engagement der Wirtschaft gefragt ist - unterstützt durch europäische Zuschüsse. Dieses wird sicherlich in den nächsten Wochen endgültig abgesichert werden.
Wofür ich wenig Verständnis habe, sind Versuche, bereits jetzt Konflikte herbeizureden, wo keine sind. Ich habe wenig Verständnis dafür, wenn versucht wird, einen Keil zwischen deutsche und dänische Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zu treiben. Unsere Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten im Folketing haben uns versichert - ich bin in den letzten Jahren regelmäßig dort gewesen -, dass die dänische Sozialdemokratie zum Brückenprojekt steht, ganz anders, als es in manchen Medien kolportiert wird.
Die dänische Sozialdemokratie begrüßt die nun abgeschlossene Vereinbarung. Klar ist auch - das betrifft beide Seiten -, dass vor der Umsetzung noch viel zu tun ist, ein hartes Stück Arbeit vor uns liegt, wie der verkehrspolitische Sprecher der dänischen Sozialdemokraten, Magnus Heunicke, sagte. Er verweist auf die positiven dänischen Erfahrungen mit den Brückenbauwerken über den Großen Belt und den Øresund, bei denen die Kosten der Brücke ebenfalls durch die Nutzerinnen und Nutzer finanziert werden. In Dänemark werden Verkehrsminis
terium und Parlament an einem Strang ziehen und in Deutschland sollte es nicht anders sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bis hierhin war es ein weiter Weg. Wir haben uns hier im Landtag häufig mit der festen Querung befasst. Wir haben Gespräche geführt, haben ausgelotet, verhandelt. Wir haben schließlich mit der politischen Vereinbarung zwischen beiden Staaten ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Ich will nicht verhehlen, dass es auch innerhalb der SPD unterschiedliche Auffassungen dazu gab und gibt, insbesondere zwischen der SPD-Landtagsfraktion und der Partei auf der einen Seite und einigen schleswig-holsteinischen SPD-Bundestagsabgeordneten auf der anderen Seite. Dies haben wir unter dem Prinzip der Toleranz immer getragen - genauso wie die Auffassung des Kollegen Poppendiecker, der hier in der Vergangenheit immer eine andere Auffassung vertreten hat. Es wird auch in Zukunft für uns Richtschnur sein, dass man andere Auffassungen innerhalb der Partei akzeptiert.
Nun, wo die grundsätzliche Entscheidung gefallen ist, sollten wir gemeinsam schauen, was noch zu tun ist. Wir sollten die betroffenen Regionen eng einbeziehen. Wir sollten die Belange der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nehmen und ebenfalls die Fragen aus dem Bereich Naturschutz und Ökologie auf die Tagesordnung unserer Beratungen setzen.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist die Schaffung und der dauerhafte Erhalt von Arbeitsplätzen in der strukturschwachen Region im nördlichen Ostholstein ein hohes Gut. Es darf nicht sein, dass die neue Brücke nur den Metropolen Kopenhagen und Hamburg zugute kommt. Wir Sozialdemokraten werden uns ab sofort dafür engagieren, dass sich auch Lübeck, das südliche Holstein und der Kreis Ostholstein auf eine Zukunft mit der Querung einstellen und sich darauf vorbereiten, an den Vorteilen teilzuhaben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Stunde „Auswirkungen des Personalmanagementkonzepts der CDU-Fraktion auf die Politik der Landesregierung“ gibt mir die wunderbare Gelegenheit, die grundsätzliche Position der Sozialdemokraten zum Personalbereich deutlich zu machen.
Im Koalitionsvertrag haben wir zwei Schwerpunktbereiche dargestellt, die vom Stellenabbau ausgenommen werden sollten. Der eine Bereich ist der Bildungsbereich inklusive Hochschulen, der andere der Bereich der inneren Sicherheit inklusive Justiz.
Lassen Sie mich kurz auf den Bildungsbereich eingehen. Wir haben etwas gemacht, worum uns andere Bundesländer beneiden. Wir haben Haupt- und Realschule für die Zukunft zur Regionalschule zusammengeführt und wir führen die Gemeinschaftsschule ein. Wir wollen mit diesem neuen Bildungssystem die Konsequenzen aus den verschiedensten bildungspolitischen Untersuchungen ziehen, die uns nachgewiesen haben, dass in Schleswig-Holstein aber nicht nur da - dringender Handlungsbedarf besteht. Wir wollen an den Schulen mehr fördern. Wir wollen mehr fordern. Wir wollen längeres gemeinsames Lernen erreichen. Wir wollen die Anzahl der jungen Menschen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich reduzieren.
Wir haben mithilfe der Bundesregierung viele offene Ganztagsschulen im Land ausgebaut. Als langfristiges Ziel werden die Sozialdemokraten auch den Weg zu einer gebundenen Ganztagsschule gehen.
Wenn man dies vor Augen hat, weiß man, dass die Mehranforderungen im Bildungsbereich nicht durch einen Stellenabbau erreicht werden können. Wir versuchen, dahin zu kommen - ob wir es schaffen, steht noch nicht endgültig fest; ich habe auch meine Zweifel daran -, dass wir als Folge des Rückgangs der Schülerzahlen das Ziel einigermaßen erreichen. Der Präsident des Landesrechnungshofs hat festgestellt, dass im musischen Bereich 160 Stellen fehlen.
Wenn man das alles zusammenfasst, kommt man zu dem Fazit: Wir wollen im nächsten Jahr unser Bildungsangebot verbessern. Deshalb darf es dort keinen Stellenabbau geben. Hierin besteht auch Einigkeit mit der CDU, zumindest wenn ich deren Pressemitteilung lese.
Ich komme zum Bereich der inneren Sicherheit. Auf Seite 47 des Koalitionsvertrages ist die Bedeutung der inneren Sicherheit dargelegt. Da steht der Satz: Einsparungen bei den Vollzugsstellen der Polizei wird es nicht geben.
Wir haben im Lande 8.000 Polizisten, die eine hervorragende Arbeit leisten. Ich will gar nicht auf das eingehen, was in den letzten Tagen in Mecklenburg-Vorpommern passiert ist. Darüber diskutieren wir an anderer Stelle.
Die Polizisten schieben Hunderttausende von Überstunden vor sich her. Sollen wir denen nun erzählen, dass es bei ihnen einen Stellenabbau geben wird? Den wird es mit Sozialdemokraten nicht geben; innere Sicherheit hat einen hohen Stellenwert.
Was ich gerade für den Bereich der inneren Sicherheit gesagt habe, gilt genauso für den Justizvollzugsdienst. Wer sich einmal danach umgesehen hat, unter welchen Belastungen dort gearbeitet wird, erkennt, dass es da so ist wie im Polizeidienst.
Ich komme zum Bereich der Steuerverwaltung. Ich habe einmal gelernt, dass Steuerprüfer und Steuerfahnder ihr Gehalt durch die eigene Tätigkeit verdienen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Finanzminister den Ast, auf dem er sitzt, absägt.
Das sind einige grundsätzliche Vorbemerkungen.
Auch Sozialdemokraten sind für Personalabbau. Voraussetzung ist aber, dass wir erst einmal definieren - dafür hat die Regierung eine Vorlage gemacht -, welche Aufgaben wegfallen sollen und welche Aufgaben auf welche andere Ebene verlagert werden sollen. Wenn die Verwaltungsstrukturreform konsequent umgesetzt werden soll, dann hat auch das Parlament die Aufgabe, diese durchzusetzen. Dabei werden wir feststellen, welche Anzahl von Stellen insgesamt aus dem Landeshaushalt wegfällt. Das ist der konsequente Weg.
Es gibt noch einen zweiten Punkt, der in der Diskussion bisher zu kurz gekommen ist. Die Regierung hat beschlossen, dass im ministeriellen Bereich 7,5 % der Personalkosten bis 2010 zu kürzen sind. Im nachgeordneten Bereich der Landesämter sind es unter Berücksichtigung des Wegfalls und der Verlagerung von Aufgaben 15 % der Personalkosten. Am Ende kommt bestimmt ein zweistelliger Millionenbetrag heraus. Das ist bis 2010 das Ziel, das wir in der Koalition gemeinsam verabredet haben. Daran werden wir arbeiten und entsprechende Beschlüsse fassen, die umgesetzt werden müssen.
Wenn man das alles zusammennimmt, dann erkennen wir einen Bereich, bei dem wir aufpassen müssen, auch angesichts der bundespolitischen Diskussion. Wenn wir Aufgaben verlagern oder privatisieren, gerade im niedrig qualifizierten Bereich, dann müssen wir aufpassen, dass nicht diejenigen, die bei uns ein ausreichendes Einkommen haben, anschließend an anderer Stelle ein nicht mehr ausreichendes Einkommen haben, sondern staatliche Lohnersatzleistungen in Gestalt von Arbeitslosengeld II nötig haben. Das wäre eine Verlagerung von einer Kasse auf eine andere.
Bei der Diskussion, die wir um den Mindestlohn führen, muss ein Grundsatz gelten, der für uns Sozialdemokraten gilt: Wer Vollzeit arbeitet, muss da
mit seine Existenz ausreichend sichern können. Das muss auch bei uns gelten, wenn es um die Verlagerung staatlicher Aufgaben geht.
In einer Koalition ist es jedem Partner unbenommen, Vorschläge zu machen. Darüber diskutieren wir. Am Ende wird ein gemeinsamer Beschluss stehen müssen.
Ziel auch der Sozialdemokraten ist: Wir wollen einen Personalabbau. Dazu sind die erforderlichen Beschlüsse gefasst worden. Die müssen jetzt umgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass es Streichungen und Verlagerungen von Aufgaben sowie eine konsequente Verwaltungsstrukturreform gibt. Dann sind wir einen ersten Schritt vorangekommen.
Im Übrigen ist es so: Professoren liefern die Analyse. Die politische Umsetzung macht das Parlament. Das ist dann der zweite Schritt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen. - Es geht nicht darum, ob wir in einer Großen oder kleinen Koalition das Land SchleswigHolstein regieren. Meine Erfahrungen sagen mir: Es wird immer unterschiedliche Auffassungen geben. Denn meistens sind mindestens zwei Parteien an einer Koalition beteiligt.
Dass es Streit und Differenzen gibt, ist nichts Neues, Herr Kollege Hentschel. Ich kann mich an viele Differenzen erinnern, die wir beide miteinander hatten. Diese haben sicherlich nicht immer das Licht der Öffentlichkeit erblickt, aber auch das ist nichts Verwunderliches. Ich möchte ein mongolisches Sprichwort zitieren: Nicht jeder Streit führt zur Trennung.
Nach einem Streit muss man sich zusammensetzen und schauen, was falsch gelaufen ist. Das haben wir gemacht und so haben wir den Weg nach vorn gefunden.
Eine weitere Bemerkung. Bestimmte Forderungen nach Neuwahlen erinnern mich an pawlowsche Reflexe einzelner Oppositionskräfte. Diese gehören zum Ritual. Man sollte dieses Ritual einmal abstellen. Man sollte vielmehr einen neuen Reflex einführen, der beinhaltet, Alternativen zur Regierungspolitik zu entwickeln.
Nun zum eigentlichen Thema. - Zur Haushaltskonsolidierung gibt es keine Alternative. Die Fraktionen von CDU und SPD haben sich darauf verständigt - und zwar schon seit Längerem und wiederholt -, die Nettoneuverschuldung bis 2010 zu halbieren. Die zusätzlichen Einnahmen, die wir am Horizont erwarten, werden wir in erster Linie für den Abbau der Neuverschuldung nutzen. Warum? Schleswig-Holstein hat einen Schuldenberg von 22 Milliarden €. Wir nehmen nicht so viel Geld ein, wie wir ausgeben.
Um das Ganze mal mit einigen Zahlen zu unterfüttern: Wir borgen uns zurzeit am Kreditmarkt 2007 4,33 Milliarden €. Wir zahlen 3,5 Milliarden € für Zinsen und Tilgung. Im Jahre 2008 nehmen wir 3,82 Milliarden € an Krediten auf und zahlen 3,6 Milliarden € an Zinsen und Tilgung. Diese Zahlen sind so beeindruckend, dass wir keine Alternative zu dem haben, was die Koalitionsfraktionen mehrfach beschlossen haben. Wir sind der kommenden Generation und unserer Enkelgeneration gegenüber dafür verantwortlich, dass wir ihnen ein Land mit einem Finanzvolumen hinterlassen, das es ihnen ermöglicht, Politik in den wesentlichen Feldern Arbeitsmarkt, Bildung und Umwelt gestalten zu können. Wir wollen unseren Kindern und Enkelkindern ein solides Land Schleswig-Holstein hinterlassen.
Die Wirtschaftsinstitute sagen, dass der nun beginnende Aufschwung noch einige Jahre anhält. Da ist
mir ein Schweizer Sprichwort eingefallen: Vertraue nicht einer Prognose. Sorge für die Vorsorge. - Das ist aus meiner Sicht wichtig. Das ist der konservative Ansatz des Finanzministers, den ich immer unterstützt habe: Vertraue nicht den Prognosen. Betreibe lieber Vorsorge.
Wir wissen doch ganz genau, dass dieser Aufschwung irgendwann wieder zu einem Abschwung werden kann, und deshalb muss man Vorsorge treffen. Das war unter anderem ein Ansatz des Stabilitätsgesetzes der 60er-Jahre, das von Karl Schiller wesentlich mit beeinflusst wurde.
Ein Punkt, der in der Debatte bisher keine Rolle gespielt hat, ist das Thema Unternehmensteuerreform. Ich gehe davon aus, dass die Unternehmensteuerreform 2008 kommen wird. Sie wird dem Land Schleswig-Holstein kurzfristig gewaltige Mindereinnahmen bringen. Mittelfristig soll sie ja kostenneutral sein. Aber erst einmal muss die öffentliche Hand Einnahmeausfälle von 7 Milliarden € verkraften. Das müssen wir im Hinterkopf haben, wenn wir über Mehrausgaben diskutieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Zur Haushaltskonsolidierung gibt es keine Alternative. Steuereinnahmen müssen genutzt werden, um die Neuverschuldung zu reduzieren. Unser Ziel muss es sein, möglichst schnell auf die Neuaufnahme von Krediten zu verzichten. Die Koalitionsfraktionen werden sich über die Bereiche unterhalten, in denen wir eine Nachjustierung vornehmen müssen, im Bildungsbereich, beim Thema, wie wir möglichst viele Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche schaffen. Wir gucken, was wir machen können, aber zur Haushaltskonsolidierung, zum Abbau von Schulden gibt es keine Alternative. Ich wäre dankbar, wenn das mit großer Mehrheit im Haus getragen würde.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Sorge ist, dass diese Debatte in der Öffentlichkeit völlig falsch wirkt. Mein Interesse ist gewesen, die große Einigkeit des Landtages darzu
stellen, dass der Schutz von Kindern in die Verfassung aufgenommen wird. Dahinter steht die Sozialdemokratie schon seit langem.
Ich will auch nicht verschweigen - das hat der Kollege Puls vielleicht etwas überzogen dargestellt -: Es hat wehgetan, in einer namentlichen Abstimmung gegen die eigene Überzeugung in Erfüllung des Koalitionsvertrages Nein zu sagen. Wir freuen uns, dass es inzwischen dennoch einen Weg gibt, dies gemeinsam mit der CDU umzusetzen. Nun sollten wir diesen Streit nicht fortsetzen. Er nutzt nämlich denjenigen, denen wir eine Zukunft geben wollen, unseren Kindern, überhaupt nichts.
Die Staatszielbestimmung ist das eine. Ich gebe dem Herrn Oppositionsführer recht: Eine Verfassung unterliegt nicht der Beliebigkeit. Wir können nicht immer neue Staatszielbestimmungen in die Verfassung aufnehmen, sondern wir müssen uns auf das Wesentliche konzentrieren. Eine Verfassung wird auch nicht alle paar Monate geändert. Sie ist ein hohes Gut. Wenn wir jetzt das Ziel aufnehmen, die Kinder zu schützen, so werden wir morgen die Gelegenheit haben, unter den Tagesordnungspunkten „Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger“ und „Gesundheit von Kindern schützen Gesundheitsvorsorge ganzheitlich und verbindlich organisieren“ das, was aus der Zielbestimmung abgeleitet wird, konkret in gesetzliches Handeln umzusetzen, damit die Fälle, die wir in der Vergangenheit gehabt haben, auch wirklich der Vergangenheit angehören.
Ich bin gegen eine Verstaatlichung der Erziehung; aber dazu gehört auch, Menschen, die mit der Erziehung der Kinder überfordert sind, von staatlicher Seite Hilfen anzubieten, damit sich diese Fälle nicht wiederholen, damit wir eine kinderfreundliche und lebenswerte Gesellschaft werden.
In diesem Sinn hoffe ich, dass zumindest eine große Einigkeit im Parlament besteht und dass wir in Zukunft daran arbeiten, dass diese Fälle der Vergangenheit angehören, sodass man sagt: SchleswigHolstein ist ein kinderfreundliches Land. Hier möchten die Menschen gern Kinder bekommen, weil es sich lohnt, hier zu leben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein ist gut für die Zukunft im eigenen Land.
Das hieß früher „ziel“, diesmal ist es ein anderer Name, aber die Zielsetzung bleibt gleich. Wir wollen das Land voranbringen, insofern sind wir mit dem Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein auf dem richtigen Weg.
Wir begrüßen sehr, dass für den Planungszeitraum 2007 bis 2013 1,4 Milliarden € in einem Programm zur Verfügung stehen. Wenn es uns damit gelingt, Investitionen von mehr als 3 Milliarden € auszulösen, sind wir einen entscheidenden Schritt vorangekommen.
Die Arbeitsmarktpolitik wird auch in den nächsten Jahren - Kollege Wadephul wies schon darauf hin - ein wichtiger Bestandteil unserer Politik in Schleswig-Holstein sein. Richtig ist: Die Arbeitslosigkeit ist im vergangenen Jahr erheblich zurückgegangen, auch dank der Vorgängerregierung, die hierzu ihren Beitrag geleistet hat. Denn in der Wirtschaft wird auch sehr viel mit Psychologie gearbeitet.
Dieser Trend wird sich 2007 fortsetzen. Richtig ist auch: Das ist nicht genug. Wir werden morgen hier im Plenarsaal über Langzeitarbeitslosigkeit sprechen. Die Bewältigung dieser Herausforderung wird für die wirtschaftliche und soziale Zukunft Schleswig-Holsteins eine zentrale Rolle einnehmen.
Arbeitslosigkeit ist ein dramatisches soziales Problem, sowohl für die direkt Betroffenen als auch für den Sozialstaat und für den sozialen Frieden. Eine sich verfestigende soziale Teilung, bei der ein erheblicher Teil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter dauerhaft von Teilhabe an Arbeit ausgeschlossen ist, birgt Sprengstoff für den sozialen Zusammenhalt und für die sozialen Sicherungssysteme. Das ist der Grund dafür, dass wir uns viel intensiver mit dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit auseinandersetzen und auch neue Wege gehen müssen, um dieses Problem langsam zurückzudrängen.
Arbeitslosigkeit macht krank - psychisch wie physisch - und Arbeitslosigkeit macht arm, nicht nur während der Arbeitslosigkeit selbst, sondern auch im Alter, wenn die erworbenen Ansprüche an die Rentenversicherung nicht ausreichen. Nicht nur die Arbeitslosen sind arm, sondern auch der Staat, denn Arbeitslosigkeit ist sehr teuer und die Kosten trägt die gesamte Gesellschaft.
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt wird auch aber nicht nur - bestimmt von der wirtschaftlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein. Und die sieht, wie Ministerpräsident Carstensen dargestellt hat, gut aus. Sie entwickelt sich ebenso wie die deutsche und die gesamte europäische Wirtschaft positiv.
Die Sondertagung des Europäischen Rates in Lissabon im Frühjahr 2000 hat das Ziel formuliert, der Gemeinschaftspolitik neue Dynamik zu verleihen und die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt auszubauen, die sogenannte Lissabon-Strategie. Dabei wurde dem Bürokratieabbau eine zentrale Rolle zuerkannt. Bürokratieabbau ist wichtig, ohne Zweifel, er soll, das darf dabei nicht in Vergessenheit geraten, den Menschen dienen.
Das bedeutet, dass wir weiterhin Regulationsmechanismen brauchen, die sich an unseren gesellschaftspolitischen Zielen orientieren, nicht nur am Interesse der Wirtschaft.
Denn das wirtschaftliche Interesse ist nicht automatisch eines, das allen Menschen dient.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz steigender Gewinne in einigen Branchen werden dort noch Arbeitsplätze abgebaut. Wir können das jeden Tag in den Zeitungen lesen. Trotz starker Lohnzurückhaltung der Gewerkschaften und der Ausweitung des Niedriglohnbereichs werden immer noch Produktionsstandorte ins Ausland verlagert. Ein Beispiel: Das verarbeitende Gewerbe, das mit 6 % einen im Bundesvergleich hohen Umsatzzuwachs hatte, baute ebenfalls im Bundesvergleich mit -2,2 % die meisten Stellen ab. Hier müssen wir die Diskussion darüber führen, dass dies nicht die richtige Wirtschaftspolitik ist und eine falsche Entscheidung von Unternehmen, ob sie nun Siemens, BenQ oder wie andere bedeutende deutsche Unternehmen heißen. Sie haben auch eine Verpflichtung, in Deutschland nach wie vor in Arbeitsplätze zu investieren.