Protokoll der Sitzung vom 13.09.2007

(Anke Spoorendonk)

ner Weise ein, die der Verfassung nicht entsprechen.

Allerdings finde ich, es lohnt sich, über diese Frage offensiv zu streiten. Es geht nämlich um die Frage, wie man erreichen kann, dass die Nachteile, die es ja auch gibt - das Ergebnis ist ja nicht zufällig -, beseitigt werden können.

Das ist weniger eine Frage schöner Resolutionen, von Forderungen und von knallharter Politik, egal, ob es die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Frage steuerrechtlicher Rahmenbedingungen oder vieler anderer Dinge mehr ist. Es gibt natürlich auch Fraktionen, in denen nur ein Geschlecht vertreten ist. So etwas ist schade für dieses Haus. Aber vielleicht ändert sich das eines Tages einmal wieder, vielleicht ohne dass wir es gesetzlich vorschreiben.

(Beifall bei SPD und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1541 (neu) dem Innen- und Rechtsausschuss, der übrigens auch der Gleichstellungsausschuss ist, zuständigkeitshalber zu überweisen. Wer so abstimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so geschehen.

Ich habe zwei tagesordnungsleitende Punkte anzusprechen. Die Tagesordnungspunkte 9 und 48 sollen ohne Aussprache abgewickelt werden. Ich werde sie jetzt beide aufrufen, weil es jeweils um Überweisungen geht.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Sicherheit in den schleswigholsteinischen Häfen (Hafensicherheitsgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1545

Wie gesagt, ist eine Aussprache nicht vorgesehen.

Es wird beantragt, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1545 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so abstimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - So ist es geschehen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 48 auf:

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1552

Auch hier ist eine Aussprache nicht vorgesehen.

Es wird Überweisung des Berichts der Landesregierung, Drucksache 16/1552, zur Federführung an den Europaausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss vorgeschlagen. Wer so entscheiden will, den bitte ich um das Handzeichen. Es ist so geschehen.

Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1563 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort der Frau Abgeordneten Monika Heinold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die deutschen Schulen in freier Trägerschaft sind in heller Aufruhr: Mit dem Haushaltsgesetz haben CDU und SPD eine mindestens fünfprozentige Kürzung beschlossen, welche 2008 in Kraft tritt. Der Zuschuss für die freien Schulen soll sinken, so CDU und SPD, weil sich auch die Beamtenbesoldung im Lehrerbereich an den staatlichen Schulen verringert hat. Das bedeutet für jede einzelne Schule harte Einschnitte - bis hin zur Existenzfrage.

Warum, so kann man fragen, können die freien Schulen diese Kürzungen nicht selbst auffangen? Zum Ersten, weil sie bereits jetzt weniger als 80 % derjenigen Kosten erhalten, die ein Kind an einer Staatsschule kostet, zum Zweiten, weil die Lehrer insbesondere an den Waldorfschulen schon jetzt bis zu 25 % weniger verdienen als eine Lehrkraft im staatlichen Schulsystem, und zum Dritten, weil die Eltern dieser Kinder schon jetzt stark belastet sind. Mit einem Schulgeld von bis zu 300 € monatlich tragen sie solidarisch dazu bei, dass auch Kinder aus nicht so betuchten Elternhäusern in die Privatschulen gehen können und dort nur 20 bis 30 € monatlich zahlen.

(Minister Dr. Ralf Stegner)

Unser Gesetzentwurf enthält keine Maximalforderungen. Er ist ein pragmatischer Weg, um die Existenz der Schulen zu sichern.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Wir schlagen vor, den Fördersatz von 80 auf 85 % zu erhöhen und als Ausgangsbasis die vom Statistischen Landesamt errechneten Schülerkosten des jeweils vorherigen Jahres zu nehmen. Außerdem soll es zukünftig feste Investitionskostenzuschüsse geben und integrativ beschulte Kinder sollen, wie an den staatlichen Schulen, ein zusätzliches Stundenkontingent erhalten. Um Schulgründungen zu erleichtern, schlagen wir vor, wie in Hamburg und in Hessen nachträglich 50 % der in der Wartefrist entstandenen Kosten zu erstatten. Denn es sind diese Kosten, die die Schulen jahrzehntelang mit sich herumschleppen.

Damit eröffnen wir nicht das finanzielle Füllhorn, wie uns von der SPD vorgeworfen worden ist, sondern damit sichern wir das Überleben der freien Schulen. Damit schaffen wir Anreize für Schulneugründungen.

Die CDU-Fraktion wirft uns nun in ihrer Pressemitteilung Aktionismus vor. Dazu kann ich nur sagen, meine Damen und Herren von der CDU: Lesen Sie einmal die Pressemitteilung ihrer eigenen Arbeitnehmerorganisation CDA, welche tatsächlich Maximalforderungen aufstellt und eine hundertprozentige Gleichstellung fordert.

Um mit einer weiteren Legendenbildung durch die CDU, die in Pressemitteilungen verbreitet wird, vorzubeugen, was unser grünes Verhalten zu Regierungszeiten betraf, möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Als wir 1996 in die Regierung kamen, sah die finanzielle Situation für die Privatschulen denkbar schlecht aus. Die Wartefrist für Schulgründungen betrug vier Jahre. Investitionskostenzuschüsse waren gestrichen. Und mit dem Haushaltsgesetz 1995 war eine mittelfristige Absenkung der Schülerkostensätze beschlossen worden. Meine Fraktion war es, welche die Förderung der freien Schulen in jeder Haushaltsberatung mit der SPD auf die Tagesordnung gesetzt hat und immer wieder Verbesserungen erreicht hat.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Kürzung im Haushaltsgesetz wurde rückgängig gemacht. Investitionsmittel wurden wieder bewilligt. Die Wartefrist für Schulgründungen wurde auf drei Jahre verkürzt.

Alles haben wir leider nicht erreichen können. Aber wir haben gekämpft und wir haben unserem Koali

tionspartner einiges abgerungen. Insgesamt - legt man zugrunde, was diese Kinder an Staatsschulen kosten würden - entlasten die freien Schulen den Landeshaushalt um 7,3 Millionen €. Die These, man könnte diese 6.000 privat beschulten Kinder kostenneutral in das öffentliche Schulsystem eingliedern, ist schlicht Unsinn.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In Schleswig-Holstein besuchen nur 3,3 % aller Schülerinnen und Schüler die Schulen in freier Trägerschaft, einschließlich der dänischen Schulen. Damit sind wir bundesweit absolutes Schlusslicht. Würde es uns gelingen, diesen Prozentsatz allein auf 5 % hochzufahren, womit wir bundesweit immer noch Schlusslicht wären, wäre unser Gesetzentwurf rein rechnerisch kostenneutral.

Ich freue mich, dass SSW und FDP grundsätzlich Zustimmung signalisiert haben, und dass auch die SPD bereit ist - so zumindest die Pressemitteilung -, das Schulgesetz zugunsten der freien Schulen zu ändern. Schulen in freier Trägerschaft sind eine Bereicherung unseres Schulsystems. Hier wird bürgerliches Engagement gelebt. Im Mittelpunkt stehen die Kreativität und die Individualität jedes einzelnen Kindes.

Meine Fraktion will den Wettbewerb um das beste pädagogische Konzept. Dazu brauchen wir alle Schulen: die staatlichen, die dänischen und die deutschen Schulen in freier Trägerschaft.

Ich hoffe auf eine konstruktive Beratung im Fachausschuss.

Noch einen Satz, Frau Präsidentin - ich komme zum Schluss -: Es kann gut sein, dass es bei Teilen unseres Gesetzentwurfes, der mehr Transparenz in die Schülerkostensätze hineinbringen will, andere, bessere Vorschläge gibt. Ich bin gespannt, was wir dort gemeinsam erarbeiten. Aber die Richtung muss stimmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Ich danke der Frau Abgeordneten Monika Heinold. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun die Frau Abgeordnete Susanne Herold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass Sie sich im Bildungsbereich zu einem verläs

(Monika Heinold)

slichen Koalitionspartner der CDU entwickeln. In der letzten Plenartagung waren es die gebundenen Ganztagsschulen, die Sie plötzlich für Ihre Politik entdeckt haben. Heute sind es die Schulen in freier Trägerschaft, für deren Gleichstellung Sie sich einsetzen. Das merkwürdige ist nur, dass Sie zu Zeiten Ihrer Regierungsbeteiligung die Start- und Entwicklungschancen der freien Schulen in unserem Land eher blockiert haben.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Haben Sie eben nicht zugehört?)

- Ich habe sehr wohl zugehört und ich habe gestaunt.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Geradezu paradox ist es, wenn Sie sich in der Begründung Ihres Antrages auf den Bericht des Landesrechnungshof aus dem Jahr 2004 beziehen. Zu diesem Zeitpunkt, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hatten Sie das Heft des Handelns mit in der Hand. Und was haben Sie getan? - Nichts.