Ich unterstütze die flexible Eingangsphase allerdings nicht in der Form, dass man sagt, dass diese der eine Schüler ein Jahr, ein anderer Schüler zwei Jahre und wiederum ein anderer Schüler drei Jahre besuchen soll. Das halte ich nicht für das erstrebenswerte Ziel. Denn wenn so verfahren würde, würde das bedeuten, dass die schwächeren Kinder in den oberen Klassen die älteren Schüler sind und dass besonders gute Schüler besonders jung sind. Das allerdings widerspricht genau dem Prinzip der Gemeinschaftsschule, wonach Kinder im gleichen Alter eingeschult und dann individuell gefördert werden sollen.
Ich denke, dass man darüber noch einmal nachdenken sollte. Allerdings finde ich das Prinzip des jahrgangsübergreifenden Unterrichts, das zurzeit praktiziert wird, ausgesprochen gut.
Für die Abgeordneten des SSW erteile ich deren Vorsitzenden, der Frau Abgeordneten Spoorendonk, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich in meinem früheren Leben jahrelang unterrichtet habe, bilde ich mir ein, ein gutes Gespür dafür entwickelt zu haben, wann Schülerinnen und Schüler - der Vergleich hinkt nun im Parlament ein wenig - auf Durchzug gestellt haben. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich nur ein paar Stichworte zu diesem Bericht, über den wir noch im Bildungsausschuss diskutieren werden, machen.
Die Einführung der flexiblen Eingangsstufe gehört aus Sicht des SSW zu den wirklichen Errungenschaften in der Schulentwicklung der letzten Jahre.
Damit werden neue Rahmenbedingungen geschaffen, die Kindern eine bessere Schule ermöglichen. Aus dem Bericht geht hervor, dass es immer noch Punkte gibt, die es abzuarbeiten gilt. Es gibt beispielsweise einen Bericht über die Grundschule Steinbergkirche, in dem darauf hingewiesen wird, dass es auch zu einer potenziellen Überforderung der Lehrkräfte kommen kann. Wenn nämlich in der neuen Eingangsphase noch nicht alles zur Routine geworden ist, kann es zu dieser Überforderung des Lehrpersonals kommen. Von daher ist die Unterstützung durch das IQSH wichtig. Ich habe allerdings den Eindruck, dass immer noch zu wenige Lehrerinnen und Lehrer diese Unterstützung durch das IQSH annehmen. Ich möchte im Ausschuss gern erfahren, woran dies liegt. Dort spricht man noch vom Sitzenbleiben. Von daher meine ich, dass wir im Ausschuss genau beleuchten sollten, wie konkret mit den Kindern umgegangen wird, die ein Jahr länger in der flexiblen Eingangsphase arbeiten müssen.
Ich meine, dass wir die flexible Eingangsphase als eine Reform betrachten müssen und nicht nur die Schulen mit einem neuen Türschild versehen dürfen. Also, wir müssen die Grundschule als eine völlig neue Form der Schule betrachten.
Ich hätte mir gewünscht - das möchte ich als kritische Bemerkung hinzufügen -, dass aus dem Bericht einige konkrete Zahlen hervorgegangen wären. Der Bericht ist ziemlich pauschal gehalten und beschreibt überwiegend einen Sollzustand. Die Aussagen Istzustand sind meiner Meinung nach nicht aussagekräftig genug, damit sich der Landtag
ein eigenes Bild von den ersten Erfahrungen mit der flexiblen Eingangsphase machen kann. Insofern erwarten wir, dass es eine Evaluation dieser Eingangsphase geben wird und dass auch die Erfahrungen der Eltern einbezogen werden. Dann weiß man, woran man ist, und man kann darauf aufbauen. Denn es sollte auch möglich sein, in der dritten und vierten Klasse zu einem flexibleren Miteinander zu kommen. Das skandinavische Beispiel wurde vom Kollegen Hentschel angesprochen und dort operiert man mit einer weiteren flexiblen Stufe in der Grundschule.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. - Den Wortbeiträgen habe ich entnommen, dass der Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/1462, an den Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung, überwiesen werden soll. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit haben wir so beschlossen und dieser Tagungsordnungspunkt ist erledigt.
Nunmehr erteile ich gemäß § 55 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Herrn Abgeordneten Dr. Ralf Stegner zu einer persönlichen Erklärung das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bei einem Redebeitrag einer Abgeordneten-Kollegin in der gestrigen Landtagsdebatte zum FDP-Antrag zu den Schülerbeförderungskosten habe ich mich persönlich angegriffen gefühlt. Ich hätte in der Öffentlichkeit die Unwahrheit gesagt. Deshalb habe ich mich zu Wort gemeldet und aus dem Stegreif ohne Vorbereitung eine persönliche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten als Abgeordneter abgegeben.
Dies erfolgte entgegen meinen sonstigen Gewohnheiten in Erregung und deshalb bedauere ich, dass darin ein Satz enthalten war, der missverstanden werden konnte. Das zu sagen fällt mir schwer, aber es ist so.
Es konnte der Eindruck entstehen, dass der Preis für die Verabschiedung des Schulgesetzes im Landtag die Regelung zu den Schülerbeförderungskosten gewesen sei. Dies war weder in der Sache so noch wollte ich diesen Eindruck erwecken. Da die SPD den Wunsch ihres Koalitionspartners nach der Einführung von Studiengebühren auf der Basis des Ko
alitionsvertrages nicht akzeptieren konnte, war eine Verabschiedung des Schulgesetzes im Januar nicht ohne die Einigung zum Thema Kosten der Schülerbeförderung, die nachträglich als Artikel in den Gesetzentwurf zum Schulgesetz eingeführt wurde, möglich.
Bei allem Ringen um das eigene Profil gibt es keine Alternative zur gemeinsamen Regierung von CDU und SPD. In unsere Hände ist die Hauptverantwortung für das Land gelegt. Ich werde meinen Teil dazu beitragen, dass in der zweiten Hälfte der Wahlperiode ordentlich zusammengearbeitet werden kann, die Kommunikation auf beiden Seiten verbessert wird und damit die Vertrauensbasis innerhalb der Koalition gemeinsam von beiden Vorsitzenden gestärkt wird.
Weitere Tagesordnungspunkte haben wir nicht. Damit haben wir das Ende der Tagung erreicht. Der Beginn der nächsten Tagung des Landtages, der 26., ist auf den 10. Oktober, 10 Uhr, festgesetzt.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst