Protokoll der Sitzung vom 10.10.2007

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW sowie vereinzelt bei der SPD)

Ich danke Herrn Abgeordneten Hentschel. Für den SSW im Landtag hat dessen Vorsitzende, Frau Anke Spoorendonk, das Wort.

(Karl-Martin Hentschel)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeit der ersten Föderalismuskommission, die im letzten Jahr zu einer kleineren Reform des bundesdeutschen Föderalismus geführt hat, konnte die hochgesteckten Erwartungen nicht erfüllen. Diese angeblich größte Reform des Föderalismus seit Ende der 60er-Jahre sollte endlich den Reformstau beenden und unser Land moderner und effizienter machen. Im Kern ging es insbesondere darum, die Zahl der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze stark zu reduzieren und den Ländern im Gegenzug in einigen Bereichen mehr Zuständigkeiten zu geben. Was dabei herauskam, wissen Sie. Es war einmal mehr ein typischer politischer Kuhhandel, bei dem das Ziel einer Stärkung der bundesdeutschen Ordnung etwas aus den Augen verloren wurde.

Die Große Koalition in Berlin hatte sich den Verzicht der Länder auf Mitbestimmung bei der Verabschiedung von Bundesgesetzen äußerst teuer erkauft, und zwar nicht nur bei der Beamtenbesoldung oder im Umweltbereich, sondern auch in dem zentralen Politikfeld der Bildungs- und Wissenschaftspolitik. Alles dies führte dazu, dass die großen Erwartungen an die Entscheidungsfähigkeit einer Großen Koalition sehr enttäuscht wurden. Eine Stärkung der Landesparlamente stand nicht einmal auf der Agenda der damaligen Föderalismusreform.

Die Lübecker Erklärung der Landesparlamente zur Föderalismusreform von 2003 wurde im Entscheidungsprozess also nur wenig oder gar nicht beachtet. Der Herr Landtagspräsident sprach dies vorhin ja schon an. Ich glaube, dass es wichtig ist, sich diese Entwicklung noch einmal vor Augen zu halten, wenn wir heute über die Föderalismusreform II sprechen und auch wieder feststellen müssen, dass die Landesparlamente bisher kaum Einfluss auf die Debatte genommen haben. Die bisherige Diskussion ist ja in erster Linie oder ausschließlich über die Ebene der Fraktionsvorsitzendenkonferenzen gelaufen. Es wäre wünschenswert, dass diese Debatte jetzt auch im Plenum geführt wird. Deshalb ist es gut - wir begrüßen dies sehr -, dass wir heute diesen Tagesordnungspunkt auf der Agenda des Landtages stehen haben.

Wir hoffen, dass wir auf diese Weise eine breitere Debatte anstoßen werden. Es ist richtig, was der Kollege Hentschel vorhin sagte: Die Menschen im Lande wissen nichts über die Arbeit der Föderalismuskommission. Die Menschen sind aber von den Entscheidungen betroffen, die letztendlich dabei herauskommen. Auch die Landesparlamente sind

betroffen, weil es letztlich um Fragen des Budgetrechts geht.

Dies alles geht auch aus der Berliner Erklärung der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente vom 31. August 2007 hervor. Wir sollten uns also einmal mehr auch an die eigene Nase fassen und uns als Parlament schnell in diesem Prozess einbringen, denn ansonsten werden es wieder die Regierungen sein, die in diesen Fragen die Entscheidungen treffen werden.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus unserer Sicht ist eine Neugestaltung der bundesstaatlichen Ordnung nicht nur mit der hohen Staatsverschuldung zu begründen, die mit fast 1,5 Billionen € über 60 % des Bruttoinlandsproduktes ausmacht, sondern es geht in erster Linie darum, die vielfältigen finanziellen Verflechtungen von Bund, Ländern und Gemeinden aufzulösen oder zumindest transparenter zu gestalten, damit die Bürgerinnen und Bürger genau wissen, welche staatlichen Ebene wofür verantwortlich ist.

Lieber Herr Kollege Hentschel, das muss der erste Schritt sein. Dann kann man weitere Visionen entwerfen. Wir müssen diese Zuständigkeiten klären, damit die Menschen wissen, wo sie sich beschweren können und wo sie agieren können.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Entflechtung der Mischfinanzierung ist bei dieser Finanzreform aus Sicht des SSW daher ein sehr wichtiger Punkt - genauso wie eine Neuregelung des Länderfinanzausgleiches, natürlich unter Beachtung der Solidarität der finanzstarken mit den finanzschwachen Ländern.

Die vorliegende Berliner Erklärung zur Modernisierung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen ist in der Formulierung ein sehr fein herausgearbeiteter Kompromiss, dem sich sicherlich die meisten politischen Parteien anschließen können. Wenn im Text davon die Rede ist, dass bei den anstehenden Reformen strikt darauf zu achten ist, dass die Länder in ihren finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten nicht entmündigt, sondern gestärkt und das physikalische Gleichgewicht zwischen Bund und Ländern gewahrt werden müssen, dann kann vermutlich jeder hier im Saal dies unterstützen. Das gilt auch für den SSW, denn wir treten weiterhin für starke Länder ein, die auch die notwendigen finanziellen Spielräume haben, um eigene politische Akzente zu setzen. Es ist ja kein Geheimnis, dass dies in SchleswigHolstein in den letzten Jahren kaum noch der Fall

war. Daher erhoffen wir uns von der Neuordnung der Finanzbeziehungen für die Zukunft mehr politischen Handlungsspielraum. Das muss das Ziel der Reform sein.

(Beifall beim SSW und des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

Aber wir wissen, der Teufel liegt auch hier im Detail. Denn wenn man später in der Erklärung argumentiert, dass sich der konjunkturpolitische Ansatz in Artikel 115 des Grundgesetzes und die entsprechenden Bestimmungen der Landesverfassung nicht bewährt haben und die Präsidentinnen und Präsidenten sich gleichzeitig für ein transparentes und verbindliches Konzept zur wirksamen Begrenzung der staatlichen Kreditaufnahme aussprechen, dann hört sich dies zwar vernünftig an, aber angesichts einiger der konkret genannten Vorschläge läuten beim SSW dann doch die Alarmglocken.

Denn die Diskussionen darüber, welche Regelungen zur Schuldenbegrenzung ergriffen werden sollen, nehmen von gewisser Seite recht bizarre Züge an. Da gibt es Vorschläge, die allen Ernstes darauf hinauslaufen, dass durch Verfassungsänderung in Zukunft den staatlichen Organen verboten werden soll, überhaupt irgendwelche Schulden aufzunehmen. Auch Vorschläge, die prozentual genau festzulegen versuchen, wie viel Verschuldung sich der Bund oder die einzelnen Länder im jeweiligen Jahr leisten können, gehen aus unserer Sicht zu weit und schränken in Wirklichkeit das Budgetrecht von Bund, Ländern und Gemeinden so stark ein, dass es eigentlich ausgehöhlt wird.

Bei der aktuellen Debatte über Schuldenbremsen und Schuldenbegrenzungsregelungen darf man auch nicht aus den Augen verlieren, dass der weitaus größte Teil der Schulden immer noch eine Folge der deutschen Einheit ist. Auch politische Fehlentscheidungen - auch das muss gesagt werden - wie zum Beispiel die rot-grünen Steuerreformen, die jährlich über 50 Milliarden € Steuermindereinnahmen zur Folge hatten, haben die Verschuldung nicht zuletzt der Länder - erhöht.

(Beifall beim SSW)

Wir wissen es genau. Die Zahlen liegen vor.

Ich will mit diesen Beispielen die Verschuldungsprobleme der öffentlichen Hand in Deutschland nicht verniedlichen. Aber sieht man sich die positive Konjunkturentwicklung und die damit verbundenen stark angestiegenen Steuereinnahmen an, wird deutlich, dass die beste Finanzpolitik immer noch darin besteht, mit allen Mitteln die Arbeitslosigkeit zu senken. Nichts verbessert die Lage der öffentli

chen Haushalte so sehr, als wenn die Menschen wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kommen. Auch das ist eine Lehre aus den letzten beiden Jahren; denn in diesem Jahr liegt die Verschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden nur noch bei 0,1 % des Bruttoinlandsproduktes.

Dennoch bleibt es richtig, dass wir gemeinsam angemessene Steuerungsinstrumente finden müssen, damit wir in konjunkturell guten Zeiten die Schulden abbauen und in schlechten Wirtschaftsphasen durch erhöhte Kreditaufnahmen die Konjunkturtalfahrt abmildern können. Der Kollege Kubicki war in diesem Punkt auch sehr deutlich.

Das Ei des Kolumbus gibt es aus unserer Sicht bei dieser Diskussion nicht. Aber es bleibt zu hoffen, dass man in der Kommissionsarbeit zu einem vernünftigen Kompromiss findet, der den Ländern und den Landesparlamenten auch in Zukunft genügend Handlungsspielraum für eigene Politikansätze gibt.

Zuletzt noch ein Wort zu den Vorschlägen der Landesregierung hinsichtlich der Altschulden. Der SSW unterstützt die Vorschläge, die darauf abzielen, alle Altschulden in einem gemeinsamen Fonds durch einen Anteil der Mehrwertsteuer der Länder zu tilgen. Ob dieser kreative Vorschlag auch eine Mehrheit bei den finanzstärkeren Ländern findet, ist sicherlich noch ungewiss. Aber er zeigt zumindest einen Weg auf, der auch den hoch verschuldeten Ländern Perspektiven bietet. Lieber Kollege Kayenburg, lieber Kollege Hay, Sie wissen, dass auch wir an Ihrer Seite stehen. Wir wünschen Ihnen Kraft und Ausdauer und viel Stehvermögen.

(Beifall bei SSW, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Das Wort für die Landesregierung hat nun die stellvertretende Ministerpräsidentin, Frau Ute ErdsiekRave.

Ute Erdsiek-Rave, Stellvertreterin des Ministerpräsidenten:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Finanzfragen waren immer schon die heikelsten Fragen im Verhältnis der Länder untereinander und im Verhältnis der Länder zum Bund. Schon bei der Gründung der Bundesrepublik - der Blick in die Geschichte erhellt manchmal auch die aktuelle Situation - war es so, dass der Finanzverfassungsteil viel später verabschiedet wurde als andere Teile des Grundgesetzes. Bis heute gab und gibt es immer

(Anke Spoorendonk)

wieder Auseinandersetzungen über Fragen, die mit dem Länderfinanzausgleich zusammenhängen, über die Verteilung der Investitionshilfen des Bundes oder über Fragen der Steuerverteilung, überhaupt oft über die Frage, ob der Bund den Ländern für bestimmte Aufgaben überhaupt Geld geben darf. Die besten Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit dafür kennen Sie, das IZBB, also das Ganztagsausbauprogramm, oder ganz aktuell das Krippenausbauprogramm, von dem viele Länder gesagt haben: Wieso mischt sich der Bund in diese Fragen überhaupt ein? Das ist eine Art aufgedrängte Bereicherung. - Letztlich haben alle das Geld genommen. Aber auch da ging es immer um die Fragen: Wie gerecht sind Ost und West bedacht? Wie wird das Geld verteilt, nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel oder nach Kopfzahlen? Um all diese Fragen hat es immer wieder Auseinandersetzungen gegeben.

Das hat natürlich damit zu tun, dass die Ausgangsbedingungen in den Ländern höchst unterschiedlich sind, dass sie regional und historisch gewachsen sind, dass sie mit der Wirtschaftsstruktur und der Wirtschaftskraft der Länder zu tun haben, also die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in den Ländern. Die Frage der Autonomie der Länder stand und steht immer in einem Spannungsverhältnis zueinander.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir nun ernsthaft und konstruktiv über die Neustrukturierung der Finanzbeziehungen diskutieren. Es ist Thema in der Reformkommission, Thema bei den Treffen der Konferenz Norddeutschland und Thema hier im Landtag. Es ist zu begrüßen, dass diese Diskussion hier zum ersten Mal so öffentlich geführt wird. Frau Spoorendonk hat ja recht: Das ist ein abstraktes, dass ist ein sperriges Thema, vielleicht auch nur scheinbar sperrig, denn wenn man es in die Praxis von Politik umsetzt, müsste eigentlich allen Bürgerinnen und Bürgern klar sein, dass es mit ihren Lebensverhältnissen in ihren Bundesländern in sehr starkem Zusammenhang steht.

In einem ersten Reformschritt wurden die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu geordnet. Das Ergebnis kann man unterschiedlich bewerten. Das will ich jetzt nicht tun. Ich finde, dass es überhaupt zu einem Ergebnis gekommen ist, ist durchaus ein Verdienst der Großen Koalition in Berlin. Wir müssen jetzt nur sicherstellen, dass alle Länder - ich betone: alle Länder - ihre Aufgaben auch wirkungsvoll und nachhaltig erfüllen können. Das beste Beispiel dafür ist die Neuordnung der Hochschulbauförderung. Sie wurde auf die Länder übertragen. Die Länder können diese Verantwor

tung nach Auslaufen der Bundesgelder aber nur dann wirklich dauerhaft wahrnehmen, wenn sie dazu die notwendige Finanz- und Steuerkraft haben.

Über Jahrzehnte haben sich die Schuldenberge in den Ländern aufgetürmt, eine Entwicklung, der wir Einhalt gebieten wollen und Einhalt gebieten müssen. Wir müssen die Neuverschuldung der Länder in den Griff bekommen. Das ist von allen einvernehmlich auch so betont worden. Das heißt aber auch, wir müssen zunächst einmal die Voraussetzungen dafür schaffen und uns zunächst um die Altschulden kümmern. Das heißt für unser Land Folgendes: Wir sitzen auf einem Schuldenberg von 22 Milliarden €, den wir sogar dann nicht aus eigener Kraft abtragen können, wenn die gegenwärtige Konjunktur weiter anhält. Der Finanzminister hat das oft genug öffentlich betont.

Als diese Regierung angetreten ist, belief sich die Neuverschuldung auf 1,5 Milliarden €. Wir hatten uns zum Ziel gesetzt, diese 1,5 Milliarden € bis zum Ende der Legislaturperiode zu halbieren. Dieses ehrgeizige Ziel haben wir bereits jetzt fast erreicht. Sparmaßnahmen und Investitionen haben Wirkung gezeigt.

Aber natürlich hat uns auch die Konjunktur in die Hände gespielt. Dennoch wird jeder sechste Euro, den das Land Schleswig-Holstein durch Steuern einnimmt, durch Zinszahlungen aufgefressen. Das ist eine Milliarde Euro pro Jahr.

Daran ändern auch die erfreulichen Nachrichten des vergangenen Jahres nichts. Im Gegenteil, die Schulden wachsen immer weiter. Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins haben eine der höchsten Pro-Kopf-Verschuldungen aller Flächenländer.

Seit 1970 haben wir 20 Milliarden € an Zinsen gezahlt. Dieses Geld ist weg. Aber die Schulden sind immer noch da. Selbst wenn wir ab heute keine neuen Schulden mehr machten und stattdessen jedes Jahr 100 Millionen € an Verbindlichkeiten tilgten - davon sind wir sehr weit entfernt -, würde es 220 Jahre dauern, bis das Land alle seine Schulden zurückgezahlt und die Zinslasten beglichen hätte.

Ich will zuletzt eines klar sagen: Wir geben aktuell mehr an Zinsen aus, als unser gesamter Sozialhaushalt ausmacht. Das sind die Dimensionen. Die Altschulden hängen uns also wie ein Mühlstein um den Hals.

Einen Blick zurückzuwerfen und zu fragen, wie es dazu gekommen ist, ob die Situation strukturell bedingt oder selbstverschuldet ist, ist im Moment eigentlich zweitrangig, denn wir, Landesregierung

(Stellvertreterin des Ministerpräsidenten Ute Erdsiek-Rave)

und Parlament, müssen jetzt damit umgehen und den Blick in die Zukunft richten.

Weil der Handlungsspielraum so gering ist und wir es aus eigener Kraft nicht schaffen können, aus dieser Lage herauszukommen, hat der Ministerpräsident einen Vorschlag in die Debatte gebracht, wie man eine möglichst weitgehende Entlastung der Länder von ihren Altschulden und den damit verbundenen Aufwendungen für Zinsen und Tilgung erreichen kann. Wir schlagen eine Übernahme der Verbindlichkeiten durch einen Fonds vor, der für den Schuldendienst Mittel aus dem Länderanteil am Mehrwertsteueraufkommen erhält. Wir sehen diese Entschuldung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und auch als eine gemeinschaftliche Aufgabe an. Ein solcher Fonds wäre ein Element, für einen fairen Wettbewerb der Länder untereinander zu sorgen.

Ich erwähne auch dies: Es ist unerlässlich, vorhandene Infrastrukturdefizite der Länder einander anzunähern und abzubauen. Das gilt etwa bei der überregionalen Verkehrsanbindung - die Beispiele dazu kennen wir alle - oder bei der Forschung. Der Solidarpakt II und der Länderfinanzausgleich bleiben dabei natürlich grundsätzlich unangetastet.

Was die Einrichtung eines Schuldenfonds angeht, so sind wir in allen Punkten diskussionsbereit. Wir meinen, es müssen nicht nur Länderschulden sein, die von dem Fonds erfasst werden. Es bietet sich an, auch Kommunalschulden zu berücksichtigen.

Herr Kubicki, die Frage der Einbeziehung der Versorgungslasten ist durchaus auf der Tagesordnung, was ich auch durchaus richtig finde. Man kann dabei über eine anteilige Entschuldung oder über eine Form der Finanzierung sprechen. Das Ziel für Schleswig-Holstein haben wir durchaus selbstbewusst formuliert: Wir wollen von den Ausgleichszahlungen der finanzstarken Länder unabhängig werden und im Ländervergleich künftig aus eigener Kraft besser dastehen.