Wesentlich ist, dass wir vorher die Voraussetzung für mehr Eigenverantwortung schaffen. Es ist gut, dass wir mit dem Vorschlag eines Fondsmodells nicht allein dastehen. Andere Länder stellen ähnliche Überlegungen an.
Wenn man allerdings - ich weiß nicht mehr, wer es in der Debatte gesagt hat; ich meine, auch das war Herr Kubicki - bei den Einzahlungen wirklich nur auf die Wirtschaftskraft und nicht auf die Steuerkraft abstellt, dann liegen die Erfolgsaussichten für die Bildung eines solchen Fonds wahrscheinlich bei null; das wäre unsere große Befürchtung. Wenn Sachsen zwei- oder zweieinhalb mal so viel einzah
len müsste wie Schleswig-Holstein, dann wäre die Bereitschaft, einem solchen Modell beizutreten, nicht besonders groß. Das alles ist aber natürlich noch sehr umstritten. Das wird möglicherweise die größte Hürde sein, die dabei zu überwinden ist.
Insgesamt ist klar, dass dieser Vorschlag auch im Interesse derjenigen Länder liegen muss, die in den großen Topf immer nur einzahlen. Denn handlungsfähige Länder brauchen im Länderfinanzausgleich keine Ausgleichszahlungen. Sie brauchen auch keine Bundesergänzungszuweisungen. Übrigens ist für meinen Geschmack die Rolle des Bundes bei diesem Fondsmodell überhaupt noch nicht ausreichend beleuchtet worden.
Das Ganze ist nicht nur ein Wechsel auf die Zukunft. Bei einer Umsatzsteuerlösung werden Länderfinanzausgleichszahlungen und Bundesergänzungszuweisungen sofort geringer.
Wir legen in der Debatte um die Finanzbeziehungen großen Wert auf Solidarität, aber auch auf Chancengleichheit. Man kann es auch einfach formulieren und sagen: Unsere finanzpolitische Situation lässt es nicht anders zu.
Aber wir treten nicht nur als Bittsteller auf. Wir wollen etwas erreichen, was man eine „Win-WinSituation“ der armen und der reichen Länder nennen könnte. Auch der Bund könnte von einer solchen Lösung profitieren.
In den letzten Tagen wurde geschrieben, der Ministerpräsident gehe mit seinem Vorschlag bundesweit Klinken putzen. Ich finde, das sollte er ruhig weiter tun, und zwar mit aller Konsequenz und der nötigen Kompromissbereitschaft.
Aus den Fehlern der Vergangenheit sollten wir lernen und die Verschuldung in Zukunft verbindlich und restriktiv gestalten. Wir müssen in unserer eigenen Finanzpolitik klare Sparziele verfolgen und dürfen an diesen Zielen nicht rütteln.
Wir haben uns aus Schleswig-Holstein mit einem konstruktiven Vorschlag zu Wort gemeldet, um im Geflecht der Finanzbeziehungen mehr Unabhängigkeit, weitestgehend gleiche Lebensbedingungen und eine nachhaltige Entschuldung zu erreichen. Unser Eindruck ist, dass diese Botschaft auf allen Ebenen angekommen ist. Wir haben uns Gehör verschafft und werden mit diesem Beitrag ernst genommen.
Wir stehen allerdings auch noch - das muss man zugestehen - am Anfang dieses Diskussionsprozesses. Aber die eingeschlagene Richtung stimmt. Sie ist gut für unser Land. Ich bitte Sie alle um Unterstützung.
Ein Antrag ist nicht gestellt worden. Das heißt, der Tagesordnungspunkt ist durch die Debatte erledigt.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsund wahlrechtlicher Vorschriften
Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Jürgen Feddersen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Modernisierung und Umstrukturierung unserer Verwaltungen bringen eine große Anzahl von Gesetzesänderungen und Neuregelungen mit sich. Da ist es nicht verwunderlich, dass wir mitunter auf Vorschriften stoßen, die mit diesem Prozess nicht Schritt gehalten haben. Um einen solchen Fall geht es hier.
Durch die geplanten Änderungen sollen Neubildungen von Gemeinden und Ämtern erleichtert werden. Ihnen sollen zusätzliche Rechte im Vorfeld von Fusionen eingeräumt werden.
Vorgesehen ist zum einen, dass die Bürgermeisterwahl in neu gebildeten, hauptamtlich verwalteten Gemeinden zeitgleich mit der Wahl der Gemeindevertretung durchgeführt werden kann, möglicherweise also am 25. Mai 2008.
Auf Antrag der von der Neubildung betroffenen Gemeinden führt die Kommunalaufsichtsbehörde die öffentliche Stellenausschreibung für die neuen Gemeinden durch, die ja noch nicht wirksam gebildet worden sind. Dabei wird den Vorstellungen der von der Neubildung betroffenen Gemeinden Rechnung getragen.
Zum anderen soll auch die Amtsordnung in entsprechender Weise geändert werden. Hierdurch kann bei einem neu zu bildenden Amt die Wahl des Amtsdirektors in der konstituierenden Sitzung des
Amtsausschusses durchgeführt werden. Weil es hier einer vorherigen öffentlichen Stellenausschreibung bedarf, muss in diesem Zusammenhang zugleich das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz geändert werden. Dadurch kann die Kommunalaufsichtsbehörde die Wahltagsbestimmung im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung bereits vor dem Wirksamwerden der Neubildung vornehmen.
Ein weiterer Punkt ist die Höchstaltersgrenze für eine Erstbewerbung um das Amt des Bürgermeisters. Die bestehende Regelung will sicherstellen, dass der erstmals zum Bürgermeister gewählte Bewerber bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand regelmäßig eine volle Amtszeit im Dienst ist. Dieser Sinn und Zweck greift aber dann nicht, wenn sich bei einer Zusammenlegung von Gemeinden einer der bisherigen Bürgermeister um eben dieses Amt in der neuen Gemeinde bewirbt. Denn hier haben wir einen Bewerber, der bereits an Ort und Stelle tätig gewesen ist.
Dementsprechend ist eine Ergänzung im Zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetz vorgesehen, wonach die Höchstaltersgrenze bei Erstbewerbungen für die bisherigen Bürgermeister, die im Amt sind, nicht gilt. Diese können sich fortan also auch dann um das Amt des Bürgermeisters der neu gebildeten Gemeinde bewerben, wenn sie das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Ich denke, dass diese Änderungen einleuchten. Sie erleichtern die Abläufe in den Kommunen und sind somit ein kleiner Beitrag zu einem gelingenden Reformprozess.
Eventuelle kleine Änderungen können in den Gesetzentwurf noch aufgenommen werden. Deshalb möchte ich Sie bitten, den vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und SPD an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es kommt vor, dass wir in einem Landesgesetz einen Paragraphen verankert haben, der verhindert oder erschwert, was wir mit einem anderen Gesetz erreichen wollen. So haben wir zwar erreicht, dass in der ersten Phase der von uns geplanten umfassenden Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Hol
stein auf Amtsebene und amtsfreier Gemeindeebene durch freiwillige Verwaltungszusammenschlüsse über die Bildung größerer Verwaltungseinheiten für mindestens 8.000 Einwohnerinnen und Einwohner die Zahl der Verwaltungseinheiten im Land von über 220 auf unter 150 gesunken ist - ein Ergebnis, das vorher niemand zu prophezeien gewagt hätte. Wir haben auch erreicht, dass dadurch im kreisangehörigen Raum die Verwaltungsdienstleistungen für die Menschen künftig noch professioneller, vor allem aber auch erheblich kostengünstiger und weiterhin ohne Einbuße an Bürgernähe erbracht werden können. Was wir aber nicht erreicht haben, ist, für die praktische Umsetzung jedes Detail in den einschlägigen Gesetzen vorherzusehen und zu planen. Deshalb bringen wir heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher und kommunalwahlrechtlicher Vorschriften ein.
Es geht darum - der Kollege Feddersen hat es schon beschrieben -, den Ämtern und Gemeinden, die sich entschlossen haben, ihre Verwaltungen zu bestimmten Zeitpunkten zusammenzulegen, auch verfahrenstechnisch die Voraussetzungen zu verschaffen, das, was sie wollen, in praktische Realität umzusetzen. Konkret: Für die beschlossenen Gemeindefusionen und Ämterzusammenlegungen ergibt sich in Einzelfällen das praktische Problem, dass die gesetzlich vorgesehenen öffentlichen Stellenausschreibungen für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters beziehungsweise der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors formalrechtlich erst nach der Neubildung der Gemeinde oder des Amtes durch die neue Verwaltungseinheit veranlasst werden können. Damit die in den Gemeinden und Ämtern vorgesehenen Zeitpunkte für das Inkrafttreten des jeweils vereinbarten Zusammenschlusses eingehalten werden können, ermöglicht unser Gesetzentwurf, dass auf Antrag der beteiligten Gemeinden schon vorher, und zwar durch Einschaltung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde, die Stellenausschreibung veranlasst, der Wahltag und der Tag eines eventuell erforderlichen Stichtags bestimmt und bei einer Neubildung von Gemeinden für die neue Gemeinde ein Gemeindewahlleiter oder eine -wahlleiterin benannt werden können. Das sind alles auf den ersten Blick und auch auf den zweiten Blick nur Formalitäten, aber für die betroffenen Gemeinden und Ämter Formalitäten von großer praktischer Relevanz, damit das, was vereinbart worden ist, auch konkret umgesetzt werden kann.
Das Gesetz, das wir heute in erster Lesung beraten und am Freitag verabschieden wollen, hilft zum Beispiel dem neu gebildeten Musteramt Südtondern
mit seinen nicht nur 8.000, sondern 40.000 Menschen. Und es hilft genauso den Gemeinden Raisdorf und Klausdorf oder den Gemeinden Handewitt und Jarplund-Weding, die beschlossen haben, sich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger am 1. März 2008 zu neuen größeren Gemeinden zu vereinigen. Dort besteht dann auch die Möglichkeit, kostensparend die Bürgermeisterwahlen mit den Kommunalwahlen am 25. Mai nächsten Jahres zusammenzulegen.
Alles in allem: Wir legen ein Gesetz vor, das unserem Ziel einer leistungsfähigen, kostengünstigen und bürgernahen Verwaltung im kreisangehörigen Raum die erforderliche verfahrensrechtliche Grundlage und Ausgangsbasis verschafft. Mögliche weitere Einzelheiten sollten wir im Ausschuss beraten.
Ich danke Herrn Abgeordneten Puls. - Das Wort für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Günther Hildebrand.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Änderung des Kommunalwahlrechts bedarf aus unserer Sicht eigentlich keiner großen Debatte. Ich hätte mir dennoch eine interessantere Themenauswahl für den heutigen Vormittag der Landtagssitzung vorstellen können.
Der Gesetzentwurf von CDU und SPD ist eine Reaktion auf die Ämterreform in Schleswig-Holstein. Künftig soll unter anderem das Innenministerium in die Lage versetzt werden, bei Gemeinden oder Ämtern, die gerade neu im Entstehen sind, die Ausschreibungen für das Bürgermeister- beziehungsweise Amtsdirektorenamt vorzunehmen.
So kann sichergestellt werden, dass eine neue kommunale Gebietskörperschaft auch zeitnah nach ihrer Bildung über eine neue hauptamtliche Verwaltungsspitze verfügt. Dieses Vorhaben wird von uns unterstützt.
Es wird insbesondere vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in der Gemeinde Sylt-Ost von uns unterstützt, Heimatgemeinde des Leiters der Staatskanzlei, Herrn Maurus. Es verwundert uns nämlich schon, dass die Große Koalition mit ihrem Gesetz
entwurf auf der einen Seite in begrüßenswerter Weise auf das Tempo drückt, um sicherzustellen, dass eine Gemeinde oder ein Amt mit entsprechender Größe hauptamtlich geführt wird, es auf der anderen Seite aber nicht nur zulässt, dass die Gemeinde Sylt-Ost seit drei Jahren durch den stellvertretenden Bürgermeister, also durch einen Ehrenamtler, in seiner Freizeit geführt wird, sondern dies auch seitens des Innenministeriums forciert. Wie mir bekannt ist, hat das Innenministerium seinerzeit geradezu darauf gedrängt, dass die Ausschreibung für die Neuwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters gestoppt wurde - und das, obwohl es bereits Bewerber gab. Dort hätte schon längst ein neuer Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin gewählt werden müssen. Und möglicherweise hängen ja auch die Probleme mit dem dort geplanten Spaßbad mit dieser Situation zusammen. Wir werden das interessiert weiter verfolgen.
Der hier vorgelegte Gesetzentwurf möchte genau das Gegenteil von dem erreichen, was auf Sylt zurzeit geschieht. Er möchte, dass künftig schnell neu gewählt werden kann. Das unterstützen wir.