Protokoll der Sitzung vom 21.11.2007

Mir als zuständiger Landesministerin reicht diese Erklärung allein nicht aus, um die Vorwürfe zu entkräften. Ich nehme die Vorwürfe im Hinblick auf die vielen schwerkranken Menschen, die dringend auf ein lebensrettendes Organ warten, sehr ernst. Aus diesem Grunde habe ich mich sofort nach Bekanntgabe der Vorwürfe erstens selbst mit dem Sachverhalt beschäftigt und zweitens auf dieser Basis Herrn Professor Raspe, einem über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus bekannten und anerkannten Sozialmediziner, gebeten, in einer Studie der Frage nachzugehen, ob die vermutete soziale

(Manfred Ritzek)

oder Schichtabhängigkeit bei der Vergabe in den Transplantationszentren in Kiel und Lübeck nachweisbar ist. Sollte dies der Fall sein, werden wir uns mit dem Zusammenhang von Versichertenstatus und Transplantationsindikationen, mit den Transplantationsanmeldungen in den Zentren und mit den Wartelistenpatienten auseinanderzusetzen haben. Das ist eine aufwendige Vorgehensweise, weil man sich jeden Einzelfall vornehmen muss, um wirklich zu Erkenntnissen zu gelangen. Sollte es tatsächlich zu einer zunehmenden Häufigkeit von PKV-Versicherten kommen, muss nach der Ursache hierfür geforscht und nach gezielten Gegenmaßnahmen gesucht werden.

Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass vielen schwerkranken Menschen heute durch eine Organtransplantation das Leben gerettet oder die Krankheit weitgehend geheilt oder mindestens gelindert und damit die Lebensqualität entscheidend verbessert werden kann. Organ- und Gewebetransplantationen gehören deshalb seit vielen Jahren zum Standard der medizinischen Versorgung.

Das vor zehn Jahren in Kraft getretene Transplantationsgesetz hat für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen. Ein wichtiger Kernpunkt dieses Gesetzes ist nämlich, dass jegliche Form des gewinnorientierten Umgangs mit menschlichen Organen unter Strafe gestellt ist. Doch trotz der gesetzlichen Vorschriften bleibt die Organtransplantation ein überaus sensibles Thema. Jeder Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Organvergabe alarmiert die Menschen. Jede negative Schlagzeile wirkt sich negativ auf die Organspendenbereitschaft aus. Dies müssen wir leider gerade in Schleswig-Holstein erleben. Nach den Negativschlagzeilen der letzten Monate ist die Spendenbereitschaft dramatisch gesunken. Ich will dies an Zahlen verdeutlichen.

Nach Auskunft der DSO gab es im letzten Jahr 47 Organspender in Schleswig-Holstein. Bis Mitte November 2007 waren es nur 27. Ich möchte hinzufügen, dass bis Mitte des Jahres die Zahlen durchaus vergleichbar waren. Gerade am UK S-H Kiel ist ein Mangel der Spendenbereitschaft zu beklagen. In den letzten Monaten gab es keinen einzigen Spender. Daran merken Sie, wie wichtig es ist, die Sachlage aufzuklären und im Falle einer tatsächlichen Benachteiligung gegenzusteuern. Sie sehen daran aber auch, wie sensibel dieses Thema ist und wie sorgsam man mit den Informationen und Daten umgehen muss, um nicht zu Fehleinschätzungen zu kommen und damit die Spendenbereitschaft noch weiter absinken zu lassen.

Ich meine, das ist ein ernstes Thema. Wir werden uns mit dieser Thematik sicherlich auf der Basis weiterer Analysen auseinanderzusetzen haben.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich danke der Frau Ministerin für ihren Bericht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Angelika Birk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um Leben und Tod geht, gleicht es oft einem Sechser im Lotto, rechtzeitig an ein Spenderorgan zu kommen. Manipulieren also reiche Privatpatientinnen und Privatpatienten hierbei ihr Glück über eine Zusatzzahl? Nein, sagt die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Die große Ungerechtigkeit liegt ganz woanders, sagen Sie als Sozial- und Gesundheitsministerin, Frau Trauernicht. Viele schwerkranke Kassenpatienten gelangen gar nicht erst auf die Wartelisten für Organspenden. Um im Bild zu bleiben: Viele Kassenpatienten besitzen also gar keinen Lottoschein.

Aus Anlass der Berichterstattung der Sendung „Monitor“ über gehäufte Organtransplantationen bei wohlhabenden nicht europäischen Patienten im Uniklinikum Kiel wurde das Licht der Öffentlichkeit auf dieses Thema gelenkt. Sie haben die negativen Folgen gerade deutlich gemacht, Frau Trauernicht. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein und andere externe Institutionen bestätigten einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem Thema im UK S-H. Gleichwohl erhielt das Universitätsklinikum schon im Frühsommer einen Brief von der europäischen Vermittlungsstelle Eurotransplant, die sich für diese Fragen zu Recht für zuständig erklärt hat, in dem auf die Einhaltung der Regeln gedrängt wird. In diesem kurzen Schreiben vom Juli, also vom Beginn des Sommers, steht ganz klar: Sie haben das Limit überschritten. Wir fordern eine Erklärung. Wenn das weiterhin so erfolgt, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie gegen die bestehenden Eurotransplant-Regeln verstoßen. - Also deutlicher geht es nicht!

Sie haben sich, Frau Trauernicht, nun selber in diese Pressedebatte eingemischt und haben vermutet, dass die Ungerechtigkeiten schon da beginnen, wo Kassenpatienten im Krankheitsfall nicht rechtzeitig den Weg zu Fachärzten finden oder nicht im gleichen Maße wie Privatpatienten auf die Wartelisten

(Ministerin Dr. Gitta Trauernicht)

gesetzt werden. Deswegen begrüßen wir es sehr, dass Sie einen externen Experten beauftragt haben, diese Sache zu untersuchen. Allerdings haben wir uns erlaubt, in unserem Antrag Prüfkriterien wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie die Zugangswege zu nennen. Wir wissen, es ist ein heikles Thema; Stichwort Datenschutz. Aber in dem Fall erscheint es uns doch wichtig, dass man diesen Fragen nachgeht, denn nur so bekommt man eine wirklich aussagekräftige Antwort. Sie haben selber darauf hingewiesen, dass sich unter dem Label „Privatpatient“ ganz unterschiedliche Patientengruppen verbergen können, auch solche, die eine Zusatzversicherung haben, oder solche, die aus nicht hohen Einkommensherkünften heraus eine Privatversicherung gewählt haben.

Das Thema ist sehr heikel. Alle Abgeordneten sind hiermit gefordert, gerade auch angesichts der Situation, die die Ministerin genannt hat - Rückgang der Organspenden -, für Organspenden zu werben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])

Ich finde, das sollten wir an dieser Stelle noch einmal laut und deutlich so sagen.

Den Vorschlag der FDP allerdings, die sich ja auch in die Debatte eingemischt hat, dass alle Menschen per Gesetz automatisch Organspender werden, wenn sie nicht zu Lebzeiten schriftlich widersprochen haben, halten wir für abwegig und die Debatte nicht sehr befördernd. Wenn andere Staaten das zum Teil so praktizieren, möchte ich an dieser Stelle doch darauf hinweisen, dass dort im Endergebnis die Spendenraten auch nicht so viel höher sind, wie man vielleicht aufgrund eines solchen Verfahrens erwarten sollte, weil sehr viele Menschen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Lieber ist mir eine andere Regelung: Zutrauen in die Spendenpraxis, weil sie transparent ist, weil sie öffentlich kontrolliert ist und weil alle einen gerechten Zugang zu Spenden haben. Auf dieser Grundlage lässt sich das Organspenderverhalten in diesem Lande auch erhöhen und das ist notwendig. Wir können uns auch nicht darauf verlassen, dass wir beispielsweise Spenden aus anderen Staaten bekommen. Wir müssen schon jeweils vor Ort selber dafür sorgen, dass es genügend Spenden gibt.

Ich danke einerseits für die Sachlichkeit, die wir bei diesem Thema in der bisherigen öffentlichen Auseinandersetzung haben. Die Vorwürfe wiegen schwer. Gleichwohl wird mit Zahlen argumentiert. Es ist immer gut, erst einmal eine Grundlage zu ha

ben, die man überprüfen kann. Zum anderen fordern wir aber bei diesem Thema eine zügige Behandlung. Deswegen haben wir gesagt, wir wollen die Ergebnisse der Untersuchung möglichst schon in der ersten Hälfte des nächsten Jahres, im Februar, vorgelegt bekommen, damit wir auch ein positives Signal setzen können, dass die Dinge geprüft sind, dass man ein transparentes Verfahren hat, um dann die Zahl der Organspenden wieder zu erhöhen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Birk und erteile das Wort für die CDU-Fraktion der Frau Abgeordneten Ursula Sassen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausgangspunkt des Antrages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war sicherlich auch die Berichterstattung in den Medien - wir haben vorhin davon gehört -, in der dem UK S-H eine Bevorzugung ausländischer zahlungskräftiger Personen unterstellt worden ist. Es wurde der Vorwurf erhoben, dass Privatpatienten bei Organspenden gegenüber gesetzlich Versicherten systematisch bevorzugt würden. Diese Vorwürfe will Gesundheitsministerin Trauernicht ja nun von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen, was wir sehr begrüßen.

Das UK S-H hat in seinem Mitteilungsblatt „profil“, Ausgabe Oktober 2007, die Vorwürfe entkräftet. Eurotransplant im niederländischen Leiden vermittelt alle Organe, die in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Kroatien und Slowenien Verstorbenen zur Transplantation entnommen werden. Die Spenderorgane werden nach festgelegten Kriterien an die Wartelisten vergeben.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf einen Vortrag von Professor Dr. Hans Lilie, auf dem 110. Deutschen Ärztetag in Münster mit dem Titel „10 Jahre Transplantationsgesetz - Verbesserung der Patientenversorgung oder Kommerzialisierung?“.

In seinem Statement widmet er sich der Chancengleichheit aller Patienten. Er führt unter anderem dazu aus:

„Vor dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes war die Zuteilung von Organen von den Aktivitäten der einzelnen Transplantati

(Angelika Birk)

onszentren bei der Organspende abhängig. Dies führte zu … Ungleichbehandlungen bei den Patienten … Heute regelt (das Trans- plantationsgesetz), dass die Wartelisten der Transplantationszentren als einheitliche Warteliste zu behandeln sind, um allen Patienten, die auf eine Organtransplantation warten, die gleichen Chancen einzuräumen. Diese Warteliste wird auf der Grundlage des Vertrages über die Vermittlungsstelle nach § 12 TPG von Eurotransplant als einheitliche Warteliste je Organ geführt.“

Im weiteren Verlauf seines Vortrages ist Professor Lilie auch der Auffassung, dass an einem strikten Organhandelsverbot festzuhalten ist:

,,Zu Recht wird die Auffassung vertreten, dass das Handelsverbot … Kernbereich der Vorschriften des Transplantationsgesetzes (ist) … Es ist nicht mit der Menschenwürde vereinbar, wenn jemand seine Körperteile verkauft und sich damit zum Objekt erniedrigt. Zu Recht wird deshalb schon in der Begründung des Transplantationsgesetzes darauf hingewiesen, dass jegliche Form der Gegenleistungen für eine postmortale Organspende die Menschenwürde verletzt. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn man versuchen wollte, den Organmangel dadurch zu beheben, dass man auf eine Strafvorschrift gegen den Organhandel verzichtet, da grundsätzlich die Verteilung lebenswichtiger Organe nicht an die finanzielle Leistungsfähigkeit des einzelnen Empfängers geknüpft werden kann.“

Diese Aussagen belegen eindeutig, dass es keine Bevorzugung bei Empfängern von Organspenden geben darf. Einzig und allein die Dringlichkeit hat Vorrang.

Die Richtlinien für Wartelisten und Vermittlung von Organen sind vom Vorstand der Bundesärztekammer am 13. November 1999 verabschiedet worden. Die Transplantationszentren sind verpflichtet, Wartelisten über die zur Transplantation angenommenen Patienten zu führen. Über die Aufnahme in diese Wartelisten haben die Zentren nach Regeln zu entscheiden, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Notwendigkeit und Erfolgsaussicht der Organübertragung. Hierbei wird zwischen „hoher Dringlichkeit“, „elektiv“ und „nicht transplantabel“ unterschieden.

Es scheint also alles geregelt zu sein, was für einen gerechten und transparenten Zugang zu Organ

spenden erforderlich ist. Sollte es dennoch Unregelmäßigkeiten und Übertretungen des Transplantationsgesetzes geben, so müssen daraus Konsequenzen gezogen werden. Die Behauptung, dass Privatpatienten und zahlungskräftigere Menschen bei Organspenden bevorzugt werden, darf nicht im Raum stehen bleiben. Insoweit gibt es Klärungsbedarf sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.

(Lebhafter Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Ursula Sassen und erteile für die SPD-Fraktion der Frau Abgeordneten Jutta Schümann das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Organtransplantationen gehören seit zwei Jahrzehnten zum therapeutischen Standard bei einer Reihe schwerer Erkrankungen, die mit Organversagen verbunden sind. Viele Patienten verdanken seitdem der Transplantationsmedizin ihr Leben oder eine entscheidende Verbesserung ihrer Lebensqualität. Jahr für Jahr sterben jedoch auch Patienten, die durch eine Organtransplantation vermutlich hätten gerettet werden können, für die aber nicht rechtzeitig ein Organ zur Verfügung stand.

Organmangel ist ein chronisches Problem der Transplantationsmedizin in allen Ländern, in Deutschland allerdings ist das Problem besonders ausgeprägt. Wir haben in einigen Debatten zum Thema Transplantationsgesetz in den letzten Monaten festgestellt, dass wir auch in Schleswig-Holstein bei der Organspende und Transplantation nicht gerade Spitzenreiter sind, und die Ministerin hat heute auch noch einmal hierauf hingewiesen.

Zwar gibt es bei uns in der Bevölkerung durchaus Vorbehalte gegen eine Organspende. Ungefähr 20 % der Bevölkerung haben erklärt, selbst nicht Organspender sein zu wollen. Das ist richtig und ich finde, man muss auch respektieren, wenn Menschen das nicht wollen. Sie haben sicherlich ihre persönlichen Gründe dafür. Allerdings befürworten mehr als 80 % der Menschen in Deutschland die Organspende im Allgemeinen und zwei Drittel erklären sich grundsätzlich bereit, selbst Organspender zu sein, etwa 10 % sind jeweils unentschieden.

Trotz dieser relativ hohen Spendenbereitschaft von Menschen ist die Nachfrage nach Organen höher, das heißt immer mehr Menschen warten auf eine le

(Ursula Sassen)

bensrettende Organtransplantation. Deshalb ist auch dieser Bereich sehr sensibel und transparent zu handhaben und sehr deutlich gesetzlich zu regeln. Die sehr schwierige ärztliche Entscheidung, wer zuerst operiert wird, darf nach dem Willen des Gesetzgebers nicht dem Zufall, guten Beziehungen oder einem gut ausgestatteten Konto überlassen bleiben. Die Landesärztekammer, die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben deshalb Eurotransplant beauftragt, die Vermittlung nach eindeutig medizinischen Kriterien zu regeln, und beaufsichtigen die Arbeit von Eurotransplant und der Deutschen Stiftung für Organtransplantation.

Es ist also gesetzlich geregelt und das Verfahren ist transparent und festgeschrieben. Dennoch kommt es auch immer wieder öffentlich zu Diskussionen, ob nicht zum Beispiel Privatversicherte bevorzugt werden. Diesen Vorwürfen gilt es nachzugehen, und es gilt zu prüfen, ob nicht an der einen oder anderen Stelle im Gesetz oder auch in den bestehenden Strukturen Veränderungen herbeigeführt werden müssen.

Grundsätzlich handelt es sich um ein Bundesgesetz. Das müssen wir berücksichtigen, wenn wir etwas verändern wollen.

Insofern sollten wir meiner Auffassung nach den Bericht der Landesregierung abwarten, den die Ministerin im Februar geben wird. Das ist durchaus ein relativ kurzer Zeitraum, wenn man bedenkt, was Sie alles wissen wollen. Ich kann mir vorstellen, dass es gar nicht leicht sein wird, die Anonymität zu wahren und gleichzeitig persönliche Daten im Detail zu erfassen. Ich denke, wir sollten dann mit dem, was vorgelegt wird, auch zufrieden sein und dies nicht noch einmal kritisch hinterfragen.

Wir sollten also den Bericht abwarten, uns die Bewertungen des externen Sachverständigen ansehen und dann überlegen, ob auf Bundes-, aber insbesondere auch auf Landesebene Veränderungsbedarf besteht. Derzeit - ich darf daran erinnern - befindet sich das Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz im Gesetzgebungsverfahren. Auch dort verbessern wir die Position des Transplantationsbeauftragten, der sicherlich eine wichtige Person in dem gesamten Geschehen ist. Das heißt, auch in diesem Kontext können wir uns über die gesamte Situation beraten.

Warten wir also auf den Bericht und dann geht es an die Details.

(Beifall bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Jutta Schümann und erteile für die FDP Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Organtransplantationen gehören seit etwa zwei Jahrzehnten zum therapeutischen Standard. Viele Patientinnen und Patienten verdanken der Transplantationsmedizin ihr Leben oder eine entscheidende Verbesserung ihrer Lebensqualität. Dennoch sterben Jahr für Jahr Patienten, die durch eine Organtransplantation vermutlich hätten gerettet werden können, für die aber nicht rechtzeitig ein Organ zur Verfügung stand.