Ursula Sassen
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Nabel, ich möchte Ihnen zunächst einmal meinen Respekt für Ihre überzeugende Rede aussprechen, die wirklich aus vollstem Herzen kam. Das konnte man spüren.
Ich möchte einen Punkt aber nicht unerwähnt lassen. Ich möchte auch in den Vordergrund stellen, dass der Mensch Teil der Schöpfung ist. Sich die Erde untertan zu machen, muss man ja nicht so verstehen, dass man sie ausbeutet. Das kann nicht unsere Politik sein. Es kann auch nicht so sein, dass man eine sich selbst überlassene Natur nur noch durch das Fernglas betrachten darf und die Menschen unter Artenschutz stellen muss.
Sie haben das Strandparken in St. Peter-Ording erwähnt. Ich möchte in diesem Punkt eigentlich Frieden mit Ihnen schließen. Ich glaube, hier ist uns ein guter Kompromiss gelungen, der sowohl die Interessen der Menschen als auch den Naturschutz berücksichtigt. Das sollte unsere weitere Politik sein. Für die CDU gilt: Naturschutz - ja, und zwar verpflichtend, aber nicht gegen die Menschen, sondern mit ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verbraucherinformation und Lebensmittelsicherheit sind zentrale Themen des Verbraucherschutzes. Dabei ist Transparenz in der Nahrungsmittelkette oberstes Gebot. In einigen Bereichen wurde diesen Anforderungen bereits erfolgreich entsprochen. So lässt sich zum Beispiel lückenlos nachvollziehen, von welchem schleswigholsteinischen Betrieb das Fleisch im Kühlregal stammt.
Bei allen Bemühungen, national und international Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, gibt es jedoch immer wieder schwarze Schafe, die aus Nachlässigkeit oder aus Profitgier und mit krimineller Energie Mittel und Wege finden, Gesetze zu umgehen und Vorschriften zu unterlaufen. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die vielen Skandale mit dem sogenannten Gammelfleisch.
Europaweit wurde mit der EU-Hygieneverordnung darauf reagiert, und in den Lebensmittel verarbeitenden Betrieben wurden die Bestimmungen und Kontrollen zum Schutz der Verbraucher verschärft.
Dänemark hat im Jahr 2001 ein neues Bewertungssystem mit vier unterschiedlichen Smiley-Gesichtern für alle Lebensmittelbetriebe eingeführt. Herr Kollege Harms hat bereits näher ausgeführt, dass nun alle verpflichtet sind, diese entsprechend zu veröffentlichen, und zwar von einem stark grinsen
den Smiley bis zu einem mit herabhängenden Mundwinkeln.
Ist ein Unternehmen mit seiner Bewertung nicht zufrieden, hat es Anspruch auf eine erneute Überprüfung innerhalb der nächsten sechs Monate. Wünscht das Unternehmen eine Neubewertung innerhalb kürzester Zeit - es wird schließlich ordentlich Druck gemacht -, so kann dies auf Antrag des Unternehmens bei Übernahme der Kosten durch das Unternehmen erfolgen. Ich vermute, dass dies wesentlichen Bürokratismus nach sich zieht.
Die Statistik über die prozentuale Verteilung der in Dänemark vergebenen Smileys seit der Einführung macht deutlich, dass sich vom Anfangsjahr 2002 bis 2008 die Beurteilung der Betriebe ohne Beanstandung um 12,7 % erhöht hat. Dagegen ist die Zahl der Zweitplatzierten, also die der ordentlichen und funktionierenden Betriebe, von 26,2 % auf 12,7 % gefallen. Im mittleren Bereich hat es unwesentliche Schwankungen gegeben. Interessanterweise ist die Zahl der Unternehmen mit einer Strafverfügung von 1,8 % auf 3,3 % im Jahr 2008 angestiegen. Dies als eine große Erfolgsstory zu verkaufen, halte ich für etwas übertrieben.
Die Forderung, dass sich ein Betrieb bereits nach einer ersten Kontrolle selbst öffentlich anprangern muss, ist für mein Empfinden eine unangemessene Maßnahme, die zu starken wirtschaftlichen Einbußen führen kann. Zudem wäre es auch gesetzeswidrig, wenn zum Beispiel ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen diese Betriebe noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Ich habe mehr Sympathie für den Smiley-Testversuch auf freiwilliger Basis im Berliner Bezirk Pankow, der sich auf das im Jahr 2008 novellierte Verbraucherinformationsgesetz stützt. Grundlage für die Teilnahme an diesem Smiley-System ist eine Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Betrieb und dem Bezirksamt Pankow sowie die Erfüllung der Kriterien eines Bewertungsbogens im Zusammenhang mit einer amtlichen Kontrolle. Vorgesehen ist die Verleihung des Smileys beim Erreichen von 90 % der Punkte. Das Unternehmen wird mit dem Smiley also belohnt, aber nicht bestraft.
Die Akzeptanz der Unternehmen ist vorhanden, da die Verantwortlichkeit für die Sicherheit der Lebensmittel und die Einhaltung erforderlicher Hygienevorschriften in erster Linie beim Lebensmittelunternehmer selbst liegt und er daher ein Interesse daran hat, diese Auszeichnung zu erhalten.
Da das dänische Bewertungssystem aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland beziehungsweise
Schleswig-Holstein nicht umsetzbar ist und noch viele Fragen offen sind, rate ich, die Testergebnisse aus Berlin-Pankow abzuwarten und diese in die weitere Diskussion einzubeziehen.
Letztendlich geht es nicht darum, ständig neue Qualitätssiegel zu erfinden und damit die Verbraucher zu verwirren, sondern Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein der Lebensmittelund Gastronomiebetriebe einzufordern und zu stärken. Davon profitieren auf längere Sicht sowohl die Betriebe als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim 3. Verbraucherschutzindex im vergangenen Jahr musste sich Schleswig-Holstein mit dem letzten Platz begnügen. Kritisiert wurde unter anderem, dass die Verbraucherarbeit in SchleswigHolstein mit nur 28 Cent pro Kopf unterstützt wird, während im Bundesdurchschnitt 35 Cent bezahlt wurden. Die CDU hat in ihrer Schleswiger Erklärung vom 8. Februar 2008 dem Verbraucherschutz einen vorrangigen Stellenwert eingeräumt. Daher haben wir uns auch dafür eingesetzt, dass die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein trotz schwieriger Haushaltslage personell besser ausgestattet
und der nächste Verbraucherschutzindex besser ausfallen wird.
Die Stärkung der Verbraucherzentrale Kiel ist besonders wichtig, da das Europäische Verbraucherzentrum Kiel - EVZ Kiel - seit 1998 ein Projekt der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ist und zusammen mit dem EVZ Kehl in Baden-Württemberg das EVZ Deutschland bildet.
Die Bedeutung des Verbraucherschutzes in Europa wächst mit der Globalisierung der Märkte, den unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und dem Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher, ihr Recht auf Information und Schutz einzufordern.
Im Interesse der Verbraucher in Schleswig-Holstein begrüße ich die Haltung der Landesregierung und des Bundesrats, das Ziel einer vollständigen Harmonisierung abzulehnen, da damit der hohe Schutzstandard in Deutschland wegen der erforderlichen Rechtsangleichung aufgegeben werden müsste. Eine Vollharmonisierung macht nur dann Sinn, wenn sie auf nationaler Ebene einen Nutzen für die Verbraucher bringt.
Die grenzüberschreitenden Märkte auf allen Ebenen sind für Schleswig-Holstein - insbesondere auch als Gesundheitsland - eine große Chance. Sie bergen aber auch Risiken für die Verbraucher, da sich seriöse Anbieter von unseriösen Geschäftemachern oft nicht unterscheiden lassen. Hier sind die Netzwerke der Verbraucherzentren hilfreich.
Grundsätzlich ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Verbraucherschutzzentralen oder ihre Beratungsstellen groß. Diese können aber nur so gut sein, wie sie durch entsprechende Ausstat
tung und Mittelzuwendung in die Lage versetzt werden, den ständig wachsenden Beratungsanforderungen gerecht zu werden. Daher ist zu begrüßen, dass der Gesamtetat des EVZ Deutschland 2009 mit 636.370 € mit einem EU-Anteil in Höhe von 300.150 € um 65.000 € höher liegt als 2008, kofinanziert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in gleicher Höhe.
Mit dem vorliegenden Bericht hat die Landesregierung umfassend dargelegt, dass alle verbraucherschutzrelevanten Schwerpunkte vom EVZ Deutschland aktiv begleitet werden. Ein aufschlussreicher Bericht, für den ich den Verfassern und denen, die daran mitgewirkt haben, danke.
Als gesundheitspolitische Sprecherin liegen mir neben der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, der europäischen Krankenversicherungskarte und der Lebensmittelüberwachung auch die Sicherheit der Produkte für Kinder und die Vermeidung gefährlicher Stoffe beim Kinderspielzeug besonders am Herzen.
Wir haben in der Plenartagung im November 2007 über das Frühwarnsystem „Rapid Alert System for Non Food Products“, kurz RAPEX genannt, diskutiert, das gewährleisten soll, ein einheitliches, unbürokratisches Meldeverfahren zu nutzen. Ich habe damals gefordert, dass RAPEX überarbeitet werden muss.
Neben zahlreichen Rückrufaktionen bei Kinderspielzeug im vergangenen Jahr hat das Verbraucherschutzministerium im Januar 2009 vor gefährlichen Flummis gewarnt und heute - die Ministerin sagte es schon - vor allergieauslösenden Antischimmelmitteln. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass solche Produkte trotz Frühwarnsystemen und Europäischem Verbraucherschutz immer wieder auf den Markt gelangen, ein Beweis dafür, dass die Schnellwarnsysteme eventuell noch immer nicht schnell genug sind.
Der größte Teil beanstandeter Produkte kommt aus China. Was nutzen da - frage ich mich - europaschutzrechtliche Spielzeugrichtlinien oder andere Vorgaben, wenn diese bei der Einfuhr aus nicht europäischen Ländern offensichtlich nicht greifen? Hier besteht Handlungsbedarf.
Schleswig-Holstein hat mit der Europäischen Verbraucherzentrale Kiel eine herausragende verbraucherschutzpolitische Aufgabe. Außer Deutschland
verfügen nur noch Österreich und Italien über je zwei nationale Zentren. Aus EU-Sicht ist diese Zweigleisigkeit nicht unbedingt willkommen. Die Nähe zu unseren östlichen Nachbarn ist mit den vielen Chancen und auch Problemstellungen eine Herausforderung und Berechtigung für den Standort Kiel als Europäisches Verbraucherzentrum. Daher setzen wir uns dafür ein, dass das EVZ Kiel erhalten bleibt. Kiel und Kehl als Standorte im Norden und Süden des Landes ergänzen sich.
Das Europäische Verbraucherzentrum Kiel kann selbstbewusst auftreten: Im Internetauftritt des EVZ Kiel gab es bisher 1.182.595 Besucher und 18.281.275 Seitenzugriffe im Vergleich zu Kehl mit 343.780 Besuchern und nur 1.172.000 Zugriffen. Auch wenn dies nur eine Randbemerkung ist, zeigt es doch, wie das Verbraucherzentrum gebraucht wird. Die Verbraucherzentrale und das Europäische Verbraucherzentrum Kiel haben gute Chancen, mit unserer politischen Unterstützung vorbildlich und effizient zu wirken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank an die Verfasser des umfangreichen und schlüssigen Berichts zur Entwicklung der Medizinischen Versorgungszentren, genannt MVZ.
Fünf Jahr nach Gründung des ersten MVZ in Schleswig-Holstein ist dieser Bericht eine gute Diskussionsgrundlage für das Für und Wider und auch dafür, die Entwicklung der MVZ kritisch zu betrachten. Die MVZ unterliegen der Bedarfsplanung. Die Zulassung ist also nur möglich, wenn entsprechende Vertragsarztsitze im Zulassungsgebiet verfügbar sind oder aber, wenn ein niedergelassener Vertragsarzt seinen Sitz in das MVZ einbringt. Voraussetzung für die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums sind mindestens zwei Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen. Einige Fachgebiete wie Labormedizin, Physikalische und Rehabilitative Medizin werden nicht von der Bedarfsplanung erfasst, was die Errichtung eines MVZ vereinfacht, vielleicht aber auch hier und da zu leicht machen könnte.
Hintergrund des Berichtsantrages war für meine Fraktion unter anderem die Sorge um negative Auswirkungen durch Medizinische Versorgungszentren auf die zukünftige haus- und fachärztliche Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Auch wenn laut Bericht in Schleswig-Holstein bisher lediglich neun Hausarztsitze in einer Krankenhausträgerschaft aufgegangen sind, wird die Gesamtzahl der aufgekauften Vertragsarztpraxen - so habe ich es dem Bericht entnommen - derzeit mit circa 80 beziffert. Diese Zahl wird wachsen und sie macht nachdenklich. Als Ursache sind unter anderem die schlechten Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte zu sehen. Für viele Ärzte liegt daher der Einstieg oder Wechsel ins Angestelltenverhältnis, in ein MVZ, nahe. Junge Ärztinnen und Ärzte können durch die Anstellung in einem Medizinischen Versorgungszentrum in die ambulante Versorgung einsteigen, ohne die finanziellen Belastungen einer Niederlassung einzugehen. Ein- und Aussteiger sowie Eltern kleiner Kinder bei den Ärzten profitieren von teilschichtiger Arbeitsmöglichkeit. Findet ein Arzt keinen Nachfolger für seine
Praxis, ist der Verkauf seines Arztsitzes an ein MVZ nachvollziehbar - auch wenn diese Arztpraxis dann für die Region verloren geht.
Die Zulassungsstellen müssen solche Fälle ohne Sicherstellungsabwägung genehmigen, was bundesweit in einigen Planungsbereichen bereits zu großen Problemen geführt hat. Für meine Fraktion begrüße ich sehr, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein aufmerksam und umsichtig dieser Problematik annimmt, welche noch dadurch verstärkt wird, dass Krankenhäuser im Wettbewerb mit Vertragsärztinnen und -ärzten bei der Errichtung von MVZ bevorteilt sind, weil sie wegen der stärkeren Finanzkraft höhere Preise bei Praxenübernahmen zahlen können. Es könnte sich zwar auch ein Arzt eine zweite Praxis kaufen, aber im Wettbewerb mit einer Klinik wird er wahrscheinlich hinsichtlich des Preises und der Nachfrage unterliegen.
Gerade Krankenhäuser planen vermehrt die Gründung von MVZ zur Erweiterung ihres Versorgungsangebotes um ambulante Leistungen. In SchleswigHolstein befinden sich bereits 50 % der MVZ in Krankenhausträgerschaft. Durch die Gründung krankenhauseigener MVZ mit Besetzung durch angestellte Ärzte findet eine Honorierung zulasten der ambulanten Gesamtvergütung statt. Die präund poststationäre Versorgung von Patienten im MVZ entlastet die Krankenhauskosten und belastet dafür die Gesamtvergütung der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung.
Ich teile die Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, dass die Schaffung oder der Erhalt von Zuweisungsstrukturen zunehmend Bedeutung haben dürfte. Durch Versorgungsverträge der Krankenkassen mit Apotheken und Leistungserbringern sowie Kooperationen mit Medizinischen Versorgungszentren findet ebenfalls eine Steuerung der Patientenströme statt. Ich warne daher vor Rosinenpickerei zulasten der medizinischen Versorgung in der Fläche.
Da die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht gründungsfähig sind, unterstützen wir mit der Landesregierung die Bemühungen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, selbst MVZ gründen zu können, um regionalen Versorgungsproblemen entgegenzuwirken. Wir sollten im Ausschuss darüber beraten, ob eine entsprechende Bundesratsinitiative erforderlich ist.
Eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss angestrebte kleinteiligere Bedarfsplanung unter Berück
sichtigung demografischer Aspekte ist sinnvoll. Medizinische Versorgungszentren können eine Chance für alle Beteiligten sein, wenn sie nicht zu Konkurrenten, sondern Partnern der Leistungserbringer werden. Das Wohl der Patienten muss im Vordergrund stehe.
Wenn der Gesundheitsmarkt unter den großen Anbietern aufgeteilt wird und die Freiberuflichkeit auf der Strecke bleibt, kann man freie Arzt- und Krankenhauswahl vergessen. Statt eines Besuches beim Arzt des Vertrauens muss man dann mit dem vorliebnehmen, der gerade Dienst hat. Das muss die medizinische Versorgung nicht verschlechtern, aber es wäre trotzdem wäre die schlechtere Variante der ärztlichen Versorgung.
Herr Kollege Dr. Garg, könnte es sein, dass Sie den Satz, dass ich mir um die Freiberuflichkeit Sorgen mache, überhört haben?
Herr Kollege Kubicki, Sie haben nach der gemeinsamen Sitzung des Finanz-, des Wirtschafts- und des Innen- und Rechtsausschusses am 19. März über Radio NORA geäußert, dass Sie nunmehr dem Rettungspaket zustimmen können. Bei der letzten gemeinsamen Sitzung ist meines Wissens nach nichts Neues herausgekommen. Ich würde jetzt gern wissen, was Sie, abgesehen von der Strafanzeige, die sich auf die Vergangenheit bezieht, dazu bewogen hat, sich anders zu äußern.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem ersten Spatenstich im August 2008 steht fest: Nicht Hamburg, sondern Kiel erhält als Alleinstellungsmerkmal im Norden das Nordeuropäische Radioonkologische Centrum das ehemalige Partikeltherapiezentrum. Das UK S-H wird damit international an Ansehen gewinnen. Es ist mit dem NRoCK Vorreiter in der Krebstherapie, es ermöglicht eine exzellente Forschung und schafft qualifizierte Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Dieses Leitprojekt der Gesundheitsinitiative Schleswig-Holstein darf nicht schon vor der geplanten Inbetriebnahme durch schlechte Nachrichten beschädigt werden. Das muss unser aller Anliegen sein.
Daher ist es verständlich, dass die folgende Pressemitteilung zur Partikeltherapie, Siemens fasse keine neuen Projekte mehr an, für Irritationen sorgte und der Klärung bedurfte. Die Entscheidung der Siemens AG, derzeit keine neuen Partikeltherapieprojekte initiieren zu wollen, ist nachvollziehbar. Wie der Vorstandsvorsitzende von Siemens Healthcare, Peter Löscher, dem Vorstand des UK S-H am 22. Oktober 2008 mitteilte, konzentriere man sich derzeit hinsichtlich der Partikeltherapie auf die erfolgreiche Realisierung der bisher akquirierten Projekte. An der zeitgerechten Fertigstellung der Projekte mit höchster Qualität wird kein Zweifel gelassen.
In weiteren persönlichen und schriftlichen Kontakten zwischen Vorstandsmitgliedern der Siemens AG und Herrn Minister Dr. Marnette wird bestätigt, dass die vertraglichen Verpflichtungen seitens der Projektgesellschaft uneingeschränkt erfüllt werden. Wenn sich die Siemens AG entschlossen hat, die Akquisition von Neuprojekten bis auf Weiteres einzustellen und ihre Ressourcen voll auf die Realisierung der Projekte in Abwicklung zu konzentrieren,
weil die Einhaltung der Kosten- und Terminplanungen dieser Projekte erhöhte Anstrengungen notwendig machen, so betrachte ich dies als eine umsichtige Strategie. Diese kommt auch den Vertragspartnern zugute, da damit gewährleistet ist, dass die Erfüllung bestehender Verträge Vorrang vor neuen Projekten hat, was aus Sicht des NRoCK nur begrüßt werden kann.
Die Erforschung neuer Therapiemöglichkeiten und deren Umsetzungen haben bekanntlich einen langen Vorlauf. Die gesamte Laufzeit des PPP-Verfahrens beträgt inklusive der noch verbleibenden Bauzeit circa 29 Jahre. Es ist unwahrscheinlich, dass es in den nächsten Jahren wirtschaftlichere Technologien für vergleichbare Kombianlagen mit den für Kiel vorgesehenen Patientenvolumina geben wird. Da die Siemens AG laut Aussage des Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher keinen Zweifel an der Methode der Therapie mit Protonen und Schwerionen hegt, ist vorläufig auch nicht mit bahnbrechenden neuen Therapiemöglichkeiten zu rechnen. Es spricht also viel dafür, die Erfahrungen der Pilotanlage in Heidelberg, die im Frühjahr dieses Jahres eröffnet wird, sowie der Anlagen in Marburg und Kiel zu nutzen, bevor man sich neuen Projekten zuwendet.
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Landesregierung in Abstimmung mit dem UK S-H alle möglichen - vertraglich abgesicherten - Vorkehrungen getroffen hat, um das Risiko der technischen Verfügbarkeit einschließlich der Instandhaltungs-, der Service- und der Optimierungsanforderungen ausschließlich auf den Auftragnehmer, also die Projektgesellschaft, zu verlagern. Es wurde ein PPPVertrag abgeschlossen, der beiden Vertragspartnern ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen in das Know-how und in die Risikobereitschaft abverlangt, was letztendlich den Geist eines Private-Public-Partnership-Vertrags ausmacht.
Mit dem Bündnis zwischen der Siemens AG und dem UK S-H steht für beide Partner viel auf dem Spiel. Kiel ist im Übrigen - wie schon erwähnt nicht allein betroffen. Auch Heidelberg und Marburg sind auf eine zuverlässige Partnerschaft mit der Siemens AG angewiesen, sodass alle Beteiligten ein großes Interesse daran haben müssen, die Projekte zum Erfolg zu führen. Das Betriebsrisiko liegt bei der Projektgesellschaft, und das Auslastungsrisiko liegt bei der Betriebsgesellschaft. Um das Auslastungsrisiko so gering wie möglich zu halten, sind alle Akteure im Gesundheitswesen gefordert.
Ich danke der Landesregierung für den vorliegenden Bericht, der Befürchtungen entkräftet und Zukunftsperspektiven aufzeigt, aber auch ehrlich ist, weil ein Restrisiko nicht ganz ausgeschlossen wird. Wer an Innovationen partizipieren will, der braucht auch Mut zum Risiko. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Ich denke, wir haben im Ausschuss noch viele Fragen zu besprechen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns über Nebentätigkeiten unterhalten, kann es doch nur darum gehen, dass diese nicht ein Ausmaß annehmen dürfen, das Abgeordnete daran hindert, Mandate in vollem Umfang nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben. Da sind Abgeordnete ihren Gewissen verpflichtet. Wenn der Verdacht besteht, dass dem nicht so ist, muss das auf Parteiebene geregelt werden.
Man kann auch die Situation im Land nicht mit der auf Bundesebene vergleichen. Diesen Gesetzentwurf empfinde ich als eine Diskriminierung der Selbstständigen.
Wir haben sowieso das Problem, dass unter den Abgeordneten viel zu wenig Selbstständige vertreten sind.
Wie soll ich das machen? Ist meine Existenz, das Geschäft, das ich betreibe, eine Nebentätigkeit oder eine Haupttätigkeit, oder ist die Ausübung des Abgeordnetenmandats mein Hauptberuf? Wenn ich mir durch zusätzliches Personal, das Kosten verursacht, den Freiraum organisiere, hier in vollem Umfang tätig zu sein - ich kann für mich in Anspruch nehmen, dass ich noch nicht einmal wegen meines Geschäftes hier gefehlt habe -, kann doch nicht das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern darin bestehen, dass ich vielleicht meine Bilanz veröffentliche. Hier wird etwas falsch verstanden. Ich kann auch nicht differieren zwischen jemandem, der vielleicht in zu vielen Aufsichtsräten sitzt und diese Nebentätigkeiten angeben soll, und anderen. Wie soll das differenziert werden? Ein bisschen mehr Vertrauen in die Politiker auch von uns wäre wünschenswert.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Risiken und Nebenwirkungen der Gesundheitsreform mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und dem Gesundheitsfonds wurden zwar Ärzte und Apotheker befragt, aber man hat nicht auf sie gehört. Seit dem 1. Januar 2009 sorgt nun auch noch die Honorarreform für Unruhe in der Ärzteschaft. Die Erwartungen an diese Honorarreform waren sehr groß.
Von mehr Gerechtigkeit und Transparenz ist in einer Mitteilung der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt an die Mitglieder der Regierungsfraktionen des Bundestages die Rede. Sie betont, dass das Honorarsystem für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unter der zentralen Ärzteschaft gemäß der Gesundheitsreform von diesen selbst entscheidend mitentwickelt wurde. Das Honorarverteilungsmodell der Kassenärztlichen Vereinigung sah anders aus, wurde aber abgelehnt, sodass diese sich im Hinblick auf eine Mitwirkung nicht so recht ausleben konnte.
Die Reform soll laut Ulla Schmidt den Ärztinnen und Ärzten im Vergleich der Jahre 2007 und 2009 bundesweit einen geschätzten Honoraranstieg von mindestens 2,75 Milliarden € beziehungsweise rund 10 % bringen, wird, wie meine Vorredner schon
sagten, für Schleswig-Holstein aber wesentlich geringer sein.
Dass es zu Honorarverwerfungen innerhalb der Ärztegruppen kommen würde, zeichnete sich schon deutlich ab. Auch die Bundesgesundheitsministerin schließt nicht aus, dass es sich im Zeitablauf zeige, dass einzelne Ärzte tatsächlich gewisse Einbußen zu verzeichnen hätten. Allerdings sei davon auszugehen, dass es eine sehr große „schweigende Mehrheit“ gebe, die von der nun faireren Honorarsystematik nicht nur planerisch, sondern auch direkt finanziell erheblich profitieren werde.
Ich habe bei der Ärztedemonstration in Meldorf am 13. Dezember 2008 einen anderen Eindruck gewonnen, nämlich den, dass eine unverhältnismäßig große Zahl von Ärztinnen und Ärzten nicht nur geringe, sondern existenziell bedrohliche Einnahmeverluste befürchtet. Neben einigen Hausärzten sind vor allem Fachärzte betroffen.
Von einem gerechteren Honorarsystem im Hinblick auf die individuellen und patientenbezogenen Leistungen kann nicht - noch immer nicht - die Rede sein.
Während die Verhandlungskompetenzen seit dem 1. Januar 2009 fast ausschließlich durch den Bewertungsausschuss auf Bundesebene wahrgenommen werden und damit der regionale Handlungsspielraum stark eingeschränkt ist, legt das Bundesgesundheitsministerium die Verantwortung für die konkrete Vergütung der Ärzte in die Hände der jeweiligen Vertragspartner, und das sind die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Dort sieht man auch die Hauptverantwortung für „problematische Verteilungseffekte“.
Die notwendige Überprüfung der Rechtmäßigkeit obliegt dem jeweiligen Landesministerium für Gesundheit und Soziales als zuständiger Aufsichtsbehörde. Damit entsteht der Eindruck, dass vor allem die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein und das Gesundheitsministerium den Schwarzen Peter haben.
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat sich nach dem Inkrafttreten der Honorarreform unverzüglich an die Ärzte gewandt, Bescheide herausgeschickt und Vergleichsrechnungen erstellt, sodass die Missverhältnisse der Honorarverteilung schnell zutage traten und folglich auch in Schleswig-Holstein schon sehr früh zu Protesten in der
Ärzteschaft geführt haben, die es auch in anderen Bundesländern gibt.
Dieser Protest hat Bewegung in das unausgegorene Honorarverteilungssystem gebracht. Auf Initiative Schleswig-Holsteins wurde erreicht, dass die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen für eine Übergangszeit von zwei Jahren einen größeren regionalen Spielraum erhalten und zumindest extreme Honorarverwerfungen abmildern können. Da allerdings nicht mehr Geld in das System fließt, stellt dies eine Herausforderung an die Solidarität der Ärzte untereinander dar, weil es einer Umverteilung von den Profiteuren zu den Verlierern der Honorarreform bedarf. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die andere Gruppe aufschreit.
Insgesamt betrachtet müssen sowohl das Vergütungssystem als auch die für Schleswig-Holstein herangezogenen Basisdaten auf den Prüfstand gestellt werden.
Theorie und Praxis klaffen zu weit auseinander. Die Leidtragenden werden im wahrsten Sinne des Wortes die Patienten sein.
Die Leistungsansprüche in der GKV wachsen stetig, und die Finanzierung hält nicht Schritt. Darin liegt das Problem. Zur Lösung des Konflikts zwischen Leistungsanspruch und Leistungsfinanzierung nennt Professor Beske drei Voraussetzungen: erstens einen bedarfsgerechten Leistungskatalog, zweitens eine bedarfsgerechte Finanzierung des Leistungskatalogs und drittens eine leistungsgerechte Honorierung der Leistungserbringer.
Auch wenn ein Teilbereich des FDP-Antrags durch Nachverhandlungen bereits erledigt ist, steht weiterhin die Kernfrage im Raum, welche Auswirkungen die Umsetzung der Honorarreform 2009 auf die medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein hat. Auch aufgrund der Ausführungen der Ministerin sind wir damit noch nicht ganz am Ende. Denn die Honorarreform ist ja nur ein Teil der Auswirkungen auf die ärztliche Versorgung. Eine gerechte Honorierung der ärztlichen Leistungen ist neben vielen anderen Faktoren der Schlüssel für eine ortsnahe haus- und fachärztliche Versorgung.
Daher wird meine Fraktion weitere Initiativen ergreifen und alle Bemühungen unterstützen, um das Ziel, durch motivierte Ärzte eine gute flächendeckende ambulante Versorgung zu haben, weiterzuverfolgen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem 1. Januar 2004 - nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - ist Versandhandel mit Arzneimitteln möglich, wenn dieser von einer öffentlichen Apotheke aus erfolgt. Zu neuen Vertriebsformen hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass ein Bestell- und Abholservice für apothekenpflichtige Arzneimittel in Drogeriemärkten in Zusammenarbeit mit einer Apotheke, die Versandhandel mit Arzneimitteln betreibt, zulässig ist. Auch bei weiteren Vertriebsformen, die sich aus dem Versandhandel entwickeln, ist die versendende Apotheke für die Beratung des Kunden und die korrekte Auslieferung verantwortlich. Das hört sich gut, ist aber in der Praxis schwer umsetzbar.
Dazu kommt, dass durch ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2008 höchstrichterlich entschieden wurde, dass Versandapotheken aus dem EU-Ausland für das Sammeln von Rezepten und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel an Patientinnen und Patienten die Dienste von Gewerbetreibenden, zum Beispiel Drogeriemärkten, Videotheken, Tankstellen und so weiter, in Anspruch nehmen dürfen. Dies bedeutet faktisch eine Ausweitung des Versandhandels mit Arzneimitteln, deren Umfang gegenwärtig überhaupt noch nicht absehbar ist.
Die Freistaaten Sachsen und Bayern haben am 1. August 2008 einen Bundesratsantrag, nämlich den Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß, eingebracht, was bedeutet, den Versandhandel gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Dezember 2003 mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Über diesen Antrag, der auch die Unterstützung meiner Fraktion findet, soll noch - das habe ich läuten hören - vor Weihnachten entschieden werden. Unabhängig von dieser ausstehenden Entscheidung ist es jedoch für uns wichtig, dass der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch jegliche Vertriebsform denselben Qualitätssicherungsstandards unterworfen wird wie die Abgabe über die Präsenzapotheken. Eine qualifizierte Beratung und Betreuung bei jeder Form der Abgabe von Arzneimitteln muss gewährleistet sein.
Das Internet ist Einfallstor für Arzneimittelfälschungen. Wer einmal einen Blick auf die Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums wirft, wird mit den Warnungen vor möglichen Arzneimittelfälschungen und unseriösen Anbietern konfrontiert. Wir dürfen die Beratungskompetenz der Apotheker nicht den Geschäftemachern überlassen.
Arzneimittelvertrieb ist Vertrauenssache und muss es auch bleiben, und zwar auch für den Personenkreis, der nicht in der Lage ist, alles zu hinterfragen und unseriöse Angebote von seriösen zu unterscheiden. Während die Apotheker weiterhin an die umfassenden Anforderungen der Apothekenverordnung gebunden sind - zum Beispiel Vorhaltung von Laboren, Räumlichkeiten für den Nachtdienst, Mindestgröße der Betriebsräume -, sollen diese für Pick-up-Stationen offenbar nicht gelten; eine sachund fachgerechte Lagerung wäre dort gefährdet. Dies hätte - und da schließe ich mich dem CDU
Bundestagskollegen Dr. Wolf Bauer an - eine ungerechtfertigte und verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Präsenzapotheken zur Folge.
Wir dürfen es nicht zulassen, dass durch die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über Pick-upStationen bei Drogeriemärkten, Tankstellen et cetera die besondere Ware Arzneimittel Konsumgütern wie Rasierschaum oder Reinigungsmitteln gleichgestellt wird.
Damit wird in den Augen der Verbraucher insbesondere der Gebrauch verschreibungspflichtiger Arzneimittel verharmlost.
Ein Dorn im Auge sind mir die Bonuspunkte beim Kauf von Arzneimitteln. Wer hier von Kundenbindung als Mittel zum Zweck spricht, darf nicht außer Acht lassen, dass alle auf Rezept erworbenen Arzneimittel zulasten der Solidargemeinschaft gehen und gewährte Vergünstigungen an Einzelne daher nicht gerechtfertigt sind. Außerdem verleitet diese Vorgehensweise dazu, mehr Arzneimittel als nötig zu verbrauchen. Bereits in den ersten neun Monaten des Jahres ist der Arzneimittelverbrauch um 8 % höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Mit unserem Antrag fordern wir mehr Verbraucherschutz. Ein großer Teil der Verbraucher hat bei der Beschaffung von Arzneimitteln in erster Linie die Kostenersparnis im Auge. Wir müssen allerdings auch denen gerecht werden, die auf eine kompetente Beratung angewiesen sind. Qualitätssicherung zum Schutz der Verbraucher muss an erster Stelle stehen. Dafür sollten wir uns über die Ministerin im Bundesrat einsetzen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es besteht ein Mangel an Pflegekräften, insbesondere im stationären Bereich, da die Anzahl pflegebedürftiger, demenziell veränderter Menschen steigt. Nach der Betreuungskräfte-Richtlinie gemäß § 87 b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen können vollstationäre Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte für Heimbewohner einsetzen, die infolge psychischer oder demenzieller Erkrankung oder geistiger Behinderung dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind.
In der Präambel der Betreuungsrichtlinie heißt es:
„Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen … haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Ihre Versorgungssituation in der stationären Pflege wird überwiegend als verbesserungsbedürftig angesehen. Mit der Zahlung von leistungsgerechten Zuschlägen zu den Pflegesätzen für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Heimbewohnern nach den Regeln des § 87 b SGB XI werden den Pflegeheimen finanzielle Grundlagen gegeben, eine bessere Betreuung für die Betroffenen im Sinne der von den Fachverbänden geforderten ‚Präsenzstrukturen’ zu organisieren...“
So weit die Präambel. Mit dieser Präambel und den folgenden Paragrafen werden sowohl Zielsetzung als auch Anforderung und Qualifikation klar definiert. Für die Ausübung der Betreuungsassistenz ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich.
Die Pläne der Bundesagentur für Arbeit, Tausende schwer vermittelbare Arbeitslose beziehungsweise
Langzeitarbeitslose für die Betreuung Demenzkranker einzusetzen, finden ein unterschiedliches Echo. Wer sich der Betreuung Demenzkranker widmen möchte, muss um die schwierige Aufgabenstellung wissen und dafür geeignet sein. Die Betreuungsrichtlinie zeigt grundlegende Anforderungen an die Betreuungskräfte auf, die ich hier nennen möchte: eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen, soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten, Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit, die Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation, Fantasie, Kreativität und Flexibilität, psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns und so weiter. Diese Tugenden erfüllt manch ein Manager nicht.
Damit ist die Messlatte für das Anforderungsprofil hoch gesetzt und der Kreis derer, die letztlich infrage kommen, relativ klein und nur bedingt unter Langzeitarbeitslosen zu finden.
Wer jedoch die Kriterien erfüllt, ist - unabhängig davon, ob er Langzeitarbeitsloser oder sonstiger Bewerber ist - ein guter Begleiter für Betreuungsbedürftige.
Wenn dann noch die vorgeschriebene Ausbildung durchlaufen wird, können die Pflegebedürftigen von der Betreuungskraft für demenziell veränderte Menschen, von der sogenannten Demenzassistentin, profitieren und Pflegekräfte entlasten. Es gibt bereits Beispiele qualifizierter und vom Arbeitsamt geförderter Maßnahmen mit staatlicher Anerkennung auf der Grundlage der Betreuungsrichtlinie, beispielsweise das „Auditorium Südwestfalen“.
Betreuungsassistenten können Fachkräfte nicht ersetzen. Der in der Präambel festgelegte Grundsatz, dem erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungsund Betreuungsbedarf gerecht zu werden, ist die eigentliche Aufgabe. Wer glaubt, durch Betreuungsassistenten Fachkräfte und Kosten einzusparen, interpretiert § 87 b SGB XI falsch.
Interessierte und geeignete Arbeitslose für die Demenzassistenz zu gewinnen, ist ein guter Ansatz. Im Interesse der Pflegebedürftigen ist jedoch die Eignung und Freiwilligkeit der Entscheidung für dieses Berufsbild Voraussetzung. Sonst ist das Ziel verfehlt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, obwohl ich nun einige kritische Bemerkungen zum Bericht machen werde, weiß ich den Arbeitsaufwand, den er verursacht hat, zu würdigen. Und bei einem Blick in den Haushalt sehen wir, dass es ein sehr kostbarer Bericht ist.
Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 14. Dezember 2001 sieht unter § 6 vor, dass mindestens einmal in der Legislaturperiode Landesgesundheitsberichte über einzelne Themen oder Bevölkerungsgruppen durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren abgegeben werden. Dieser Berichtspflicht ist das Ministerium auf Antrag der Regierungsfraktionen nun nachgekommen.
Mit dem Gesundheitsdienstgesetz werden die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Berichterstattung dafür Sorge zu tragen, dass Untersuchungen oder Erhebungen durchgeführt werden, um gesundheitsschädigende Beeinträchtigungen abzuwenden oder ihnen präventiv begegnen zu können. Daher sollten auch die Berichte der Kreise und kreisfreien Städte besondere Beachtung finden. Diese Berichte und Untersuchungsergebnisse liefern Daten und Fakten, auf die das Land als Aufsicht mit entsprechenden Maßnahmen reagieren kann.
Zu Recht nehmen „Kinder- und Jugendgesundheit“ in § 7 sowie die „Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen“ in § 7 a einen besonderen Stellenwert im Gesetz ein. Um Kindesmisshandlungen oder Entwicklungsstörungen noch wirkungsvoller begegnen beziehungsweise vermeiden zu können, haben wir uns seinerzeit nicht für die Änderung des § 7 a entschieden, sondern sind mit dem Kinderschutzgesetz noch einen Schritt weiter gegangen. Im Bericht der Landesregierung wird dieses Thema ausführlich behandelt.
Die Gesundheitsberichtserstattung wird zunehmend auch als Grundlage für gesundheitspolitisches Handeln verstanden; da sind wir uns alle einig. Dies spiegelt sich insbesondere bei den Themen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Brustkrebs und Kin
der- und Jugendgesundheit wider. Ich vermisse hingegen Rückschlüsse aus der zweifellos interessanten Auswahl an Berichten der Kreise und kreisfreien Städte.
Es wird auch nicht deutlich, ob das Land als Aufsicht anhand der eingegangenen Berichte aus den Kreisen und kreisfreien Städten diese ermuntert beziehungsweise aufgefordert und unterstützt hat,
daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen oder dass diese Themen auf Landesebene politisch begleitet werden. Vielleicht steckt dies noch in den Kinderschuhen.
Es ist begrüßenswert, dass sich die Kreise und kreisfreien Städte mit einer Vielfalt von gesundheitsrelevanten Fragen beschäftigt haben, die es verdienen, politisch bewertet zu werden. Es wurde schon lobend erwähnt: Der Kreis Nordfriesland hat zum Beispiel neben vielen anderen Themen die ärztliche Versorgung unter Berücksichtigung der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte und deren Altersstruktur in der Zeit von 2003 bis 2007 aufgegriffen und trifft damit angesichts der jüngsten Entwicklung voll ins Schwarze.
So gibt es auch in anderen Kreisen und Städten Anregungen zur politischen Umsetzung. Dies muss besser kommuniziert werden, damit zeit- und kostenaufwendige Berichte nicht um das Berichtswesens willen ihren Zweck verfehlen. Für manche Entwicklung im Gesundheitswesen gibt es akuten Handlungsbedarf für die Politik. Insofern kann nicht erst abgewartet werden, bis der Bericht der Landesregierung einmal innerhalb von fünf Jahren erfolgt. Dabei möchte ich nicht schmälern, dass Sie mit den Landesgesundheitsberichten sehr viel erreicht haben.
Das Gesundheitsdienstgesetz ist ein gutes Instrument, Entwicklungen im Land aufmerksam zu beobachten, die der Gesundheit schaden. Unter Punkt 5 des Berichts der Landesregierung sind „zukünftige Initiativen des Landes und Ausblick“ benannt. Hier wird darauf hingewiesen - Frau Dr. Trauernicht hat es gerade ausdrücklich betont -, dass die Kommunen in der Wahl ihrer Themen für ihre Gesundheitsberichterstattung - wie vom Gesetzgeber gewünscht - frei sind. Ich bin mir nicht sicher, ob dies wirklich der richtige Weg ist. Jede Region hat
zwar ihre eigenen Strukturen und Probleme. Dennoch sollte man zwischen Pflicht und Kür unterscheiden, um bei herausragenden Themen zu vergleichbaren Ergebnissen zu kommen. Es geht letztlich nicht darum, dass ein Gesundheitsbericht zu irgend einem Thema pflichtgemäß erstellt wird, sondern darum, wie wir mit begrenzten Mitteln bei herausragenden Problemen Abhilfe schaffen können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Honorarreform gestaltet das Vergütungssystem für Ärzte und Psychotherapeuten neu. Das bisherige Kopfpauschalensystem mit einem komplizierten Punktesystem soll abgelöst werden. Die Umgestaltung des Honorarsystems wird in den Jahren bis 2010 schrittweise vollzogen, und der Gesetzgeber verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: erstens die Schaffung eines neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstabes - das ist der sogenannte EBM mit festen Preisen in Euro, zweitens eine Vereinheitlichung der Höhe der Vergütung ambulanter Leistungen in allen Bundesländern und drittens die Verlagerung des Morbiditätsrisikos von den Ärzten hin zu den Krankenkassen.
Der zum 1. Januar 2008 eingeführte EBM ist ein Zwischenschritt zum Euro und beinhaltet einen Katalog all derjenigen ambulanten Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Jede Leistung ist mit einem Punkt beziffert und um das Honorar eines Arztes oder Psychotherapeuten zu ermitteln, werden die Punkte der von ihm geleisteten Untersuchungen addiert und mit einem Punktwert in Euro umgerechnet. Dieser Punktwert variiert von Quartal zu Quartal und auch von Bundesland zu Bundesland.
Genau hier setzt die zweite Stufe der Honorarreform an: Der Punktwert soll für alle Bundesländer auf einen festen Wert fixiert werden, und am 1. Januar 2009 soll dazu der bundeseinheitliche Orientierungspunktwert eingeführt werden. Zur Ermittlung des Orientierungspunktwertes wird das gesamte ambulante Finanzvolumen in Deutschland durch das gesamte ambulante Punktzahlvolumen dividiert.
Und hier liegt das Problem: Ende August hatten sich die Verhandlungspartner auf die Einzelheiten der Honorarreform geeinigt. Bestandteil der Einigung ist die Erhöhung der Honorare um knapp 2,7 Milliarden € bundesweit, und zwar Bezug nehmend auf das Vergleichsjahr 2007. Diese Erhöhung um rund 10 % im Bundesdurchschnitt stellt sich regional allerdings sehr unterschiedlich dar. Für Schleswig-Holstein mit einem relativ niedrigen Punktwert zeichnet sich ab, dass die Erhöhung weit unter dem Bundesdurchschnitt bleiben wird.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung geht in ihren Berechnungen für Schleswig-Holstein von nur 3,9 % und rund 35 Millionen € aus, während die Steigerung in Bayern, wo das Honorar pro Arzt schon heute deutlich höher ist als in Schleswig-Holstein, 6,8 % beziehungsweise 312,5 Millionen € betragen soll.
Obwohl die Ost-West-Angleichung ein gutes Stück vorangekommen ist, da Gelder aus dem Topf des gesamten ambulanten Finanzvolumens in die neuen Bundesländer geflossen sind, wird deutlich, wie schwierig es ist, ein gerechtes bundeseinheitliches Honorarsystem aufzubauen. Aus schleswigholsteinischer Sicht ist das Verhandlungsergebnis besonders desillusionierend; von daher sollte es nachgebessert werden.
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat dies zunächst als gut befunden, dann aber signalisiert, dass er sich an der Nachbesserung beteiligen wird. Diese Nachbesserung lässt sich meines Erachtens nur durch eine Korrektur des Verteilungsmaßstabes erreichen. Wie schon Herr Dr. Garg sagte: Schleswig-Holstein ist bestraft worden, dass es sich an eine Mengenbegrenzung gehalten hat. Diese Diskussion ist der um den bundeseinheitlichen Basisfallwertes sehr ähnlich. Wirtschaftliches Verhalten in Schleswig-Holstein wird nicht honoriert.
Die Auswirkungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes und das Aussterben der Landarztpraxen wirken sich negativ auf die ambulante ärztliche Versorgung im ländlichen Raum aus. Medizinische Versorgungszentren in Ballungsgebieten und das Aufkaufen von Arztpraxen durch Klinikbetreiber müssen kritisch begleitet werden. Vor diesem Hintergrund ist ein ungerechtes Honorarsystem - vielfach wird es auch als ungerecht empfunden; das sollte man manchmal betonen - ein zusätzliches Handicap und hält junge Haus- und Fachärzte, die wir dringend brauchen, davon ab, sich in Schleswig-Holstein niederzulassen.
Wir erwarten daher, dass sich der Bundesvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein und die Landesregierung für eine Nachbesserung der Honorarverteilung einsetzen, was letztlich auch einer verbesserten Patientenversorgung zugutekommt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Garg, ich verstehe Ihre Aufregung nicht so ganz.
Wenn eine Gesundheitsministerkonferenz stattgefunden hat und man einen Bericht erwartet, ist es recht und billig, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen. Das Problem der Krankenhäuser und deren Unterfinanzierung wird nicht dadurch gelöst, dass hier ein Bericht abgefordert wird, sondern damit, dass wir Fakten schaffen und wir uns mit dem Thema Krankenhausfinanzierung intensiv und gesondert befassen.
Die Sicherstellung der ambulanten und stationären Versorgung in Schleswig-Holstein sowohl in Ballungsgebieten als auch im ländlichen Raum ist ein vorrangiges Ziel der Gesundheitspolitik. Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und integrierte Versorgungsstrukturen haben sich sowohl die Krankenhauslandschaft als auch die ambulante Versorgung verändert.
Manche Auswirkungen des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen GKV-WSG und des für 2009 geplanten Gesundheitsfonds lassen sich nicht vorhersehen und rufen tiefgreifende Veränderungen hervor, die erforderlichenfalls korrigiert werden müssen.
Die Erwartungen an die Gesundheitsministerkonferenz in Plön unter dem Vorsitz von Ministerin Trauernicht waren also sehr groß. Ärzte, Apotheken und vor allem die Krankhäuser setzten große Hoffnungen in diese Konferenz, kämpfen sie doch im Schulterschluss mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für bessere Bedingungen und eine finanzielle Ausstattung, die eine qualitätsgerechte Pflege ermöglicht und Nachteile im Vergleich mit anderen Bundesländern beseitigt.
Die Sicherstellung der stationären Versorgung ist zwar wichtig, aber nur ein Teilaspekt der Gesundheitsministerkonferenz. Daher haben wir, CDU und SPD, uns - im Gegensatz zum FDP-Antrag - dazu entschieden, einen Bericht zu den Kernpunkten der Konferenz insgesamt abzufordern.
Auch wenn der Leiter der Ersatzkassenverbände, Dietmar Katzer, in einer Pressemitteilung vom 2. Juli 2008 verlauten ließ, Ärztemangel gehöre „ins Reich der Märchen“, begrüßen wir, dass dieser Punkt von der Gesundheitsministerkonferenz aufgegriffen wurde. Unattraktive Landarztpraxen, medizinische Versorgungszentren und der Verkauf von Praxissitzen an Klinikverbände führen zum Rückzug der guten - im wahrsten Sinne des Wortes - alten Hausärzte, insbesondere im ländlichen Raum.
- Geben Sie sich auf Bundesebene einmal mehr Mühe, dann können Sie die auch mitgestalten!
Angesichts des demografischen Wandels und der damit einhergehenden gesundheitspolitischen Herausforderung hat sich die Gesundheitsministerkonferenz dankenswerterweise auch mit diesem Thema beschäftigt. Auch auf Landesebene wird uns das in vielen Facetten begleiten. Auch die Kommunen werden sich mit neuen Wohnungs- und Betreuungsangeboten darauf einstellen müssen.
Hier und dort hört man bedauerlicherweise Kassenvertreter klagen, dass Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchungen im bisherigen Maße und bisherigem Umfang mit der Einführung des Gesundheitsfonds nicht mehr bezahlbar seien. Umso mehr freut es mich, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz auch hier ganz klar für die Qualität der BrustkrebsVorsorge ausgesprochen hat.
Auf die weiteren Beschlüsse möchte ich nicht näher eingehen. Die Frau Ministerin hat dies bereits getan.
Auch ich möchte mich mit dem Basisfallwert und der Krankenhausfinanzierung beschäftigen. Die etwas erfreulichen Punkte, nämlich dass der Sanierungsbeitrag von 0,5 % ab 1. Januar 2009 wegfallen soll und weitere - wie ich zugeben muss, eher geringfügige - Verbesserungen, aber immerhin Verbesserungen, wurden von der Ministerin schon dargestellt. Das alles ist ein erster Schritt, der bei Weitem nicht ausreicht, den Investitionsstau und die finanzielle Schieflage der Kliniken und die damit einhergehende problematische personelle Ausstattung positiv zu verändern.
Es bleibt die Sorge, dass durch Personaleinsparungen Mängel in der Pflege entstehen. Darüber können auch die Ergebnisse der diesjährigen GMK nicht hinwegtäuschen.
Der Wegfall der Anschubfinanzierung wird das eine oder andere Krankenhaus empfindlich treffen. Nachdem diese Anschubfinanzierung einmal verlängert wurde, läuft sie demnächst aus, was vorauszusehen war. Wie der Name schon sagt, sollten hiermit Behandlungsabläufe angeschoben werden, mit dem Ziel, dass sich diese für alle Beteiligten vorteilhaft auswirken und kostensparend sind.
Dort, wo integrierte Verträge dieses Ziel erreicht haben, werden sie auch weiterlaufen, während eine Finanzierung nicht Erfolg versprechender Verträge auch nicht gerechtfertigt wäre. Immer wieder wurde von der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V., dem Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands, Landesgruppe Schleswig-Holstein, und Geschäftsführern von Kliniken beklagt, dass Schleswig-Holstein im Vergleich zu allen anderen Bundesländern besonders benachteiligt sei, da schleswig-holsteinische Krankenhäuser für die Abrechnung medizinischer Leistungen den niedrigsten Basisfallwert Deutschlands haben.
Anlässlich eines Frühstücks der Bundestagsabgeordneten am 27. Juni 2008 in der schleswig-holsteinischen Landesvertretung in Berlin hat der Vorsitzende des Landesverbandes des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands, Herr Lothar Obst, anschaulich und eindrücklich dargestellt, dass Schleswig-Holstein nicht nur das Schlusslicht der Basisfallwerte darstellt, sondern auch bezogen auf ein 350-Betten-Krankenhaus über die geringste Anzahl an Pflegekräften und Ärzten verfügt. Das macht in der Tat sehr nachdenklich.
Da also Rheinland-Pfalz mit dem höchsten Basisfallwert 72 Ärzte beziehungsweise Pflegekräfte mehr - bezogen auf 350 Betten - beschäftigt als
Schleswig-Holstein, liegt die Vermutung nahe, dort könne eine bessere Versorgung stattfinden.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat bereits im August 2005 parteiübergreifend die Gesundheitsministerin aufgefordert, sich im Bundesrat für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert einzusetzen. Sowohl für das UK S-H als auch für alle Krankenhäuser im Land erhofft man sich rettende Mehreinnahmen. Es ist in der Tat nicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel für eine Blinddarmoperation im nahe gelegenen Hamburg mehr vergütet wird als in einem schleswig-holsteinischen Krankenhaus.
In unserem Land haben die Krankenhäuser unter dem Druck knapper Finanzen früh damit begonnen, Bettenkapazitäten abzubauen und Personal- und Betriebskosten zu reduzieren, was zwar zu einem niedrigen Basisfallwert führte, aber nicht honoriert wird. Damit ist die Möglichkeit, Tarifabschlüsse und steigende Energiekosten aufzufangen, erschöpft. Schleswig-holsteinische Krankenhäuser dürfen nicht für sparsames Wirtschaften bestraft werden. Auch die anderen Bundesländer müssen ihren Beitrag leisten. Man kann nur hoffen, dass der bundeseinheitliche Basisfallwert nach einer Konvergenzphase in 2015 nicht zu spät kommt und unsere Krankenhäuser nicht mehr zu retten sind. Am Tropf hängen sie bereits.
Verlassen wir uns also nicht allein auf den bundeseinheitlichen Basisfallwert. Die Krankenhausfinanzierung muss grundlegend neu geregelt werden. Bleiben wir am Ball, und nutzen wir die Stärken Schleswig-Holsteins als Gesundheitsland im Dialog mit allen Akteuren.
Mir ist klar, dass die Tagesordnung einer solchen Gesundheitsministerkonferenz begrenzt ist. Dennoch hätte ich mir auch Aussagen zur elektronischen Gesundheitskarte und zum Thema „Verschreibungspflichtige Medikamente in Apotheken“ gewünscht. Ich glaube, dass eine GMK zwar Zeichen setzen kann, aber uns Parlamentarier nicht davon abhalten darf, den Finger immer wieder in die Wunde zu legen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Bericht mit dem Titel „Transparenter und gerechter Zugang zu Organspenden“ ist auf einen Parlamentsbeschluss vom 21. November 2007 zurückzuführen. Wir haben uns mit diesem Thema auch schon im Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz beschäftigt. Damit bringen wir zum Ausdruck, wie sehr uns die Bereitschaft zu Organspenden am Herzen liegt.
Im vergangenen Jahr wurde vom SPD-Gesundheitsexperten Prof. Dr. Karl Lauterbach und vom SPDBundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg der Vorwurf erhoben, dass Privatpatienten bei der Vergabe von Organspenden bevorzugt werden. Da auch das UK S-H diesbezüglich in die Schlagzeilen geraten war, hatte das Gesundheitsministerium reagiert und eine eigene Studie in Auftrag gegeben, um die Vorwürfe zu hinterfragen. Das von Prof. Raspe erstellte Gutachten wurde bereits vor einigen Wochen in einer Pressekonferenz vorgestellt, weshalb das öffentliche Interesse an dem jetzigen Tagesordnungspunkt eher gering sein wird, was ich sehr bedaure. Aber vielleicht erreichen wir mit der heutigen Plenardebatte ja neue Interessenten. Unser Anliegen muss es sein, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen.
Eurotransplant im niederländischen Leiden vermittelt alle Organe, die Verstorbenen in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Kroatien und Slowenien zur Transplantation entnommen werden. Die Spenderorgane werden nach festgelegten Kriterien und Dringlichkeit vergeben. Dies ist im Transplantationsgesetz geregelt.
Die Raspe-Studie widerlegt eindeutig die öffentlichen Vorwürfe zur Überrepräsentation von Privatpatienten, bestätigt jedoch einen nachlässigen Umgang mit dem Versicherungsstatus der Patienten. Kassenpatienten mit Zusatzversicherung und solche mit einem unbekannten Versicherungsstatus sowie Rentner wurden als Privatpatienten registriert. Der
Prozess der Datenerfassung, -weiterleitung und -bearbeitung ist zu optimieren. Der Versicherungsstatus bei Aufnahme in die Eurotransplant-Datenbank ist vor dem Hintergrund der erhobenen Vorwürfe und der Wirkung auf die Öffentlichkeit sorgfältig zu recherchieren. Es darf nicht sein, dass Personen ohne Angabe der Krankenversicherung in der Eurotransplant-Datenbank bei der Übernahme in den DSO-Bericht übersehen und letztendlich nicht berücksichtigt werden. Auch das hat das Bild verfälscht. Im Bericht der Landesregierung wird diese Problematik ausdrücklich dargestellt.
Für meine Fraktion ist entscheidend, dass der Vorwurf der Bevorzugung von Privatpatienten bei Organtransplantationen vom Tisch ist und in den kritischen Punkten hinsichtlich der Dokumentation nachgearbeitet wird. Miteinander kompatible Datenerfassungs- und Verarbeitungssysteme der Deutschen Stiftung Organspende, von Eurotransplant und der Transplantationszentren sind für einen Datenabgleich daher unabdingbar.
Angesichts dieses sensiblen Themas begrüßen wir die im Bericht dargelegten Maßnahmen und Konsequenzen, die sich aus der nach meiner Sicht sorgfältig erstellten Expertise des Gutachters ergeben.
Die Landesregierung war gut beraten, der Sache auf den Grund und damit einen großen Schritt in Richtung Transparenz zu gehen. Die populistischen Äußerungen der Politiker haben ihre Wirkung aber leider nicht verfehlt. Schleswig-Holstein ist derzeit das Schlusslicht bei der Organspendebereitschaft. Wir begrüßen daher das Vorhaben der Landesregierung, mit entsprechenden Aktionen und Aufklärung für Organspenden zu werben. Ich appelliere an die Presse, das Thema Organspende sowie den Organspendesommer konstruktiv zu begleiten.
Organspende ist eine sehr persönliche Entscheidung. Organspende kann Leben schenken. Machen Sie mit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich mit einem Wort an Sie beginnen, Herr Dr. Garg. Man soll auch nicht alles schlechtreden, was gut ist. Das könnte ich auch als Fazit nehmen.
Wesentliches Ziel der Badegewässerrichtlinie ist der Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie der aquatischen Umwelt vor Verunreinigung.
Der Bericht der EU vom Mai 2008 zur Qualität der Badegewässer zeigt auf, welche nach den hohen Anforderungen der EU-Richtlinie den einzelnen Kategorien entsprechend der Testergebnisse zugeordnet wurden.
Dabei gelten folgende Kategorien: Badegewässer, die die zwingenden Werte für alle fünf Parameter erfüllen, Badegewässer, die die strengeren Leitwerte für alle fünf Parameter erfüllen, Badegebiete, die die zwingenden Werte nicht erfüllen, und Badegebiete mit Badeverbot während der gesamten Badesaison. Es wird also schon sehr sorgfältig differenziert. Nicht alles mit einem gelben Punkt müsste auch gleich schlecht sein.
Von 1990 bis 2007 verdoppelte sich die Anzahl der ausgewiesenen Küstenbadegewässer von 6.165 auf 14.552, während sich die Zahl der ausgewiesenen Binnenbadegewässer von 1.374 auf 6.816 verfünffachte. Dieser Anstieg erklärt sich einerseits dadurch, dass die Mitgliedstaaten mehr Badegewässer meldeten als bisher, andererseits aber auch dadurch, dass sich die Anzahl der Mitgliedstaaten der Euro
päischen Union in der Zeit von 1990 bis 2007 ebenfalls verdoppelte.
Anfang Juni 2008 sorgten Zeitungsüberschriften in Schleswig-Holstein für Verwirrung und Verunsicherung. Während die einen vom ungetrübten Badesspaß im Norden sprachen, sahen die anderen Badeseen voller Bakterien. Allgemein ist festzuhalten, dass der sehr hohe Standard der Badegewässer an den Küsten der Nord- und Ostsee sich auch im jüngsten Bericht der Europäischen Kommission zur Badesaison 2007 widerspiegelt. Dennoch kam es in der Vergangenheit an einigen Seen und Flüssen des Binnenlandes in Schleswig-Holstein zu höheren Grenzwertüberschreitungen als früher schon. In den meisten Fällen handelte es sich ausschließlich um den Parameter gesamtcoliforme Bakterien. Dies ist eine Bakteriengruppe, die sowohl natürlich in der Umwelt vorkommt, zum Beispiel durch Wasservögel, als auch aus Fäkaleinträgen stammen kann. Da die gesamtcoliformen Bakterien nur unzureichende Informationen über eine fäkale Gewässerverunreinigung liefern, wurden sie mittlerweile in der neuen EU-Badegewässerrichtlinie ersetzt. Genauere Informationen über eine fäkale Belastung gibt der neue mikrobiologische Parameter der intestinalen Enterokokken.
Diese Bakterien reagieren auch nicht alle gleich in wärmeren Gewässern. Auch da gibt es Unterschiede. Der Grund für die hohe Vermehrungsrate von gesamtcoliformen Keimen im vergangenen Jahr ist nicht genau zu erklären. In dem sehr warmen Frühjahr, im April, gab es in der Vorsaison bereits höhere Wassertemperaturen als in den vergangenen Jahren. Wenn Sie auf Seen in anderen Regionen anspielen, muss man sagen, die sind durchweg kälter, weil sie in anderen Bundesländern auch häufig tiefer sind. Man kann das nicht so miteinander vergleichen.
Mit den höheren Wassertemperaturen herrschten also für einige Bakterientypen beste Voraussetzungen für die Vermehrung von Keimen. So wurden im Jahr 2007 Grenzwertüberschreitungen bereits früher festgestellt. Die möglichen Beeinträchtigungen durch Fäkalieneintrag haben wir schon gehört.
Zu Beginn dieses Monats führte eine TV-Nachrichtensendung zu Irritationen. Im Hintergrund war nämlich eine Deutschlandkarte zu sehen, auf der Schleswig-Holstein besonders dadurch auffiel, dass im Bundesvergleich gehäuft rote Punkte eingezeichnet waren. Bisher wurde so verfahren, dass be
reits eine Überschreitung der Grenz- und Richtwerte zu einer Rotmarkierung führte. Diese Klassifizierung wurde nun geändert. Inzwischen wurde eine andere Form der Darstellung gewählt: Eine einmalige Verschmutzung wird in den Karten nur noch gelb dargestellt.
Die Zuordnung lässt sich nun nach Veränderung der EU-Baderichtlinie bei Fäkalkeimen präziser gewährleisten, und während es im vergangenen Jahr noch 20 Grenzüberschreitungen gab, hat sich die Anzahl zu Saisonbeginn bei 400 untersuchten Proben auf lediglich sieben reduziert, was uns trotzdem wachsam bleiben lassen muss, denn für SchleswigHolstein als das Land zwischen den Meeren und mit einem hohen Anteil an Binnengewässern ist eine hervorragende Gewässerqualität besonders wichtig, um den guten Ruf als Urlaubs- und Gesundheitsland nicht aufs Spiel zu setzen.
Erfreulich ist daher, dass die Gewässerqualität der norddeutschen Strände nach wie vor gut benotet wurde, während Badegewässer im Binnenland auch schon in der Vergangenheit hier und dort einige Probleme hatten. Unter dem Strich bleibt festzuhalten: Keine Panik! Viel Lärm um wenig Neues und ungetrübter Badespaß, den wir für den Tourismus dringend brauchen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass der Wahlkampf vorbei ist und wir wieder zum Tagesgeschäft übergehen können, und das tun können, was für die Eiderstedter wirklich nötig und gut ist, dass solche Ausdrücke wie Salami-Taktik, Feigheit des Ministers und Trickserei ein Ende haben, denn von Feigheit des Ministers kann man nicht reden.
Es gehört nämlich sehr viel Mut dazu, sich nach der vorangegangenen Diskussion mit einer solch geringen Gebietsausweisung überhaupt hervorzutun.
- Es gehört Mut dazu. Konrad Nabel hat die Befürchtung geäußert, dass die jetzige Gebietskulisse trotz Nachmeldung nicht reichen wird. Ich glaube, Ihre Befürchtung, dass sie reichen könnte, ist insgeheim viel größer.
Sie haben nämlich gehofft, dass die EU den Weisungen der Naturschutzverbände folgt.
Ich bin dem Kollegen Bernstein sehr dankbar dafür, dass er hier eine sachliche Rede gehalten hat, die ganz deutlich gemacht hat, dass die CDU immer für einen Naturschutz mit dem Menschen steht und nicht - wie von Ihnen gefordert, Herr Nabel -
- Ersparen Sie sich jetzt die Zwischenrufe! - Den Sachverstand wollten Sie beim LANU und bei den Naturschutzverbänden vor Ort sehen, ohne die Grundeigentümer einzubeziehen. Das ist nicht CDU-Politik. Denn auch wenn wir ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen haben, zeigt erst der praktische Umgang der Landwirte mit dieser Situation, wie viel Vogelschutz bleibt. Und eine Trauerseeschwalbe können Sie nicht daran hindern, vielleicht auch einmal woanders hinzuziehen, weil sie ja nicht wissen kann, dass nur dieses Gebiet für sie vorgesehen ist.
Ich wünsche mir, dass wir eine sachliche Diskussion führen und endlich diese Aufruhrstimmung ein Ende hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP zum Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein ist ein umfassendes Werk von 159 Seiten, für dessen Erstellung ich im Namen meiner Fraktion herzlich danke.
Die Landesregierung hat sich Mühe gegeben, die gestellten Fragen im Sinne des Fragestellers zu beantworten, und die Ernsthaftigkeit, mit der sich die Landesregierung für den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein einsetzt, wird auch in der Beantwortung der Großen Anfrage deutlich.
So werden die Leitprojekte der Gesundheitsinitiative ausführlich beschrieben und die dafür eingesetzten Fördermittel detailliert aufgeführt, wobei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle Einzelheiten genannt werden konnten.
Ziffer 2.6 widmet sich der elektronischen Gesundheitskarte. Das, was die Ministerin dargestellt hat, sehe ich etwas anders. Aber vielleicht können wir das aufklären. Dort heißt es:
„Die elektronische Gesundheitskarte ist als Schlüssel für die neuen Telematikanwendungen ein entscheidendes Strukturelement. Im
Rahmen der längerfristig zu sehenden Entwicklung einer bundesweiten Telematikinfrastruktur kann Schleswig-Holstein mit der aktiven Teilnahme an der Entwicklung und Einführung der elektronischen Gesundheitskarte dem Entstehen telematischer Insellösungen in Schleswig-Holstein, die nicht mit der bundesweit sich entwickelnden Infrastruktur kompatibel wären, entgegenwirken. Die frühzeitige reale und zugleich in die bundesweite Entwicklung intensiv eingebundene Entwicklung kann Schleswig-Holstein einen technologischen Vorsprung vor anderen Bundesländern ermöglichen.“
So weit mein Zitat aus dem Bericht.
Diese etwas umständliche Beschreibung der Stellung der Testregion Flensburg im Vergleich zu den Modellregionen anderer Bundesländer muss angesichts der jüngsten Pressemeldungen hinsichtlich der Schwierigkeiten mit dem PIN-Code hinterfragt werden. Professor Roland Trill, Lehrstuhlinhaber für Krankenhausmanagement, wurde in der „Financal Times Deutschland“ zitiert: „Wenn die Verantwortlichen an der PIN festhalten, ist das Projekt gestorben.“
Meine Fraktion hat Aufklärungsbedarf darüber, was die elektronische Gesundheitskarte wirklich leisten kann und ob zur Speicherung von Notfalldaten die datenschutzrechtlichen Vorgaben einer Überarbeitung bedürfen. Wir werden darauf zurückkommen.
Interessant sind auch die Aussagen zur grenzüberschreitenden medizinischen Versorgung. Hier ist ausschließlich von norwegischen Patienten im Zusammenhang mit der Akkreditierung zur Patientenbrücke die Rede. Es wurden im Zeitraum von April 2001 bis April 2003 mehr als 1.200 norwegische Patientinnen und Patienten behandelt, während die Kooperation mit Dänemark im Bericht nicht erwähnt wird.
Das Kapitel „Apotheken“ ist sehr aufschlussreich: Die Tabelle zur Entwicklung der Zahl der Apotheker und die der Apotheken seit 2000 zeigt deutlich, dass bis zum Jahr 2004 die Zahl der Apotheker mit mehr als 10 über der Anzahl der Apotheken lag. Mit dem Jahr 2005 ändert sich dies, was wohl auf Filialen zurückzuführen ist. Leider spiegeln sich die Zahlen nach dem Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes in dieser Antwort noch nicht wider, können sie auch noch gar nicht, weil die Zeit noch zu kurz ist.
Offensichtlich ist sich die Landesregierung der Tatsache bewusst, dass eine Abschaffung des Fremdund Mehrbesitzverbotes zu einer Liberalisierung des Apothekenmarktes führen wird. In der Antwort auf die Große Anfrage heißt es:
„Die Zulassung von Apotheken-Ketten kann insbesondere in Ballungszentren zu einem erhöhten Verdrängungswettbewerb und dadurch zu einer Marktkonzentration führen. Inwieweit dies Auswirkungen auf die Versorgungsqualität insbesondere in ländlichen Regionen haben kann, wird mit großer Aufmerksamkeit zu verfolgen sein.“
Ich bitte ausdrücklich darum, denn weitere Benachteiligungen des ländlichen Raumes sind für die dort Lebenden nicht akzeptabel.
Auch die Zulassung von apothekenfremden Branchen zum Arzneimittelvertrieb könnte laut Antwort der Landesregierung eine wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln in der Fläche langfristig gefährden. Trotz dieser Erkenntnisse spricht sich die Landesregierung nicht gegen die Deregulierung und Marktliberalisierung im Arzneimittelvertrieb aus, sondern verweist auf das Apothekenrecht, das im Falle eines Notstandes in der Arzneimittelversorgung die Gründung von Zweig- beziehungsweise Notapotheken unter erleichterten Bedingungen vorsieht. Es ist bemerkenswert, dass im Notfall wieder die gute, alte Apotheke gefragt sein soll, während die Geschäfte anderswo gemacht werden. Auch dieser Thematik sollten wir uns widmen.
Die Ausführungen enthalten viele Themenkomplexe, die eine genauere Betrachtung verdient haben und die in der Kürze der Zeit - die Antwort auf die Große Anfrage liegt erst seit gut einer Woche vor noch nicht analysiert werden konnten.
Das Thema „Umweltmedizin“ und die ärztliche Betreuung Umwelterkrankter hat der Fragesteller außer Acht gelassen. Diese Thematik kommt in der Gesundheitspolitik stets zu kurz, obgleich es in Schleswig-Holstein, insbesondere in Nordfriesland, hervorragende Umweltmediziner und Behandlungsmöglichkeiten gibt. Umweltmedizin hat keine Lobby.
Wie nicht anders zu erwarten, hat der Fragesteller die letzten 14 Seiten den Auswirkungen des GKVWettbewerbsstärkungsgesetzes gewidmet. Die Fra
gen und Antworten beinhalten nichts Neues; wir haben diese Aussagen größtenteils bei diversen Landtagsdebatten schon vernommen. Aber ich bin sicher, zukünftige Anfragen werden, wenn eine Weile verstrichen ist und wir die Auswirkungen kennen, sicherlich Genaueres darüber enthalten.
Alles in allem liefert die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung für die Akteure im Gesundheitswesen einen hervorragenden Überblick über die wesentlichen Faktoren des Gesundheitsstandortes Schleswig-Holstein, sodass wir reichlich Diskussionsstoff in den Fachausschüssen haben werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wechsel zwischen Geben und Nehmen zeichnet gute nachbarschaftliche Beziehungen aus und stärkt beide Partner. Dies wird auch im Bericht der Landesregierung über die grenzüberschreitende Kooperation mit der Region Süddänemark deutlich zum Ausdruck gebracht. Zusammenarbeit auf allen Ebenen und in allen Bereichen wird beiderseits gepflegt und gefördert.
Bereits die Landtagsdebatte vom 28. Februar 2008 zur EU-Gesundheitsstrategie hat gezeigt, dass die EU im Weißbuch konkrete gesundheitspolitische Ziele und Maßnahmen festgeschrieben und den Mitgliedstaaten eine Fülle von Handlungsfeldern mit auf den Weg gegeben hat. Hierzu fand auch eine Anhörung statt. Grundsätzlich wird begrüßt, dass die EU gesundheitspolitische Ziele für die Mitgliedstaaten formuliert. Es besteht jedoch der Wunsch, die länderspezifischen Vorstellungen und Bedürfnisse eigenverantwortlich zu regeln und Doppelstrukturen zu vermeiden.
Die Kooperation mit Dänemark auf dem Gesundheitssektor ist kontinuierlich gewachsen. Bis 1999 wurde zum Beispiel im Rahmen von INTERREG II die grenzüberschreitende Entwicklung der Schwesternausbildung mit 339.000 € gefördert. In den Jahren 2000 und 2001 hat man den Schwerpunkt im Bereich des Gesundheitswesens auf die Klinik- und Rettungsdienstkooperation gelegt.
Seit 1998 bereits ist das St. Fanziskus-Hospital in Flensburg an der strahlentherapeutischen Versorgung von Patientinnen und Patienten der Uni-Klinik Odense beteiligt. Der Kooperationsvertrag mit Dänemark war auch ausschlaggebend für Investitionsentscheidungen hier bei uns in die Strahlentherapie.
Weitere Beispiele der guten Zusammenarbeit auf dem Gesundheitsmarkt sind die Akkreditierung der Ostseeklinik Damp durch das Amtsrådsforeningen im Jahr 2002 und das Engagement in einer Abteilung am Krankenhaus Tondern 2003 sowie die Be
handlung dänischer Patientinnen und Patienten in der Rheumaklinik Bad Bramstedt.
Immer mehr Kliniken spezialisieren sich, um mit entsprechend hohen Fallzahlen Qualität und Effizienz gewährleisten zu können. Auch aus diesem Grund ist grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Krankenhaussektor sinnvoll.
Der Gesundheitstourismus gewinnt immer mehr an Bedeutung und stellt neue Herausforderungen.
Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und der Vorsitzende der Region Süddänemark, Carl Holst die Kollegin Spoorendonk hat es auch schon für erwähnenswert gefunden -, sind nach einem Gipfeltreffen übereingekommen, ihre Krankenhausplanung aufeinander abzustimmen. So soll das Großklinikum Sønderjylland, das zwischen Apenrade und Sonderburg geplant wird, auch Patienten aus Deutschland aufnehmen, während sich Kiel von dem Bündnis eine Auslastung des geplanten Protonentherapiezentrums von dänischer Seite erhofft.
- Manchmal ist es gut, wenn man etwas schwerhörig ist.
Es zeigt sich also, dass der grenzüberschreitende Gesundheitsmarkt in Bewegung ist und gemeinsam Abstimmungen getroffen werden.
Die im SSW-Antrag genannten Ziele eines Rahmenabkommens werden nach meiner Auffassung bereits jetzt durch bedarfsgenaue Kooperationen angestrebt.
Ob es dazu noch eines deutsch-dänischen Rahmenabkommens nach französischem Vorbild bedarf und ob dies über die Qualität der bisherigen Zusammenarbeit hinausgeht, vermag ich nicht zu beurteilen. Wichtig ist, dass etwas geschieht mit dem Ziel, Doppelstrukturen, Kosten und Bürokratie zu vermeiden und für beide Seiten erfolgreich zu gestalten.