mittleren Betrieben mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Seminarkosten. Es muss allerdings auch angenommen werden.
Wie können wir als Landespolitiker zu der von uns erkannten notwendigen lebenslangen Weiterbildung der Bürgerinnen und Bürger beitragen?
Erstens. Die flächendeckende Grundversorgung mit beruflicher, allgemeiner und politischer Weiterbildung in Berufsbildungsstätten, Volkshochschulen, allgemeinen Bildungsstätten, Hochschulen und berufsbildenden Schulen muss organisatorisch von allen beteiligten Ministerien und der Staatskanzlei sichergestellt und vom Landtag natürlich finanziell abgesichert werden.
Dazu gehören auch die Zielgruppenförderung der in der Weiterbildung unterrepräsentierten Bevölkerungsschichten, das Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen sowie die Alphabetisierungsmaßnahmen.
Zweitens. Die finanzielle Förderung der Infrastruktur - hier besonders der zwölf Weiterbildungsverbünde mit insgesamt 500 beteiligten Institutionen mit rund 11 Millionen € bis 2013 - muss gewährleistet werden, um Bürgerinnen und Bürger und kleine und mittlere Betriebe über Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren, sie zu beraten, Konzepte zu entwickeln und so regional und auf Landesebene flächendeckend, aber bedarfsorientiert zur Weiterbildung beizutragen. Dafür steht die Große Koalition - ich darf das so sagen - und natürlich auch wir.
Das im September frei geschaltete ,,Kursportal“ Schleswig-Holstein - Sie müssen sich das einmal angucken; ein ganz hervorragendes Ding - gibt einen hervorragenden Überblick über sämtliche Weiterbildungsangebote und trägt damit zur Transparenz des Weiterbildungsmarktes bei.
Drittens. Unsere Aufgabe muss es aber auch sein deshalb wollten wir diesen Bericht im Landtag diskutieren -, auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, die jeder Einzelne und jedes Unternehmen bereits heute besitzt und in Zukunft haben wird, um sich oder den Betrieb nach vorn zu bringen und am Erfolg teilzuhaben. Wir rufen dazu auf, die Chancen, die das Weiterbildungskonzept und die finanzielle Förderung des Landes mit mindesten 24 Millionen € allein aus dem Wirtschaftsministerium bieten, auch wahrzunehmen, sich aus persönlichen, aber auch betrieblichen Gründen an Weiterbildungsmaßnahmen zu beteiligen und auf diese Weise das als notwendig erkannte lebenslange Lernen mit Inhalt
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich hier nicht mit langen Bekenntnissen zur Bedeutung der Fort- und Weiterbildung und ihrem eigenen Stellenwert im Bildungssystem aufhalten - das haben meine Vorredner sehr deutlich gemacht; dem kann ich eigentlich nur beipflichten -, sondern mich wegen der Kürze der Zeit auf wenige Punkte des vorgelegten Weiterbildungskonzeptes beschränken. Zunächst einmal möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion, der SPD-Fraktion, beim Minister und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern für den umfangreichen, wirklich sehr ergiebigen Bericht ganz herzlich bedanken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen vor einer paradoxen Situation: Einerseits bekräftigen wir immer wieder, dass Fortbildung eine notwendige, wenn auch keineswegs ausreichende Strategie zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit ist. Es vergeht fast keine Sitzung des Landtages, in der wir uns nicht mit der Situation der jungen Menschen beschäftigen, die mit einem sogenannten geringwertigen Schulabschluss abgehen oder auch diesen nicht erworben haben. Auf der anderen Seite bildet die Massenarbeitslosigkeit zugleich eine Hürde für die Beschäftigten, ihre gesetzlichen Ansprüche zum Erwerb zusätzlicher Kompetenzen auch tatsächlich wahrzunehmen.
Das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz von 1990 war von der damaligen SPD-Landesregierung nicht deswegen auf den Weg gebracht worden, um die Arbeitgeber zu ärgern oder um die Lohnnebenkosten zusätzlich in die Höhe zu treiben. Unsere Auffassung, an deren Richtigkeit sich nach meiner festen Überzeugung bis heute nichts geändert hat, war vielmehr, dass die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im beiderseitigen Interesse liegt.
Wir haben damals einen bundesweit großzügig bemessenen Freistellungsanspruch von bis zu fünf Werktagen pro Jahr geschaffen.
Wie schon bei früheren Berichten der Landesregierung zeigt sich auch jetzt, dass die Nachfrage nach Weiterbildungsangeboten hoch ist und weiter steigt, dass aber weniger als 10 % derjenigen, die an Veranstaltungen teilnehmen, die nach dem BFQG anerkannt waren, ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung wahrnehmen. Auf alle Beschäftigten hochgerechnet sind dies nur 0,67 %, das heißt weniger als 1 %. Das bedeutet für uns nicht, dass das BFQG ein Auslaufmodell ist, das im Rahmen der Entbürokratisierung weggejätet werden sollte.
Eine Reduzierung der Freistellungsdauer ist vertretbar, eine Abschaffung nach unserer Auffassung nicht.
Vielmehr sollten die Betriebe selbst dafür werben, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen Anspruch auch nutzen.
Weiterbildung, die im Landeskonzept zu Recht als eigenständige Säule im Bildungswesen beschrieben wird, hat nicht nur eine ökonomische Funktion. Lebenslanges Lernen geschieht in sehr verschiedenen Formen und Medien und dient auch der persönlichen Entwicklung und damit der Rolle des Einzelnen in der Gesellschaft. Daher sind uns die Themenfelder der Jugendbildung sowie der Angebote für Frauen und für Familien besonders wichtig. Sie haben in Ihrem Bericht bereits darauf hingewiesen, Herr Minister. Dies müssen wir wahrscheinlich intensiv in den zuständigen Ausschüssen vertiefen.
Wir haben vorhin gerade über das Dänischlernen debattiert. Wir sollten uns deshalb daran erinnern, dass Weiterbildung mehr ist als nur eine rein berufsbezogene Weiterbildung im Sinn der Fortbildung, sondern auch den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen beinhaltet,
Der Erwerb und der Ausbau fremdsprachlicher Kompetenz gehört hier an die erste Stelle. Warum denken wir zum Beispiel nicht über eine Kampagne
der einschlägigen Weiterbildungsträger, des Landtages und der Landesregierung nach, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Weiterbildungsanspruch zu Dänischkursen auf verschiedenen Schwierigkeitslevels nutzen? Das wäre in diesem Zusammenhang doch eine Idee.
Der Bericht der Landesregierung zeigt die Vielfalt der Angebote und Strukturen im Land; wir sollten darüber im Bildungs- und im Wirtschaftsausschuss weiter diskutieren. Ich beantrage auch im Namen meiner Kollegin Eisenberg, dass wir das Konzept an die zuständigen Ausschüsse überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Weiterbildung kommt als vierter Säule des Bildungswesens ohne Zweifel eine erhöhte Bedeutung zu. Im neuen Weiterbildungskonzept der Landesregierung ist nun allerdings nicht alles neu. Der Vergleich mit dem aus dem Jahr 2003 stammenden Papier der Vorgängerregierung demonstriert, wie ich zumindest stichprobenweise feststellen konnte, Segen und Fluch moderner Textverarbeitungssysteme, frei nach dem Motto: „Wir stehen alle auf den Schultern von Giganten“, auch wenn Herr Minister Austermann das in diesem speziellen Fall nicht so gern hören mag.
,,Obgleich die Teilnahme an politischer Bildung von weiten Teilen der Bevölkerung als wichtig erachtet wird, ist sie insgesamt gering.“
,,Die Beteiligung an Veranstaltungen der politischen Bildung liegt in Schleswig-Holstein über dem Bundesdurchschnitt.“
Herr Minister, liegt sie nun zwar über dem Bundesdurchschnitt, ist aber gleichwohl immer noch ziemlich gering? Das wäre eine Frage. Es ist eben immer interessant, was gesagt wird, was nicht gesagt wird und wie es gesagt wird.
Ein auch gesellschaftspolitisch wichtiges Thema sind die in dem Bericht angesprochenen Alphabetisierungsmaßnahmen sowie Angebote zum sogenannten zweiten Bildungsweg. Aus Gesprächen, die ich kürzlich mit dem Landesverband der Volkshochschulen geführt habe, ist mir zum Beispiel bekannt, dass die Nachfrage nach Möglichkeiten, den Realschulabschluss als junger Erwachsener, als Berufstätiger nachzuholen, wesentlich größer ist als das vorhandene Angebot. Die Volkshochschulen müssen hier also - leider - vielen Interessenten derzeit Absagen erteilen.
Eine bedarfsgerechte Entwicklung und Finanzierung solcher Angebote halten wir Liberale sowohl aus bildungs- als auch aus gesellschaftspolitischen Gründen für sehr wichtig.
Seitens der Volkshochschulen sind wir auch darauf hingewiesen worden, dass es Finanzierungsprobleme für Bildungsmaßnahmen gibt, die der Wiedereingliederung insbesondere von Frauen nach längerer Familienpause in das Berufsleben dienen, weil es keinen Förderanspruch durch die Agentur für Arbeit gebe - so ist uns berichtet worden - und weil außerdem eine früher vorhandene EU-Finanzierung ausgelaufen sei. Auch hier, meine Damen und Herren, sollte geprüft werden, wie der zweifellos vorhandene Bedarf an Angeboten, um die Wiedereingliederung ins Berufsleben nach längerer Familienpause zu vereinfachen, künftig besser gedeckt werden kann.
Zur Entwicklung der Neuausrichtung von Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit enthält das neue Weiterbildungskonzept der Landesregierung auf den Seiten 45 folgende einige zum Teil auch sehr kritische Anmerkungen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Maßnahmen, die die Bundesagentur für Arbeit in den letzten Jahren ergriffen hat.
Auch diesem Thema sollten wir in der weiteren Ausschussberatung unsere Aufmerksamkeit widmen: Es wird in dem neuen Weiterbildungskonzept der Landesregierung festgestellt, die Ministerpräsidenten der Länder hätten bereits im März 2004 hinsichtlich der Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit in mehreren Punkten Handlungsbedarf gesehen sowie eine ganze Reihe von Forderungen erhoben. Dies wird - wie gesagt - festgestellt, aber es wird dann nicht darauf eingegangen, ob aus Sicht der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung unterdessen aus dieser damals geäußerten Kritik die notwenigen Konsequenzen gezogen worden sind. Ich denke, dieser Punkt sollte in den weiteren Ausschussberatungen von der Landesregierung aufgegriffen und präzise dargestellt werden.