Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

zeigt aber nicht auf, welche konkreten Maßnahmen im Rahmen des Gesamtkomplexes der zukünftigen nachhaltigen Krankenhausfinanzierung aus schleswig-holsteinischer Sicht ergriffen werden sollten. Ich habe den Eindruck, dass man zu sehr auf das Bundesministerium für Gesundheit wartet und sich daran ausrichtet.

Für die CDU darf es keine Einschränkung des Krankenhauswahlrechtes geben und vor allen Dingen hat Qualitätswettbewerb Vorrang vor Preiswettbewerb. Daran müssen wir arbeiten.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke der Frau Abgeordneten Ursula Sassen und erteile für die SPD-Fraktion der Frau Abgeordneten Siegrid Tenor-Alschausky das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich bin ich nach vorn gekommen, weil mir die Aufgabe zugefallen ist, die Rede der Kollegin Schümann vorzutragen. Allerdings bringt mich der Redebeitrag von Herrn Dr. Garg, dem ich natürlich intensiv gelauscht habe,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Begeistert!)

dazu, Herr Dr. Garg, was ich Ihnen vorgestern sagte, dass ich mich freue, Sie wieder zu sehen, habe

(Ursula Sassen)

ich durchaus ernst gemeint - das nehme ich auch nicht zurück -,

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

allerdings möchte ich in Anbetracht Ihrer heutigen Rede feststellen, dass Lautstärke nicht unbedingt die Schlagkraft von Argumenten erhöht.

(Beifall bei der SPD)

Für die SPD-Fraktion darf ich feststellen, dass der uns vorgelegte Bericht zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein aufzeigt, wie sich die Landesregierung zum Abschluss der Konvergenzphase Ende 2009 positionieren wird.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Dabei wird deutlich, dass wir auf einem guten und richtigen Weg sind. Das entspricht weitestgehend der Entwicklung auf Bundesebene, den Eckpunkten, die auf der Sondergesundheitsministerkonferenz im März 2007 festgelegt worden sind. In der Kürze der Zeit möchte ich diese nur stichwortartig benennen: Es wird festgelegt, dass die Krankenhausversorgung eine staatliche Aufgabe ist und dass die Länder die Letztverantwortung der Gewährleistungsträgerschaft haben. Die Detailtiefe der Krankenhausplanung erfolgt in eigener Zuständigkeit durch die Länder. Auch zukünftig gibt es eine Angebotsplanung. Gleichzeitig soll aber der Wettbewerb der Krankenhäuser bestehen bleiben. Es steht fest, dass der Preiswettbewerb nur im Rahmen einer langfristig gesicherten Qualitätsfestlegung zu entwickeln ist. Es besteht weiterhin perspektivisch die Absicht, bundeseinheitlich einen Basisfallwert festzulegen, der dann die Grundlage für das Preissystem bilden soll. Die Investitionsentscheidung soll sich zukünftig stärker an betriebswirtschaftlichen Erfordernissen ausrichten. Sie soll daher von den Krankenhausträgern grundsätzlich eigenverantwortlich getroffen werden.

Um wettbewerbsfähig zu sein, brauchen die Krankenhäuser weiterhin eine Finanzierungssicherheit für ihre Investitionen. Dabei steht für uns fest, dass sowohl das duale als auch das monistische Finanzierungssystem auf Dauer nur bestehen kann, wenn es jeweils mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet wird. Bevor darüber entschieden werden kann, ob die Monistik eine mögliche Alternative darstellt, sind weitere Überprüfungen dringend erforderlich. Die Verantwortung des Staates für die Krankenhausversorgung und die staatlichen Entscheidungskomponenten müssen bei dieser Entwicklung unbe

dingt erhalten bleiben. Soweit stichwortartig zu den Eckpunkten auf Bundesebene, die in unsere landesspezifische Planung hineinwirken.

Wir können dem Bericht entnehmen, dass der Krankenhausplan in Schleswig-Holstein im Rahmen einer leistungsorientierten Rahmenplanung kontinuierlich weiterentwickelt werden soll. Spielräume wie zum Beispiel die Größe und die Schwerpunktsetzung einzelner Abteilungen des Krankenhauses können dann flexibel durch die Krankenhausträger in Abstimmung mit den Kostenträgern ausgefüllt werden. Beabsichtigt ist außerdem, die Grundsätze der standortbezogenen Planung und der Ausweisung von medizinischen Fachbereichen beizubehalten. Der jeweilige Kapazitätsraum des Krankenhauses wird auch zukünftig durch Gesamtbettenzahlen festgelegt.

Im geltenden System der bisherigen dualen Finanzierung erfolgt die Verteilung der Investitionsmittel seitens der Länder durch ein an Bedarfsnotwendigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit orientiertes Prüfungsverfahren. Über die Investitionsförderung nehmen die Länder ihren Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung wahr. Das bisherige duale System stößt allerdings zunehmend an Grenzen, weil die Krankenhäuser auch im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Absicherung vor Ort zunehmend auch Aufgaben aus anderen Versorgungsbereichen übernehmen. Hier zu nennen sind zum Beispiel medizinische Versorgungszentren, integrierte Versorgung und vor- und nachstationäre Behandlung. Diese Leistungen sind nach dem Krankenhausgesetz im investiven Bereich nicht förderfähig. Das hat meine Vorrednerin auch schon erwähnt. Dies führt natürlich zukünftig zu weiteren Problemen.

Sowohl das duale als auch das monistische Finanzierungssystem kann auf Dauer nur bestehen, wenn es mit den notwendigen Mitteln ausgestattet wird. Nach Auffassung der Landesregierung stellt die monistische Finanzierung heute noch keine Alternative zum gegenwärtigen dualen System dar. Bei realistischer Betrachtung kann eine Umstellung von einer dualistischen auf eine monistische Investitionsfinanzierung wegen vieler noch zu lösender Fragestellungen nur im Rahmen einer längeren Umstellungsphase möglich sein. Sollte sich zukünftig eine monistische Finanzierung durchsetzen, so sind unserer Meinung nach mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Wenn es zum Beispiel zukünftig eine Finanzierung durch die Krankenkassen geben soll, dann muss es im Hinblick auf die Sicherstellung der Krankenhausversorgung eine enge Abstimmung

(Siegrid Tenor-Alschausky)

mit dem Land in letzter Verantwortung geben, Herr Garg.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Die geben wir doch aus der Hand!)

Wie dies konkret aussehen soll, muss geklärt werden, bevor man diese Entscheidung trifft. Das ist unsere feste Überzeugung. Der Bericht zeigt auch auf, dass wir uns langsam in Richtung eines bundeseinheitlichen Basisfallwerts bewegen und dass auch die Landesregierung nach wie vor darauf drängt, dass auf mittlere Frist bundeseinheitliche Basisfallwerte auf alle Fälle dringend erforderlich sind.

Frau Abgeordnete, die Zeit!

Ich komme zu meiner letzten Anmerkung. - Entschuldigen Sie die Überziehung. Das ist so, wenn andere die Reden geschrieben haben. Ich möchte noch einen Satz erwähnen: Es ist selbstverständlich klar, dass unsere Krankenhäuser die Patientinnen und Patienten nur dann angemessen versorgen können, wenn weiterhin genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Selbstverständlich danken wir - wie wohl alle anderen hier auch - den dort Tätigen für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit. Ich freue mich auf die weiteren Berichte und Diskussionen im Fachausschuss.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Frau Abgeordneter Monika Heinold das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vieles ist gesagt worden und ich verspreche, nicht alles zu wiederholen. Erstens. Zu den Investitionskosten: Hier muss sich das Land entscheiden, ob wir zum Prinzip der Zuschüsse zurückgehen. Der Landesrechnungshof hat uns dies empfohlen. Im Jahr 2002 haben wir vom Zuschusssystem auf Darlehen umgestellt. Der Landesrechnungshof rechnet uns zu Recht vor, dass das nicht die wirtschaftlichste Entscheidung war, die das Land je getroffen hat. Wir werden im Jahr 2017 ungefähr bei fast 70 Millio

nen € landen. Ich glaube, dass der Finanzausschuss sich sehr kritisch damit auseinandersetzen muss. Ich habe das vor einem Jahr oder zwei Jahren schon einmal angesprochen. Ich weiß, dass dies eine alte rot-grüne Baustelle ist. Heute würde ich das als Fehler bezeichnen. Herr Neugebauer, ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist. Ich finde, dazu muss man stehen und wir müssen uns überlegen, ob wir dies nicht wieder ändern, weil wir so einen riesigen Schuldenberg und Zinsbelastungen aufhäufen, ohne zu einer besseren Haushaltslage beizutragen.

Zweitens. Es ist die Frage, ob von der dualistischen auf die monistische Investitionsfinanzierung umgestellt werden soll. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das keine Entscheidung des Landes, sondern eine Entscheidung des Bundes. Ich vertrete hier Frau Birk. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann würden wir so über die Pflegesätze mehr oder weniger die Investitionskosten finanzieren. Die Pflegesätze für die Krankenhäuser sind immer mit einer Bundeskomponente versehen. Das ist nichts, was wir hier frei entscheiden. Die entscheidende Frage ist, wie der Sicherungsauftrag, den das Land hat und gemeinsam mit den Kreisen verantwortet, wahrgenommen werden kann.

Bei diesem komplizierten Gesundheitssystem, das wir haben, und bei der immer schwierigen Finanzierung hilft es nicht, so viele Schwarze Peter von Links nach rechts zu schieben. Wir alle haben ein hohes Interesse daran, dass die Patienten gut versorgt werden. Herr Garg, hier teile ich Ihre Auffassung. Es muss uns Sorgen machen, wenn wir feststellen, dass enge Finanzen dazu führen, dass in den Krankenhäusern Personal entlassen wird und dass Patientinnen und Patienten nicht mehr so gut gepflegt und betreut werden, wie es in den Krankenhäusern eigentlich notwendig ist. Wir müssen auf Qualität setzen. Wir müssen darauf setzen, dass endlich die Vernetzung zwischen ambulanten und stationären Diensten funktioniert und im Leistungssystem mitfinanziert wird. Auch hier haben wir verschiedene Baustellen.

Zum Schluss möchte ich etwas zu den Basisfallwerten sagen. Es ist uns nach einigem Hin und Her und nach einem Antrag der Oppositionsfraktionen gelungen, die Landesregierung etwas in diese Bundesratsinitiative hineinzuschubsen. Ich glaube, das war der erste Antrag, den die Oppositionsfraktionen in dieser Konstellation zusammen eingebracht haben. Die Landesregierung hat das gemacht. Jetzt kommt es darauf an, dass die Landesregierung erfolgreich ist. Hier macht mir der Bericht etwas Sorge, und zwar nicht, weil die Landesregierung nicht

(Siegrid Tenor-Alschausky)

gut berichtet, sondern weil die anderen Bundesländer, die von den Basisfallwerten anders profitieren als wir, sich natürlich sperren. Hier kann ich die Landesregierung nur ermutigen und sie ermuntern, wirklich zu kämpfen und zu sagen, dass das System so, wie es jetzt ist, nämlich dass die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein benachteiligt sind, weil sie vorher gut gewirtschaftet haben, durchbrochen werden muss. Das würde unseren Krankenhäusern weiterhelfen. Da der Bericht relativ kurz war, möchte ich meine Rede nicht künstlich verlängern.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei SPD und FDP)

Ich danke Frau Abgeordneter Monika Heinold. Für den SSW erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei allen Fragen, die sich um die Krankenhausleistung und deren Bezahlung drehen, kommen wir immer wieder zu dem Punkt, bei dem es darum geht, gleiche Bezahlung für gleiche Leistung zu erhalten. Betrachtet man zum Beispiel den Basisfallwert, so wird deutlich, dass dieses System immer noch zutiefst ungerecht ist. Zurzeit haben wir einen knallharten Preiswettbewerb, weil der Basisfallwert in einigen Bundesländern höher ist als bei uns. Das heißt, die Krankenhäuser in anderen Ländern erhalten für ein und dieselbe Leistung mehr Geld. Dieses verlorene Geld versuchen sich unsere Krankenhäuser durch andere Leistungen und durch eine Erweiterung des Leistungsspektrums wieder hereinzuholen.

Es ist aber eine Tatsache, dass die Krankenhäuser in den anderen Bundesländern eine viel bessere Startposition haben und so natürlich in allen Bereichen die Preise drücken können. Will man also einen Qualitätswettbewerb und keinen Wettbewerb des ständigen finanziellen Unterbietens, muss man die Basisfallwerte deutschlandweit angleichen. Einer zukünftigen Regelung ab 2009, die diese Grundvoraussetzung nicht erfüllt, darf die Landesregierung nicht zustimmen. Denn dann würde sie massiv gegen die Interessen unseres Landes handeln.

Es ist aber ohnehin ein Problem des Gesundheitswesens, dass es für gleiche Leistungen nicht immer das gleiche Geld gibt. Wie viel ein Krankenhaus erlösen kann, hängt auch davon ab, wie der jeweilige

Patient versichert ist. Auch diesen Missstand muss die Bundespolitik endlich beseitigen, damit endlich ein Qualitätswettbewerb greifen kann und es nicht zu einer Zweiklassenmedizin kommt.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können sich die Krankenhäuser wirklich spezialisieren und sich durch ihre jeweilige Leistung auszeichnen. Wer bei gleicher Vergütung die beste Leistung erbringt und die besten Resultate erzielt, wird im Qualitätswettbewerb bestehen können. Ein solcher Wettbewerb sollte unser aller Ziel sein.

Ein weiterer Knackpunkt in der Krankenhausfinanzierung ist ein sehr landesspezifischer Punkt. Es ist die Frage, ob wir bei Investitionen von der dualen Finanzierung in die monistische Finanzierung wechseln wollen. Bei der dualen Finanzierung gewähren wir einen festen Zuschuss zu Investitionen und können so die Investitionstätigkeit steuern. Diese Steuerung erfolgt nach den Maßgaben und Zielen der landesweiten Krankenhausplanung und ist damit transparent und an politisch-wirtschaftlichen Zielen orientiert. Der Nachteil dieser Finanzierungsart liegt auf der Hand: Nicht jedes Krankenhaus kann immer seine Wunschinvestition durchsetzen.

Bei der monistischen Finanzierung werden die Investitionskosten in die jeweiligen Vergütungen mit eingerechnet. So kann sich jedes Krankenhaus seine eigenen Investitionen ansparen und die Finanzierung ist abhängig von der jeweiligen Leistungsfähigkeit des einzelnen Krankenhauses. Insofern funktioniert diese Art der Finanzierung nach streng wirtschaftlichen Prinzipien. Der Nachteil ist, dass sich Investitionen von uns dann nicht mehr steuern lassen und der Investitionsbedarf bei den verschiedenen Krankenhäusern sehr unterschiedlich ist.

Aus Landessicht müssen aber gerade die Krankenhäuser gefördert werden, die entweder modernisiert werden müssen oder eben auch entsprechend der landesweiten Krankenhausplanung investieren wollen. Des weiteren ist die monistische Finanzierung auch sehr intransparent, was natürlich vor dem Hintergrund, dass wir hier über öffentliche Mittel beziehungsweise Versichertengeld reden, nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann. Sie merken schon, dass wir noch nicht so viel von der monistischen Finanzierung halten. Aber wir sollten gern eingehend im Ausschuss diskutieren, unter welchen Bedingungen so etwas möglich ist.

(Monika Heinold)

Zu guter Letzt möchte ich noch kurz auf das DRGSystem eingehen. Beim Start des Systems gab es viele offene Fragen und es gab auch viel Kritik. Bei allen Problemen, die dieses System mit sich gebracht hat, muss man aber sagen, dass es sich doch bewährt hat. Natürlich müssen die einzelnen DRGSätze ständig überarbeitet und aktualisiert werden, aber grundsätzlich ist das System erfolgreich gewesen. Deshalb müssen wir darauf achten, dass das DRG-System weiterhin einheitlich definiert und kalkuliert wird. Wir brauchen weiterhin ein bundesweites Festpreissystem, damit auch hier der Qualitätswettbewerb greifen kann.

Für uns als SSW steht daher fest, dass alle unsere Bestrebungen dahin gehen müssen, das Krankenhausfinanzierungssystem und das Gesundheitssystem so zu vereinheitlichen, dass ein Qualitätswettbewerb überhaupt möglich wird. Solange das System auf unterschiedlichen Vergütungen aufgebaut ist, so lange wird uns das System nicht zufriedenstellen können. Deshalb ist es Aufgabe der Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass das System auf Bundesebene so vereinheitlicht wird, dass auch unsere schleswig-holsteinischen Krankenhäuser eine Chance am Markt haben. Genau darüber sollten wir im Ausschuss reden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke Herrn Abgeordneten Lars Harms. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.