Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1728

Ich erteile der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Bericht zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein zeigt, dass die Landesregierung klare Vorstellungen hat, und hinsichtlich der Gestaltung des ordnungspolitischen Rahmens nicht nur hier im Lande, sondern auch bundesweit klar Position bezieht.

Sie wissen: Die Krankenhausplanung fällt in die Zuständigkeitsbereiche der Länder. Deswegen haben sich im Verlaufe der letzten Jahrzehnte auch unterschiedliche Strukturen in der Krankenhausversorgung der Länder entwickelt. Diese historisch gewachsenen Strukturen sind von verschiedenen Einflüssen bestimmt gewesen, zum Beispiel von der Bevölkerungsdichte, von der Nähe zur Metropolregion, von der Größe des Landes und auch von der Haushaltslage. Aber auch politische Akzente haben eine wichtige Rolle gespielt. Gerade mit Blick auf Schleswig-Holstein möchte ich darauf hinweisen, dass wir ein besonders entwickeltes Psychiatriekonzept haben und in den letzten Jahren auch die Geriatrie in besonderer Weise vorantreiben.

Derzeit bestimmen die Länder in der Regel mindestens die Krankenhausstandorte, die in den Krankenhausplan aufgenommen werden, und sie bestimmen die Kapazitäten dieser Standorte nach Fachgebieten. Die konkrete Ausformung der Krankenhauspläne hat sich in den Ländern naturgemäß unterschiedlich entwickelt.

In Schleswig-Holstein haben wir uns dafür entschieden, dass der Krankenhausplan auf dem bereits eingeschlagenen Weg einer leistungsorientierten Rahmenplanung kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die Grundsätze der standortbezogenen Planung und der Ausweisung von medizinischen Fachbereichen sollen beibehalten werden - das ist unsere

Position - und der Kapazitätsrahmen des einzelnen Krankenhauses soll weiterhin durch eine Gesamtbettenzahl festgelegt werden. Dies entspricht im Übrigen auch den Vorschlägen, die die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden der GMK für die künftige Ausgestaltung der Krankenhausplanung gemacht hat. Jedes Land wird sich aber eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei den Schwerpunkten oder eine Vorhaltung der Notfallversorgung vorbehalten.

Unterschiedliche Positionen gibt es innerhalb der Länder auch zur Investitionsfinanzierung, wobei aber allen klar ist, dass das geltende dualistische Finanzierungssystem an seine Grenzen stößt. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Unter anderem ist dies so, weil sich die Versorgungsaufgaben der Krankenhäuser zunehmend sektorenübergreifend entwickeln. Das bedeutet, dass neben der bisherigen rein stationären Versorgung immer häufiger auch andere Aufgaben und Versorgungsbereiche von den Krankenhäusern abgedeckt werden. Ich erinnere an medizinische Versorgungszentren, integrierte Versorgung, ambulantes Operieren et cetera. Dadurch wird auch die Abgrenzung zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Bereichen immer schwieriger, was nicht ohne Probleme ist, weil die Konzentration der Förderung durch die Länder auf den klassischen stationären Bereich kontraproduktiv zu dem Ziel der integrierten Versorgung ist, das wir uns ja setzen. Hier muss es also Weiterungen geben.

Eine Förderung der erweiterten Bereiche wirft jedoch Wettbewerbsfragen zum niedergelassenen Bereich auf, sodass dies einer der Diskussionspunkte ist, die zurzeit auf Bundesebene zwischen den Ländern und mit dem Bund diskutiert wird.

Die Investitionsentscheidungen müssen sich stärker an behandlungsoptimierenden, natürlich auch betriebswirtschaftlichen Erfordernissen jedes einzelnen Krankenhauses ausrichten. Deshalb müssten diese Investitionsentscheidungen von den Krankenhausträgern eigenverantwortlicher als bisher getroffen werden können. Das ist auch der Hauptgrund dafür, dass sich die Landesregierung für einen mittelfristigen - ich sage ausdrücklich: mittelfristigen - Übergang auf eine monistische Krankenhausfinanzierung ausspricht. Mittelfristig deshalb, weil erst Voraussetzungen gegeben sein müssen, die insoweit zu einer gerechten Lösung führen können. Wir sind in dem Bericht darauf eingegangen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann müssen Sie auch sagen, welche Kosten das verursacht!)

(Präsident Martin Kayenburg)

Zentrales Thema für Schleswig-Holstein ist das Entgeltsystem im Krankenhaussektor. Dieses haben wir hier mehrfach diskutiert. Unser politisches Ziel ist klar und besteht in der Einführung eines bundeseinheitlichen Basisfallwerts. Sie alle wissen, dass wir damit bekanntermaßen ein dickes Brett bohren, aber wir kommen Schritt für Schritt weiter, um im Jahr 2009 zu einer Anschlussgesetzgebung zu kommen. Denn das ist das erklärte Ziel.

Erfreulich ist, dass die geführten Debatten schon jetzt zu einer Verringerung des Abstands zwischen den landesweiten Basisfallwerten geführt haben. Sie wissen, diese Debatten führen wir auf Bundesebene und zwischen den Ländern beherzt. Betrug der Abstand zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Wert im Jahr 2005 noch 449 €, so lag der Abstand im Jahr 2007 bei 287 €. Dieser Prozess muss und wird weitergehen, da das DIG-System ein lernendes System ist, so jedenfalls bezeichnen es die Fachleute.

Aktuell liegt nun ein Konzept zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung der obersten Gesundheitsbehörden vor, mit denen sich die Gesundheitsministerkonferenz befasst. Dieses Konzept zielt in die richtige Richtung, weil es ebenfalls Aussagen dazu macht, dass es zu einem bundesweiten Basisfallwert kommen muss. Mir ist dieses Signal aber noch nicht eindeutig genug. Ich will mir auch die Möglichkeit erhalten, im Rahmen dieser Diskussion noch einmal deutlich zu machen, was die Position Schleswig-Holsteins ist. Deswegen habe ich dieser Vorlage nicht zugestimmt. Ich nutze jede Möglichkeit, um die Position Schleswig-Holsteins deutlich zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen sind unsere Krankenhäuser durchweg engagiert und innovativ. Das muss man an dieser Stelle auch einmal deutlich sagen. Sie nehmen die Herausforderungen der Zukunft an. Sie wissen, dass sie Teil eines wichtigen Systems, nämlich der Gesundheitswirtschaft unsere Landes, sind. Dies begrüße ich außerordentlich. Ich bedanke mich auch bei der Krankenhausgesellschaft, die diesen Prozess unterstützt, und auch bei den Krankenkassen in Schleswig-Holstein; denn diese tragen ihren Teil dazu bei, dass neue Versorgungsangebote flächendeckend geschaffen werden können. Ich erinnere an die Geriatrie, die Neurologie und die Palliativmedizin. Dies sind zum Teil extra budgetierte Leistungen, die nicht nach dem DIG-System abgerechnet werden. Das ist nicht selbstverständlich. Deswegen mein Dank auch an die Krankenkassen.

(Beifall bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der FDP hat der Herr Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich finde es ausgesprochen bemerkenswert, dass angesichts der heutigen Schlagzeilen, dass in den Krankenhäusern bundesweit 15.000 Pflegerinnen und Pfleger - allein 1.200 in Schleswig-Holstein abgebaut werden, bemerkenswert, wie sich die Gesundheitsministerin hier hinstellt und sagt: Die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser sind bestens aufgestellt und tun alles. Die Krankenhäuser müssen sich doch verhohnepipelt vorkommen, wenn sie ihre heutige Rede zur zukünftigen Finanzierung der Krankenhauslandschaft in SchleswigHolstein hören!

(Beifall bei der FDP)

Frau Ministerin, die von uns gestellte Ausgangsfrage, wie Sie sich die künftige Krankenhausfinanzierung vorstellen, war eigentlich ganz einfach und unmissverständlich. Aber weder Ihr schriftlicher noch Ihr mündlicher Bericht ging darauf ein. Das ist schlichtweg - ich will es ganz vorsichtig ausdrücken - enttäuschen. Das Einzige, was Ihr Bericht zum Ausdruck gebracht hat, ist, dass Sie eigentlich überhaupt nicht wissen, wie Sie sich die künftige Finanzierung der Krankenhausstruktur in Schleswig-Holstein vorstellen. Anders kann man den von Ihnen abgegebenen Bericht gar nicht interpretieren. Man mag es Ehrlichkeit nennen, dass Sie schriftlich niederlegen, dass Sie keine Ahnung haben, wie es in Zukunft weitergehen soll. Ich nenne es schlicht und ergreifend konzeptionslos. Sie schaden damit dem Gesundheitsstandort SchleswigHolstein.

(Beifall bei der FDP)

Frau Ministerin, ich hätte mich auch gefreut, wenn Sie ein Wort darüber verloren hätten, dass Sie in Berlin einer Reform zugestimmt haben, die den Krankenhäusern ein Sonderopfer abverlangt, damit die gesetzlichen Krankenkassen saniert werden können. Sie sanieren die gesetzlichen Krankenkassen auf dem Rücken der Patienten, die zukünftig in Schleswig-Holstein eine stationäre Versorgung in

(Ministerin Dr. Gitta Trauernicht)

Anspruch nehmen müssen. Auch dazu haben Sie hier kein Wort gesagt.

(Beifall bei der FDP)

An einer Stelle werden Sie etwas konkreter, nämlich wenn es um die Frage Monistik oder Dualistik bei der Finanzierung geht. Sie wollen mittelfristig auf die Monistik umstellen. Frau Ministerin, dann müssen Sie aber auch sagen, welche Konsequenz das für die Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein hat. Dann bestimmen nicht Sie beziehungsweise eine Landesregierung darüber, wie die Krankenhausstruktur aussieht, sondern dann bestimmen in Zukunft ausschließlich die Kostenträger. Das müssen Sie fairerweise sagen, wenn Sie für die Monistik plädieren, sehr geehrte Frau Trauernicht.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Es ist für Schleswig-Holstein natürlich im Bundesrat oder bei der GMK nicht einfach, sich mit eigenen Vorstellungen durchzusetzen. Frau Ministerin, trotzdem sollte man zumindest einmal eigene Vorstellungen entwickeln, wie man sich das in Zukunft vorstellt, insbesondere dann, wenn es darum geht, die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser davor zu bewahren, dass sie ohnehin schon finanziell mit dem Rücken an der Wand stehen, da sie mit dem bundesweit niedrigsten Basisfallwert zu kämpfen haben. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ein bundeseinheitlicher Basisfallwert in Zukunft all Ihre Sorgen nehmen wird. Noch nicht einmal Sie glauben das, davon gehe ich jedenfalls aus.

Sie haben bedauerlicherweise auch nichts zu dem sogenannten Einkaufsmodell gesagt, das die Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur 80. Gesundheitsministerkonferenz vorgeschlagen haben. Warum haben Sie dazu eigentlich nichts gesagt? Es wäre interessant gewesen, wie Sie sich das in Zukunft vorstellen.

Weiterhin fehlen in Ihrem Bericht Antworten auf die Frage, wie Sie auf Wettbewerbsnachteile aufgrund des unterschiedlichen baulichen Zustandes einzelner Krankenhäuser eingehen wollen. Liebe Frau Ministerin, vielleicht gucken Sie beispielsweise einmal nach Nordrhein-Westfalen. In NordrheinWestfalen will die Landesregierung die Investitionsförderung der Krankenhäuser umstellen. Dort sollen in Zukunft alle Kliniken - statt wie bisher nur einzelne - künftig eine sogenannte Baupauschale erhalten. Die Höhe der Pauschale soll sich dabei an den Case-Mix-Punkten orientieren, die ein Haus

erbracht hat. Damit sollen die Kliniken selbst entscheiden können, wann und wie sie investieren.

Nun mag man über dieses Instrumentarium streiten, aber wenn man diesen Weg nicht gehen will, ohne ein konkretes Ziel, Frau Ministerin, stehen die Verlierer bereits heute fest: Das sind die Patientinnen und Patienten in den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern. Sie haben hier heute nicht eine einzige Antwort auf die Frage gegeben, wie Sie in Zukunft die derzeit noch gute Versorgung in Schleswig-Holstein für die nächsten zehn bis 15 Jahre sicherstellen wollen.

Dass die Versorgung heute noch so funktioniert, ist nicht Ihr Verdienst oder das Verdienst der derzeitigen Bundesregierung, es ist ausschließlich das Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Häusern, die über ihre eigenen Ansprüche hinaus noch bereit sind, zusätzlich zu arbeiten, damit die Versorgung der Patienten gewährleistet ist.

(Beifall bei der FDP)

Ich würde Ihnen dringend raten - gar nicht so sehr, um irgendwelche Fraktionen zufriedenzustellen, sondern um den Patientinnen und Patienten die Angst zu nehmen -, im Ausschuss etwas konkreter zu werden, als Sie es heute hier gewesen sind.

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion der CDU erteile ich der Frau Abgeordneten Ursula Sassen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen ist eine öffentliche Aufgabe und muss beim Land liegen. In Schleswig-Holstein soll der Krankenhausplan auf der Grundlage einer leistungsorientierten Rahmenplanung kontinuierlich weiterentwickelt werden mit dem Ziel, wettbewerbliche Aspekte in der Krankenhausversorgung zu stärken.

Die Aussagen der Landesregierung zum Detaillierungsgrad der Krankenhausplanung sind - das muss ich leider sagen - nicht sehr konkret. Es bleibt offen, wie viel Gestaltungsspielraum die Kassen erhalten und ob ihnen die Sicherstellung der stationären Versorgung übertragen werden soll, wie dies zum Beispiel beim Zwei-Säulen-Modell der Techniker Krankenkasse der Fall wäre.

(Dr. Heiner Garg)

Die Landesregierung spricht sich mittelfristig für die Umstellung auf eine monistische Krankenhausfinanzierung aus. Ein solcher Systemwechsel ist ein langwieriger Prozess. Das Bundesgesundheitsministerium geht von einer Umstellungsphase von zehn bis 15 Jahren aus.

Die Sondergesundheitsministerkonferenz hat im März 2007 darauf hingewiesen, dass sowohl das duale als auch das monistische Finanzierungssystem auf Dauer nur bestehen kann, wenn es mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet wird. Es müssen die Fragen des Übergangs, der Aufbringung der finanziellen Mittel und die regionale Mittelverteilung gelöst werden.

Es bedarf großer Anstrengungen, um bis zum Zeitpunkt der Einführung eines monistischen Finanzierungssystems einen vergleichbaren baulichen Zustand aller Krankenhäuser zu erreichen. Die Krankenhäuser selbst verschließen sich nicht grundsätzlich einem Umstieg auf eine monistische Finanzierung. Allerdings setzt ein Systemwechsel aus deren Sicht auch voraus, dass die Landesfördermittel in das System der gesetzlichen Krankenversicherungssysteme voll einfließen. Die Investitionsanteile müssten den tatsächlichen Investitionsbedarf widerspiegeln, eine auskömmliche Investitionsfinanzierung gewährleisten und im DRG-System transparent ausgewiesen werden.

Im Konzept der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung unter Berücksichtigung der Finanzierungsfragen vom 16. November 2007 - ich glaube, das ist im Bericht noch gar nicht enthalten - heißt es, dass die Krankenhäuser als Unternehmen ihre baulichen Investitionen eigenverantwortlich planen und realisieren sollen. Die AOLG hält zur Deckung des Gesamtinvestitionsbedarfs der Krankenhäuser Fördermittel auch weiterhin für erforderlich, die aus Steuermitteln aufgebracht werden sollen.

Schleswig-Holstein hat im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Einführung eines bundeseinheitlichen Basisfallwerts eingebracht gemäß der Forderung „gleicher Preis für gleiche Leistungen“, um damit mögliche Mehreinnahmen für schleswig-holsteinische Krankenhäuser, insbesondere für das UK S-H, zu erzielen. Die vorhandenen Krankenhausstrukturen in Schleswig-Holstein sind an sich wirtschaftlich und leistungsfähig, was ja auch in dem niedrigen Landesbasisfallwert zum Ausdruck kommt. Schleswig-Holstein hat sehr früh begonnen, Einsparungen und Abbau von Bettenkapazität vorzunehmen, und wirtschaftliche Strukturen

aufgebaut, was eben zu dem niedrigen Basisfallwert geführt hat. Das wäre im Vergleich zu den Basisfallwerten anderer Bundesländer ein Wettbewerbsvorteil, der aber nicht wirklich zum Tragen kommt, eher das Gegenteil ist der Fall.

Punkt 5 des Berichts der Landesregierung „Preiswettbewerb“ schließt sich unmittelbar an die Diskussion um ein bundesweit einheitliches Festpreissystem an. Hier muss die Landesregierung Farbe bekennen. Liebäugelt sie mit einem Einkaufsmodell, wenn das Bundesgesundheitsministerium - wie in seinen Eckpunkten niedergelegt - diese Form des Preiswettbewerbs vorsieht? Ein Festpreissystem mit bundeseinheitlichem Fallwert als starres Korsett bei gleicher Leistung für gleiches Geld ohne Rücksicht auf regionale Versorgungsstrukturen wie ländlicher Bereich oder städtischer Bereich ist abzulehnen.

Der Bericht der Landesregierung beantwortet zwar die Fragen des Antragstellers,

(Widerspruch des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

zeigt aber nicht auf, welche konkreten Maßnahmen im Rahmen des Gesamtkomplexes der zukünftigen nachhaltigen Krankenhausfinanzierung aus schleswig-holsteinischer Sicht ergriffen werden sollten. Ich habe den Eindruck, dass man zu sehr auf das Bundesministerium für Gesundheit wartet und sich daran ausrichtet.