Es liegt auf der Hand, dass es keine sinnvolle Alternative ist, Wirten in selbstgeführten Eckkneipen zu ermöglichen, sich zur Raucherkneipe zu erklären. Die Folge wäre, dass etliche Einraumkneipen auch aus Angst vor Umsatzeinbußen zu Raucherkneipen gemacht würden und die Wirte mit Zweiraumkneipen, die nur einen Raum für Raucher einrichten dürfen - und zwar nach unserem Gesetz den Nebenraum -, dann möglicherweise ungleich behandelt würden. Dies würde wiederum diese Wirte zu Klagen veranlassen können.
Sehr geehrter Herr Garg, Ihr Antrag ist deshalb unausgegoren, er produziert lediglich Chaos und er ist populistisch. Das ist hier schon mehrfach festgestellt worden.
Ich warne all diejenigen, die glauben, dass die Diskussion um die Einraumkneipen und die jetzigen gesetzlichen Landesregelungen zu einer Verschlechterung des Schutzes vor den Gefahren des Passivrauchens und zu einer Verbesserung der individuellen Situation einzelner Kneipen führen könnte. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Nichtraucherschutz aus gutem Grund nicht mehr aufzuhalten sein wird. Das zeigen auch die Reaktionen des allergrößten Teils der Bevölkerung und auch die Reaktionen auf das Gesetz in Schleswig-Holstein.
Es ist überwiegend positiv. Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, das Rauchen einzustellen oder deutlich zu reduzieren. Immer mehr Menschen finden es völlig normal, darauf zu achten, dass sie andere Menschen durch ihren Rauch nicht schädigen oder belästigen.
Natürlich ist diese Entwicklung in der Tat nicht ohne Nebenwirkungen für die Tabakindustrie und gegebenenfalls auch für einzelne Kneipen zu haben. Andererseits zeigt die Entwicklung aber auch in Schleswig-Holstein deutlich, dass es angesichts des neuen Gesetzes deutlich weniger Klagen als Zustimmung zu dem Gesetz gibt.
Außerordentlich positiv stimmt mich die Entwicklung in den Gaststätten: Die weit überwiegende Zahl der Gaststätten kommt mit dem neuen Gesetz prima zurecht. Es wird immer häufiger berichtet, dass Gaststätten grundsätzlich nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen Raucherraum einzurichten, weil sie merken, dass sie auch ohne Raucherräume sehr gut zurechtkommen und über keinerlei Einbußen in ihren Einnahmen klagen müssen.
In anderen Ländern, in denen es schon seit geraumer Zeit entsprechende Gesetze gibt, sind erste positive Gesundheitsauswirkungen zu verzeichnen. 12 % weniger Herzinfarkte zum Beispiel in Italien innerhalb weniger Jahre. Das ist ja auch das, was gewollt ist. Wir wollen Krankheiten verhindern, wir wollen unermessliches Leid kranker Menschen verhindern, wir wollen das Gesundheitssystem entlasten, weil Tabakabhängigkeit eine klinisch diagnostizierbare Krankheit ist.
Der volkswirtschaftliche Schaden, der jährlich durch das Rauchen entsteht, wird auf über 17 Milliarden € beziffert, übrigens bei 14,4 Milliarden Einnahmen durch die Tabaksteuer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu der Aufforderung des Abgeordneten Garg, die Landesregierung zu bitten, einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens als Rechtsaufsicht zu tolerieren, ist schon viel gesagt worden. Ich finde, das ist für unser demokratisches System eine unglaubliche Aufforderung, die auch ich in dieser Form noch nie erlebt habe.
Ich sage Ihnen klar und deutlich: An der Umsetzung dieses vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossenen Gesetzes darf es keine Abstriche geben. Das Sozialministerium hat deshalb mit Schreiben von Mitte Februar an die Landräte und Bürgermeister noch einmal ganz klar die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass auf die rechtmäßige Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geachtet wird. Alles andere wäre Chaos.
Meine Damen und Herren, für die öffentliche Akzeptanz und für die verdiente Anerkennung von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Ordnungsbehörden, die es zurzeit manchmal nicht leicht haben, sind solche Anträge wie der von der FDP-Fraktion vorgelegte Antrag äußerst abträglich. Ich begrüße deshalb die angekündigte Ablehnung dieses Antrages.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Wer dem Antrag Drucksache 16/1888 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist der Antrag Drucksache 16/1888 mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Abgeordneten des SSW abgelehnt worden.
Ich erteile der Frau Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Frau Abgeordneten Sylvia Eisenberg, das Wort.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es relativ kurz machen, da wir uns alle einig sind.
ihn zur weiteren Beratung federführend dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss überwiesen. Die Redner der Koalition haben bereits in der Landtagsdebatte im Dezember deutlich gemacht, dass sie das Anliegen des Gesetzentwurfs unterstützen. Es ging nur darum, einen finanziell und haushaltsrechtlich gangbaren Weg zu gehen.
Zu den Ausschusssitzungen im Februar haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Mehrausgaben im Bildungshaushalt gedeckt werden. Der Antrag von CDU und SPD wurde im Finanz- und Bildungsausschuss einstimmig angenommen. Damit werden die bisher an die freien Schulen gezahlten Zuschüsse für das Kalenderjahr 2008 fortgeschrieben.
In den anstehenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2009/2010 sollen dauerhaft tragfähige Regelungen gefunden werden, damit die freien Schulen Planungssicherheit haben und ihre Existenz nicht gefährdet ist. Der noch im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Privatschulfinanzierung, Drucksache 16/1563 (neu), soll spätestens im Oktober im Landtag in zweiter Lesung behandelt werden.
Im Einvernehmen mit dem an der Beratung beteiligten Finanzausschuss empfiehlt der Bildungsausschuss dem Landtag einstimmig, den FDP-Gesetzentwurf in der Ihnen mit Drucksache 16/1845 vorliegenden Fassung anzunehmen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug für die FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Beschluss, der nun am Ende dieser halben Stunde in zweiter Lesung kurz bevorsteht, werden die Schulen in freier Trägerschaft rückwirkend ab Januar 2008 von den Zuschusskürzungen verschont, die zum Jahresbeginn nach der bisher geltenden Rechtslage in Kraft getreten sind. Hier kommt der Landtag also im Kontrast zum vorherigen Tagesordnungspunkt einvernehmlich zu einem Ergebnis, eine ursprünglich mit Mehrheit getroffe
ne Entscheidung zu korrigieren. Die Initiative, die die FDP-Fraktion dazu Ende des letzten Jahres ergriffen hat - wir haben in der Dezember-Sitzung darüber in erster Lesung beraten -, wurde damit inhaltlich voll aufgegriffen. Wir freuen uns, dass diese Entscheidung möglich geworden ist.
Heute ist ein guter Tag vor allem für die betroffenen Schulen in freier Trägerschaft, für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern sowie für die Lehrkräfte. Sie werden von den Mittelkürzungen verschont, die manche dieser Schulen in eine sehr bedrohliche Lage gebracht hätten.
Die Bereitschaft der Regierungsfraktionen, im Interesse dieser Schulen eine Initiative aus der Opposition aufzugreifen, ist meiner Meinung nach ausdrücklich hervorzuheben. Es ist nämlich im üblichen Wechselspiel zwischen parlamentarischer Mehrheit und Opposition nicht der Normalfall, dass ein Antrag - zumal eine Gesetzesinitiative - aus der Opposition heraus eine solche Aufnahme findet. Ich sage das ausdrücklich mit Anerkennung an die Adresse von Christdemokraten und Sozialdemokraten.
Von den drei Artikeln, die Ihnen mit der Beschlussvorlage vorgelegt wurden, stammen zwei aus dem Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben. Ein Artikel ist dazugekommen, der die haushaltsrechtliche Umsetzung betrifft. Ursprünglich dachten wir - und auch in anderen Fraktionen gab es diese Annahme -, dass man intern aus verschiedenen Titeln im Wege des Deckungsrings würde umschichten können, weil noch Spielräume da seien. Dieser Weg ist allerdings versperrt gewesen - diese Informationen erreichten uns ja erst im Januar -, weil die finanziellen Spielräume der Schulen der dänischen Minderheit aufgrund der Gesetzeslage verkleinert wurden, sodass wir einen anderen Weg finden mussten, und dieser ist nun mit dem Vorschlag, den der Bildungsausschuss dem Parlament unterbreitet, gefunden worden.
Ich finde es gut, dass wir wenigstens für dieses Jahr eine Lösung gefunden haben. Wir haben damit Zeit gewonnen. Es gibt eine Atempause, um sich gründlich Gedanken über eine tragfähige und dauerhafte Lösung für die Schulen in freier Trägerschaft zu machen. Diese Lösung muss vor allem Planungssicherheit mit sich bringen. Denn dieses ständige Hüpfen von Jahr zu Jahr mit immer wieder neu drohenden Einschnitten ist meiner Meinung nach keine vernünftige Basis, auf der man mit einer wachsen
Es ist bereits angesprochen worden, dass wir auch die finanzielle Absicherung im Doppelhaushalt 2009/2010 vornehmen müssen, und deshalb soll diese Thematik nach der Sommerpause parallel beraten werden.
Nach Auffassung der FDP-Fraktion - das möchte ich mit Blick auf die Zukunft sagen - brauchen die Schulen in freier Trägerschaft weiter gehende Regelungen. Dazu gehört eine unbürokratische Festbetragsfinanzierung, und zwar orientiert an den vergleichbaren Kosten staatlicher Schulen. Wir meinen, dass der bisherige Prozentsatz von 80 % auf 85 % erhöht werden sollte, um eine angemessene Finanzierung zu erreichen. So etwas können wir uns auch in einem Stufenverfahren mit mehreren kleinen Schritten vorstellen.
Wir sind des Weiteren der Meinung, dass man sich über das Thema Wartefrist Gedanken machen muss. Schulen, die gegründet werden, müssen ja bislang zwei Jahre lang ohne jegliche finanzielle Förderung durch das Land auskommen. Wenn man sich nicht dafür entscheidet, die Wartefrist abzuschaffen - das haben wir bereits in einem früheren Gesetzesantrag vorgeschlagen -, dann muss zumindest eine im Nachgang gesicherte Ausgleichszahlung eingeführt werden.
Insoweit, meine Damen und Herren, muss über eine Reihe von Punkten - der Gesetzentwurf der Grünen liegt ja noch vor - Klarheit geschaffen werden. Wir meinen, dass die Schulen in freier Trägerschaft eine unglaublich gute Bereicherung der Bildungslandschaft in diesem Land darstellen.