Protokoll der Sitzung vom 29.02.2008

Ich danke der Frau Abgeordneten Monika Heinold und erteile das Wort für den SSW der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfang Januar 2007 haben wir uns zuletzt hier im Landtag mit einer Änderung des Spielbankengesetzes befasst. Damals beschloss das Plenum parteiübergreifend eine Änderung der Spielbankabgabe. Die Spielbankabgabe wurde von 80 auf 50 % gesenkt und dazu wurde eine neue Zusatzabgabe von 30 % beschlossen. Diese Regelung gab es bereits in den meisten Bundesländern. Das Ziel war zum einen, zusätzliche Einnahmen für Land und Kommunen zu bekommen, und zum anderen, dass den Spielbanken ein Ausgleich für den 2006 erfolgten Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung ihrer Spielumsätze gegeben wurde.

Angesichts der Tatsache, dass dieser Gesetzentwurf bereits 2005 von der Landesregierung eingebracht und dass er im letzten Jahr von allen Parteien beschlossen wurde, wundert uns der heute vorliegende Antrag der FDP. Denn die FDP fordert, dass die Landesregierung die gesetzlichen Vorraussetzungen für eine vollständige Privatisierung der schleswigholsteinischen Spielbanken schaffen soll. Das ist natürlich das gute Recht der FDP, aber ich frage mich schon, wieso sie das nicht bei der Änderung des Spielbankengesetzes im letzten Jahr auf die Tagesordnung gesetzt hat.

Seit 1995 gibt es ein Spielbankengesetz in Schleswig-Holstein. Ein wesentlicher Eckpunkt dieses Gesetzes war und ist weiterhin, dass die Spielbanken in Schleswig-Holstein nur durch Unternehmen betrieben werden dürfen, die sich völlig oder überwiegend in öffentlicher Hand befinden oder öffentlicher Kontrolle unterliegen. Die fünf Spielbanken des Landes werden - das wissen Sie alles - von der Spielbank Schleswig-Holstein GmbH betrieben, die der HSH Nordbank als Rechtsnachfolgerin der Schleswig-Holsteinischen Landesbank zu 100 % gehört.

Hintergrund dieser Regelung ist - genau wie beim Lotto - die Erwartung, dass dadurch die öffentliche Kontrolle besser gewährleistet ist und dass die Bevölkerung vor den mit der Spielleidenschaft verbundenen Gefahren geschützt wird. Daher ist auch ein Teil der Einnahmen der Spielbankabgabe zweckgebunden und wird für gemeinnützige

(Monika Heinold)

Zwecke verwendet, zum Beispiel für Suchtprävention bei Spielsüchtigen.

Natürlich gibt es genau wie beim Staatsvertrag zum Glücksspielwesen die Diskussion, ob dieses alles noch zeitgemäß ist und ob nicht auch private Spieleanbieter das Gleiche leisten könnten. Auch der Landesrechnungshof hat in seinen Bemerkungen empfohlen, dass die Landesregierung prüft, ob der generelle Ausschluss privater Konzessionsbewerber aufzuheben ist. Die Position des SSW zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen ist bekannt. Es ist auch kein Geheimnis, dass wir grundsätzlich einer Privatisierung der Spielbanken ebenfalls skeptisch gegenüberstehen.

Die Forderung der FDP müsste aber auf große Zustimmung bei der CDU stoßen - und hat es ja auch getan -, da ein ähnlicher Vorschlag 2003 von der damaligen Oppositionspartei gestellt wurde. Damals wurde das Ansinnen einer Privatisierung unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass die laufenden Konzessionen für die Spielbanken nicht widerrufen werden könnten und dass die ersten Konzessionen erst in zehn Jahren, also 2013, auslaufen würden. Dies war jedenfalls die Aussage des Kollegen Puls - laut Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 3. Dezember 2003. Wenn das stimmt, gilt das heute wohl auch noch.

Weiter stellt sich für uns aber auch die Frage, was mit den Spielbanken passiert, wenn die HSH Nordbank eines nicht so fernen Tages vielleicht privatisiert wird. Das alles sind Fragen, die wir im Ausschuss besprechen sollten. Für den SSW gilt, dass wir diese Fragen beantwortet haben möchten, bevor wir uns endgültig festlegen.

Die Kollegin Heinold sprach an, dass es eine unbefriedigende Situation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch diese offenen Fragen gibt. Das ist Grund genug, dass sich der Finanzausschuss intensiv damit beschäftigt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Für die Landesregierung erteile ich dem Herrn Innenminister Lothar Hay das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt die Antwort auf die Kleine Anfrage der Frau Kollegin Heinold, Drucksache 16/1867. Ich werde auf sie in meiner Rede keinen Bezug

nehmen. In ihr sind die wesentlichen Antworten auf die Themen, die hier zum Teil diskutiert worden sind, enthalten.

Herr Kollege Arp, es gehört nicht zu den Aufgaben eines Innenministers, sich darüber Gedanken zu machen, ob man eine Braut oder einen Bräutigam hübscher machen kann. Manchmal ist dies auch vergebens. Das überlasse ich auch gern anderen.

(Heiterkeit und vereinzelter Beifall bei SPD und CDU)

Die Forderungen der FDP nach Privatisierung im Glücksspielbereich sind aus der Vergangenheit auch mir hinlänglich bekannt. Das Für und Wider wurde zuletzt im Rahmen der Debatten über den Glücksspielstaatsvertrag ausführlich diskutiert. Ich kann mich deshalb heute kurzfassen.

Das staatliche Monopol für die Veranstaltung von Glücksspielen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, zu denen unstreitig auch die Angebote der Spielbanken gehören, ist der beste Weg, den damit verbundenen Gefahren zu begegnen. So kann Glücksspiel so wirksam bekämpft werden und auch Jugend- und Spielerschutz sind bestmöglich gewährleistet.

Der Landesgesetzgeber würde sich zu seinen eigenen Beschlüssen, die er gerade gefasst hat, in Widerspruch setzen, wenn er kurz nach dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages mit dem staatlichen Monopol im Sportwetten- und Lotteriebereich eine Privatisierung der Spielbanken mit dem vom Gefährdungspotenzial höher einzuschätzenden Kasinospielen beschlösse.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Er würde sich damit innerhalb der eigenen Regelungskompetenz den Vorwurf einer inkohärenten und unsystematischen Gesetzgebung im Glücksspielbereich aussetzen. Es ist daher nur konsequent und folgerichtig, es auch bei den Spielbanken beim staatlichen Monopol zu lassen.

(Beifall bei der SPD)

Zur Begründung der Forderung nach einer Privatisierung der Spielbanken wird immer wieder der Vorwurf nicht ausreichender Investitionen durch die Betreibergesellschaften erhoben. Ich halte diesen Vorwurf für unberechtigt. Alle fünf Spielbanken in Schleswig-Holstein wurden innerhalb der letzten Jahre vollständig renoviert. Bei der Spielbank in Westerland sind die Arbeiten gerade im Gang. Grundsätzlich investiert die Spielbank Schleswig-Holstein GmbH jährlich zwischen

(Anke Spoorendonk)

1,5 Milliarden und 2 Milliarden € in ihre Spielstätten.

(Zurufe: Millionen!)

- Millionen €, ja. Man kann nicht verhehlen, dass die Bruttospielerträge der Spielbanken im letzten Jahr um 13 % zurückgegangen sind. Die Entwicklung der letzten Jahre weg vom klassischen Spiel Herr Kollege Neugebauer, das ist zum Beispiel Roulette und nicht das Automatenspiel - hin zum Automatenspiel hat sich interessanterweise nicht fortgesetzt, sondern es hat einen Rückgang des Automatenspiels gegeben. Zu einem ganz wesentlichen Teil wird das mit einer Neueröffnung einer Spielbank in Hamburg und den damit zusammenhängenden Einbußen in Schenefeld zu erklären sein. Es gibt vielleicht aber auch andere Elemente. Bei der Spielbank Travemünde ist dagegen ein deutlicher Anstieg des Bruttospielertrages um 8 % und auch des Tronc-Aufkommens von 6,35 % zu verzeichnen.

Den schlechten Entwicklungen in der Spielbank Westerland wurden bereits durch die im vergangenen Jahr vorgenommenen Änderungen der Abgabenregelung mit der Möglichkeit der Absenkung der Spielbankabgabe Rechnung getragen.

Der Dichter Novalis hat einmal gesagt: Spielen ist Experimentieren mit dem Zufall. Die schleswigholsteinische Landesregierung lehnt bei der Privatisierung der Spielbanken ein Experimentieren mit dem Zufall ab.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke dem Herrn Innenminister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Federführend Finanzen, mitberatend Innen und Recht? - Ich höre keinen Widerspruch. - Wer also den Antrag Drucksache 16/1834 federführend dem Finanzausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein

Große Anfrage der Fraktion der FDP Drucksache 16/1597

Antwort der Landesregierung Drucksache 16/1847

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich möchte auf der Besuchertribüne zu diesem Tagesordnungspunkt sehr herzlich Herrn Katschke, den Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Lübeck, begrüßen. - Schön, dass Sie da sind!

(Beifall)

Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich nun Herrn Arbeitsminister Uwe Döring das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, die Bekämpfung der Schwarzarbeit muss unsere gemeinsame Aufgabe sein. Lassen Sie es mich gleich zum Anfang sagen: Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Das muss immer wieder in die Köpfe hinein. Das ist schwer genug, darauf werde ich noch kommen. In vielen Bereichen ist es so, dass sie als eine Sache angesehen wird, die man sehr gern auch einmal selbst in Anspruch nimmt. Ich denke, von daher muss es in der Debatte ganz, ganz deutlich werden, dass das nicht akzeptiert werden kann.

(Beifall bei SPD und CDU)

Denn die Schäden durch Schwarzarbeit sind erheblich. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verursachen enorme Ausfälle in den Kassen der Sozialversicherung und bei den Steuereinnahmen. Reguläre Arbeitsplätze gehen verloren. Ehrliche Unternehmen werden geschädigt, da sie mit der Konkurrenz, die sich nicht an die rechtlichen Vorgaben hält, nicht mehr mithalten können. Schattenwirtschaft findet aber im Verborgenen statt und entzieht sich damit der amtlichen Statistik. Deswegen haben wir auch bei der erneuten Großen Anfrage keine gesicherten Erkenntnisse über Umfang und Entwicklung von Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit im Lande. Belastbare Angaben zu den entstandenen Steuerausfällen sind daher genauso wenig möglich wie verlässliche Aussagen zum tatsächlichen Schaden für die Sozialversicherung oder Private. Das liegt nun einmal in der Natur der Sache.

Die Suche nach eindeutigen und belastbaren Statistiken scheiterte bisher an unterschiedlichen Ab

(Minister Lothar Hay)

grenzungen und methodischen Ansätzen in wissenschaftlichen Abhandlungen und Untersuchungen. Wie unterschiedlich das ist, können Sie daran sehen, dass einer der renommiertesten Wissenschaftler, Professor Friedrich Schneider von der Universität Linz für das letzte Jahr zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Schwarzarbeit in Deutschland auf 348 Milliarden € gestiegen ist. Das entspricht etwa 14,7 % des Bruttoinlandsprodukts. Andere Studien schätzen den Umfang der Schwarzarbeit in der Vergangenheit wesentlich zurückhaltender ein. So kommt die dänische Rockwool-Foundation zu dem Ergebnis, dass die Schwarzarbeit in Deutschland 2004 nur 3,1 % des BIP ausmachte.

Ich betone nochmals: Dies sind alles nur Schätzwerte und damit haben wir eine gewisse Unsicherheit. Neben den definitorischen Abgrenzungen gibt es auch Abweichungen bei den Methoden. Befragungen sind hier nicht das richtige Instrument, denn nur wenige geben zu, dass sie schwarzarbeiten beziehungsweise Schwarzarbeiter beschäftigen. Deswegen ist die genaue Schadenssumme nicht zu ermitteln und zu benennen.

Wir können uns dem aber annähern. Denn bekannt sind die in Ermittlungsverfahren aufgedeckten Schäden, die zum Beispiel durch nicht gezahlte Steuern, Sozialversicherungsabgaben, Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder auch durch erschlichene Sozialleistungen entstanden sind. So betrug der vom Zoll aufgedeckte Schaden im Jahr 2006 bundesweit 603 Millionen €; davon kamen knapp 19 Millionen € aus den Bereichen der beiden schleswig-holsteinischen Hauptzollämter Kiel und Itzehoe.

Das macht deutlich, welche Dimension Schwarzarbeit bei uns im Lande hat. Deswegen müssen wir Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung konsequent bekämpfen.

Leider - damit komme ich auf das zurück, was ich eingangs gesagt habe - ist das Unrechtsbewusstsein nicht groß. Die negativen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung müssen daher der Bevölkerung bewusst gemacht werden.