Protokoll der Sitzung vom 29.02.2008

Leider - damit komme ich auf das zurück, was ich eingangs gesagt habe - ist das Unrechtsbewusstsein nicht groß. Die negativen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung müssen daher der Bevölkerung bewusst gemacht werden.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Auch ich habe es schon erlebt, dass mich jemand fragte: „Brauchen Sie eine Rechnung?“ Oder bei den Rasenkantensteinen: „Sprechen Sie doch einmal mit meinem Gesellen, ob der Sonnabend Zeit hat!“ Als ich dann fragte: „Wissen Sie eigentlich, was ich beruflich mache? Ich bin Justiz- und Arbeitsminister“,

(Heiterkeit)

habe ich als Antwort gekriegt: „Ach so.“ In einem hartnäckigen Fall ist am nächsten Tag meine Frau noch einmal gefragt worden: „Braucht Ihr Mann wirklich eine Rechnung?“

Das zeigt die Entwicklung, die wir haben. Das darf nicht stattfinden. Das ist kein Kavaliersdelikt.

(Beifall)

Die Bundesregierung wie auch die Landesregierung haben hier in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen. Die Maßnahmen und Instrumente sind in der Antwort ausführlich dargelegt. Auch wird deutlich, wie viele verschiedene Behörden hierbei tätig sind. Den Hauptanteil an der Schwarzarbeitsbekämpfung trägt der Bund. Das darf aber nicht der Anlass dafür sein, dass alle anderen sagen: Der Bund macht das ja schon, deswegen müssen wir nichts mehr tun.

Die Bündelung der Kräfte bei der Zollverwaltung ist richtig gewesen und hat dazu geführt, dass die Kontrollen intensiviert werden konnten. So wurden im Jahr 2006 bundesweit rund 423.000 Personenbefragungen durchgeführt und es wurden knapp 63.000 Bußgeldverfahren sowie 104.000 Strafverfahren eingeleitet. Dabei wurden Bußgelder in Höhe 46,4 Millionen € festgesetzt, in Schleswig-Holstein waren dies rund 1,3 Millionen €. Die Summe der Geldstrafen betrug bundesweit 19,8 Millionen €. Allein in Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2006 über 18.000 Personen kontrolliert sowie 2.900 Bußgeldverfahren und 5.300 Strafverfahren eingeleitet.

Die Arbeitsverwaltungen verfolgen in erster Linie den Leistungsmissbrauch, der durch Datenabgleich aufgedeckt werden kann. Auch hier musste festgestellt werden, dass in den ersten drei Quartalen des Jahres 2007 etwa 2.800 Fälle aufgegriffen und entsprechende Bußgelder festgesetzt wurden.

Aber auch die Kommunen sind hier in der Verpflichtung, gegen handwerks- und geweberechtliche Verstöße vorzugehen. Hier gibt es große Schwankungen in dem Aufkommen. Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen: Die Kommunen müssen sich dieser Aufgabe noch stärker als bisher stellen. Es ist keine besonders attraktive Aufgabe für die Kommunen, aber sie müssen dies konsequent durchführen. Ich bin sehr froh, dass es in meiner Heimatstadt Neumünster jetzt eine Vereinbarung gibt, dass man sich gemeinsam mit den Kreisen Plön und Ostholstein zusammengetan hat, um diese Aufgabe intensiv wahrzunehmen. Das ist ein gutes Beispiel für andere. Das sollte auch an anderer Stelle bei unseren Kommunen so durchge

(Minister Uwe Döring)

führt werden, das im Wege der Zusammenarbeit zu intensivieren.

(Beifall)

Des Weiteren werden Straftaten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung von den Staatsanwaltschaften verfolgt. Die Landespolizei unterstützt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Einzelfällen. Im Landeskriminalamt wurde 2006 eine behördenübergreifende Auswertestelle zur Bekämpfung von Schleusungskriminalität, Menschenhandel und illegaler Beschäftigung eingerichtet. Auch die Steuerfahndung leistet einen wichtigen Beitrag zur Schwarzarbeitsbekämpfung. So betrugen die Mehrsteuern, die aufgrund von Ermittlungen der Steuerfahndung in Schleswig-Holstein festgesetzt wurden, in den ersten acht Monten des Jahres 2007 rund 2 Millionen €.

Meine Damen und Herren, das Problem der Schwarzarbeit in Deutschland können wir nur gemeinsam angehen. Die Zusammenarbeit aller Akteure ist daher unverzichtbar. Wir haben durch die Gesetzgebung des Bundes im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom Grundsatz her eine richtige rechtliche Regelung, die die Zusammenarbeit fordert. Besondere Bedeutung haben dabei förmliche Vereinbarungen, die die verschiedenen Träger, die ich Ihnen genannt habe, dazu bringen, verzahnt miteinander zu arbeiten.

Auch auf Landesebene setzen wir auf eine gute Zusammenarbeit. Unter Leitung meines Hauses finden regelmäßige Koordinierungsgespräche mit den Fachressorts statt. Insgesamt wird die verbesserte und koordinierte Zusammenarbeit entscheidend zur Schwarzarbeitsbekämpfung beitragen.

Dennoch: Das Phänomen Schwarzarbeit wird auch in Zukunft eine große Herausforderung bleiben. Schwarzarbeit in jeglicher Form und Größenordnung ist unzulässig und strafbar und muss deshalb verfolgt und unterbunden werden.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich danke Herrn Minister Döring. Bevor wir in die Aussprache gehen, ein Hinweis: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für diesen Tagesordnungspunkt nur fünf Minuten Redezeit angemeldet.

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die fragende Fraktion, für die FDP-Fraktion, Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Im September hat meine Fraktion die Große Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Wir wollten zum einen wissen, wie hoch der Umfang der Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein ist. Außerdem interessierte uns, wie hoch der volkswirtschaftliche Schaden von Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft ist, der durch Steuer- und Abgabenhinterziehung entsteht. Genauso wollten wir wissen, welche Maßnahmen die Landesregierung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ergriffen hat und welche sie in Zukunft ergreifen wird.

Wir diskutieren heute, im Februar, über dieses Thema. Herr Arbeitsminister, ich bedanke mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern für die ausführliche Beantwortung unserer Fragen. Ich glaube, dass wir gerade jetzt, im Februar des Jahres 2008, diskutieren, ist ganz passend, denn bereits Mittwoch haben wir in der Aktuellen Stunde über Steuerhinterziehung gesprochen, wir haben uns über Steuerfahndung unterhalten und wir haben uns über Moral unterhalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn sich das öffentliche und mediale Interesse derzeit insbesondere auf die sogenannten großen Fische fokussiert - dabei ist nicht nur der Einnahmeausfall des Staates problematisch, sondern auch eine gewisse Vorbildfunktion, die solche Menschen eigentlich haben müssten -, ist es doch eine Tatsache, dass der von Ihnen eben zitierte Linzer Wirtschaftsprofessor Friedrich Schneider errechnet hat, dass auch Bürger mit einem Monatseinkommen von bis zu 4.000 € immerhin 12 Milliarden € bis 15 Milliarden € Jahr für Jahr am Staat vorbeischleusen, und zwar einen Großteil in Form von Schwarzarbeit.

Der volkswirtschaftliche Schaden der Schwarzarbeit in Form von Steuerausfällen, fehlenden Zuflüssen in die Sozialversicherung und Gefährdung von Arbeitsplätzen rechtmäßig Beschäftigter ist beträchtlich. Nach den Berechnungen von Professor Schneider waren es 1975 in Deutschland noch 59 Milliarden € oder 5,75 % des Bruttoinlandsprodukts. Herr Minister Döring, Sie haben gerade die Zahlen genannt. 2007 waren es 348 Milliarden €, fast 15 % des Bruttoinlandsprodukts. Legt man zugrunde, dass der Anteil Schleswig-Holsteins am Bruttoinlandsprodukt Deutschlands derzeit 3,03 % beträgt, so wäre dies - auf Schleswig-Holstein umgerechnet - für das Jahr 2007 ein volkswirtschaftlicher Schaden von enormen knapp 10,6 Milliarden €.

(Minister Uwe Döring)

Schattenwirtschaft stellt ein ernstes Problem dar. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gefährden legale Beschäftigungsverhältnisse und verhindern die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Es entstehen massive Wettbewerbsverzerrungen und gesetzestreue Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden geschädigt. Zudem führt ein hohes Ausmaß an Schattenwirtschaft zu einer Erosion der Einnahmebasis der Sozialversicherungsträger und der öffentlichen Haushalte. So beginnt die Landesregierung ihre Antwort auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion. Ich bin der Landesregierung außerordentlich dankbar für diese Einschätzung, denn die FDP-Fraktion und ich teilen sie uneingeschränkt.

Lassen Sie mich auf einige Punkte in der Beantwortung besonders eingehen, weil ich sie nicht nur besonders spannend, sondern teilweise auch problematisch finde. In Frage 1.8 wollten wir wissen, welche konkreten Probleme die Landesregierung durch die Schwarzarbeit für das Handwerk in SchleswigHolstein sieht und was sie tut, um das Handwerk zu unterstützen. Zusammengefasst lautet die Antwort: Keine. Herr Arbeitsminister, ich frage mich, was das heißt. Sieht die Landesregierung keine Probleme? Das glaube ich nicht. Das glaube ich vor allem Ihnen nicht. Sieht die Landesregierung keine Möglichkeit der Unterstützung? Auch das glaube ich nicht. Daher glaube ich, dass wir an dieser Stelle im Ausschuss noch einmal sehr sorgfältig nacharbeiten und nachfragen müssen, welche Möglichkeiten es tatsächlich gibt.

(Beifall bei der FDP)

In Frage 1.9 wollten wir den Zusammenhang zwischen den staatlichen Sozialleistungen und der Tendenz zur Schwarzarbeit dargestellt haben. Die Antwort lautet zusammengefasst, diesen gebe es nicht. Herr Arbeitsminister, mit Verlaub, das widerspricht auch dem, was Sie hier immer wieder vorgetragen haben. Ich nehme Ihnen diese Antwort nicht ab. Es ist ein offenkundiges Problem, dass gerade weniger gut ausgebildete Arbeitskräfte für jeden Euro, den sie mehr verdienen, zu viel an Steuern und Abgaben zu leisten haben. Dem ökonomischen Prinzip folgend findet eine Abwägung zwischen ALG II plus Schwarzarbeit und regulärer Beschäftigung plus enormer Abzüge vom Bruttolohn statt. Wenn sich jemand für Ersteres entscheidet, dann ist das eine Straftat. Es ist bedauerlicherweise aber ökonomisch rational. Hier muss nachgearbeitet werden.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Anders formuliert: Wer die Steuern und - ich sage ausdrücklich - insbesondere die Sozialabgaben so drastisch erhöht, der darf nicht über einen Boom der Schattenwirtschaft erstaunt sein. Ich wundere mich, dass die Landesregierung dieses Problem nicht so artikuliert und angeblich auch keinen Handlungsbedarf sieht.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann müsste sie ja etwas tun!)

Bis zum 31. Dezember 2003 war die Bundesagentur für Arbeit für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig. Die Bilanz? Diese gibt es bedauerlicherweise nicht. Es gibt schlicht keine Daten und Auswertungen über deren Tätigkeit. Das halte ich für ziemlich problematisch. Seit dem 1. Januar 2004 ist in Schleswig-Holstein nun der Zoll - die Hauptzollämter Itzehoe und Kiel - zuständig. Erste Daten für das Jahr 2006 lassen immerhin hoffen, dass der Zoll diese Aufgabe ernster nimmt als die Bundesagentur für Arbeit.

Es wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung gegründet, doch auch wenn die Mitarbeiter in der Schattenwirtschaft fündig werden, ist der angerichtete Schaden in aller Regel kaum zu reparieren. So hatte die FKS zum Beispiel im Zeitraum zwischen 2005 und dem ersten Halbjahr 2006 im gesamten Bundesgebiet nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge im Umfang von 402 Millionen € ermittelt. Nur 5 bis 10 % davon konnten aber nach Angaben des Bundesrechnungshofs nachträglich eingetrieben werden. In vielen Fällen waren die Betriebe bereits vorher insolvent.

Eine ähnliche Entwicklung verzeichnen die Finanzprüfer bei Steuerausfällen und festgesetzten Strafzahlungen. Von den im Jahr 2005 verhängten Geldbußen in Höhe von 67,1 Millionen € habe der Bund im selben Jahr lediglich 7,5 Millionen € erhalten. Den 2006 festgesetzten Geldbußen im Umfang von rund 46 Milliarden € standen Einnahmen von lediglich 9,7 Millionen € gegenüber. Erfolg sieht mit Sicherheit anders aus.

Auf Landesebene ist der Personaleinsatz in den Behörden durch die allgemeine Finanzsituation drastisch reduziert worden. Fast alle Ermittlungsgruppen des Landes sind aufgelöst worden und werden von Verwaltungsmitarbeitern im Grunde nur noch nebenbei erledigt. Wenn die Anzahl der Landesermittler zurückgeht und wenn die Anzahl der Verfahren durch die Tätigkeit des Zolls zunimmt, dann ist es nicht überraschend, dass die Effizienz der Ermittler auf dem Papier steigt. Aussagekräftig ist das allerdings bei Weitem nicht.

(Dr. Heiner Garg)

Herr Döring, Sie hatten die Kommunen angesprochen. Sie hatten sie zu mehr Engagement aufgefordert. Sie fordern sie zu Recht dazu auf, doch die Kommunen beklagen sich darüber, dass ihre Ermittlungen oft dazu führen, dass zunehmend Rechtsmittel eingelegt werden und dass die Bußund Ordnungsgelder dann der Justizkasse zufließen und eben nicht mehr den Kommunen. Es ist nachvollziehbar, dass für die Kommunen somit überhaupt kein Anreiz mehr besteht, Schwarzarbeit aufzudecken.

(Beifall bei der FDP)

Der Aufklärungsbedarf ist jedoch weiterhin da. Er wird meiner Ansicht nach auch zunehmen, denn die Schattenwirtschaft und die Schwarzarbeit werden in Deutschland in den nächsten Jahren massiv zunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bundesregierung ihre derzeit geplanten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen tatsächlich umsetzen würde.

Da wäre zum einen der flächendeckende Mindestlohn. Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln könnten bei einem flächendeckenden Mindestlohn von 7,50 € bis zu 1,6 Millionen Jobs in die Schattenwirtschaft abwandern, was deren Wertschöpfung um bis zu 25 Milliarden € steigern würde. Machen wir uns nichts vor. Bei allen Appellen ist es doch so: Wenn die Frisur wegen der höheren Löhne nicht mehr für 10 € zu haben ist, dann lassen sich viele Leute die Haare in Zukunft schwarz schneiden, denn es gibt viele Leute, die nicht Arbeitsminister sind. Das gilt auch für Gartenarbeiten und für viele andere Dienstleistungen.

Ein Blick zurück zeigt, dass wir genau das alles schon erlebt haben. Nicht zuletzt um Konkurrenz aus dem Ausland abzublocken, wurden in der Bauwirtschaft bereits Mitte der 90er-Jahre Mindestlöhne vereinbart. Sie wurden so hoch angesetzt, dass sie zulasten der mittelständischen Bauunternehmen im Land gingen. Zudem entstanden starke Anreize, die Mindestlöhne zu unterlaufen, indem etwa nicht die gesamte geleistete Arbeitszeit entlohnt wurde. Das ist nichts anderes als Schwarzarbeit. In nicht unerheblichem Maße findet seitdem Wettbewerb mit illegalen Mitteln statt. Gerade haben Unternehmerverbände der Bauwirtschaft dies eingestanden, indem sie über eine unzureichende Einhaltung der Mindestlohnregelungen klagten. Sie fordern verstärkte staatliche Kontrollen.

Damit wären wir beim nächsten geplanten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, nämlich bei der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendege

setzes auf bis zu zehn weitere Branchen. Mit diesem Vorhaben würde sich der Anwendungsbereich des Gesetzes - gemessen an der Beschäftigtenzahl versechsfachen. Um die Einhaltung der Mindestlöhne zu kontrollieren, wäre ein gigantischer Verwaltungsaufwand erforderlich, denn das Abwandern vieler Tätigkeiten in die Schattenwirtschaft müsste nun kontrolliert werden. Wenn man dies nicht kontrolliert, dann macht das keinen Sinn. Dieser Aufwand wäre exorbitant hoch. Derzeit sind deutschlandweit rund 7.000 Fahnder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz. Diese verursachen Kosten von rund 500 Millionen € pro Jahr. Würde die Zahl der Fahnder ebenso versechsfacht wie die Beschäftigtenzahl des neuen Anwendungsbereiches, dann kämen auf die Steuerzahler Kontrollkosten von immerhin 3 Milliarden € zu.

Herr Kollege, es tut mir leid, aber die Zeit ist abgelaufen.

Frau Präsidentin, mein letzter Satz. Das Problem der Schwarzarbeit wurde von der Landesregierung erkannt. Dafür bin ich dankbar. Ich denke, über tatsächlich wirkungsvolle Maßnahmen sollten wir noch einmal engagiert im Ausschuss diskutieren.

(Beifall bei der FDP)

Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg. - Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Karsten Jasper das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schwarzarbeit vernichtet Arbeitsplätze. Schwarzarbeit verursacht Steuerausfälle und Einnahmeverluste bei den Sozialversicherungen. Diese Einbußen liegen mittlerweile bei einer geschätzten Größenordnung von 45 Milliarden € im Jahr. Die Schattenwirtschaft in Deutschland umfasst nicht nur die Schwarzarbeit, sondern auch die Tatbestände illegaler Ausländerbeschäftigung, illegaler Arbeitnehmerüberlassungen, Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, unerlaubte selbstständige Erwerbstätigkeit von Ausländern und Verstöße gegen die Gewerbe- und die Handwerksordnung.

Herr Minister Döring und auch Heiner Garg haben es gesagt: Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt.

(Dr. Heiner Garg)