Neben der Bekämpfung der Schwarzarbeit sind aber auch Maßnahmen erforderlich, die die ehrliche und legale Arbeit der Handwerksbetriebe preisgünstiger gestalten. Seit 2006 können Handwerksleistungen bis zur Höhe von 3.000 € von der Steuer abgesetzt werden, dabei werden 20 %, also 600 € abgezogen. Für haushaltnahe Dienstleistungen gelten entsprechende Regelungen. Das Handwerk sieht darin einen sehr positiven, beschäftigungfördernden Ansatz und fordert höhere Absetzungsbeträge. Wir haben das alle verfolgt und diskutiert und darüber werden wir uns weiter unterhalten müssen.
Dazu bedarf es natürlich einer Evaluation. Die steht noch aus. Grundsätzlich stehen wir dieser Forderung durchaus positiv gegenüber, wenn es denn diese Auswirkung haben sollte und somit Arbeitsund Ausbildungsplätze gesichert werden.
(Beifall der Abgeordneten Dr. Henning Höppner [SPD], Dr. Heiner Garg [FDP], Jo- hannes Callsen [CDU] und Anke Spooren- donk [SSW])
Die Absetzbarkeit dieser Handwerksleistungen wird wie jede Subvention von allen finanziert, auch von jenen, die sich überhaupt keine Handwerker leisten können, ob mit oder ohne Absetzbarkeit. Es muss auch darüber diskutiert werden, wie Mitnahmeeffekte gegebenenfalls verhindert werden.
Sehr positiv ist der nach ersten Erkenntnissen hohe Refinanzierungswert zu werten, ebenso die Verbesserung der Auslastung im Handwerk, die Arbeitsplätze schafft und sichert. Eine weitere, bereits kurzfristig wirkende Maßnahme wäre die vom Handwerk seit langem geforderte Herausnahme schwarzarbeitender Beschäftigter aus dem Schutz gesetzlichen Unfallversicherung. Das würde zweifellos Wirkung zeigen und hohen Druck ausüben. Jedoch ist dabei zu bedenken, dass Arbeitnehmer oft nicht wissen können, ob ihre Firma Schwarzarbeit erbringt und selbst, wenn sie es vermuten, wenig dagegen machen können, ohne ihren Arbeitsplatz zu gefährden. Bei dieser Forderung muss man genau prüfen, ob man nicht vielleicht die Falschen bestraft.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Schwarzarbeit wenig attraktiv, wenn das eigene Einkommen stimmt. Deshalb sind Mindestlöhne
und unser schleswig-holsteinisches Tariftreuegesetz Maßnahmen, die eben auch im Interesse der Vermeidung und Verhinderung von Schwarzarbeit die Situation verstärken
für die Betriebe ebenso wie für die Beschäftigten. Auch das ist ein Bereich, den wir im Gesamtkatalog der hier aufgezeigten Maßnahmen sachlich diskutieren müssen.
Wir alle sind aufgefordert, wirkungsvolle Wege zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu beschreiten. Dies ist im Interesse von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, im Interesse unserer sozialen Sicherungssysteme und im Interesse eines fairen Wettbewerbs zwingend erforderlich. Deshalb sollten wir diese Diskussion im Fachausschuss fortsetzen.
Ich danke Herrn Abgeordneten Bernd Schröder. - Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Herr Abgeordneter Detlef Matthiessen.
Frau Präsidentin! Vielen Dank. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! In dem Beitrag des Kollegen Schröder waren einige bemerkenswerte Vorschläge enthalten.
Die Antwort auf die Große Anfrage bestätigt vieles, was wir alle wissen. Die Schwarzarbeit macht hier in Deutschland nach Berechnungen von Professor Schneider 15 % des Bruttoinlandsproduktes aus, bei allen Unsicherheiten die mit diesen Zahlen in dem Bereich verbunden sind. Fünf Millionen Arbeitnehmer leben davon und jeder dritte Deutsche arbeitet gelegentlich schwarz. In Schleswig-Holstein liegt der Anteil höher, wofür insbesondere der Tourismussektor verantwortlich gemacht wird.
Was ist aber zu tun? Das ist die entscheidende Frage in dieser Debatte. Einig sind wir uns darüber, dass die Kontrollen verschärft werden müssen, auch wenn die Kammern und Kreise in SchleswigHolstein hier schon mehr tun als in anderen Bundesländern. Einig sind wir uns auch in der pauscha
len Aussage, man müsste die Steuern und Sozialabgaben senken. Aber der Teufel steckt im Detail. Da gehen die Meinungen deutlich auseinander. Gerade im Bereich der unteren Einkommensgruppen, die für die Schwarzarbeit am ehesten anfällig sind, spielt die Steuerquote nämlich kaum eine Rolle, Herr Jasper. Hier ist das Hauptproblem die Steuerklasse V, die es für viele Frauen unattraktiv macht, legal zu arbeiten.
Eine Abschaffung des Ehegatten-Splittings und stattdessen die Einführung von Kinderfreibeträgen oder eine Kindergrundsicherung - wie von meiner Partei gefordert - würde in diesem Bereich schon Wunder wirken.
Schließlich haben die Frauen ein großes Interesse an einer legalen Beschäftigung und an einer ausreichenden Alterssicherung.
Das Hauptproblem ist jedoch die Last der Sozialabgaben. Das hat der Kollege Dr. Garg ausgeführt. Diese schlagen mit einer Gesamtquote von 38 % bis 39 % bezogen auf den Arbeitnehmerlohn unerbittlich zu. Anders als bei der Steuer gibt es bei den Sozialabgaben weder Freibeträge noch progressive Tarife, also eine Staffelung, sodass bereits der erste Euro, der verdient wird, in voller Höhe belastet wird. Eine drastische Senkung der Sozialabgaben in den unteren Einkommensbereichen ist allerdings nur möglich - auch darüber besteht hier sicherlich Einigkeit -, wenn es eine Gegenfinanzierung gibt. Wie eine radikale Änderung dieses Zustandes aussehen kann, das macht uns Dänemark vor. Dort gibt es eine steuerfinanzierte Grundrente und ein steuerfinanziertes Gesundheitswesen. Da lohnt es, sich legale Arbeit zu suchen, da sich diese direkt auf die Altersrente auswirkt. Man kann es durchaus mit Leistungsfaktoren verbinden, denn in Dänemark erhöht bekanntlich die Arbeitszeit die Höhe der Rente, die man beziehen kann.
Wir fordern: Erstens. Alle Einkommen, auch die aus Vermögen, die der Beamten, der Selbstständigen und der Gutverdiener, müssen in die Sozialversicherungen einbezogen werden.
Zweitens. Die Verbrauchsteuern müssen auf ein europäisches Niveau angepasst werden, also die Mehrwertsteuer und die Ökosteuern/Energiesteuer.
Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer bekanntlich erhöht, aber die Sozialabgaben deswegen noch lange nicht gesenkt. Wenn die Lohnnebenkosten bei erheblich steigenden Mehrwertsteuerbelastungen nicht sinken, dann ist das eine weitere Vorlage für Schwarzarbeit.
Auch nach Ansicht des Gutachters Professor Schneider ist dies ein Grund, dass die schattenwirtschaftlichen Leistungen im Jahre 2007 noch einmal gestiegen sind.
Schwarzarbeit hinterzieht Steuern und Sozialversicherungsabgaben und schädigt so die solidarischen Sicherungssysteme. Auch wenn es bei einzelnen Personen im Vergleich zu den prominenten Steuerhinterziehern um kleinere Summen geht, schadet das massiv dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es darf nicht sein, dass der Ehrliche der Dumme ist, wie Ulrich Wickert in seinem Bestseller behauptet.
Abhilfe kann ein transparentes, einfaches und als gerecht empfundenes Steuersystem schaffen, vor allem jedoch steuerfinanzierte Sozialleistungen. Jeder weiß, was zu tun ist. Ich bin sehr an Ihrer Seite, Herr Dr. Garg. Wir müssen die ökonomische Motivation für Schwarzarbeit austrocknen. Nur dann kommen wir weiter. Ich bin für eine Erhöhung der Verfolgungstiefe. Eigentlich hätte die Große Koalition diese Aufgabe, jeder weiß, was zu tun ist.
Die Große Koalition verliert sich jedoch kleinlichem internen Streit und Parteienkonkurrenz. Leider ist von Schwarz-Rot hier kein Fortschritt zu verzeichnen und aus meiner Sicht auch nicht zu erwarten. Das ist traurig. Die Große Koalition könnte das machen.
So schnell klappt das sonst nie. - Ich danke dem Herrn Kollegen Matthiessen und erteile nun für den SSW im Landtag der Frau Kollegin Anke Spoorendonk das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man darf der FDP gratulieren, dass die Antwort der Landesregierung auf ihre Große Anfrage ausgerechnet in dieser Landtagssitzung debattiert wird, in der wir uns schon in einer Aktuellen Stunde mit der Steuerhinterziehung in Liechtenstein und anderswo beschäftigt haben. Natürlich ist die immer noch weitverbreitete Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein, an der sich alle Schichten der Bevölkerung beteiligen, genauso abzulehnen wie die Steuerflucht der reicheren Schichten. Auch die Schwarzarbeit ist mitnichten ein Kavaliersdelikt, das ist schon mehrfach gesagt worden, aber einige wollen uns immer noch weismachen, dass es so ist. Man darf sich nicht wundern, dass der sogenannte kleine Mann oft keine Hemmungen hat, sich der Schwarzarbeit zu bedienen, wenn er immer wieder erfährt, dass Teile der Eliten in Deutschland sich ungeniert aus dem solidarischen System abgemeldet haben und alles Mögliche unternehmen, um ihre Steuern nicht in Deutschland zu zahlen. Damit verteidige ich natürlich nicht die Schwarzarbeit, das ist klar. Aber ein Erklärungsmuster ist durchaus: Wenn die das da oben dürfen, warum dürfen wir das hier unten nicht auch?
Allerdings gibt es einige schwarze Schafe, die zum Beispiel mit illegalen ausländischen Arbeitskräften Schwarzarbeit im ganz großen Stil betreiben. Dazu muss erwähnt werden, dass durch das am 1. August 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung erstmals eine klare Definition der Schwarzarbeit festgelegt worden ist. Aus dieser Definition folgt zum Beispiel, dass - ich zitiere - Werk- und Dienstleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner aus Gefälligkeit sowie im Wege der Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe, sofern sie nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet ist, keine Schwarzarbeit sind. Ich denke, diese Klarstellung
im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz war überfällig, obwohl eine 100-prozentige Abgrenzung zur Schwarzarbeit im Einzelfall immer noch schwierig sein kann.
Die Folgen der Schwarzarbeit gerade für die vielen rechtschaffenen Unternehmen sind fatal, denn dadurch findet ein ungleicher Wettbewerb statt. Wer keine Steuern und Abgaben zahlt, hat einen großen Wettbewerbsvorteil, das sagt sich von selbst. Der Umfang der Schwarzarbeit ist natürlich schwer zu ermitteln, da es naturgemäß keine statistischen Erhebungen darüber gibt. Dies gilt laut Antwort der Landesregierung auch für Schleswig-Holstein. Wir wissen nicht, wie groß das Problem bei uns im Lande genau ist, aber wir wissen schon, dass es kein kleines Problem ist.
Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Große Anfrage auf verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen über die Größe der Schattenwirtschaft in der Bundesrepublik. Ich brauche das nicht zu wiederholen, weil das unter anderem vom Minister schon dargelegt worden ist. Es gibt theoretische Aussagen, dass wir es mit Summen zwischen 70 Milliarden € und 350 Milliarden € zu tun haben. Dabei ist klar, dass nicht nur die Unternehmen geschädigt werden, die sich an Recht und Gesetz halten, sondern die Einnahmeverluste bei Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsträgern durch das Ausmaß der Schattenwirtschaft im mehrstelligen Milliardenbereich liegen. Allerdings liegen der Landesregierung auch über die tatsächlich entstandenen Steuerausfälle durch die Schwarzarbeit keine genauen Zahlen vor.
Erfreulicherweise gehen beide Untersuchungen, die ich jetzt nicht noch einmal zitiert habe, und auch die Landesregierung davon aus, dass die Schattenwirtschaft in Schleswig-Holstein von 2003 bis 2006 deutlich zurückgegangen sein dürfte. Diese Tendenz wird auch an den rückläufigen Fallzahlen und Bußgeldern erkennbar. Wenigstens wird vermutet, dass es sich so verhält. 2007, so wird gesagt, hat es wieder einen Anstieg der Schwarzarbeit gegeben. Laut Landesregierung könnte die Erhöhung der Mehrwertsteuer der Grund für diese Entwicklung sein. Aber warum hat es in den dazwischen liegenden Jahren einen solchen markanten Rückgang der Schwarzarbeit gegeben? Eine Erklärung ist, dass der Bund und die Länder zusammen mit den Kommunen seit einigen Jahren viele Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Arbeit in Gang gesetzt haben.
menarbeit der verschiedenen Behörden stark verbessert worden. Ein wichtiger Punkt war auch der Ausbau der gegenseitigen Mitteilungs- und Informationspflichten der verschiedenen zuständigen Behörden. Auch haben die Kreise, kreisfreien Städte und Städte mit über 20.000 Einwohnern die Aufgabe bekommen, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vor Ort umzusetzen. Dazu sind seit 2005 vier gemeinsame Steuerfahndungsstellen in Elmshorn, Flensburg, Kiel-Süd und Lübeck als Partnerstellen für die Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle der Zollverwaltung eingerichtet worden. Die vielen Maßnahmen und auch die öffentliche Diskussion im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes haben also nach Angaben der Landesregierung ihre Wirkung nicht verfehlt. Es ist schon wichtig, dass die Diskussion auch so geführt wird. Durch diese Diskussion wird ebenso wie durch die Kontrollen eine Prävention erzielt.
Ein anderer wichtiger Punkt ist laut Landesregierung in einer vereinfachten Sozialgesetzgebung zum Beispiel durch die Änderungen bei den MiniJobs, nicht zuletzt im Haushalt und auch durch Bürokratieabbau zum Beispiel durch die Handwerksreform zu sehen. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass die Erhöhung der steuerlichen Abzugmöglichkeiten bei Renovierungen oder Reparaturen im Hause zu einem Rückgang der Schattenwirtschaft geführt haben.
Leider haben viele Kreise und Kommunen in Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit den finanziellen Problemen der letzten Jahre die personelle Ausstattung für die Schwarzarbeitsbekämpfung wieder reduziert. Auch dies könnte ein Grund dafür sein, dass die Zahlen 2007 wieder gestiegen sind. Man muss da etwas genauer hinsehen und darf nicht nur sagen: Die Mehrwertsteuererhöhung ist der Grund. Das andere könnte viel schwerwiegender sein. Hier müssen wir aufpassen, dass nicht das falsche Signal besonders an die Hintermänner der organisierten Schattenwirtschaft entsteht.