Auch die verbindliche Zusammenarbeit von Grundschulen und Kindertagesstätten hat einen gesetzlichen Rahmen bekommen. Eine enge Vernetzung der beiden Bildungseinrichtungen war notwendig, damit die Stärken und Schwächen unserer Kinder besser erkannt und begleitet werden können und nicht an der Schnittstelle "Einschulung" verloren gehen.
Alle diese Maßnahmen zeigen, welche bildungspolitische Bedeutung gerade dem letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung zukommt. Daher herrschte auch in diesem Haus in der Juni-Tagung 2006 noch große Einigkeit, mittelfristig das letzte Kindergartenjahr für die Eltern kostenfrei zu machen.
Die Bildungsministerin wies auf die tatsächlich schwierige Haushaltslage hin, machte aber deutlich, dass es darüber in diesem Haus nur eine Meinung gebe. Sie wünschte sich die Umsetzung noch zu erleben, und die Kollegin Astrid Höfs sprach in diesem Zusammenhang von echter Chancengleichheit. Das scheint auch die kommunale Familie so zu sehen. Inzwischen gibt es in zahlreichen Gemeinden bereits vorsorgliche Beschlüsse, das letzte Kindergartenjahr kostenfrei zu machen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion war es daher nur logisch, sich im letzten November im Rahmen einer ersten Klausurtagung zu den ersten Haushaltseckpunkten für den Doppelhaushalt 2009/2010 mit diesem Thema zu beschäftigen, und zwar strickt nach der Maßgabe des Koalitionsvertrages, Mehreinnahmen und Minderausgaben für Investitionen in Wachstum für mehr Beschäftigung, die Senkung der Neuverschuldung und für bessere Bildung zu verwenden.
Das heißt für uns, dass wir bei allen neuen Ausgaben auf dem Teppich bleiben und verantwortungsvoll mit dem Geld unserer Kinder umgehen müssen.
Die Schulden, die wir heute machen, müssen unsere Kinder morgen bezahlen. Sollen denn unsere Kinder ihren eigenen Kindergartenplatz mit Zins und Zinseszins selber bezahlen?
Wir haben im Februar unserem Koalitionspartner einen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir wollen die Gemeinden bei der Beitragsfreiheit für die Eltern unterstützen, indem wir jeden beitragsfreien Platz für fünf Stunden am Tag mit 120 € im Monat fördern wollen. Aus Gesprächen mit kommunalen Vertretern wissen wir, dass das durchaus als auskömmlich empfunden wird. Unser Nachbar Niedersachsen darauf möchte ich verweisen - sieht in diesem Rahmen eine Förderung für acht Stunden täglich vor. Die dafür erforderlichen Mittel sollen durch Einsparungen im Landeshaushalt an anderer Stelle erwirtschaftet werden. Nur so kann verantwortlich und ehrlich mit den Landesfinanzen und mit der bildungs- und familienpolitischen Bedeutung des letzten Kindergartenjahres umgegangen werden.
Auch wir wollen selbstverständlich langfristig die Beitragsfreiheit für alle Kindergartenjahre. Das steht auch in unserem Beschluss vom November letzten Jahres - aber bitte im Rahmen des Machbaren und Verantwortbaren. Deswegen werden wir auch die Bedingungen der Sozialdemokraten, jetzt schon Mittel der zukünftigen Landeshaushalte für weitere beitragsfreie Jahre zu verplanen, nicht akzeptieren.
Der Vorschlag, die Finanzierung solle aus den Einsparungen der Verwaltungsstrukturreform kommen, ist für uns nicht tragbar.
Das hat zwei Gründe: Erstens geben Sie Geld aus, das noch keiner hat. Zweitens gehört dieses Geld zum größten Teil den Kommunen. - Sprich: Wir beschließen und die Kommunen sollen bezahlen.
- Da haben Sie völlig recht, Herr Dr. Klug. Zudem fragt man sich ja langsam, was noch alles aus den Einsparungen der Verwaltungsstrukturreform finanziert werden soll.
Wir wissen im Augenblick noch nicht einmal, wie hoch die Einsparungen tatsächlich sein werden, Herr Dr. Stegner.
Das gilt im Übrigen auch für den Finanzierungsvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wo wieder einmal der Schleswig-Holstein-Fonds herangezogen werden soll. Auch das hören wir in regelmäßigen Abständen.
Ich appelliere hier heute sehr ernsthaft an die Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion: Lassen Sie uns gemeinsam schnell eine verantwortbare Lösung für Eltern und Kinder finden! Dann kann auch die Landesregierung auf der Grundlage unseres gemeinsamen Antrages in der 34. Tagung über unsere gemeinsamen zukünftigen Pläne berichten.
Wenn es um die Ernährung unserer Kinder geht, dann geht das uns alle an. Grundsätzlich gilt aber nach wie vor, für eine ausreichende Ernährung von Kindern sind zu allererst die Eltern verantwortlich.
Allerdings - das möchte ich auch deutlich sagen müssen sie auch in die Lage versetzt werden, das finanzieren zu können. Eigentlich sollte die Ernährung von Kindern über die sozialen Sicherungssysteme abgedeckt sein. Dennoch ergeben sich vor Ort Probleme, wenn Eltern beispielsweise die Kosten des Mittagessens in der Kindertagesstätte oder der offenen Ganztagsschule nicht aufbringen können. Hier müssen wir individuelle Lösungen finden.
Die Sozialministerin hat mit Hilfe der schleswigholsteinischen Wohlfahrtsverbände und der Stiftung „Familie in Not“ das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ins Leben gerufen. Damit soll sichergestellt werden, dass sozial bedürftige Kinder nicht von Mahlzeiten ausgeschlossen werden.
Wenn man schon einen solchen Fonds einrichtet, dann muss natürlich sichergestellt sein, dass die Mittel bei denjenigen ankommen, die sie benötigen.
Da gebe ich dem ersten Teil des FDP-Antrages recht. Ich muss aber auch dazu sagen: Die Ministerin hat in der letzten Sozialausschusssitzung über die Vergabe und deren Kriterien ausführlich berichtet und klargestellt, dass genau die Forderungen tatsächlich auch umgesetzt werden.
Ich will für unsere Fraktion der CDU aber auch deutlich machen: Ein solcher Kinderhilfsfonds ist nicht die endgültige Lösung für die Finanzierung von warmen Mahlzeiten für Kinder in Kindertagesstätten und Schulen.
Grundsätzlich müssen wir einmal alle familienpolitischen Leistungen hinterfragen und auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen, um hier zu einem effektiveren Einsatz der Mittel zu gelangen.
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird derzeit der besondere Bedarf von Kindern intensiv geprüft. In diesem Zusammenhang wird auch überlegt, den Kindertagesstätten und Schulen Zuschüsse des Bundes für eine gesunde Ernährung zur Verfügung zu stellen. Ähnliches gilt im Übrigen auch für die Sozialstaffeln. Selbstverständlich wollen wir annähernd gleiche Lebensverhältnisse in allen Teilen Schleswig-Holsteins und somit auch eine Anpassung der Sozialstaffeln. Allerdings möchte ich an dieser Stelle auch den Hinweis geben, dass wir eben keine gleichen Lebensverhältnisse haben und auch die Höhe der Kindergartenbeiträge in keiner Weise einheitlich geregelt ist, also auch Sozialstaffeln sich den örtlichen Gegebenheiten anpassen müssen.
Mit dem kostenfreien letzten Kindergartenjahr werden gerade auch die Gemeinden - zumindest für dieses eine Jahr - von der Sozialstaffel entlastet. Das kann dazu beitragen, dass in den Gemeinden erneut über die Ausgestaltung der Sozialstaffeln nachgedacht wird. Sollten wir - was unser Ziel ist langfristig zu einem beitragsfreien Kindergartenjahr kommen, wird eine Sozialstaffel ohnehin hinfällig sein. Lassen Sie uns gemeinsam mit einer verantwortungsvollen Finanzpolitik daran arbeiten - im Sinne unserer Kinder!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was mich als Fachsprecherin meiner Fraktion für die Kindertagesstätteneinrichtungen jedes Mal aufs Neue freut, ist der Perspektivenwechsel, den wir nicht nur im Landtag, sondern in der gesamten Gesellschaft in den letzten Jahren durchlaufen haben. In der Vergangenheit wurden Kindertagesstätten und Kinderkrippen hauptsächlich unter dem Aspekt betrachtet, dass Kinder irgendwie betreut werden müssen, wenn beide Elternteile oder eventuell die alleinerziehende Mutter berufstätig sind. Heute reden wir in erster Linie nicht mehr von Betreuung, sondern es ist klar, Kitas sind eigenständige Bildungseinrichtungen, die Kinder vorschulisch betreuen.
Der Besuch der Kindertagesstätten ist keine Pflicht und wird es auch bis auf Weiteres nicht sein können. Das Grundgesetz setzt hohe Hürden, wenn es darum geht, das Erziehungsrecht der Eltern einzuschränken. Die Schulpflicht ist eine solche Einschränkung. Ohne eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes wird es nicht möglich sein, den Kita-Besuch als verpflichtend zu erklären.
Das Land hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr viel dafür getan, um ein flächendeckendes Angebot an Kita-Plätzen bereitzustellen. Nur wenige Kinder haben vor der Einschulung keine Kita von innen gesehen. Allerdings dürfen wir diese wenigen Kinder nicht aus dem Auge verlieren. Es ist für Kinder von großer Bedeutung, möglichst früh eine Kita zu besuchen. So können unter anderem zum Beispiel auch Entwicklungsverzögerungen viel eher erkannt und behoben werden und es kann auch auf die Sprachentwicklung Einfluss genommen werden. Auch Stärken können deutlicher gefördert werden.
Das neue Schulgesetz, das wir vor gut einem Jahr verabschiedet haben, verstärkt die Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule, insbesondere auch die Untersuchung der Sprachfähigkeit. Wir wissen deshalb auch: Sprachdefizite sind kein reines Migrantenproblem. Das kann gar nicht oft genug betont werden.
Damit alle Kinder möglichst frühzeitig eine Kita besuchen, muss der Zugang möglichst leicht sein. Das ist am besten durch eine kostenfreie Kita zu erreichen. Fachlich ist allen klar: Das erste KitaJahr ist der beste Einstieg für die Kostenfreiheit.
Zu diesem frühen Zeitpunkt können noch bestehende Defizite am besten behoben werden. Diese Einschätzung teilen alle Fachleute und auch die Elternvertretungen. Weil es uns aber nicht auf Wahlkampfgetöse ankommt, haben wir uns für das dritte Kindergartenjahr als Einstieg entschieden, damit die Beitragsfreiheit auch wirklich beschlossen werden kann. Dieses haben wir als SPD schon lange genug gefordert. Trotzdem hat die problematische Situation der öffentlichen Haushalte die Erreichung dieses Zieles immer wieder verhindert. Irgendwann ist eine entsprechende Argumentation aber nicht mehr haltbar. Jetzt müssen Taten folgen.