Protokoll der Sitzung vom 24.04.2008

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung. Ich freue mich, dass das Plenum trotz des frühen Zeitpunkts gut besetzt ist. Erkrankt sind die Kolleginnen und Kollegen Monika Schwalm, Frauke Tengler, Susanne Herold und Wilfried Wengler. Wir wünschen allen gute Besserung.

(Beifall)

Beurlaubt sind die Kollegin Ulrike Rodust sowie Dr. Ralf Stegner, Peter-Harry Carstensen, Uwe Döring, Lothar Hay und Rainer Wiegard. Ich selbst bin ab 11:30 Uhr wegen der in Berlin stattfindenden Sitzung der Föderalismuskommission ebenfalls beurlaubt. Einige Abgeordnete sind vielleicht noch nicht anwesend, weil heute der Girls’ Day stattfindet. Daran will ich auch wegen der Aktivitäten während der Mittagspause erinnern. Einige Kolleginnen und Kollegen werden sich darum kümmern.

Da von unseren Zuschauern noch nicht alle anwesend sind, will ich die Begrüßung später nachholen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:

Hochbegabtenförderung

Große Anfrage der Fraktion der CDU Drucksache 16/1672

Antwort der Landesregierung Drucksache 16/1942

Das Wort zur Begründung wird offensichtlich nicht gewünscht. Zur Beantwortung der Großen Anfrage hat die Ministerin für Bildung und Frauen, Frau Ute Erdsiek-Rave, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über Hochbegabung, über ihre Definition, über ihre Ursachen, über genetische Einflüsse und über die Bedeutung der sozialen Hintergründe sowie des Sprachumfelds und sogar der Ernährung gibt es eine unüberschaubare Fülle an wissenschaftlicher Literatur. Über Hochbegabte existieren auch viele Vorurteile. So heißt es, Hochbegabte hätten zu ehrgeizige Eltern, und Hochbegabte seien oft verhaltensgestört, mindestens aber einsam in ihrem Leben. Es gibt auch das Vorurteil, Hochbegabte endeten häufig als Schulabgänger.

Bei der Beantwortung der Großen Anfrage legen wir zugrunde, dass Hochbegabung im engeren intellektuellen Sinn gemeint ist. Gemeint sind also keine Sonderbegabungen oder Spezialbegabungen, wie zum Beispiel über ein extremes Gedächtnis zu verfügen und zum Beispiel 8.000 Klavierstücke auswendig spielen zu können. Wir reden von Hochbegabung im engeren intellektuellen Sinn. Das ist ein Phänomen, das schätzungsweise 2 bis 3 % der Gesamtbevölkerung betrifft. Diese Gruppe in der Bevölkerung hat einen IQ-Wert von etwa 130 aufwärts.

Weil es hier Abgrenzungsprobleme und Definitionsschwierigkeiten gibt, sprechen wir von Kindern mit besonderen Begabungen. Speziell bei solchen Kindern mit besonderen intellektuellen Gaben stellt sich die Frage, mit welchen Angeboten Eltern und Lehrer diese Stärken fördern können. Die Grundbedingung dafür ist allerdings, dass das Potenzial dieser Kinder rechtzeitig erkannt wird. Dies gilt auch deshalb, um zu vermeiden, dass sich diese Kinder aus Gründen der Unterforderung heraus dem Unterricht verweigern und paradoxerweise dann durch schlechte Leistungen auffallen. Deshalb ist die Stärkung der Diagnosekompetenz bei den Lehrkräften für uns ein zentraler Ansatz, um Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen.

Um keinen falschen Eindruck zu erzeugen, sage ich, dass besonders begabte Kinder in den allermeisten Fällen in unseren Schulen gut zurechtkommen. Von einer Häufung von Verhaltensauffälligkeiten oder etwa von massenhaftem Schulversagen aufgrund von überdurchschnittlichen Begabungen kann nicht die Rede sein. Das lässt sich jedenfalls nicht belegen.

Wegen der Unschärfe des Begriffs Hochbegabung sind Zahlenangaben bei diesem Thema mit großer Vorsicht zu genießen. Es gibt eine bunte Vielfalt an Testverfahren. Was es nicht gibt, ist eine allgemein anerkannte Definition oder gar eine Art zentrales Melderegister. Früher zog man bei einem IQ von 130 einfach eine Grenze. Das geht unserer Auffassung nach nicht. Zum einen ist dies nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu eindimensional, zum anderen stellt sich die Frage, ob pädagogische Konsequenzen wie besondere Angebote vom Erreichen einer bestimmten Punktzahl abhängig gemacht werden sollten. Ich meine das nicht. Ein Kind mit einem IQ von „nur“ 120 mit besten Leistungen in der Schule sollte nicht gefördert werden? Das kann doch wohl nicht sein.

6066 Schleswig-Holsteinischer Landtag (16. WP) - 83. Sitzung - Donnerstag, 24. April 2008

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW- Wolfgang Kubicki [FDP]: Ist das heute schon so bei Ihnen?)

Ich stelle dies aus dem folgenden Grund voran: Manche Fragen der Großen Anfrage haben den Erwartungshorizont, dass es ein klares Raster gibt, nach dem diese Schülerinnen und Schüler erfasst werden. Ich glaube, es wäre aus den genannten Gründen nicht seriös, so etwas durchzuführen. Ich sage hier ganz ehrlich: Ich nehme lieber in Kauf, dass in der Presse angeprangert wird, im Ministerium gebe es keine verlässlichen Zahlen. Das ist ein vertrautes Klischee, das sich immer wieder mit dem Gegenteil abwechselt. Mal sammeln wir zu wenig Zahlen, das nächste Mal sammeln wir zu viele Zahlen. Das ist dann bürokratisch und eine Verschwendung von Steuermitteln. Ich will an dieser Stelle nur mit dem Hinweis darauf eingehen, dass es aus den genannten Gründen weder auf Bundesebene noch in einem Bundesland verlässliche Zahlen gibt. Das ist kein Spezifikum Schleswig-Holsteins. Jeder operiert hier mit Schätzwerten. Das einzugestehen, gehört zu dem ehrlichen Umgang mit diesem Thema.

(Beifall bei SPD und SSW)

Wir haben im vergangenen Jahr unter § 5 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes folgenden Grundsatz neu aufgenommen: Die Förderung der einzelnen Schüler ist durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulen. Individuelle Förderung beziehen wir fast automatisch auf unzureichende Fähigkeiten. Sie geht aber ganz bewusst auch in die andere Richtung. Der gegenwärtige Wandel an unseren Schulen öffnet die Tür für gezielte Arbeit mit dem Potenzial der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Ein Lernverständnis, das am Gleichschritt aller Schüler festhält, ist überholt. Diese grundsätzliche Weichenstellung ist Voraussetzung für die integrative Förderung von besonders begabten Kindern. Um ihnen darüber hinaus an den Schulen gerecht zu werden, gibt es eine ganze Reihe von zusätzlichen Maßnahmen. Hier muss ich den Darstellungen, die sagen, bei uns in SchleswigHolstein geschehe nichts, ganz entschieden widersprechen.

(Beifall bei der SPD)

Man kann gern sagen, dass noch mehr stattfinden könnte. Das ist in vielen Bereichen der Fall. Dass hier aber nichts stattfindet, das weise ich zurück. Ich will nur einige Punkte nennen, die Sie in der Antwort auf die Große Anfrage finden.

Hier sind zum Beispiel die vorzeitige Einschulung, die Teilnahme am Unterricht höherer Jahrgangsstufen, die Arbeit mit Lernplänen und das sogenannte Drehtürmodell mit eigenständiger Arbeit an schulisch betreuten Projekten außerhalb der Klasse während der Unterrichtszeit, die Teilnahme an Kursen des sogenannten Enrichment-Programms, das wir derzeit flächendeckend ausbauen, oder auch das Frühstudium während der Schulzeit zu nennen. Darüber hinaus veranstalten oder fördern wir regionale Schülerakademien, die Juniorakademie in St. Peter-Ording während der Sommerferien oder zum Beispiel auch die sehr wichtigen STARTSchülerstipendien für begabte Kinder mit Migrationshintergrund, für die natürlich immer noch mehr - und zwar von Anfang an - getan werden muss. Ich bin dankbar, dass wir in vielen Bereichen mit engagierten externen Partnern und Sponsoren zusammenarbeiten können. Ich will aber hinzufügen, dass es gern noch mehr sein können. Dafür werben wir.

Wir haben dieses Thema auch in die Lehrerausund -fortbildung integriert, und zwar nicht nur im grundständigen Studium, sondern auch - das wird ganz bewusst, gezielt und exakt genannt - in der zweiten Phase der Lehrerbildung, vor allem um auch die Diagnosefähigkeit der Lehrkräfte zu stärken. Dazu gehören auch die regelmäßigen Landesfachtage für Lehrkräfte aller Schularten. Ich will hier einfügen, dass ich am letzten Samstag den Landesfachtag Deutsch eröffnet habe, bei dem unter anderem auch dieses Thema behandelt wurde. In diesem Rahmen haben 1.000 Lehrkräfte aus dem ganzen Land den ganzen Samstag an der Kieler Universität verbracht. Ich finde, so etwas muss man öffentlich wirklich einmal anerkennen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch für die Eltern besonders begabter Kinder sind mehrere Möglichkeiten geschaffen worden, um sich fachlich beraten zu lassen. Ich nenne hier zunächst die schulpsychologischen Beratungsstellen. Oft wird mit Zahlen operiert und gesagt, es gebe für soundso viele Schüler einen Schulpsychologen. Natürlich kann man die Meinung vertreten, dass mehr Schulpsychologen zur Verfügung stehen müssten. Es ist aber nun wirklich nicht so, dass jedes hochbegabte Kind einen Psychologen braucht. In dieser Hinsicht gibt es in der Öffentlichkeit manchmal ein Zerrbild. Neben den schulpsychologischen Beratungsstellen nenne ich hier Beratungslehrkräfte und auch - dies betrifft den Hochschulbereich - die Beratungsstelle für Motivations- und Intelligenzdiagnostik des Instituts für Psychologie der CAU, das natürlich ent

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(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

gegen anderslautenden Meldungen mit dem IQSH zusammenarbeitet. Informationen stellen wir außerdem in der Broschüre „Kinder mit besonderen Begabungen“ bereit, die von unserem Internetportal heruntergeladen werden kann und in diesem Jahr in der gedruckten Form neu aufgelegt wird.

Nun noch ein Wort zur Finanzierung. Da in einem Zeitungsbericht von 5.000 € als jährlichem Mittel ausgegangen wird, möchte ich hier gern eine Richtigstellung vornehmen, bevor diese Angabe sich verselbstständigt. Es werden natürlich in Wirklichkeit weit mehr Mittel bereitgestellt, weil die Personalmittel dazukommen. Wir sprechen über erheblich mehr als 200.000 €, die vom Land für die Unterstützung besonders begabter Kinder und für die entsprechenden speziellen Maßnahmen aufgebracht werden. Hinzu kommen die Unterstützungsinitiativen der externen Partner.

Jede Begabung ist wertvoll für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Eines will ich hier aber ganz klar sagen: Wir vertreten einen integrativen Ansatz, wie ihn übrigens auch die Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind in Schleswig-Holstein vertritt. Aus aktuellem Anlass will ich hier auf das Gutachten von Herrn Professor Ziegler aus Ulm eingehen. Er hat für die Gesellschaft für das hochbegabte Kind aufgrund der Großen Anfrage aus der Ferne in Ulm ein, wie ich finde, wenig seriöses Gutachten angefertigt. Herr Professor Ziegler vertritt einen nachdrücklich exklusiven Förderansatz.

Wir wissen uns mit anderen Bundesländern, zum Beispiel Niedersachsen, in dem grundsätzlich integrativen Verständnis von Begabtenförderung einig, das bei einer Unterrichtsentwicklung ansetzt, die vermehrt auf Individualisierung und Binnendifferenzierung zielt. Wir wissen, dass es in der schulischen Praxis vor Ort in dieser Hinsicht noch viel Verbesserungsbedarf gibt. Wir sehen uns mit diesem Ansatz und der Begleitung durch ergänzende außerunterrichtliche und außerschulische Maßnahmen für besonders Begabte ohne Intelligenztest als Zugangsvoraussetzung konzeptionell auf dem richtigen Weg.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch einmal: Jede Begabung ist wertvoll und muss wahrgenommen und entfaltet werden. Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe für unsere Lehrkräfte, die sie in aller Regel sehr gewissenhaft und engagiert erfüllen.

Ich freue mich nun auf die Debatte. Ich bin selbstverständlich für weitere Diskussionen und für fi

nanzierbare Vorschläge offen, und ich hoffe, dass darin ein sensibler Umgang mit diesem vielschichtigen Thema zum Ausdruck kommt.

(Beifall bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich danke der Regierung für den Bericht und eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Herr Dr. Johann Wadephul.

Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 19. Oktober 2007 wurde der typische Lebenslauf einer Hochbegabten beschrieben, die mittlerweile mit einem Intelligenzquotienten von 140 getestet wurde: Sie hat das Gymnasium abgebrochen, ist auf die Realschule und dann auf die Hauptschule gewechselt, zurück auf das Gymnasium gegangen und hat ihr Abitur mit einem Schnitt von 2,9 geschafft. In der Zwischenprüfung des Soziologiestudiums riet die Professorin von einer Fortsetzung des Studiums ab. Sie machte aber weiter und schloss das Hauptstudium dann nach fünf Semestern mit einem Schnitt von 1,0 ab. Ein anderes Mädchen war im Alter von elf Jahren in der sechsten Hauptschulklasse. Der Rektor riet zum Wechsel auf die Sonderschule. Das Mädchen wurde getestet, wobei sich ein IQ von 140 ergab.

Diese Mädchen haben Namen. Sie heißen Wiebke und Paula und sind nur zwei von vielen Beispielen. Sie haben trotz dieser eigentlich unfassbaren Schicksale noch Glück, denn sie wissen, dass sie hochbegabt sind. Sie haben es am Ende doch noch geschafft, in unserem Bildungswesen zu bestehen.

Viele andere Menschen wissen nichts von ihrer Begabung, und sie schaffen es deshalb auch gar nicht erst zu bestehen. Etwa 10.000 hochbegabte Kinder in Deutschland enden als Schulversager - und das in einer Zeit, in der unsere Wirtschaft zunehmend über Fachkräftemangel klagt. Gerade erst wurden Zahlen des BDI bekannt, nach denen durch den Mangel an über 90.000 Ingenieuren im letzten Jahr ein Wertschöpfungsverlust von 7 Milliarden € entstand.

Was haben diese Zahlen mit einer Großen Anfrage zum Thema Hochbegabte zu tun? - Sie belegen einmal mehr, dass eine gute Bildungspolitik nicht nur für jeden einzelnen Menschen gemacht wird, dem

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

unsere Gesellschaft natürlich größtmögliche Aufstiegschancen bieten will. Für unsere Gesellschaft, deren größte Ressource bekanntlich die Köpfe ihrer Bürgerinnen und Bürger sind, ist die Ausbildung hochqualifizierter Absolventen ihrer Bildungseinrichtungen nicht weniger als eine Überlebensfrage. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können es uns schlicht nicht leisten, auch nur auf einen einzigen qualifizierten Kopf zu verzichten.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Deshalb unternehmen wir enorme Anstrengungen, um nach Möglichkeit jedes Kind unabhängig von den sozialen Rahmenbedingungen zu einem guten Schulabschluss zu führen. So haben wir trotz der anerkanntermaßen schlechten Haushaltslage in unserem Bundesland für die Kinder und für die Kleinkinder die Sätze deutlich erhöht. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Beschlüsse der Großen Koalition zur Verbesserung der Qualität der Bildung vom Juli letzten Jahres mit einem Volumen von 540 Millionen € in den Jahren 2010 bis 2020 sowie zur Erhöhung der Zahl der Betreuungsplätze in der Kleinkinderbetreuung mit einem Volumen von 113 Millionen € bis zum Jahre 2013. Dass wir damit ganz eindeutige und richtige Prioritäten gesetzt haben, will ich an dieser Stelle ausdrücklich unterstreichen.

Wir haben bei der letzten Schulreform viel erreicht, um gerade Kindern aus den sogenannten bildungsfernen Haushalten bessere Chancen auf eine erfolgreiche Schullaufbahn zu eröffnen. SchleswigHolstein hat mit dieser Schulreform der Großen Koalition einen enormen Schritt nach vorn gemacht. Frau Ministerin, das heißt jedoch nicht, dass nicht noch weitere Schritte getan werden könnten oder sogar müssten.

Es ist kein Geheimnis, dass die CDU-Landtagsfraktion innerhalb der Koalition und auch schon in den Koalitionsverhandlungen die Förderung hochbegabter Kinder gern gesondert geregelt hätte. Da im Gesetz die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes vorgeschrieben ist, sah unser Koalitionspartner eine gesonderte Erfassung der Hochbegabten nicht als erforderlich an. Die Frau Bildungsministerin hat diesen Ansatz noch einmal verdeutlicht.

Wir wissen jedoch - das möchte ich dazu erläuternd sagen -, dass die Förderung der Hochbegabten in anderen Ländern deutlich über das hinausgeht, was in unserem Bundesland üblich ist. Frau Erdsiek-Rave, dies zur Frage des ehrlichen Umgangs miteinander. In anderen Bundesländern wird in diesem Be

reich weit mehr getan, als wir tun. Dies geschieht das finde ich bemerkenswert - völlig unabhängig davon, welche politischen Mehrheiten dort die Regierung stellen.

(Beifall bei der CDU)

Beispielsweise gibt es seit 2004 im bedauernswerterweise rot-rot-regierten Berlin ein Konzept zur Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler. Bayern hat seit 1983 ein Begabtenförderungsgesetz. Mittlerweile gibt es dort Hochbegabtenklassen. Das Land Hessen ist seit 2002 sehr aktiv. In Rheinland-Pfalz gibt es in Kaiserslautern eine Schule für Hochbegabte.