Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Dieses Zitat von Friedrich Schiller könnte Pate gestanden haben bei der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Damit reagiert die Landesregierung auf das zunehmend unterschiedliche Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und dem daraus erwachsenden Bedürfnis, verhaltensbezogene Emissionen auf örtlicher Ebene zu regeln, auf der anderen Seite.
Der kommunalen Ebene soll mit diesem Gesetz ein Instrument gereicht werden, mit dem sie vor Ort auf die jeweiligen schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen reagieren kann und per Verordnung für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile des Gemeindegebietes derartigen Belastungen entgegenwirken kann.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die bisherigen Regelungen nur eine gesetzliche Krücke gewesen sind, um auf solche Einwirkungen reagieren zu
können. Daher begrüßen wir den Ansatz der Landesregierung, dass diese Lücke jetzt geschlossen werden soll und dass insbesondere der kommunalen Ebene damit mehr Verantwortung übertragen werden soll. Damit bekommt die kommunale Ebene ein Instrument, auf dessen Grundlage sie für ihre Gemeinde eine Verordnung erlassen kann, sofern sie es denn will.
Das bedeutet, eine Gemeinde kann eine örtliche Verordnung erlassen, um Bürgerinnen und Bürger vor Immissionen zu schützen, die ihre Ursache im menschlichen Verhalten haben.
Damit greift die Landesregierung den Wunsch auf, der vonseiten einiger Gemeinden und des Tourismusverbandes an sie heran getragen wurde, das Problem, dass es vor Ort keinerlei Regelungsbefugnisse gibt, um gegen ruhestörenden Lärm zu bestimmten Tageszeiten oder Immissionen von Brauchtumsfeuern vorzugehen. Spontan fällt mir hierzu ein, dass das Umgreifen einer alten nordfriesischen Tradition - das Biikebrennen - nun auch an der Ostküste Schleswig-Holsteins und andernorts vermehrt erlebbar gemacht wird. Im Prinzip finde ich es gut, dass nordfriesische Bräuche auch in anderen Landesteilen gelebt werden, aber ich muss zugeben, dass ich durchaus Verständnis dafür habe, dass es Bürger gibt, die sich an dem Rauch stören, weil der Bezug zum Biikebrennen dort einfach nicht gegeben ist. Anders sieht es jedoch aus, wenn zu nachtschlafender Zeit einmal im Jahr ein traditioneller Musikumzug in einer Stadt stattfindet.
Auch hier soll es Bürger und Verwaltungschefs geben, die gegen derartigen ruhestörenden Lärm gerichtlich vorgehen. Haben solche Gemeinden künftig die Möglichkeit, auf Grundlage des Gesetzes jahrhundertealte Traditionen zu unterbinden? - Man denke daran, diese Verordnung macht der Bürgermeister und nicht der Rat. - Ich hoffe nicht, aber diese Frage sollten wir im Ausschuss näher klären, damit Traditionsfeste erhalten bleiben.
Wir wissen, dass die Menge an Freizeitangeboten egal, wie man dazu stehen mag - immens gestiegen ist und diese auch immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern angenommen werden, sonst würden sie ja nicht angeboten. Aber mit steigender Anzahl von Outdoor-Events steigt natürlich auch ein Belastungsfaktor, sofern man davon überproportional strapaziert wird. Hierauf muss auch geachtet werden und zur Not reagiert werden. Es geht hierbei nicht darum, den Nörglern und Spaßbremsen ein Gesetz zu reichen, um anderen das Freizeitvergnü
gen zu vermiesen. Es geht darum, den Gemeinden eine rechtliche Grundlage dafür zu geben, damit sie entscheiden kann, ob sie davon Gebrauch machen können oder nicht.
Gesetze, die kurz und knackig gehalten werden, sind durchaus begrüßenswert. Aber in diesem Fall sehe ich das Problem, dass die Verständlichkeit verloren geht durch die Vermischung mehrerer unterschiedlicher Regelungsbereiche. Ich denke an das Immissionsschutzrecht auf Bundesebene, an das Veranstaltungs- und Gaststättenrecht oder auch an das Ordnungsrecht. Nur wenn das vorliegende Gesetz klare Vorgaben macht und auf die jeweiligen Bezüge hinweist, kann das Gesetz auch vor Ort vernünftig umgesetzt werden.
Abschließend möchte ich mich den Ausführungen des Kollegen Nabel in Bezug auf Vergrämungsund Schussanlagen anschließen. Die Vergrämungsanlagen sollten auch Thema in der Anhörung zum Gesetz sein. Denn die sind ein echtes Problem nicht nur auf Eiderstedt, sondern auch andernorts.
Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2115 federführend dem Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss sowie dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
- Das ist beantragt worden. Mitberatend! Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen!
Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein - Tätigkeitsbericht 2008
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einschätzung des Landesbeauftragten zum Stand des Datenschutzes in Schleswig-Holstein ist insgesamt außerordentlich erfreulich.
Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass Schleswig-Holstein eine positive Sonderrolle auf dem Gebiet des Datenschutzes zukommt.
Hervorgehoben wird in dem Bericht unter anderem die Bereitschaft des Finanzministeriums, sich bei der Gestaltung der Informationstechnik in der Verwaltung vom ULD beraten und sogar auditieren zu lassen. Auch die Kooperation mit der Landesregierung in Sachen E-Government lasse kaum zu wünschen übrig. Diese Beispiele zeigen, dass sich die Akteure in Schleswig-Holstein den datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die sich insbesondere aus dem verstärkten Einsatz von Informationstechnologien ergeben, positiv und mit Problembewusstsein stellen.
Begrüßenswert ist übrigens auch, dass der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte versucht, Geldquellen über Drittmittel zu erschließen. Dies entspricht den berechtigten Forderungen des Landesrechnungshofs. Denn im nationalen Vergleich ist unser Datenschutzbeauftragter weit überdurchschnittlich ausgestattet. Trotz des insgesamt zufriedenstellenden Befundes sollten wir aber jene Bereiche nicht aus dem Blick verlieren, in denen wir zukünftig vor wachsenden datenschutzrechtlichen Herausforderungen stehen werden.
Eine solche ist insbesondere das Internet. Es ersetzt zunehmend die herkömmlichen Mittel der Kommunikation und Informationsbeschaffung. Das Internet nimmt somit stetig an Bedeutung für sämtliche Lebensbereiche zu. Vor diesem Hintergrund gilt es, insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer verstärkt für die Gefahren zu sensibilisieren. Dies wird besonders deutlich, wenn man sieht, wie bedenkenlos viele junge Menschen Höchstpersönliches auf Seiten wie SchülerVZ und StudiVZ preisgeben.
Auch in anderen Bereichen sollten wir darauf achten, datenschutzrechtlichen Belangen in angemessener Weise gerecht zu werden.
Zugleich schärft er das Bewusstsein für mögliche Schwachstellen und spricht Defizite deutlich an. Auf diese Weise leistet der Bericht einen wichtigen Beitrag, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren.
Abschließend möchte ich es nicht versäumen, mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ULD für die Erstellung dieses umfassenden Berichts zu bedanken.
Ich hoffe für die Zukunft darauf, dass wir in Schleswig-Holstein weiterhin eine so gute Sachlage vorfinden und wir den neuen Herausforderungen nach sachlichen Diskussionen mit angemessenen Schritten gerecht werden.
Ich danke Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler. Einige werden ihn auf der Tribüne schon entdeckt haben: Ich begrüße zu diesem Tagesordnungspunkt sehr herzlich den Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Würdigung des Datenschutzberichts für das Jahr 2007 fällt mir weitaus leichter, als es für das Jahr 2006 der Fall gewesen ist, denn die Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz zum Tätigkeitsbereicht 2006 war mit folgender Frage überschrieben: „Verlieren Datenschutz und Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein ihren Stellenwert?“ Begründet wurde diese Fragestellung mit den Gesetzentwürfen zum Polizeirecht, also dem Landesverwaltungsgesetz, und zum Informationsfreiheitsgesetz, und die Frage wurde auch mit einem ganz vorsichtigen „eher ja“ vom Leiter des ULD, Herrn Dr. Weichert, beantwortet.
Nunmehr kommt das ULD zu dem Schluss, dass sich die Landespolitik in Schleswig-Holstein positiv vom restriktiven Bundestrend abhebt, und begründet dies unter anderem mit dem Votum gegen die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten und dem Respekt vor dem Urteil des Bundesverfas
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind gute Botschaften, die deutlich machen, dass der Datenschutz in Schleswig-Holstein seinen hohen Stellenwert nie verloren hat. Die Zusammenarbeit mit fast allen Verwaltungsbehörden funktioniert gut. Im politischen Bereich sind wir in diesem Parlament durchaus zu einer Positionierung fähig, die nicht immer mit den Voten unserer Bundestagsfraktion übereinstimmen.
- Die Verwaltung ist gerade nicht da oder kaum vertreten, wie ich sehe. Das resultiert also aus der Überzeugung, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Recht der Menschen auf Privatheit und den Schutz ihrer Daten gewahrt bleiben muss. Gut wäre es natürlich, wenn wir uns Gerichtsverfahren, wie in Bezug auf die Kfz-Kennzeichenerfassung, künftig ersparen könnten. Aber der Innenminister wird das vielleicht im Protokoll nachlesen.
Eine erfreuliche Entwicklung ist auch, dass immer mehr Behörden und Unternehmen die Möglichkeit zur Auditierung und zum Gütesiegel nutzen. Das ist ein schöner Erfolg, der die Qualität dieser Institution in einer immer größer werdenden Welt des elektronischen Datenverkehrs unterstreicht. Auch mit Gimmicks wie der Schutzhülle für die neuen biometrischen Pässe beweist das ULD, dass Datenschutz und Marketing einander sinnvoll ergänzen, und wie man die Bedeutung des Datenschutzes auch ganz allgemein und vor allen Dingen sehr positiv bewusst machen kann. Sehr negative Beispiele, die die Notwendigkeit des Datenschutzes bewusst werden lassen, finden ja derzeit gerade im Einzelhandel und auch bei Telekommunikationsunternehmen statt. Herr Kubicki schützt seine Daten überhaupt nicht, sondern streut sie ständig.
Ein abrufbarer Schutz gegen die unerwünschte Verwendung von sogenannten Geodaten ist leider noch nicht erfunden worden; das wäre eine interessante Neuerung.
Das ULD ist mit seinem Angebot und seinen vielen Projekten zwar eine relativ große Dienststelle im Vergleich zu denen anderer Bundesländer. Es weist - der Landesrechnungshofpräsident ist immerhin noch da - einen ordentlichen Kostendeckungsgrad auf, und wir sollten die Möglichkeiten zur Gebührenerhebung erweitern, um den Kostendeckungs