Protokoll der Sitzung vom 02.09.2005

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Lieber Herr Harms, ich wäre geneigt, dem Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort zu erteilen, weil - wenn ich es richtig gesehen habe - der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN älter ist.

(Lars Harms [SSW]: Nein!)

- Gut, wenn Sie sich einig sind, dann hat Herr Abgeordneter Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hartz IV hat regelmäßig seine Tücken. Es gibt viele Bereiche, mit denen man unzufrieden sein kann. Oft ist es so, dass sich die Probleme erst im Nachhinein zeigen und sie dann so auffällig werden, dass man sie nicht mehr übersehen kann. In Bezug auf die Gewährung von Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II gibt es sicherlich vieles zu kritisieren und zu hinterfragen. Der Regelsatz von 345 € ist aus verschiedenen Bedarfen für einzelne Gütergruppen zusammengesetzt. So hat man für Nahrungsmittel 132,71 € zur Verfügung und für Freizeitgestaltung beispielsweise 39,48 €. Jede der einzelnen Summen in der Berechnung des ALG II kann man kritisieren oder gutheißen. Man kann darüber diskutieren, ob

(Lars Harms)

Kindergeld - wie es jetzt geschieht - dem ALG II angerechnet werden sollte oder ob man das Kindergeld herausrechnen sollte, was in meinen Augen gerechter wäre. Alle diese Berechnungen wären aber für alle Bezieher der entsprechenden Leistungen gleich. Hier ist genau der Unterschied zu dem Problem, das wir mit unserem Antrag ansprechen wollen.

Der Satz für Gesundheitspflege liegt derzeit für Frauen und Männer gleichermaßen bei 13,17 €. Das ist schon wenig und wohl auch nicht ausreichend, aber dieser Satz reicht insbesondere für die Frauen hinten und vorn nicht. Allein die Pille kostet vierteljährlich rund 30 €. Diese Ausgaben würden fast schon den gesamten Ansatz für Gesundheitspflege beanspruchen. Wovon sollen dann noch die Praxisgebühr oder auch die für die Gesundheit notwendigen Medikamente bezahlt werden? Wie sollen Frauen die Kosten für eine Spirale oder eine teure Sterilisation, die 600 € bis 1.200 € kostet, aufbringen, wenn der Regelsatz nur 13,17 € beträgt? Ansparen kann man das mit dieser Summe nicht. Bis Ende letzten Jahres wurde die Verhütung für Frauen aus gutem Grund kostenlos durch das Sozialamt getragen, weil damit genau diese Überlegungen, die ich gerade angestellt habe, seinerzeit berücksichtigt worden sind. Diese Regelungen sind ersatzlos abgeschafft worden. Es gilt, sie nun wieder in Kraft zu setzen.

Empfänger von Arbeitslosengeld II sind von vornherein schon gegenüber anderen Mitbürgern benachteiligt, weil sie nur das Nötigste zum Leben haben. Armut darf aber nicht dazu führen, dass man im Gegensatz zu den besser gestellten Personen nicht einmal mehr seine Ausgaben für Verhütung bestreiten kann. Dies allein ist schon die erste Benachteiligung, da ich der Meinung bin, dass man frei und ohne finanzielle Hindernisse über seine Sexualität entscheiden können sollte. Das ist sozusagen ein Grundrecht, das jedem Menschen zustehen sollte, gerade auch in einem - noch - so reichen Land wie Deutschland.

Dabei geht es aber nicht nur um sexuelle Selbstbestimmung oder um die allgemeine Unterstützung von sozial Schwachen, sondern auch um Geschlechtergerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Diese ungleiche Situation darf so nicht bestehen bleiben. Von den rund 110.000 bis 120.000 ALG-IIEmpfängern in Schleswig-Holstein sind circa 40% Frauen. Das heißt, dass ungefähr 45.000 Frauen in Bezug auf die Gewährung von Verhütungsmitteln benachteiligt werden. Diese Ungleichbehandlung muss nach unserer Meinung geändert werden.

Am einfachsten wäre es, wenn das Gesundheitsmodernisierungsgesetz - oder auch das Hartz-IV-Gesetz - entsprechend geändert würde. Alle Parteien haben

gesagt, dass die Gesetze, die Grundlage für die HartzReformen sind, nach der Bundestagswahl noch einmal überarbeitet werden sollen. Es wird also in jedem Fall die Gelegenheit geben zu handeln. Damit besteht für die Landesregierung die Möglichkeit, hier Einfluss zu nehmen. Das sollte sie auch tun. Wir wissen wohl, dass man bei den Hartz-Gesetzen viel mehr ändern muss. Hierüber werden wir uns in den Debatten sicherlich noch unterhalten. Für uns ist es aber wichtig, dass auch offensichtliche Benachteiligungen innerhalb der Gruppe der ALG-II-Empfänger ausgeräumt werden.

In der letzten Legislaturperiode haben wir mehrere Beschlüsse zum Thema Gender Mainstreaming gefasst und parteiübergreifend immer wieder betont, dass sich die Geschlechtergerechtigkeit durch alle Beschlüsse und Initiativen ziehen soll. Hier besteht nun die Gelegenheit, eine Fehlentwicklung zuungunsten der Frauen zu korrigieren, zumal man ohnehin die entsprechenden Gesetze überarbeiten will. Die Gerechtigkeit lässt sich einfach wiederherstellen, indem man Verhütungsmittel wieder kostenfrei zur Verfügung stellt, ohne dass dies dem ALG-II-Regelsatz angerechnet wird. So könnten wir etwas für sozial Schwache tun und gleichzeitig eine offensichtliche Benachteiligung von Frauen aufheben. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung.

(Beifall beim SSW)

Wir gehen jetzt nach der normalen Reihenfolge vor. Für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Kollegin Frauke Tengler das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin und lieber Kollege vom SSW, zunächst habe ich kollegiales Verständnis für Sie, wenn Sie Ihre ehemalige Landtagskollegin bei ihrer Arbeit als Vorstandsmitglied bei pro familia unterstützen wollen. Wenig Verständnis haben meine Fraktion und ich dafür, dass Sie dieses Thema, das den intimsten Bereich der Menschen betrifft, in den Landtag ziehen. Wenn die Not überhaupt so groß sein sollte, wenn man überhaupt daran interessiert wäre, etwas zu bewirken, dann gehörte so ein Thema in den Ausschuss! Das vom SSW gewählte Verfahren ist populistisch, der Antrag ist populistisch.

(Anke Spoorendonk [SSW]: Populistisch?)

Es kann dem SSW nicht verborgen geblieben sein, dass im Sozialhilferecht ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Der Sozialempfänger bekam bis

(Frauke Tengler)

Ende 2004 einen niedrigen Sozialhilfesatz und musste fast alle Sonderleistungen extra beantragen. Dadurch wurden die Antragsteller zunehmend unselbstständiger und mussten sich von den Sozialämtern häufig bevormunden lassen. Verbürokratisiertes Mitbestimmungsrecht statt Selbstbestimmungsrecht.

Seit dem 1. Januar 2005 sind die Regelsätze um 15 % angehoben worden. Im Gegenzug wurden alle Sonderleistungen gestrichen. Um Menschen, die staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen müssen, wieder mehr Eigenverantwortung zu geben, war dies ein richtiger Schritt. Dieses Ziel müssen wir auch weiterhin konsequent verfolgen. Die Hilfeempfänger sollen mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld eigenverantwortlich wirtschaften. Sie sollen eigene Schwerpunkte setzen wie zum Beispiel die angestellte Friseurin, deren Nettolohn unwesentlich höher ist als die Zuwendungen, die eine Leistungsempfängerin erhält.

Die Sonderleistungen des Vorgängergesetzes haben das gesamte System erschüttert. Das wissen Sie. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem neuen Gesetz den Sonderregelungen einen Riegel vorgeschoben. Stimmten wir dem Antrag des SSW zu, so bedeutete dies wieder den Einstieg in Sonderregelungen und in die Bevormundung von Leistungsbeziehern. Die Bedürfniskette ist endlos.

Auf Anfrage in einem Sozialzentrum wurde mir berichtet - es ist vielleicht interessant, das zu wissen, Herr Kollege Harms -, dass das neue Gesetz, das keine Sonderregelungen mehr vorsieht, von den Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern akzeptiert wird. Es werden jetzt bereits für die bis zu 20-Jährigen die Kosten für die Antibabypille übernommen. Auch wenn dies dem Hauptziel von mehr Eigenverantwortung widerspricht, scheint diese versicherungsfremde Leistung für Personen bis zu diesem Alter sinnvoll. Diese Ausnahmeregelung wird mit der mangelnden Erfahrung begründet. Dennoch müssen wir steigende Zahlen von Teenagerschwangerschaften zur Kenntnis nehmen, wie auf die Kleine Anfrage von Martin Kayenburg, Drucksache 15/3986, bestätigt wurde. Hier sollte sach- und zielorientiert neu nachgedacht werden. Die Übernahme der Kosten für die Pille reicht nicht. Eine frühzeitige Aufklärung ist in diesem Bereich unerlässlich. Bei den über 20Jährigen, die nicht verhüten, ist zu bezweifeln, dass weitere versicherungsfremde Leistungen hier Abhilfe schaffen würden.

Neben dem grundsätzlichen Aspekt spricht Folgendes gegen eine per Gesetz geregelte grundsätzliche Kostenübernahme. Bei etwa 4,7 Millionen ALG-IIBeziehern nach den vorläufigen statistischen Anga

ben vom Juli 2005 muss bei Einbeziehung der Sozialhilfeempfänger und unter Abzug der unter 20Jährigen von mindestens 3 Millionen betroffenen Bedarfsgemeinschaften ausgegangen werden. Bei einer im Mittel anzusetzenden Ausgabe für empfängnisverhütende Mittel von rund 100 Millionen € jährlich entstünde durch den vorgesehenen Antrag ein jährlicher Finanzbedarf von 300 Millionen €.

Wie sieht es in Dänemark aus? Auch hier setzt die Regierung auf Eigenverantwortung. Der kostenlose Gesundheitsdienst stellt lediglich die Beratung zur Empfängnisverhütung zur Verfügung. Kosten der Empfängnisverhütung sind aus dem pauschalierten Regelsatz der Hilfe zum Lebensunterhalt zu bestreiten.

Liebe Kollegen vom SSW, wir wollen mehr Eigenverantwortung der Menschen und einen verantwortungsbewussten Umgang mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen. Diese Ressourcen - das haben wir gestern gehört - sind endlich. Die Zeiten, in denen der Staat den Menschen immer weniger zutraute und ihnen immer mehr abnahm, sind vorbei. Dass Sie darüber hinaus nicht einmal einen Vorschlag zu einer seriösen Gegenfinanzierung machen können, legt Ihr wahres Ansinnen offen: Sie wollen Schlagzeilen, keine wirkliche Hilfe.

(Widerspruch beim SSW)

Obwohl die Grünen etwas konkreter formulieren, birgt auch der Antrag der Grünen den gleichen ungedeckten Scheck. Nichtsdestotrotz werden wir der Überweisung an den Ausschuss zustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke der Frau Abgeordneten Frauke Tengler. - Für die SPD-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Wolfgang Baasch das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entsprechend den Regelungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII - sind die meisten früher einmalig gewährten Leistungen jetzt pauschaliert und damit in den monatlichen Regelsatz einbezogen. Dieser Regelsatz hat sich erhöht. Das bedeutet, dass Leistungsempfängerinnen und -empfänger mit diesem Betrag wie Nichtleistungsempfänger mit geringem Einkommen auskommen müssen. Zusätzlich gibt es aber noch den § 49 im SGB XII mit dem Titel „Hilfe zur Familienplanung“. Dieser beinhaltet allerdings einen Anspruch auf ärztliche Beratung, erforderliche Untersuchungen und die Verordnung empfängnisre

(Wolfgang Baasch)

gelnder Mittel sowie die Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel, wenn sie vom Arzt verordnet werden. Im Leistungskatalog der Krankenkassen, in dem dies aufgegriffen worden ist, wird dann aber eine Begrenzung vorgesehen. Danach werden die Kosten für diese Mittel nur noch für Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernommen. Dies führt dazu, dass Personen ab dem 21. Lebensjahr die Kosten für Empfängnisverhütung aus ihren Einkommen finanzieren müssen.

Deshalb ist als erste Frage an die antragstellenden Fraktionen von SSW und Grünen zu richten - diese Frage ist nicht konstruiert, sondern ernst gemeint -: Sollen die Regelsätze wirklich erhöht werden, um allgemein einen Durchschnittsbetrag zwischen 12 und 100 € monatlich für die unterschiedlichsten empfängnisverhütenden Mittel oder Methoden zu finanzieren, oder soll der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen erweitert werden, um den Anspruch auch auf Personen über 21 Jahre auszudehnen? Dann ergäbe sich der Vorteil, dass man sehr gezielt und genau die empfängnisverhütenden Mittel beziehungsweise die Methode finanzieren könnte, die dem individuellen Bedarf entsprechen. Diese Fragen sind nicht konstruiert. Sie machen deutlich, dass wir bei einer Pauschalierung tatsächlich schnell bei - konservativ geschätzt - Mehrkosten von 300 Millionen € wären. Es kann dann schließlich keine Differenzierung geben, es sei denn, es erfolgte eine Regelung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies würde aber bedeuten, dass sich die versicherungsfremden Leistungen um einen noch nicht näher zu beziffernden Betrag X erhöhen würden. Was dies bedeuten würde, ist klar. Es würde zu Beitragssteigerungen bei den Kassen kommen, weil die Finanzierung im Rahmen der versicherungsfremden Leistungen zu erfolgen hätte.

Es bleibt festzuhalten: Sowohl der Antrag vom SSW wie auch der Antrag der Grünen stoßen im Ansatz auf viel Sympathie, aber sie sind außerordentlich problematisch. Die Finanzierungsfrage und auch die Frage einer pauschalen oder individuellen Unterstützung bei der Empfängnisverhütung werden nicht beantwortet.

Empfängnisverhütung und auch eine selbstbestimmte Sexualität gehören zum Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen. Die finanziellen Beiträge aus Transferleistungen des Staates oder aus individuellen Ansprüchen gegenüber der Krankenversicherung können nicht die ganz persönliche und verantwortliche Entscheidung von Menschen in diesem Bereich ersetzen. Empfängnisverhütung - ja oder nein? Alle Menschen müssen mit Sexualität verantwortlich umgehen, die mit geringem Einkommen und auch die, die ihren

Lebensunterhalt durch Bezug von Sozialleistungen bestreiten.

Wegen der erwähnten problematischen Fragen wollen wir die Anträge dem Sozialausschuss überweisen. Ich glaube, die bisherige Debatte hat deutlich gemacht, dass es wirklich notwendig ist, noch einmal sehr intensiv darüber zu sprechen. Ich glaube, dass der Ansatz einer pauschalen Abwälzung auf Leistungssysteme, um auf diese Weise eine Regelung zu bekommen, nicht der richtige Ansatz ist. Ich glaube, dass individuelle Lösungen richtiger sind. Dann müssten wir aber tatsächlich klären, wie man diese individuellen Lösungen finanzieren kann. Ich bin im Übrigen auch nicht bereit, in dieser Frage zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich meine, in diesem Bereich gilt es für Männer und Frauen gemeinsam Verantwortung zu tragen und diese Verantwortung auch gemeinsam zu leben. Frauke, wie man mit Bedarfsgemeinschaften umgeht oder wie man damit umgeht, dass auch ganz andere Konstruktionen vorstellbar sind, ist, wie ich finde, ein Thema, das man hier in dieser großen Runde nur schwer vermitteln kann. Deshalb halte ich eine Überweisung der Anträge an den Ausschuss für richtig. Wir sollten uns im Ausschuss mit dem Thema intensiver weiterbeschäftigen.

(Beifall)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Baasch. - Für die Fraktion der FDP hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Kollegin Tengler, auch ich habe den Brief gelesen. Ich finde es in Ordnung, wenn man aufgrund einer solchen Anfrage die parlamentarische Initiative zu einem solchen Problem ergreift. Ich bin auch der Auffassung, dass die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen nicht daran scheitern darf, dass er Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist. Das darf nicht vom Geld abhängen. Deshalb sollten wir dieses Anliegen des SSW und die ergänzende Initiative der Grünen im Zuge einer Generalrevision von Hartz IV genau prüfen.

(Beifall beim SSW)

Der Antrag des SSW macht deutlich, dass es bei vielen Regelungen, die für so genannte Hartz-IV

(Dr. Heiner Garg)

Empfänger geschaffen worden sind, bei der praktischen Umsetzung hakt.

Allerdings sollten wir uns zum jetzigen Zeitpunkt die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, heute eine Entscheidung zu dem ganz speziellen Fall der Empfängnisverhütung zu treffen. Wollen wir bei dem breit gefächerten Spektrum von Problemen nur einen Teil herausgreifen und hier im Wege der Einzelfallgerechtigkeit eine Entscheidung treffen oder nicht? Das kann man machen. Ich glaube, wir sollten uns alles, was im Zweifel bisher schief gelaufen ist, anschauen.

(Beifall bei der FDP)

Wenn wir alle Probleme ernst nehmen wollen, dann ist eine Gesamtrevision der Regelungen von Hartz IV notwendig. Dann muss alles auf den Prüfstand gestellt werden, alles, wo es bislang möglicherweise zu unbeabsichtigten, aber dennoch paradoxen Verteilungsergebnissen gekommen ist.