Ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt: Eine einheitliche Regelung im norddeutschen Raum, die wir immer gern wollten und die der Ministerpräsident im Gegensatz zur CDU auch immer gern wollte, wird sich nun wohl auf der Basis dieser Ausnahmeregelungen für Eckkneipen herausbilden und so zustande kommen.
Unsere Novellierung wird sich sehr eng an der Übergangsregelung orientieren, die es durchaus in sich hat. Da gibt es eine Reihe von Details zu regeln. Dieser Weg ist jedenfalls schwieriger, als es die Umsetzung von flotten Gesetzentwürfen, die wir heute von den Grünen und vor allen Dingen von der FDP vorliegen haben, vermuten lässt.
Herr Garg, zur FDP möchte ich anmerken: Wenn wir damals Ihrem Gesetzentwurf gefolgt wären, den Sie noch Mitte dieses Jahres als Änderung unseres Gesetzes vorgelegt haben, dann hätten wir heute die gleichen Probleme, weil Ihr Entwurf auch nicht mit dem kompatibel gewesen wäre, was das Bundesverfassungsgericht uns gesagt hat. Sie haben damals nämlich auch von inhabergeführten Gaststätten bei Einraumkneipen gesprochen. Dies hätte uns heute die gleichen Probleme gebracht.
Frau Kollegin Heinold, damit Sie nicht zu zufrieden mit dem sind, was Sie gemacht haben, sage ich, dieser Gesetzentwurf hat mich wirklich gewundert. Der jetzt vorliegende Entwurf der Grünen, den selbst ernannten Gralshütern des Nichtraucherschutzes, ist so schnell gestrickt, dass danach zwar in allen Gaststätten das Rauchen verboten ist, wie Sie es eben laut vorgetragen haben, dass die Ausnahmeregelung aber in Zelten in Kraft bleibt, weil sie es schlicht und ergreifend vergessen haben, den Punkt 5 auch zu streichen. Sehen Sie Ihren Entwurf an. Danach dürfte in Gaststätten nicht mehr geraucht werden, in Zelten würden Sie es weiter erlauben. Frau Heinold, das war von Ihnen sicher nicht so beabsichtigt.
- Das würde mich wirklich sehr wundern. Das haben Sie immer anders erklärt. Es kann aber passieren, dass so etwas einfließt, wenn man ein Gesetz schnell auf populistische Beine stellt, statt solide zu arbeiten.
Einige Punkte sind schon angerissen worden, über die wir nachdenken müssen, damit wir ein sauberes Gesetz hinkriegen. Da ist zum einen die Frage der zulässigen Größe von 75 m2. Was gehört dazu? Zählt dazu nur der Gastraum? Zählen dazu auch der Tresenbereich, WC und Garderobe? Das muss so geregelt werden, dass eine Überprüfung möglich ist. Weiterhin gilt die Frage, was zubereitete Speisen sind. Der Kollege Garg hat sich schon darüber lustig gemacht. Trotzdem werden wir regeln müssen, ob Erdnüsse oder Salzstangen darunter fallen. Gehören auch Buletten dazu? Ist die Abgrenzung zwischen warmen und kalten Speisen sinnvoll? Was ist, wenn kalte Speisen in der Sonne warm werden? Was ist, wenn warme Speisen kalt werden? All dies müssen wir so regeln, dass die Ordnungsbehörden damit auch sicher umgehen können. Ein weiterer Punkt ist uns wichtig: Wenn wir in Einraumkneipen den Zutritt von unter 18-Jährigen untersagen, dann muss dies natürlich auch für Nebenräume gelten, in denen geraucht werden darf, wenn es sich bei diesem Lokal um eine Mehrraumgaststätte handelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls etwas kaum Beachtetes zu den Diskotheken gesagt, in denen wir in Nebenräumen durchaus das Rauchen erlaubt haben. Das Gericht sagte: Wenn ihr das macht, dann müsst ihr sicherstellen, dass in diesem Raum keine Tanzfläche ist. Wenn man sich also das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Herzen nimmt und es zum Maßstab macht, dann muss man auch dies beachten.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. - Wir müssen diskutieren, wie wir mit der Regelung für Festzelte umgehen. Wir werden über all dies mit unserem Koalitionspartner diskutieren. Wir werden auch mit dem Sozialministerium diskutieren. Ich
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat die Länderregelungen zum Nichtraucherschutz in Gaststätten wieder einkassiert. Die Begründung ist recht einfach: Durch den Staat darf in den Wettbewerb nicht so eingegriffen werden, dass der Wettbewerb verzerrt wird. Wir haben dies als SSW ebenfalls deutlich gemacht. Es kann nicht sein, dass Gaststätten bevorzugt werden, indem sie Sonderregelungen erhalten, die das Rauchen wieder ermöglichen. Es kann nicht sein, dass andere diese Regelungen nicht nutzen können. Der Staat hat in den Wettbewerb eingegriffen, indem er die großen Restaurants bevorzugt hat. Diese können einen Raucherraum ausweisen und den Gästen damit den altbekannten Zustand anbieten. Einraumgaststätten konnten dies beispielsweise nicht und fielen deshalb hinten runter. Der Gaststättenverband hat diese ungleiche Situation unter den Anbietern paradoxerweise durch seine Lobbypolitik selbst heraufbeschworen. Nun muss alles wieder korrigiert werden, wir sind wieder beim alten Stand angekommen. Allerdings haben wir nicht nur eine, sondern zwei Möglichkeiten zur Auswahl, wie wir das Problem angehen könnten.
Wir brauchen eine transparente, für alle gleichlautende und praktikable Lösung. Wir müssen uns zwischen einem Ja zur Raucherlaubnis und einem Nein zur Raucherlaubnis entscheiden. Schaffen wir wieder komplizierte Lösungen, dann schaffen wir mehr Bürokratie und mehr Konflikte. Das wollen wir als SSW nicht. Deshalb ist es ein verkehrter Weg, den Nichtraucherschutz durch komplizierte Ausnahmen wieder auszuhöhlen. Ehrlicher wäre es, wenn man deutlich sagen würde, dass man andere Rechte und individuelle Freiheiten höher ansiedelt als den Gesundheitsschutz nicht rauchender Mitmenschen. Zu diesem Schluss kann und darf man kommen. Man sollte aber nicht auf ein Gesetz den Titel „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ schreiben und dann massenhaft Ausnahmen zulassen, wie es die FDP macht. Entweder ist der Schutz eines jeden Menschen im öf
fentlichen Raum gleich viel wert oder eben nicht. Wenn wir aber feststellen, dass der Gesundheitsschutz ein so hohes Gut ist, dass wir handeln müssen, dann muss dieser Gesundheitsschutz in großen und in kleinen Kneipen, in Restaurants und auch auf Zeltfesten gelten. Nur aufgrund der Tatsache, dass ein Fest ein sogenanntes Traditionsfest ist, dürfen wir nicht vom konsequenten Gesundheitsschutz abweichen. Sonst sind wir inkonsequent, und die Bürgerinnen und Bürger würden dies mit Sicherheit nicht verstehen.
Lieber Kollege Garg, für uns als SSW galt immer die folgende Maxime: Im öffentlichen Raum wird der Nichtraucherschutz konsequent durchgeführt. Rauchen im privaten Kreis bleibt dagegen unberührt. Der SSW hat diesen klaren, eindeutigen und für alle nachvollziehbaren Nichtraucherschutz immer unterstützt. Lieber Kollege Garg, die Vorteile liegen auf der Hand. Trotzdem möchte ich sie - wie schon in einer vorangegangenen Debatte zu diesem Thema - noch einmal vortragen.
Erstens. Die Zahl derjenigen, die durch Passivrauchen belästigt und möglicherweise gesundheitlich geschädigt werden, sinkt durch ein Rauchverbot im öffentlichen Raum drastisch. Das gilt für Kellner, Serviererinnen und Köche gleichermaßen wie für die Gäste. Damit wird also das Ziel des Gesundheitsschutzes umfassend erfüllt.
Zweitens. Eine eindeutige Regelung erleichtert den Ordnungsbehörden die Umsetzung des Nichtraucherschutzes.
Drittens. Ein konsequenter Nichtraucherschutz gewährleistet die gleichen Konkurrenzbedingungen für alle gastronomischen Anbieter. Es spielt weder eine Rolle, wie viele Quadratmeter eine Kneipe oder ein Restaurant hat, noch welche Art von Fest gerade veranstaltet wird und welche Speisen dort gereicht werden.
Viertens: Die konsequente Regelung ist unschlagbar in Sachen Gesundheitsschutz. Denn allen Beteiligten wäre deutlich geworden, dass es die Politik mit einem wirkungsvollen Nichtraucherschutz ernst meint.
Leider hat sich die Große Koalition noch nicht auf eine solche vernünftige Regelung einigen können. Es besteht aber jetzt die Möglichkeit, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Wir haben die Wahl, ob wir einen konsequenten Nichtraucherschutz wollen oder nicht. Wenn wir ihn wollen, dann brauchen wir ein Gesetz, das klar und eindeutig das Rauchen in gastronomischen Betrieben untersagt.
Wollen wir diesen konsequenten Schutz nicht, wäre kein Gesetz zu beschließen immer noch besser und ehrlicher als der Schweizer Käse, den uns die FDP vorgelegt hat.
Wir als SSW stehen zum Schutz der Gesundheit der Menschen in unserem Land, und wir können mit einem konsequenten Gesetz dazu beitragen, dass es vielen Menschen besser geht und alle Betriebe die gleichen Bedingungen vorfinden. Das müsste auch im Interesse der FDP sein. Das hat nichts mit Bevormundung von Gästen oder Betrieben zu tun, sondern mit politischer Verantwortung für die Gesundheit der Menschen, und dazu stehen wir.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.
Ich kann es Ihnen nicht ersparen. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Garg, ob Sie uns nun Volkserzieher nennen oder nicht, ist mir relativ wurscht. Darum geht es nicht. Wenn Sie sich aber hier hinstellen und behaupten, Sie würden für die Mehrheit der Bevölkerung sprechen, ist das Unsinn.
- Sie haben gesagt: Sie sprechen für die Bevölkerung, Sie vertreten das Volk, wir nicht. Die meisten Menschen in unserem Land sind heilfroh, dass in Gaststätten, in Speiselokalen nicht mehr geraucht wird. So wird mir das widergespiegelt. Das sagen auch die Umfragen.
Diese Regelung haben wir hier vor drei Jahren zum ersten Mal angesprochen. Ich erinnere daran, dass wir damals relativ allein standen. Von der FDP kam keine Unterstützung dafür, dass wir den Nichtraucherschutz in unserem Land konsequent verankern.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Rede doch keinen Blödsinn! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir haben doch einen Antrag gestellt!)
Was haben Sie sich darüber lustig gemacht, dass hier vorn in der Lobby nicht mehr geraucht werden sollte! Alle Fraktionen haben mir gesagt: Das werden Sie nicht durchkriegen.
Wir haben es durchgekriegt. In der Lobby wird nicht mehr geraucht, in öffentlichen Gebäuden wird nicht mehr geraucht, in Speisegaststätten wird nicht mehr geraucht.
- Ja, ich finde das toll, Herr Garg. Sie finden das nicht toll. Ich finde es gut. Wir bekommen viel, viel Zuspruch dafür. Wir sind weit gekommen.
Nun geht es darum, zu gucken, was das Bundesverfassungsgericht sagt und wo geraucht werden darf und wo nicht. Zurzeit sind in den Nebenräumen, in denen geraucht werden darf, sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Kinder betroffen. Es sind ja nicht inhabergeführte Gaststätten, die einen Nebenraum haben, sondern das sind Gaststätten mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In den Nebenräumen haben wir bei der Bedienung noch immer die Situation, dass der Arbeitsschutz, der Gesundheitsschutz nicht greift. In den Nebenräumen sind auch Kinder unter 18 Jahren, die diesem tödlichen Passivrauch ausgesetzt sind. Auch das muss man hier einmal sagen, wenn wir die Diskussion führen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist doch kein Problem der Gastronomen!)
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort. - Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass das Rauchverbot in den öffentlichen Teilen dieses Hauses durch den Landtagspräsidenten im Einvernehmen mit dem Ältestenrat durchgesetzt wurde.