Ich wundere mich etwas über die noch vorhandene Fröhlichkeit des Kollegen Kubicki, denn wenn ich versuche, den Auftritt von Herrn Garg zu interpretieren, dann kann er nur ein Angriff innerhalb der FDP sein.
Dass sich der Kollege Garg dafür gerade den Nichtraucherschutzbereich ausgesucht hat, ist eben seine ganz persönliche Note. Aber ich muss schon sagen: Herzlichen Glückwunsch zu der gelungenen Rede gerade eben!
- Da sprechen 39 Jahre Parlamentserfahrung in Schleswig-Holstein. Herr Kollege Garg, das sollten Sie sich vielleicht zu Herzen nehmen.
In der Sache ist der Gesetzentwurf der Freien Demokraten gar nicht so verkehrt, auch wenn die Rede ein wenig den Blick auf den Kerngehalt verstellt hat. Ich kann mir vorstellen, dass wir uns in der Koalition in diese Richtung einigen.
Jawohl, Herr Präsident. Ich nutze die Gelegenheit trotzdem für eine Entschuldigung gegenüber dem Kollegen Neugebauer, so alt sieht er auch wirklich nicht aus.
Sie wissen alle, dass die CDU-Landtagsfraktion bei der jetzigen Regelung, die eine Benachteiligung für die Eckkneipen bedeutet, von vornherein Bauchschmerzen hatte. Die sind auch in diesem Haus artikuliert worden. Es sind auch Bemühungen vorhanden gewesen, schon im Vorweg vielleicht die dänische Regelung mit 40 m2 aufzunehmen.
Es gab maßgebliche Stimmen in der SPD-Landtagsfraktion, Herr Kollege Astrup, die Sympathien haben erkennen lassen, die sich aber, wie auch in anderen Fragen, in Ihrer Fraktion nicht haben durchsetzen können, was ich an dieser Stelle ausdrücklich bedauere. Deswegen ist es zu dieser Gesetzgebung gekommen.
bin - um es kurz zu machen - im Ergebnis der Auffassung des Kollegen Garg, dass wir uns natürlich an den 75 m2 orientieren müssen.
Frau Kollegin Heinold, es macht in der Tat keinen Sinn - so sinnvoll an sich das Ziel des Nichtraucherschutzes ist; und es gibt überhaupt keinen Anlass, die Gefahren des Passivrauchens zu verharmlosen -, an dieser Stelle eine Volkserziehung per Gesetz zu betreiben, die über das hinausgeht, was wir bisher schon an Aufklärungsmaßnahmen haben. Auf jeder Zigarettenschachtel und bei jeder Werbung wird mit großen Lettern auf die großen Gefahren des Rauchens hingewiesen. Es ist gerade in diesen kleineren Kneipen jedem, der dort arbeitet, der dort Bier oder andere Getränke ausschenkt, oder der sich dort bewusst hineinbegibt, klar, in welche weiteren Gefahren er sich begibt.
Ich würde es einmal so sagen, ohne das Rauchen oder das Passivrauchen zu verharmlosen: Es gibt im positiven Sinne in diesen Kneipen auch eine Art Kultur des Tabakkollegiums, die man auch nicht allen Menschen per Gesetz austreiben sollte. Wir müssen nicht allen Menschen sagen, wie sie sich in jeder Lebenslage optimal gesundheitsbewußt verhalten müssen. Täten wir das, müssten wir über viele andere Dinge miteinander reden.
Beispielsweise müssten wir vor einer McDonaldsGaststätte eine Waage aufstellen, den Bodymaßindex ermitteln und dem Einzelnen sagen: „Geh jetzt lieber nicht hinein, kein Hamburger! Du kriegst drinnen vielleicht gerade ein Mineralwasser.“
In dieser belehrenden Art und Weise sollten wir nicht vorgehen; jedenfalls stehen wir dafür nicht zur Verfügung.
Ich will abschließend nur Folgendes sagen: Ich denke, wir werden die Regelung im Wesentlichen umsetzten, und wir werden die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts natürlich ernst nehmen, Minderjährige zu schützen, auch in den Bereichen, in denen wir jetzt schon das Rauchen in Nebenräumen und in anderen Bereichen, zum Beispiel in Zelten, erlauben. Natürlich ist der Schutz Minderjähriger eine wichtige Angelegenheit, und ich denke, darauf wird man sich, Herr Kollege Garg, ebenfalls mit Ihrer Fraktion verständigen können.
Ich möchte abschließend eine Bemerkung zu den Überlegungen und zur Kritik machen, die es hinsichtlich einer bundesweit uneinheitlichen Rege
lung gegeben hat, die immer negativ als Flickenteppich betitelt worden ist. Wer im Ernst der Auffassung ist - und ich bin der Auffassung -, dass Föderalismus etwas Gutes ist, der muss damit automatisch in Kauf nehmen, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen geben kann.
Und dieses von vorneherein als Flickenteppich zu diskreditieren, stellt ein Stück weit unser Selbstbewusstsein als Landesgesetzgeber infrage. Deswegen sage ich: Wir haben ganz unterschiedliche kulturelle Gegebenheiten in Deutschland, auch innerhalb einiger Bundesländer, die etwas größer sind als Schleswig-Holstein. Deshalb können wir durchaus auch etwas variierende Regelungen zum Nichtraucherschutz in Deutschland vertragen. Daran geht die Welt nicht zugrunde.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rede, die wir eben von dem geschätzten Kollegen Wadephul gehört haben, vermittelt den Eindruck, als hätten wir während der vergangenen drei Jahre überhaupt nicht über die Gefahren des Passivrauchens diskutiert.
Einiges wird jetzt wieder so simplifiziert, als stünden wir erneut am Anfang. Gott sei Dank tun wir das nicht. Kollege Wadephul, das, was Sie eben zu dem Flickenteppich gesagt haben, wundert mich. Das war immer ein tragendes Argument des Herrn Ministerpräsidenten, dem Sie sich bis heute eigentlich immer angeschlossen haben. Wir sind aber lernfähig.
Unser Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist ein großer Erfolg. Überall im öffentlichen Bereich hat der Nichtraucherschutz Vorrang. Die Menschen akzeptieren dies. Selbst Raucher genießen in Gaststätten die Speisen gern ohne den beeinträchtigenden blauen Dunst. Ich glaube, das habe ich sogar einmal von Herrn Garg gehört.
- Das ist richtig, noch nicht. Sie machen so viel Dampf und so viel Wind, dass man manchmal auf die Idee kommen könnte, dass da etwas raucht.
Umstritten war von Anfang an die Frage, wie die Regelung in Gaststätten aussehen soll. Wir haben uns seinerzeit dafür entschieden, das Rauchen in Nebenräumen zu gestatten. Gaststätten, die über keinen Nebenraum verfügen, mussten das Rauchen danach verbieten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Rauchen wegen der hohen Bedeutung des Gesundheitsschutzes in Gaststätten grundsätzlich verboten werden kann. Wenn es aber - wie bei uns - Ausnahmen gibt, dann müssen diese begründet und ausgewogen sein. Sie müssen auch wirtschaftliche Interessen mit abwägen.
Wir als Gesetzgeber haben somit nur zwei Möglichkeiten, den Nichtraucherschutz in Gaststätten verfassungskonform zu regeln. Entweder gilt das absolute Rauchverbot in allen Gaststätten oder aber eine folgerichtige und gleichheitsgerichtete Ausnahmeregelung. Meine Fraktion hat sich nach längerer Diskussion nunmehr dazu entschieden, den zweiten Weg zu gehen. Ich hoffe, Sie reden auch noch mit uns. Eben hörte es sich so an, als wollten Sie das Gesetz zusammen mit der FDP machen. Wir werden uns mit unserem Koalitionspartner über die Ausgestaltung einer Novellierung unterhalten, die das Rauchen in Eckkneipen unter bestimmten Bedingungen gestatten wird. Wir werden uns dabei eng an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und an der dort getroffenen Übergangsregelung orientieren. Unser Ziel bleibt ein möglichst weitgehender Schutz von nicht rauchenden Menschen vor dem Passivrauchen.
Wir wollen auch eine möglichst hohe Akzeptanz unseres Gesetzes. Wir wollen aber keiner Seite weder den Interessengruppen der Raucher noch den Nichtraucherorganisationen - einen Grund dafür geben, erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Dies sollte nicht unterschätzt werden.
Die Ordnungsbehörden sollen die Ausnahmeregelung auch tatsächlich überprüfen und ihre Einhaltung durchsetzen können.
Dass sich viele in meiner Fraktion gut hätten vorstellen können, aus gesundheitspolitischen Gesichtspunkten zu einem konsequenten Rauchverbot zu kommen, sei hier nur am Rande erwähnt, doch
Ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt: Eine einheitliche Regelung im norddeutschen Raum, die wir immer gern wollten und die der Ministerpräsident im Gegensatz zur CDU auch immer gern wollte, wird sich nun wohl auf der Basis dieser Ausnahmeregelungen für Eckkneipen herausbilden und so zustande kommen.