Für den SSW ist es aber von herausragender Bedeutung, dass der Staat nicht nur einen Rettungsschirm über die Banken aufspannt, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger die sozialen Folgen dieser schweren Finanzkrise abfedert. Konkret bedeutet dies, dass es weder bei dem Land noch bei den Kommunen Einsparungen als Folge der Finanzkrise geben darf. Geschieht dies, können die Bürgerinnen und Bürger zu Recht der Politik vorwerfen, dass den Banken Milliarden von Euros hinterhergeworfen werden, während alle anderen nur zu wissen bekommen, dass sie den Gürtel enger schnallen müssen. Und das hat nun wirklich nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun.
Und eine letzte Bemerkung: Nicht alles, was in den letzten Wochen und Monaten über die internationale Finanzmarktkrise öffentlich gesagt worden ist, wird als Beitrag zur Wahrheitsfindung in die Geschichte eingehen. Einige Aussagen können dabei als drastische Ausdrucksweisen abgehakt werden. Nicht hinnehmbar ist aber, wenn die heutige Situation der Manager mit der Situation der Juden im Dritten Reich verglichen wird oder wenn der niedersächsische Ministerpräsident Wulff in einer Talkshow von einer Pogromstimmung gegen Manager spricht.
Solche Äußerungen zeugen nicht nur von einem mangelnden historischen Bewusstsein, sie sind auch Ausdruck eines unerschütterlich reinen Gewissens. Und davon gab es in den letzten Jahren nun wahrlich mehr als genug. Davon zeugt nicht zuletzt die Finanzkrise.
hen - die Schülerinnen und Schüler der Käthe-Kollwitz-Schule aus Kiel mit Lehrkräften, die mit einer weiteren Klasse bei uns waren. - Schön, dass Sie Interesse hatten!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz einige Hinweise geben. Herr Kubicki, Sie haben ein paar Fragen gestellt, die ich jetzt nicht unmittelbar von hier beantworte. Ich sage Ihnen zu, dass Sie eine schriftliche Antwort auf die Sie besonders brennend interessierenden Fragen zu „Carrera“ und „Poseidon“ und was Sie dazu geäußert haben, bekommen.
Auch die Frage nach dem Produkt der Abgeltungssteuer werde ich mir noch einmal angucken, auch wenn ich darüber ein bisschen verwundert bin. Uns blickt permanent die Werbung „Kohleförderung“ der Sparkassenorganisationen entgegen. Vielleicht können Sie die gleiche Frage auch überall dort stellen, wo die FDP an den Verwaltungsräten der Sparkassen beteiligt ist. Die Frage ist nicht, ob das gesetzmäßig ist. Die Frage ist, ob das eine kluge Einrichtung ist.
Ich habe eine besondere Bitte zu der Passage, in der Sie auf die Demission von Herrn Berger eingegangen sind. Sie haben dort gesagt, wenn das so sei, dann müsse man sofort handeln. Ich empfehle dringend, derzeit noch völlig unklare Hinweise nicht schon zu definitiven Fakten zu erklären und sofortige Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.
Ich glaube, dass der außergewöhnliche Weg, den wir gewählt haben, gut ist. Es ist außergewöhnlich, dass der Aufsichtsrat am Vorstand vorbei eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Sonderprüfung beauftragt. Eine Ausnahme bildet der Jahresabschluss, bei dem geschieht das sowieso. Ich empfehle, dass wir diese Prüfung abwarten, die Ergebnisse auswerten und die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen. Dass das mit der notwendigen Transparenz geschieht, sage ich Ihnen hier zu.
Frau Heinold, ich weiß nicht genau, wie viele Telefonkonferenzen wir in der letzten Zeit hatten. Einige haben erst lernen müssen, wie man das macht. Nicht immer klappen diese Konferenzen technisch. Ich habe aber in einer Telefonkonferenz mit Ihnen am Montag um circa 14:50 Uhr die Darstellung gegeben, die am nächsten Tag auch publiziert worden
ist. Sie fragten, wann der Aufsichtsrat einen solchen Beschluss gefasst hat. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat die KPMG beauftragt, nachdem er sich mit den Anteilseignern und den Stellvertretern des Aufsichtsratsvorsitzenden beraten hat, um auch die Arbeitnehmerseite einzubeziehen. Ich finde das völlig in Ordnung. In diesem Fall empfinde ich es sogar als seine Pflicht, diesen Auftrag als Aufsichtsratsvorsitzender zu erteilen. Er wird diesen Auftrag selbst noch im Aufsichtsrat darstellen. Ich denke, der Aufsichtsrat wird das zustimmend zur Kenntnis nehmen.
- Ich habe Ihnen das auch während der Telefonkonferenz gesagt. Diesen Auftrag hat er am Montagnachmittag erteilt.
Frau Heinold, es gibt ein paar Bemerkungen von Ihnen, die in der Sache nicht falsch sind, die aber in der Diktion, wie Sie sie äußern, noch eines Hinweises bedürfen. Wie auch ich kritisieren Sie, dass es solche - ich glaube, ich sagte: „unanständigen Produkte wie Leerverkäufe“ - gibt. Ich nenne in diesem Zusammenhang auch steuerfreie Unternehmensveräußerungen. Wenn man sich ein paar Schuhe kauft, dann muss man dafür Steuern zahlen. Es ist besser, man kauft sich eine Schuhfabrik. Dann muss man keine Steuern zahlen. All das stammt aus der Zeit vor 2005, während der Sie in Berlin - und im Übrigen auch hier - regiert haben. Sie haben dazu Ihre Zustimmung erteilt. Es gehört wenigstens dazu, der Wahrheit die Ehre zu geben und zu sagen: Das ist falsch.
- Wir stimmen darin überein, dass das falsch ist. Wir stimmen darin überein, dass wir das korrigieren müssen.
- Ja, aber es gehört auch dazu, dass man der Wahrheit die Ehre gibt und sagt: Wir waren daran beteiligt.
stelle fest, dass die Berichtsanträge Drucksachen 16/2274 und 16/2293 durch die Berichterstattung der Landesregierung ihre Erledigung gefunden haben. Damit ist auch der Tagesordnungspunkt erledigt.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen außerhalb der Tagesordnung eine Mitteilung machen. Unserem Herrn Landtagspräsidenten Kayenburg wurde zu Beginn dieser Woche in Stettin der Verdienstorden Goldener Greif der Westpommern verliehen. Dazu möchte ich Ihnen im Namen des Hauses sehr herzlich gratulieren.
Mit Ihnen zusammen hat Ihr Vorgänger im Amt, unser ehemaliger Präsident Heinz-Werner Arens, die gleiche Auszeichnung erhalten. Natürlich gratulieren wir auch ihm sehr herzlich!
Ich glaube feststellen zu dürfen, dass die Woiwodschaft Westpommern mit dieser Ehrung die Verdienste beider Präsidenten um den Aufbau der partnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Schleswig-Holsteinischen Landtag und dem Sejmik der Woiwodschaft Westpommern gewürdigt hat. Die Auszeichnung ist zugleich ein sichtbarer Beleg dafür, welchen Rang und welchen Stellenwert das gesamte Parlamentsforum Südliche Ostsee inzwischen erworben hat. Wir alle wissen, wie viele Wege, wie viel Zeit und wie viele Missverständnisse bei Übersetzungen damit verbunden waren. Wir gratulieren noch einmal herzlich.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile Frau Abgeordneter Monika Heinold das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Föderalismusreform ist die Steuergesetzgebungskompetenz der Länder um die Befugnis
zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer ergänzt worden. Die Mehreinnahmen eines Landes durch die Veränderung seines Grunderwerbsteuersatzes verbleiben voll beim jeweiligen Land und fließen nicht in den Länderfinanzausgleich ein. Für Schleswig-Holstein heißt das: Wenn wir den Steuersatz der Grunderwerbsteuer um einen Prozentpunkt erhöhen, so haben wir jährliche Mehreinnahmen von circa 60 Millionen €. So hat es zumindest der Herr Finanzminister im Rahmen der Beantwortung unserer Fragen zum Haushalt beurteilt.
Bisher hat das Land Berlin die neue Möglichkeit genutzt und den bisher bundeseinheitlichen Steuersatz von 3,5 % auf 4,5 % erhöht. Hamburg wird zum 1. Januar 2009 nachziehen. Interessant ist die Begründung des Hamburger schwarz-grünen Gesetzentwurfs. Mit der maßvollen Erhöhung des Steuersatzes generiert die Stadt Steuermehreinnahmen, die zur Finanzierung nachhaltiger Rahmenbedingungen für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt verwendet werden sollen. Die Mehreinnahmen sollen insbesondere der Finanzierung von familien-, sozial- und klimapolitischen Vorhaben dienen. Das ist auch unser Ansatz hier in SchleswigHolstein, und wir appellieren an die CDU, sich dieser Konzeption anzuschließen und einmal nachzulesen, warum die Hamburger dies getan haben und welche guten Argumente dafür sprechen. Ich finde, so etwas kann man auch einmal gemeinsam außerhalb von Koalitionsverträgen machen, schließlich geht es um die Sache.
Der Bildungsgipfel der Kanzlerin war eine einzige Enttäuschung: Bis der Bund Geld lockermacht, wird noch viel Wasser durch die Schwentine fließen. Die Zeit haben wir nicht. Bildungsstudien zeigen, dass Deutschland insbesondere im vorschulischen Bereich viel zu wenig in die Bildung seiner Kinder investiert. Wir sind noch weit von unserem Ziel entfernt, dass alle Kinder von Anfang an gute Bildungschancen haben. Wir müssen massiv in die Fort- und Weiterbildung des Personals investieren. Gut qualifizierte Fachkräfte müssen besser als bisher bezahlt werden. Die Personalquote ist zu steigern, damit Zeit für individuelle Förderung und für Elterngespräche da ist. Wir Grüne fordern einen radikalen Qualitätssprung in den Kindertagesstätten. Wir müssen klotzen und dürfen nicht kleckern!
Es ist außergewöhnlich, dass es hier Vorschläge zur Finanzierung gibt. Wir unterbreiten sie immer, aber bei Ihnen vermisse ich sie meist. Zur Finanzierung schlagen wir vor, den Grunderwerbsteuersatz zum 1. Januar 2009 um einen Prozentpunkt zu erhöhen. Die zusätzlichen Einnahmen von 60 Millionen € sollen nicht im Haushalt versickern, sondern gezielt für den vorschulischen Bereich und für die Versorgung aller Kinder mit warmen Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Auch die Kommunen sollen sich an diesem Paket beteiligen. Die 10,7 Millionen €, die ihnen nach dem Kommunalen Finanzausgleichsgesetz zustehen würden, sollen so unser Vorschlag - per Vorwegabzug für die Umwandlung der Kindertagesstätten zu Familienzentren ausgegeben werden.
Steuererhöhungen sind nicht beliebt. Viele Menschen glauben nicht mehr, dass es durch Steuererhöhungen an anderer Stelle zu Entlastungen oder zu verbesserten staatlichen Leistungen kommt. Deshalb sage ich in aller Deutlichkeit: Jeder Cent, den wir durch diese Steuererhöhung einnehmen könnten, muss eins zu eins in die verbesserten Bildungschancen unserer Kinder fließen.
Zwar wird ein Teil der Bevölkerung von dieser Steuererhöhung nie betroffen sein, da sie nie in ihrem Leben Eigentum erwerben. Andere sind natürlich betroffen. Für sie kommt beim Kauf einer Immobilie zu der bisherigen Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 %, zu den Notarkosten von 1,5 % und den eventuell anfallenden Maklerkosten in Höhe von 3 % bis 5 % nun ein weiterer Prozentpunkt durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer hinzu. Das heißt, bei einem Kaufpreis von 200.000 € wären das noch einmal 2.000 €.
Im Gesamtinteresse des Landeshaushalts und unseres Landes halte ich das für verantwortbar. Wir müssen in die frühkindliche Bildung unserer Kinder massiv investieren, und zwar nicht irgendwann, sondern sofort. Meine Fraktion hat heute dazu einen konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt. Nun sind Sie dran. Wenn Sie einen anderen Vorschlag haben, dann nennen Sie ihn!