Um diese Einsätze geht es den Antragstellern aber gar nicht. Sie wollen die Kennzeichnungspflicht gerade für diejenigen Einsätze, bei denen die Polizeibeamten eher nicht auf zuvorkommende und freundliche Bürger treffen, sondern auf rücksichtslose Steinewerfer, Hooligans und gefährliche Gewalttäter.
CDU und FDP haben in dieser Tagung einen Bericht zum Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“ beantragt, der zur 6. Tagung vorgelegt werden wird. Schon jetzt ist aber offenkundig - das wurde schon angesprochen -, dass Widerstandshandlungen und leider auch Gewalttaten gegen Polizisten im Dienst erheblich zugenommen haben.
Es sind für mich deshalb die Befürchtungen der Betroffenen, nämlich der Polizisten, sehr ernst zu nehmen, die Angst haben, dass sich die Gewalt auch in den privaten Bereich erstrecken wird, wenn ihre Identität offenbart wird. Diese Angst und die konkrete Gefährdung dürfen uns nicht kalt lassen.
Bedauerlicherweise haben beide Fraktionen vor dem Antrag nicht das Gespräch mit der Polizei gesucht - wir hörten es schon -, dann hätten sie nämlich gerade von diesen berechtigten Ängsten erfahren.
Der Berliner Polizeipräsident Glietsch - ein Befürworter der Kennzeichnungspflicht - beauftragte einen Rechtsprofessor, in rund 150 Fällen zu prüfen, ob Ermittlungen gegen Polizeibeamte am Fehlen der Kennzeichnung gescheitert sind. Das soll laut dem vorgelegten Gutachten gerade nicht der Fall gewesen sein. Die Untersuchung bestätigte in keiner Weise die Vermutung, dass eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsorgane wesentlich erleichtern würde. Warum sollte es gerade in Schleswig-Holstein anders sein?
Die FDP-Fraktion lehnt die vorgeschlagene Kennzeichnungspflicht mit Nachdruck ab. Wir können darin keinen wesentlichen Vorteil erkennen, der die sich daraus ergebende Gefährdung der Polizisten überwiegen könnte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir reden hier nur vordergründig über die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten. In Wirklichkeit reden wir über ein Thema, das die Grundlagen unseres Rechtsstaats berührt. Ich glaube, es gibt einen breiten Konsens darüber, dass das Monopol zur Gewaltausübung beim Staat liegt und liegen bleiben muss. Monopole aber, das wissen wir aus der Rechtsprechung, müssen regelmäßig besonderer Kontrolle unterliegen.
Wir glauben, dass es einem modernen Rechtsstaat angemessen ist, dass die Einwohnerinnen und Einwohner wissen, wer ihnen als Repräsentant dieses Staates gegenübersteht. Uns geht es nicht um Misstrauen oder Argwohn, uns geht es um ein faires Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Staat. Wir halten es für wichtig, dass staatliches Handeln - gerade bei der Ausübung des Gewaltmonopols - individuell zugeordnet werden kann, weil eben nicht der Staat handelt, sondern der Beamte XYZ oder die Beamtin Müller.
In aller Regel ist an diesem Handeln gar nichts auszusetzen, auch wenn es ein Gewalthandeln ist, denn es erfolgt angemessen und im Rahmen der Gesetze. Ist dies einmal nicht der Fall, hat die oder der von unrechtmäßigem staatlichen Handeln Betroffene schon heute die Möglichkeit, zu ihrem oder seinem Recht zu kommen. Ist der individuelle Schädiger nicht feststellbar, haftet nämlich der Staat.
Ich betone, es geht nicht um die überwiegende Mehrzahl der Fälle, in denen sich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte korrekt verhalten, es geht um die kleine, aber durchaus relevante Zahl der Fälle, in denen sich Polizisten gesetzwidrig verhalten. Auch hier erwarte ich Konsens, dass gesetzwidriges Polizeiverhalten geahndet werden muss, wie jedes andere gesetzwidrige Verhalten auch.
sehr ernst. Denn auch die Ahndung - gegebenenfalls Bestrafung - eines Gesetzbruches bei Polizistinnen und Polizisten fällt unter das Gewaltmonopol des Staates. Die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten darf keinesfalls einer Mentalität der individuellen Abrechnung Vorschub leisten.
Aus diesem Grund sind in unserem gemeinsamen Gesetzentwurf Ausnahmesituationen beschrieben, in denen namentliche Kennzeichnung durch eine individuell zuordnenbare Zahlenkombination ersetzt werden kann. Nach meiner - allerdings sehr subjektiven - Schätzung verhalten sich schon heute mehr als zwei Drittel der Polizistinnen und Polizisten in Schleswig-Holstein so, wie wir das in unserem Gesetzentwurf verlangen. Sie tragen ein deutlich sichtbares Namensschild an der Uniform.
Wenn ich mit denen spreche - und da irren Sie, Kollege Koch, wenn Sie meinen, dass wir nicht mit denen gesprochen haben; wir haben vielleicht nicht mit der GdP gesprochen, aber ich habe schon sehr viel mit Polizistinnen und Polizisten gesprochen und mich mit ihnen über unser Anliegen unterhalte, erfahre ich ganz überwiegend Zustimmung. Auch Polizistinnen und Polizisten sind Staatsbürger, die erleben, wie sich dieser Staat weiterentwickelt. Auch sie haben Vorstellungen davon, wohin diese Entwicklung gehen soll, und die Kennzeichnungspflicht ist für viele von ihnen ein Teil des sich verändernden Verständnisses davon, wie der Staat und seine Einwohnerinnen und Einwohner miteinander umgehen.
Auch in anderen Parteien wird die Kennzeichnungspflicht nicht durchweg abgelehnt. Ob die SPD in Berlin oder die CDU in Hamburg, eine dogmatische Ablehnung sehe ich überhaupt nicht - von der FDP, die durch Rötger Groß unsere Forderung schon 1969 in Niedersachsen formuliert hat - dafür bedanke ich mich noch mal ausdrücklich -, ganz zu schweigen.
In diesem Sinne bitte ich darum, den Gesetzentwurf in den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen, und ihn dort fachlich und vor allem sachlich weiter zu diskutieren, denn es gibt natürlich auch aufseiten der Polizei noch andere Interessen. Ich spreche jetzt speziell mal die Interessengemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten an, die ein ganz andere Meinung haben als die Gewerkschaft GdP. Ich glaube, darüber sollten wir im
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Richtigerweise ist von den Kollegen jetzt endlich Folgendes richtiggestellt worden: An den Uniformen der schleswig-holsteinischen Polizisten gibt es einen Klettverschluss. An diesen kann ein Namensschild angebracht werden. Den Polizisten wird bei geschlossenen Einsätzen empfohlen, dieses grundsätzlich zu tragen, wenn sie möchten. Das dürfen sie aber selber entscheiden, und das halte ich auch für richtig, denn das sind diejenigen, die die Gefahrensituation am besten abschätzen können.
Die Forderung danach, jetzt Vor- und Nachnamen draufzuschreiben, verwundert mich. Namensschilder gibt es schon. Sicherlich gibt es mehr Menschen hier im Land, die Hansen oder Thomsen heißen, aber trotzdem lassen sich die Kolleginnen und Kollegen von der Polizei immer erkennen.
Es stellt sich also die Frage, was an der bisherigen Regelung nicht ausreichend ist oder warum diese Regelung geändert werden sollte.
Mit dem Gesetzentwurf für eine bürgerfreundliche Kennzeichnung der Polizei sollen Polizisten dazu verpflichtet werden, ein Namensschild, mit Nachnamen und Vornamen zu tragen. Aber bei einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit müssen sie sich nicht ausweisen und auf Antrag können sie sich auch von dieser namentlichen Ausweisung befreien lassen und stattdessen eine andere Kennung tragen.
Begründet wird dieser Gesetzentwurf mit zwei Zielsetzungen: Zum einen sollen Transparenz und Vertrauen geschaffen werden. Der Herr Polizist, der mich über die Straße geleitet, trägt dieses Namensschild und bei ihm kann ich mich bedanken: Vielen Dank, Herr Hansen, dass Sie mir über die Straße geholfen haben.
Zum anderen ist die Zielsetzung dieses Entwurfs, dass mögliche Straftaten von Polizisten im Dienst durch ein Namensschild besser verfolgt werden
könne. Das habe ich aus den Redenbeiträgen eben zwar so richtig nicht gehört, aber ich denke, dass das wohl damit gemeint ist.
Ich könnte meine Rede an dieser Stelle verkürzen und sagen, dass der SSW gegen die namentlich verpflichtende Kennzeichnung von Polizisten ist, da diese diskriminierend wirkt, solange das Gegenüber auch kein Namensschild trägt. Ich kann mich daran erinnern, dass ich jedenfalls bei Demonstrationen auch nie ein Namensschild getragen habe.
Aber wie wir alle wissen, ist die Situation viel komplizierter. Der Kollege hat es schon gesagt. Die Polizei hat sicherlich noch eine ganz andere Funktion.
Die Diskussion um die verpflichtende Kennzeichnung von Polizisten ist bereits aus anderen Bundesländern bekannt - Rheinland-Pfalz, MecklenburgVorpommern und zurzeit aktuell in Berlin.
In der Hauptstadt hat sich gerade erst auch die Personalvertretung der Polizei gegen diese Kennzeichnung ausgesprochen, und die Kennzeichnung mit Namen unterliegt möglicherweise auch - darauf möchte ich gern hinweisen und deshalb ist es so interessant, ob Sie nun mit der Polizei gesprochen haben oder nicht - der Mitbestimmung, ob es so gemacht wird oder nicht. Sie haben zwar mit der Polizei gesprochen, aber es fragt sich natürlich, mit wem.
Auch in Schleswig-Holstein hat der vorliegende Gesetzentwurf bereits kritische Stimmen hervorgerufen. Nicht zuletzt die GdP hat sich entsprechend in einer Pressemitteilung geäußert und klargestellt, dass sie keinen Handlungsbedarf sieht. Diesen Satz könnte ich auch mit einem Fragezeichen abschließen, da bisher unklar ist, ob es in Schleswig-Holstein Schwierigkeiten bei der namentlichen Ermittlung von Vollzugsbeamten gibt oder nicht.
Für den SSW möchte ich allerdings trotzdem ganz klar sagen, dass wir durchaus zu dem Europäischen Kodex der Polizeiethik stehen, den Deutschland mit unterzeichnet hat. Demnach müssen die Polizei und ihre uniformierten Bediensteten normalerweise leicht erkennbar sein. Diese Erkennung bezieht sich aus unserer Sicht aber nicht in zwingender Weise auf den Vor- und Nachnamen der jeweiligen Beamten. Polizisten sind als Polizisten und nicht als Privatpersonen im Einsatz. Gleichwohl ist der polizeiliche Dienst eine Dienstleistung an der Gesellschaft. Zum Selbstverständnis der Polizisten sollte es daher gehören, dass sich diese in den Alltagssituationen durch ihren Nachna
Mit einer ganz anderen Situation haben wir es bei geschlossenen Einsätzen zu tun. Deshalb möchte ich hier noch einmal klarstellen, dass wir weder in Berlin noch in Frankfurt, sondern in SchleswigHolstein leben. Trotzdem möchte ich von keinem Polizisten verlangen, dass sich dieser in geschlossenen Einsätzen mit seinem Namen ausweisen muss. Wir haben eine Fürsorgepflicht auch gegenüber unseren Polizisten. Dazu gehören auch der Schutz der Privatsphäre und der Familien sowie der Schutz vor Drohungen und Stalking.
Aus Sicht des SSW spricht aber nichts grundsätzlich gegen die Kennzeichnung mit sogenannten Nummern. Aber der Vor- und Nachname hat dort auf jeden Fall nichts zu suchen. Andere Bundesländer beschäftigen sich mit dieser Problematik und gehen mit kreativen Lösungen voran. Ein Nummernschild käme, wie gesagt, in Betracht. Von diesen Diskussionen können wir in der kommenden Ausschussberatung sicherlich profitieren, ohne dabei die Privatsphäre der Polizisten unnötig aufs Spiel zu setzen.
Der Kollege Jezewski hat ja gesagt, er habe mit der Polizei gesprochen. Ich möchte auf einen Zeitungsartikel hinweisen. Das ist wohl das Gespräch mit der Polizei vor dem Amtsgericht Flensburg am 17. Februar gewesen.
„Auf die Frage: ‚Was gibt es hier zu lachen?’ reagiert der Landtagsabgeordnete HeinzWerner Jezewski (Linke), der sich schützend vor die Demonstranten stellt. Er macht den Vorschlag, ihm einen Spruch zu widmen: ‚Polizisten abschaffen’.“
Dazu habe ich eben leider überhaupt keine Erklärung gehört - sofern es richtig ist, dass Sie das so gesagt haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forderung nach einer gesetzlich zu normierenden namentlichen beziehungsweise individuellen Kennzeichnung von Polizeieinsatzkräften ist, wie dies in der Debatte schon deutlich geworden ist, nicht neu. Allerdings gewinnt sie auch nicht an Qualität.