Protokoll der Sitzung vom 25.02.2010

gesagt hat, dass wir auf allen Ebenen auch über verstärkte Zusammenarbeit nachdenken wollen.

(Zurufe von der CDU: Aha!)

Wir erkennen an, dass die Haspa in ihrer Satzung auf das Ziel der Gemeinnützigkeit verpflichtet ist, dass sie sich bereits an vier freien Sparkassen in Schleswig-Holstein beteiligt und mit der LBS und der Servicegesellschaft auch gemeinsame Einrichtungen mit den schleswig-holsteinischen Sparkassen betreibt. Aber auch dann, wenn man der Haspa wohlgesonnen gegenübersteht, kommt man nicht daran vorbei, dass eine Öffnung des Sparkassengesetzes für die Haspa hoch problematisch ist. Der Rechtsstatus der Haspa Finanzholding ist nach wie vor ungeklärt.

Frau Heinold, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Loedige zu?

Frau Heinold, wie wollen Sie das eigentlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse im Kreis Segeberg erklären, wenn die Haspa die 50 Millionen €, die sie der Sparkasse gegeben hat, wieder zurückziehen muss? Die kann sie ihr nur geben, wenn wir das Gesetz ändern. Was wollen Sie denen eigentlich sagen?

- Frau Loedige, das ist falsch. Die Haspa hat eine stille Einlage in der Sparkasse Südholstein. Die wird mit 6 % vergütet. Die Haspa trägt kein Risiko. Die stille Einlage ist zulässig, so meine Information. Wenn Sie eine andere haben, wenn Sie sagen, die stille Einlage sei gar nicht zulässig,

(Zurufe von der FDP)

die sei gar nicht gesetzeskonform, dann hätte das Innenministerium schon lange einschreiten müssen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das hätte Dinge, die nicht gesetzeskonform sind, nicht laufen lassen dürfen.

Frau Loedige, Sie stellen die These auf, es gibt Geld, das die Haspa eingelegt hat, an der sie sich beteiligt hat, was rechtlich aber gar nicht zulässig ist, und deshalb müsse man nun das Gesetz ändern. Das ist doch absurd. Dann hätte der Innenminister das doch verhindern müssen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der LINKEN)

Inzwischen liegen mindestens vier Gutachten vor. Nach meiner Kenntnis begründen alle Gutachten die jeweils eingenommenen völlig konträren Standpunkte in sich schlüssig, wie sie die Haspa einstufen. Es steht also Aussage gegen Aussage. Auch die Haspa selbst argumentiert immer wieder anders. Mal plädiert sie, privatrechtlich zu sein. Jetzt sagt sie, sie sei öffentlich. 1984 hat sie vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten, dass für sie als freie Sparkasse das Regionalprinzip der öffentlich-rechtlichen Sparkassen gerade nicht gilt.

Der Landesregierung ist es trotz eineinhalbjähriger Bemühung bis heute nicht gelungen - es wird ihr auch nicht gelingen -, eine belastbare und rechtsverbindliche Aussage der EU-Kommission zu erhalten, welche Folgen denn die Bildung von Stammkapital und die Veräußerungsoption für die Haspa hätten.

In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage sagt die Landesregierung auch ganz klar, dass es eine solche rechtsverbindliche Aussage der EU-Kommission vor der Verabschiedung des Sparkassengesetzes nicht geben wird. Damit spielt der Landtag auf Risiko und nimmt in Kauf, dass der Europäische Gerichtshof nach der Verabschiedung des Gesetzes die Begrenzung des Verkaufs von Stammkapital als nicht wettbewerbskonform einstuft

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Christian von Boetticher [CDU])

und feststellt, dass eine Übertragung von Stammkapitalanteilen auf jegliche private Dritte zugelassen werden muss.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Das wäre dann der Dammbruch hin zur Privatisierung der Sparkassen.

Es ist eben nicht so, dass andere Bundesländer bereits Regelungen haben wie die, die jetzt hier im Gesetzentwurf stehen. In keinem anderen Bundesland finden sich inhaltlich identische Regelungen. Deshalb können die hier vorgeschlagenen Änderungen des Sparkassengesetzes eine Gefahr für den Bestandsschutz der Sparkassen nach sich ziehen, und sie können die EU-Kommission auf den Plan rufen.

Herr Ministerpräsident, Sie haben mehrfach betont, dass Sie ohne EU-Rechtssicherheit keine Beteili

(Monika Heinold)

gung Dritter an öffentlichen Sparkassen befürworten. Jetzt wird gemunkelt, Herr Dornquast sei in Brüssel gewesen, es gäbe angeblich ein Geheimdokument, einen Vermerk darüber, dass die Europäische Kommission die Haspa eher als privatrechtlich denn als öffentlich einstuft. Ich sage Ihnen, Herr Ministerpräsident: Wenn Herr Dornquast für die Regierung in Brüssel war, wenn es darüber einen Vermerk gibt, dann stellen Sie diesen Vermerk dem Parlament zur Verfügung!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Der Sparkassen- und Giroverband hat in seinem Memorandum zu Recht auf die Risiken hingewiesen. Herr Koch, es ist schon ein bisschen - wie soll man es denn sagen? - eigenartig, wenn Sie von einer grundsätzlichen Zustimmung des Sparkassenund Giroverbandes sprechen, wo Herr Kamischke gerade in einem Interview gesagt hat:

„Wenn diese Gesetzespläne so Wirklichkeit werden, wie wir sie bisher kennen, dann entsteht die Gefahr, dass bei den Sparkassen im Lande die Tür für den Einstieg privater Großbanken geöffnet wird.“

Herr Koch, dass ist die Meinung des Sparkassenund Giroverbandes.

(Peter Lehnert [CDU]: Das ist die Meinung von Herrn Kamischke!)

Mehrere Kreistage haben sich im letzten Jahr dagegen gewandt, dass das Sparkassengesetz in dem Sinn, wie das jetzt vorgeschlagen wird, verändert wird - mit den Stimmen der CDU. Aus Ostholstein wird mir berichtet, dass Landtagsabgeordnete gerade vor wenigen Tagen noch einmal gesagt haben, dass sie ihre Hand für die Gesetzesänderung nur heben, wenn es definitiv Rechtskonformität gibt. Meine Damen und Herren, stehen Sie zu Ihrem Wort!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Noch ist Zeit, das Gesetz dorthin zu verfrachten, wo es hingehört: in den Schredder!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Wir sollten den Vorschlag des Sparkassen- und Giroverbandes prüfen, der zur Stärkung des Eigenkapitals mehr als die bisher erlaubte stille Einlage zulassen möchte, nämlich die atypische stille Einlage

mit einer Beteiligung im Verwaltungsrat, gekoppelt an die Jahresgewinne. Auch wenn der Charakter der Sparkassen erhalten bleibt, stellt sich natürlich die Frage, wer als Einleger zugelassen wird, ob eine Privilegierung überhaupt möglich ist.

Die Sparkassen in Schleswig-Holstein haben schon genug Probleme. Verschärfen wir diese Probleme nicht noch mit einem Sparkassengesetz, das außer der Sparkasse Südostholstein im Grunde gar keiner will. Reichen Sie nicht die Hand zu einem Sparkassengesetz, dessen Beipackzettel - Risken und Nebenwirkungen - noch nicht geschrieben ist. Lassen Sie die gesunden Sparkassen nicht darunter leider, dass einige Sparkassen schlecht gewirtschaftet haben und nun nach Hilfe rufen. Wenn Sparkassen wirklich Hilfe brauchen, so - das hat der Sparkassen- und Giroverband mehrfach betont - steht er mit seinem Stützungsfonds bereit.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, folgen Sie nicht dem Lockruf Ihres liberalen Privatisierungspartners, sondern setzen Sie auf Ihre kommunalpolitische Erfahrung, auf Ihre kommunalpolitische Vernunft - nicht für mich, sondern im Interesse des Landes.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Für die Fraktion DIE LINKE hat der Herr Abgeordnete Heinz-Werner Jezewski das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gar nicht auf alle Details des vorliegenden Gesetzentwurfs weiter eingehen. Das sollte Aufgabe des zuständigen Fachausschusses sein. Ich will aber die für mich bedeutenden Aspekte des Gesetzentwurfs ansprechen.

Da ist das Problem der Rechtskonformität. Da wundert mich Folgendes: Wir alle wissen, es ist eine Lex Haspa. Wir alle wissen, Gerichte und EU werden das nicht durchgehen lassen. Uns wird nachher von der EU aufgegeben werden, auch andere private Institute einsteigen zu lassen. Mich wundert die Feigheit der Regierungskoalition. Sagen Sie doch einfach, Sie wollen die Sparkassen privatisieren. Das ist doch eine klare Ansage. Dann weiß jeder im Lande Bescheid. Das ist der eine Punkt.

(Beifall bei der LINKEN)

(Monika Heinold)

Es gibt Gesetze, die kann man regelmäßig ändern immer dann, wenn sich die Regierungsmehrheit ändert. Ich nenne ein Beispiel: Die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten könnten wir in dieser Legislaturperiode einführen und sie nach der nächsten Wahl wieder abschaffen. Wenn wir aber den Einstieg anderer Träger in das öffentlichrechtliche Sparkassensystem beschließen, so werden wir das faktisch nicht mehr zurücknehmen können - nie mehr.

Jetzt schaue ich einmal auf die Situation in Schleswig-Holstein. Da gibt es eine Koalition, die die Mehrheit ihrer Mandate auf die Minderheit der Stimmen bei der letzten Wahl bezieht, eine Koalition, deren Legitimation sich auf abenteuerliche und windschiefe Interpretationen des Landeswahlgesetzes anstatt auf einen eindeutigen Wahlsieg stützt. Und diese Koalition versucht mit der knappsten Mehrheit, die denkbar ist, ein Gesetz durchzupeitschen, das nicht nur inhaltlich umstritten, sondern auch noch unumkehrbar ist. Das ist nichts anders als das Verbiegen demokratischer Prinzipien weit über den Rand des eben noch erträglichen hinaus. Alles andere als eine Verabschiedung dieses Gesetzes mit den Stimmen von mindestens drei Fraktionen wäre einzig und allein eine Machtdemonstration nach dem Motto, dem Sie hier immer wieder folgen: Macht ihr doch, was ihr wollt, wir haben uns eine Mehrheit organisiert, und wir werden sie zur Durchsetzung unserer Interessen einsetzen - solange, bis das Landesverfassungsgericht uns daran hindert.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Die Situation der Sparkassen ist ernst, und sie muss verbessert werden. Dazu müssen auch das Land SchleswigHolstein und dieser Landtag beitragen.

(Tobias Koch [CDU]: Und wie?)

Da gilt es nämlich zu betrachten, wo die Probleme liegen und wie sie entstanden sind. Das notwendige richtige Zeichen wäre es nämlich jetzt, den Sparkassen die Lasten der Beteiligung an der HSH Nordbank abzunehmen und so ihre Eigenkapitalquote zu verbessern.

(Beifall des Abgeordneten Ulrich Schippels [DIE LINKE])

Denn die Schieflage der HSH ist durch die mangelnde Fachaufsicht der Landesregierung und durch völlig unfähige Manager verursacht worden und nicht durch die Sparkassen.

(Beifall bei der LINKEN)