Wer auch immer als Abgeordneter oder Privatmensch den Drang verspürt, der Außenwelt mitzuteilen, welches Einkommen er erzielt, welches Auto er hat, welches Boot er fährt und welches Haus er besitzt, der soll dies gern tun. Er darf das schon heute.
Wenn Herr Kollege Habeck uns allen unbedingt mitteilen will, wie viel er mit seinem neuen Buch verdient, dann ist das sein gutes Recht. Es ist aber aus unserer Sicht nicht zwingend sein gutes Recht zu erfahren, wie viel seine Kolleginnen und Kollegen verdienen, damit er gegebenenfalls daraus Stoff für sein nächstes Buch machen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der Pressemitteilung der Oppositionsfraktionen ist nachzulesen, mit welchem Fokus an dieses Thema herangegangen wird. Dort steht:
Alle Abgeordneten müssen ihre Nebentätigkeiten anzeigen … Damit wird für die Bevölkerung erkennbar, ob es mögliche Interessenkonflikte gibt.
Der Umkehrschluss heißt: Jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten, die von ihrem Recht Gebrauch machen, dies nicht zu tun, wollen Sie anscheinend
per se schon an den Pranger stellen und in den üblen Geruch der Korruption bringen. Unschuldsvermutung? Recht auf persönliche Integrität? Informationelle Selbstbestimmung? - Davon ist bei diesem Ansatz nichts zu erkennen, im Gegenteil.
- Herr Fürter, Sie sind doch juristisch vorgebildet. Ich empfehle Ihnen und allen anderen, die Argumente pro und contra in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - es war eine Vier-zu-vierEntscheidung, ein Patt - nachzulesen, statt polemisch und populistisch auf einen Zug aufzuspringen. Die vier Verfassungsrichter, die eine entsprechende Regelung für verfassungswidrig halten, haben gewichtige Argumente auf ihrer Seite.
Auch Abgeordnete sind Träger von Grundrechten. Auch sie haben einen moralischen Anspruch darauf, nicht alles preisgeben zu müssen, trotz der Tatsache, dass sie im öffentlichen Leben stehen. Auch sie haben einen Anspruch darauf, dass sie trotz Nichtanzeige von Nebentätigkeiten als neutral bei ihren Entscheidungen im Parlament gelten.
Um es auf den Punkt zu bringen: In meiner gesamten anwaltlichen Tätigkeit als Verteidiger trete ich regelmäßig gegen das Land Schleswig-Holstein auf; die Staatsmacht ist mein Gegner.
Wir stehen auch weiterhin zu der Aussage, dass jemand, der sich auch während der Abgeordnetentätigkeit ein zweites berufliches Standbein aufrechterhält, unabhängiger von der Zustimmung der Partei sein kann - nicht muss. Wir hören und sehen ja, was gerade Abgeordnete aus anderen Fraktionen erleben. Herr Kollege Eichstädt, wie ich gehört habe, ist es bei der SPD verboten, einen Beruf nebenbei auszuüben; es ist zumindest nicht erwünscht. Was die Wiederbenennung angeht, so weiß ich, unter welchem Druck Mitglieder anderer Fraktionen stehen, sich in die Parteihierarchie einzufügen. Wenn sie beruflich unabhängiger wären, wären hier andere Entscheidungen zu erwarten.
Sachkenntnis auch in diesem Hohen Haus unbedingt notwendig wäre, ihm jedenfalls nicht schaden würde. Wir wollen diesen Sachverstand auch künftig nicht vom Parlament fernhalten.
All dies spricht dafür, künftig Personen, die ein Abgeordnetenmandat wahrnehmen wollen, nicht dadurch abzuschrecken, dass sie Einkünfte und Mandatsbeziehungen offenlegen müssen, die sie nicht offenlegen wollen.
Wie eingangs erwähnt, haben wir bereits in der letzten Wahlperiode über entsprechende Initiativen debattiert. Wir haben bereits damals darauf hingewiesen, dass es nicht die Anzahl der Stunden ist, die aus einem Abgeordneten einen guten Abgeordneten macht, sondern die Ergebnisse, die aus der Arbeit entstehen. Wer mit einem geringeren Zeitaufwand für unser Land mehr leisten kann und noch Zeit hat, sich in beruflicher Hinsicht etwas anderes zu suchen, ist allemal besser als jemand, der den ganzen Tag nichts auf die Reihe kriegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Letztlich entscheiden die Wählerinnen und Wähler am Ende der Wahlperiode darüber, wer aus ihrer Sicht seine Arbeit gut und wer sie weniger gut gemacht hat.
- Herr Kollege Habeck, Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass wir mit unserer Haltung bei der Wahl besser abgeschnitten haben als Sie mit Ihrer Haltung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das heutige Thema ist „Transparenz“, nicht „Misstrauen“.
Unterschied zu erkennen, muss ich Ihnen mit meinen Ausführungen ein bisschen auf die Sprünge helfen.
Wir wundern uns über sinkende Wahlbeteiligung und steigenden Politikerverdruss. Wir mahnen an, dass sich die Menschen in die offene Gesellschaft einbringen sollen. Aber was tun wir selbst dafür? Es ist so kurzsichtig, aus dieser Transparenzdebatte eine Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition zu machen.
In Wahrheit verlaufen die Fronten doch völlig anders. Die politische Klasse steht einer Öffentlichkeit gegenüber, die ihr immer weniger vertraut. Es ist eine Debatte, die wir insgesamt als Politikerinnen und Politiker führen müssen, um überhaupt erst wieder das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen.
Glauben Sie, es fördere das Vertrauen, wenn Spenden in den Zusammenhang mit einer Senkung der Mehrwertsteuer für Hotels gestellt werden? Glauben Sie, es fördere das Vertrauen, wenn sich Herr Rüttgers und Herr Tillich für Gespräche bezahlen lassen? Glauben Sie, es fördere das Vertrauen, wenn die Abführung von Nebeneinkünften von Politikerinnen und Politikern erst durch zutiefst zweifelhafte Indiskretionen an das Licht der Öffentlichkeit kommt? - Ich glaube das nicht.
Herr Abgeordneter Fürter, ein kleiner Hinweis: Sie sind besser zu verstehen, wenn Sie sich etwas vom Mikrofon entfernen.
Herr Abgeordneter Fürter, können Sie uns freundlicherweise erläutern, was die von Ihnen eben genannten Beispiele mit der von Ihnen eingebrachten Änderung zu tun haben und wo diese Beispiele in Ihrem Änderungsvorschlag geregelt werden?
- Es geht darum, dass das Vertrauen verloren gegangen ist. Das ist ein Schritt, um das Vertrauen wiederherzustellen, ein Schritt, der erforderlich ist, meine Damen und Herren.
Ich glaube, diese Beispiele, die ich genannt habe, schaden uns viel mehr, als uns allen bewusst ist, nicht nur den jeweils betroffenen Politikern, sondern sie schaden dem Ansehen der Politik insgesamt. Ich kann Ihnen nämlich sagen, was die Menschen darüber denken. Sie denken, die Bonzen können den Hals nicht voll genug kriegen. Die da oben lassen sich schmieren und stopfen sich die Taschen voller Geld. Das ist natürlich ungerecht, ungerecht gegenüber all den Politikern, die offen und ehrlich mit ihren Einkünften umgehen.
Der Vorwurf bleibt nämlich an allen kleben. Dagegen hilft nur eines: Die Taschen der Abgeordneten müssen gläsern werden. Die Zeit dafür ist reif. Auch in Schleswig-Holstein müssen die Bürgerinnen und Bürger wissen, was ihre Abgeordneten verdienen.