Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

(Beifall bei der CDU)

In solchen Fällen ist es unerlässlich, dass andere Erziehungseinrichtungen das Versagen der elterlichen Erziehung ersetzen. Auch das ist doch eine Erkenntnis, die niemand bestreiten wird.

(Wortmeldung der Abgeordneten Birgit Her- dejürgen [SPD])

Herr Minister, -

Nein, im Moment möchte ich das gern zu Ende bringen.

Viele Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen erleben häufig erstmals in der Kindertagesstätte und in der Schule einen Ort konsequenten, kontinuierlichen sozialen Lernens und erfahren Akzeptanz und Zuverlässigkeit.

(Zuruf der Abgeordneten Serpil Midyatli [SPD])

Folgerichtig müssen vernetzte Präventionskonzepte genau hier in den Kindertagesstätten und nach dem Übergang in den Schulen ansetzen. Schleswig-Holstein verfügt mit den Kinderschutzzentren, den örtlichen Angeboten des Kinderschutzes, dem Kooperations- und Interventionskonzept gegen häusliche Gewalt oder dem Projekt “Schutzengel für Schleswig-Holstein”, einem Netzwerk gesundheitlicher und sozialer Hilfen für Familien in schwierigen Lebenssituationen, über sehr gute An

(Minister Klaus Schlie)

gebote für Eltern und Kinder. Wir verfügen darüber, und wir nehmen für diese Landesregierung nicht in Anspruch, dass wir sie geschaffen haben. Trotzdem haben wir dieses Problem, vor dem wir stehen.

Eine Ausweitung und Optimierung des Netzwerks ist deswegen erforderlich, insbesondere aber auch eine bessere Abstimmung der vielen guten primärpräventiven Ansätze, die es in unserem Bundesland gibt. Mit dem von Innen-, Justiz-, Sozial- und Bildungsministerium gemeinsam getragenen Rat für Kriminalitätsverhütung in Schleswig-Holstein verfügen wir zudem über eine Einrichtung, die mit ihrem ressortübergreifenden Ansatz eine hervorragende Plattform für die Erarbeitung und Umsetzung aufeinander abgestimmter Präventionskonzepte darstellt. Ein sehr gutes Beispiel für die auf Nachhaltigkeit angelegte präventive Arbeit mit Kindern im Kindertagesstättenalter ist das Konzept „Faustlos plus“ in Kindertagesstätten, das als wichtiger Baustein die Kooperation von Kindertagesstätte und Elternhaus umfasst.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP)

Es kann nach dem Übertritt des Kindes in die Schule nahtlos durch das Programm „Prävention im Team“ fortgeführt werden. Im Mittelpunkt dieses Programms stehen das soziale Lernen im Team sowie das Erlernen ganzheitlicher Konfliktbewältigungsstrategien. Als Ergänzung zum kriminalpräventiven Unterricht bietet sich im schulischen Bereich als Komponente mit repressiver Zielrichtung das Projekt Arbeitsgemeinschaft gegen Gewalt an Schulen an. Das vernetzte Projekt mit Polizei, Staatsanwalt und Jugendgerichtshilfe, das zum Beispiel seit zehn Jahren an Schulen in Lübeck sehr erfolgreich durchgeführt wird, zielt darauf ab, durch die enge Zusammenarbeit mit der Schule, mit den genannten Institutionen konsequent auf Straftaten zu reagieren.

Das sind Dinge, die laufen, und trotzdem haben wir auf gleich hohem Niveau das Problem, über das wir reden. Uns allen muss klar sein, dass für eine nachhaltig wirksame Präventionsarbeit eine breit angelegte Strategie mit der Vernetzung aller Akteure notwendig ist. Das war es, was die Kollegen Kalinka und Koch hier dargestellt haben.

(Zuruf von der SPD)

- Warten Sie einen Moment! - Es ist und kann nur so sein, dass neben staatlichen und kommunalen Stellen auch die Aktivitäten der ehrenamtlich tätigen Organisationen und Verbände einbezogen werden. Die Jugend-Task-Force kann man doch

nicht an diesem Begriff festmachen. Ich finde, das ist intellektuell etwas zu schwach, Herr Fürter. Ich nehme es ernst, was Sie gesagt haben. Ich weiß ja auch, dass das nicht sein kann, bei aller Rhetorik, die manchmal notwendig ist in solchen Diskussionen. Das ist etwas zu flach gewesen.

Es ist ein weiterer wichtiger Baustein, den es jetzt gilt konkret zu erarbeiten. Wir werden darüber nach weiteren gemeinsamen Beratungen in der 9. Tagung gern berichten. Ich finde es vernünftig, dass wir heute beschließen, dass wir damit beauftragt werden.

Abgesehen davon ist es doch schon allein aufgrund der hohen Zahl von Intensivtätern völlig unbestritten und trotz der vielfältig dargestellten Präventionsstrategien notwendig, weiter zu handeln. Wir als Landesregierung können und werden uns nicht einer Diskussion über vernünftige pädagogische Konzepte verschließen, die natürlich auch darauf abzielen müssen, solche Kinder, die schon eine große Anzahl von Straftaten hinter sich haben, so zu sozialisieren, dass sie wieder in die Lage versetzt werden, gesellschaftliche Normen anzuerkennen.

Deswegen reicht es nicht, dass man sich jetzt an einem Begriff hochzieht und den mit „wegschließen“ definiert. Das ist mir ein wenig zu billig. Es muss schon möglich sein, dass man sich über das plakative Fordern von weiteren sozialen Komponenten hinaus gerade um diese jungen Leute kümmert, die ansonsten keine Chance mehr hätten, rauszukommen aus der Falle, in der sie sich befinden, und darum ringt, welche pädagogischen Konzepte notwendig sind, um sie wieder an gesellschaftliche Normen heranzuführen. Lassen Sie uns das nicht einfach mit plakativen Schlagworten machen!

(Beifall bei CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, der Minister hat seine Redezeit um fünf Minuten überzogen. Ich bitte um Hinweis, ob weitere Wortmeldungen gewünscht sind. - Ich erteile der Kollegin Anke Spoorendonk das Wort.

(Zurufe)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich genau wie der Minister diesem Haus schon etwas länger angehöre, kann ich bestätigen, dass es nicht das erste Mal ist, dass wir uns über das Thema geschlossene Heime - ja oder nein - in diesem Haus

(Minister Klaus Schlie)

unterhalten. Ich kann auch bestätigen, dass der Kollege Kalinka nicht zum ersten Mal Fürsprecher dafür ist, dass man in Schleswig-Holstein wieder geschlossene Heime einführt. Das hilft uns aber nicht wirklich weiter.

Ich möchte noch einmal auf die beiden uns vorliegenden Anträge kommen. Ich habe mich ein bisschen darüber gewundert, dass im Antrag von CDU und FDP im ersten Punkt steht, dass wir uns als Landtag für die Schaffung einer Jugend-TaskForce aussprechen sollen. In Punkt 2 steht, in der 9. Tagung solle die Landesregierung ein Programm vorlegen. Ich finde, das passt nicht richtig zusammen.

Aus meiner Sicht wäre es logischer, wenn wir heute beschließen, dass die Landesregierung in der 9. Tagung ein Programm für eine Jugend-Task-Force vorlegt und dass wir uns dann mit dem Programm beschäftigen. Dann können wir uns auch mit dem SPD-Antrag weiter auseinandersetzen. Das wäre eine logischere Reihenfolge. Ich bitte darum, dass wir die Anträge in diesem Sinne beschließen oder das im Ausschuss klären.

Was wir heute konkret beschließen können, ist, dass zur 9. Tagung ein Bericht erfolgen soll. Lieber Kollege Kalinka, alles andere macht keinen Sinn. Das wäre ein Blankoscheck für die Regierung, und das muss nicht sein.

Letzte Bemerkung! Diese Debatte wird auch in den jährlichen Fachtagungen der Straffälligenhilfe immer wieder gründlich geführt. Ich kann jedem empfehlen - ich glaube, das liegt ein Jahr zurück -, noch einmal nachzulesen - die Dokumentation liegt vor -, was über Intensivtäter und diese Art von Kriminalität gesagt wird. Es gibt keinen Grund zur Romantisierung, aber es gibt auch keinen Grund zu sagen: Jetzt schließen wir sie einmal weg. Ich kann nur jedem empfehlen, sich einmal anzugucken, was die Fachleute dazu gesagt haben.

Mein Wunsch ist, dass wir heute beschließen, dass die Landesregierung einen schriftlichen Bericht vorlegt, und dass wir alles andere im Ausschuss liegen lassen, bis wir den Bericht haben. Dann kriegen wir eine sehr viel qualifiziertere Debatte.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN - Zuruf von Mi- nister Klaus Schlie)

Herr Minister, Sie haben die Ausführungen der Kollegin nicht zu kommentieren.

Ich erteile jetzt der Frau Abgeordneten Serpil Midyatli das Wort.

(Zuruf der Abgeordneten Katharina Loedige [FDP])

- Frau Kollegin, vielleicht schauen Sie einmal in unsere Geschäftsordnung.

Ich muss ehrlich sagen, ich habe langsam den Überblick verloren. Herr Koch sagt, wir sollten uns nur an den Antrag halten, und nur das, was geschrieben steht, sei sozusagen der Gegenstand. Minister Schlie sagt, an den Begrifflichkeiten im Antrag müssten wir uns nicht so festhalten, das sei nicht ganz so wichtig. Und Herr Kalinka wiederum sagt: Ich darf hier doch wohl meine Meinung äußern. Sie sollten sich untereinander einmal einigen, was nun wichtig ist, ob die Reden wichtig sind, ob das geschriebene Wort wichtig ist, damit wir hier wissen, was wir überhaupt machen sollen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Ich möchte der Kollegin Spoorendonk folgen, jetzt den Berichtsauftrag zu beschließen und alles andere gern im Ausschuss zu behandeln.

Ich möchte noch einen Satz sagen: Die Polizistinnen und Polizisten machen sehr gern präventive Arbeit in den Schulen. Zurzeit sind sie allerdings so überlastet und haben so viele Überstunden angehäuft, dass sie gar keine Möglichkeit haben, diese wertvolle Arbeit zu leisten. Auch darüber müssen wir uns einmal Gedanken machen, dass wir dort Mittel oder Stunden hineinstecken oder Personal zur Verfügung stellen, damit es wirklich gewährleistet ist und nicht nur hier im Raum stehen bleibt.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW)

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Es ist Abstimmung in der Sache beantragt. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/418, abstimmen.

(Zuruf)

- Herr Kollege, wir sind in der Abstimmung, und es ist Abstimmung in der Sache beantragt.

(Anke Spoorendonk)

(Zuruf: Ausschussüberweisung!)

- Es ist mehrfach Abstimmung in der Sache beantragt worden.

(Zuruf: Ausschussüberweisung! - Werner Kalinka [CDU]: Machen Sie doch weiter! Sie sind doch Präsidentin! - Weitere Zurufe)

- Herr Abgeordneter Harms zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin! Vielleicht war es eben nicht so deutlich: Meine Kollegin Spoorendonk hat den Antrag gestellt, über Punkt 2 des Antrags von CDU und FDP abzustimmen sowie den Punkt 1 und den Antrag der SPD an den Ausschuss zu überweisen.