Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

(Beifall bei der FDP)

Bei dem gleichen Sachverhalt hätte ein anders formulierter Klagantrag möglicherweise zu dem Ergebnis geführt, dass die Klage zurückgewiesen wird. Dann wären wir jetzt auf dem Trip zu sagen, das sei verfassungsgemäß?

(Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, andere Richter auch, natür- lich! - Lachen bei der FDP)

- Herr Habeck, lesen Sie es doch im Gesetz nach! Lesen Sie im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nach, was Vier-zu-vier-Entscheidungen bedeuten. Das Bundesverfassungsgericht konnte sich weder zu einer Entscheidung in die eine noch in die andere Richtung durchringen. Das heißt, dass vier Verfassungsrichter der Auffassung waren, dass das verfassungswidrig ist.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mit dieser Frage müssen wir uns beschäftigen. Sie können doch nicht die vier Verfassungsrichter in Anspruch nehmen und glauben, das sei verfassungsgemäß, und uns vorwerfen, wir dürften nicht die vier Verfassungsrichter in Anspruch nehmen, die sagen, das sei verfassungswidrig. Deshalb muss dieses Parlament eine eigene Entscheidung treffen, ohne dass Sie darauf rekurrieren können, das Verfassungsgericht habe in der Sache selbst judiziert.

Das hat es nicht. Sie haben gesagt, wir können uns nicht entscheiden, non licet. Damit ist die Klage abgewiesen. Das bedeutet: Wir machen uns unsere eigenen Gedanken.

Frau Heinold, ich kann Ihnen sagen: Was Fragen der Verfassungsmäßigkeit angeht, so waren wir in den letzten acht Jahren viel stärker auf der richtigen Seite als Sie und die Roten, denn Sie haben einen ganze Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig gekennzeichnet worden sind.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein [CDU])

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Weber das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion ist jetzt etwas länger geworden. Das hätte vielleicht insofern nicht nötig getan. Man sollte noch einmal Revue passieren lassen, warum zu diesem Zeitpunkt über diese Frage diskutiert werden soll und muss und weshalb dieser Antrag auf dem Tisch liegt. Herr von Boetticher, Sie haben gesagt: Machen Sie das doch einfach. Das ist kein Problem. Ich veröffentliche meine Einkünfte auf meiner Homepage, seitdem ich im Landtag bin. Viele andere Kollegen machen das auch.

Ich will Ihnen nur sagen: Das ist ein Stück des politischen Vorteils, den wir gern ausnutzen wollen. Natürlich, ich mache Werbung damit, dass ich transparent offenlege. Das kann aber doch nicht der Punkt sein, wenn wir eine Parlamentsdebatte darüber führen, ob wir persönlich Dinge tun, die wir als politisch sinnvoll erachten. Wir glauben vielmehr, dass es Maßstäbe und Regeln geben muss, die für das gesamte Parlament gelten. Deshalb macht es Sinn, eine solche Beratung hier durchzuführen.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Gehen Sie doch einmal auf die Home- page!)

- Parlament kommt von parlare, also von reden. Es wäre schön, wenn der Redner irgendwann einmal konzeptionell drei Sätze zu Ende sagen könnte.

(Beifall bei der SPD)

Es ist doch gar nicht so ein großer Aufreger. Die Regierungsfraktionen sagen, sie wollen diese Art

von Transparenz nicht - das nehmen wir zu Kenntnis -, wir sagen das den Leuten. Und Schluss.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und der Abgeordneten Dr. Christian von Boetticher [CDU] und Wolfgang Kubicki [FDP])

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erhält nun Frau Abgeordnete Spoorendonk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn der Kollege Weber eigentlich ein schönes Schlusswort gesprochen hat,

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

so will ich nach dem Motto „Alles ist gesagt worden, aber von mir noch nicht“ noch einmal festhalten: Wir müssen diese Debatte vom Kopf auf die Füße stellen. Das heißt: Sinn dieser Anträge ist, deutlich zu machen, dass wir zum einen ein öffentliches Mandat haben und dass wir zum anderen dafür werben und uns dafür einsetzen, dass dieses öffentliche Mandat mit mehr Transparenz in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden kann. Die Debatte, die wir geführt haben, war wirklich besonders eine Debatte, in der es um das Werfen von Nebelkerzen ging. Wir haben so viel gehört, was überhaupt gar nichts mit dem Kernpunkt dieser Diskussion zu tun gehabt hat. Darum bleibe ich dabei: Wir haben einen Antrag eingebracht. Dieser Antrag und diese Gesetzentwürfe müssen im Ausschuss weiterberaten werden. Diejenigen von Ihnen, die meinen, Nebelkerzen schmeißen zu müssen, werden das dann auch öffentlich vertreten müssen.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Fürter das Wort. - Herr Kalinka, bevor Sie sich aufmachen, mache ich darauf aufmerksam, dass die Geschäftsordnung nur einen Dreiminutenbeitrag pro Abgeordneten pro Debatte vorsieht.

Ich bin gerade gemahnt worden, nicht so laut zu sprechen. Dann tue ich das mal, auch mit weniger Ereiferung.

(Beifall des Abgeordneten Christopher Vogt [FDP])

Zur Frage, warum wir unsere Daten nicht offenlegen: Ich kann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen, dass Sie in der Tat, wenn Sie auf die Homepage gehen, sehr viel finden, was da niedergelegt ist.

(Christopher Vogt [FDP]: Auch Krümmel- Berichte!)

Ich empfehle Ihnen, da einmal draufzugehen. Ich werde das auch entsprechend anpassen, sodass das, was wir hier als Vorschlag einbringen, da umgesetzt wird und für alle zu finden ist. Ich würde mir aber eine verpflichtende Regelung für alle Abgeordneten wünschen. Das ist Punkt eins.

Punkt zwei: Weil Sie, Herr Kubicki, zum wiederholten Mal wünschen, dass ich meinen Fraktionsmitgliedern Nachhilfe in Rechtskunde gebe,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Fünf zu vier!)

versuche ich jetzt einmal, Ihnen Nachhilfe in Rechtskunde zu geben.

Es ist so, dass das Verfassungsgericht die ausschließliche Verwerfungskompetenz hat, was nachkonstitutionelle Gesetze angeht. Das muss mit Mehrheit beschlossen werden. Das Verfassungsgericht hat nicht mit Mehrheit beschlossen, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, und damit ist es gültig und anzuwenden und verstößt nicht gegen die Verfassung.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Punkt drei - ganz sachlich - zum Datenschutz: Ich finde es schon verwunderlich - Datenschutz ist ein Wert, genauso wie die Informationsfreiheit -, dass die Liberalen den Datenschutz immer gerade dann zu entdecken glauben, wenn es um die Stärksten in der Gesellschaft geht.

(Beifall des Abgeordneten Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich würde mir wünschen, dass Sie diesen Gedanken auch einmal nach vorn stellen, wenn es um die Schwächsten in der Gesellschaft und um deren Datenschutz geht.

(Jürgen Weber)

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Abgeordneten Bernd Heinemann [SPD] und Lars Harms [SSW])

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erhält nun Herr Abgeordneter Dr. Bernstein das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Ansatz der Transparenz als wörtliche Grundlage der Diskussion genommen, gibt es eigentlich wenig Gründe, dagegen zu sein und dem zu widersprechen.

(Beifall des Abgeordneten Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir müssen hier allerdings auch alle zur Kenntnis nehmen, dass die Versuchung, verunglimpfende Äußerungen über die Politiker als Ganzes auch in der parteipolitischen Diskussion untereinander immer wieder aufzunehmen, durchaus gegeben ist und keiner so ganz dagegen gefeit ist.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Ich glaube, die Konflikte zwischen der politischen und einer beruflichen Tätigkeit, die hier auch angesprochen werden, sind in unserem Regularium durch die Meldung gegenüber dem Präsidenten durchaus abgedeckt. Dass die Einkünfte, die jeder Einzelne aus seinem Mandat oder aus seiner politischen Tätigkeit erhält, auf Euro und Cent zu veröffentlichen sind, ist völlig unstrittig.

Ich glaube aber, es ist auch ein Standpunkt, den man ohne sich zu schämen vertreten kann, dass die weiteren Einkünfte, die jemand erhält, Privatangelegenheit sind, die das Finanzamt angehen und sonst niemanden. Ich glaube, dass bei all den Punkten, die angesprochen wurden und die vielleicht für eine Veränderung ähnlich der Regelung im Bundestag sprechen - auch die Argumente, die vom Kollegen Weber angedeutet wurden -, ernst zu nehmen sind: dass es nämlich heute schon genug Persönlichkeiten gibt, die bei dem Ruf, den Politik hat, und bei dem, was sie sich an Regelungen auferlegt hat, und bei den Debatten, in denen sie steht, sagen: Ich stehe für eine politische Tätigkeit nicht zur Verfügung. Die Regelungen, die hier angemahnt oder gefordert werden, sind in meinen Augen ein Programm, hin zum Berufspolitiker zu gehen und denjenigen, der auch privatwirtschaftlich tätig ist, der Erfahrungen aus anderen Bereichen einbringt

und auch eine finanzielle Unabhängigkeit aus anderen Bereichen hat, davon abzuschrecken, ein Mandat anzunehmen. Ich glaube, das wäre ein Schaden für die Qualität unserer Arbeit.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort für die Landesregierung hat nun Herr Finanzminister Wiegard.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will mich zunächst einmal auf die Antragsgegenstände beschränken, die sich auf die Minister und Staatssekretäre beziehen, weil die hier - wie ich meine - noch nicht hinreichend erörtert worden sind. Ich kann es auch sehr kurz machen. Artikel 34 der Landesverfassung regelt:

„Die Mitglieder der Landesregierung dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben; sie dürfen weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Landtags dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“