Protokoll der Sitzung vom 19.05.2010

(Zuruf)

- Ja, Sie haben es gesagt. Ich bin gespannt, was da von der FDP kommt.

Wir als Grüne sind der Überzeugung, dass wir an den Haushalt anknüpfen müssen, weil die personengebundene Gebühr den Familienhaushalt stärker belastet. Das halten wir nicht für richtig. Nehmen wir uns die Zeit - Sie haben selbst gesagt, es eilt nicht -, geben wir es in den Innen- und Rechtsausschuss. Da werden wir den Dissens genauso wie beim Wahlrecht sicherlich auflösen. Wir Grüne helfen dabei mit.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion, die ich gerade versehentlich übersehen habe, erteile ich das Wort der Kollegin Ingrid Brand-Hückstädt. Es tut mir leid.

Das ist in Ordnung. Ich werde dafür eine halbe Stunde reden.

(Heiterkeit)

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für monatlich 17,98 € kann der Rundfunk zurzeit 16 öffentlich-rechtliche Fernseh- und 56 Radioprogramme empfangen. Der öffentlichrechtliche Rundfunk, der besonderen organisatorischen Anforderungen zur Sicherung der Vielfalt und Unabhängigkeit unterworfen ist, hat eine verbriefte Bestands- und Entwicklungsgarantie, die auch eine Finanzgarantie ist. Mit einer solchen Finanzgarantie lassen sich vielfältige und gute Programme machen: Kultur, Politik, Information, Sport - alles unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen. So dachte jedenfalls das Bundesverfassungsgericht.

Tatsächlich haben wir als Nachmittagsprogramm mindestens fünf Telenovelas wie „Marienhof“, Politmagazine auf dem Sendeplatz um 21:45 Uhr und eine Tagesschau, die die Kompliziertheit der Welt gar nicht mehr versucht zu erklären, sondern dazu auf ihr Online-Angebot „tagesschau.de“ verweist.

Wir haben einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unter anderem wegen Luxusreisen und risikobehafteter Sportvermarktungen regelmäßig ins Visier der Rechnungshöfe gerät, weil diese nicht mit der Verpflichtung der Anstalten zum sparsamen Umgang mit den Gebühren zu vereinbaren sind. Wir haben einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem durch einen Rundfunkstaatsvertrag zusätzliche Werbeeinahmen erlaubt worden sind.

Zur Prime-time wird Werbung platziert, deren Erlöse den Öffentlich-Rechtlichen die Dollar-Zeichen und den privaten Veranstaltern die Tränen in die Augen treiben.

Die FDP begrüßt deshalb ausdrücklich, dass es endlich zu der von uns lange geforderten Diskussion über die Neuordnung der Rundfunkgebühren gekommen ist. Es ist gut und richtig, dass sie in der Öffentlichkeit und in den Landtagen, in den Parteien und Verbänden geführt wird. Dabei halten wir das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsätzlich für richtig. Ebenso gilt für uns aber eine Bestandsgarantie für den privaten Rundfunk.

(Thorsten Fürter)

Wer ein gleichwertiges Nebeneinander von beiden will, muss feststellen, dass das bestehende System veraltet ist - allein deshalb, weil es bei seiner Entstehung davon ausging, dass jeder Haushalt ein Fernsehgerät besitzt, vor dem sich die Familie abends wie zu alten Zeiten vorm Lagerfeuer zusammenfindet, um ARD oder ZDF zu gucken.

Ob geräteunabhängiger Beitrag als sogenannte Medienabgabe und damit personenbezogen oder Haushaltsabgabe - alles ist besser als das heute praktizierte Modell, das zudem durch seine zahlreichen Ausnahmetatbestände den Weg in die Illegalität nicht nur ebnet, sondern sogar dazu einlädt, was die jetzige Rundfunkgebühr laut Professor Kirchhof an den Rand der Verfassungswidrigkeit bringt.

Folgt man dieser Idee weiter, dann bewegen sich auch die Mitarbeiter der GEZ beim Betreten der Wohnung gegen den Willen des Besitzers nicht nur im strafrechtlichen Bereich, sondern - viel schlimmer - auch auf verfassungswidrigem Gelände.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sehr gut!)

Bei den Überlegungen zur Neuordnung der Rundfunkgebühren darf es keine Tabus geben. Aus unserer Sicht hat sich Professor Kirchhof in seinem Gutachten leider in den Strängen seiner öffentlichrechtlichen Auftraggeber etwas verheddert. Ein bisschen neu ist nicht genug und neuer Wein in alten Schläuchen nur Augenwischerei.

(Beifall bei der FDP)

Ein wirklicher Systemwechsel muss her - egal, ob sie sich Abgabe oder Gebühr nennt. Ich glaube, wenn ich unsere Anträge zusammenfasse, die wir dem Ministerpräsidenten mitgeben wollen, besteht da Konsens. Ich glaube, nachdem ich fast als Letzte dran bin, kann ich das so zusammenfassen.

Sie muss geräte- und nutzungsunabhängig sein. Sie muss bezahlbar, gerecht und sozial sein. Sie muss transparent, einfach und effizient sein. Sie darf niemals die Staatsferne des Rundfunks tangieren.

Dass es in dieser Diskussion auch um neue Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Einsparpotenziale gehen muss, wenn die Werbung wegfällt - das ist ganz klar -, hatte ich durch meine Einleitung an den Beispielen hoffentlich deutlich gemacht.

Bei jedem Systemwechsel ist es wichtig, die Betroffenen mitzunehmen und sie nicht von heute auf morgen vor vollendete Tatsachen zu stellen. Es ist ein gesellschaftlicher Konsens herzustellen. Für mich ist ein geeignetes Mittel in diesem Fall ein

Runder Tisch, an dem nicht nur Medienexperten, Landesmedienanstalten, Medienverbände und Private und selbstverständlich öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter selbst Ideen und Möglichkeiten einer Neuordnung besprechen. Ich finde, auch das Verbraucherministerium sollte in diesem Zusammenhang ein gewichtiges Wörtchen mitreden.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben gehört, was alles wie kompliziert zu regeln sein wird. Wir werden das nicht heute Nachmittag in einem Antrag hinbekommen. Machen wir uns nichts vor: Wir reden über die Rundfunkfinanzierung für die nächsten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. Ein Schnellschuss, der von niemandem akzeptiert wird, wäre ein Desaster.

(Beifall bei FDP, SSW und vereinzelt bei der CDU)

Für DIE LINKE erteile ich Herrn Abgeordneten Ulrich Schippels das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal sind wir offensichtlich ein bisschen konservativer, als andere denken. Wir sind beim Gesundheitssystem gegen die Kopfsteuer, und wir sind bei der Rundfunkgebühr gegen diese Haushaltssteuer, die übrigens auch Wohngemeinschaften fördern und die armen Singlehaushalte, unter den die Grünen und die FDP eigentlich leiden, belasten würde. Wir sind aber dagegen. Mit Genehmigung zitiere ich hier die Gebührendefinition aus der deutschsprachigen Internet-Enzyklopädie Wikipedia:

„Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner“

und ich würde noch hinzufügen: „der Gebührenschuldnerin“

„(durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.“

Auch wenn die Rundfunkgebühr, wie wir alle wissen, in Deutschland abgaberechtlich ein Beitrag ist, sollten wir diese Diskussion gleichwohl in der Diskussion im Hinterkopf behalten.

(Ingrid Brand-Hückstädt)

In diesem Sinne halte ich es für vernünftig, sich für eine gerätebezogene Abgabe auszusprechen. Denn wer keinen Rundfunk empfangen will, der soll dafür auch keine Kosten tragen müssen. Und diejenigen, die keine Rundfunkgebühren zahlen, per se als Schwarzseher oder Schwarzhörer beziehungsweise Schwarzseherin oder Schwarzhörerin oder als Betrüger oder Betrügerin zu bezeichnen, finde ich nicht akzeptabel.

Der vorliegende Entwurf des Staatsvertrags ist für uns nicht ganz das, was wir wollen. Nicht nur, dass seit Jahren immer wieder die von den Datenschutzbeauftragten geäußerten Bedenken wieder einmal nicht berücksichtigt wurden, auch andere Punkte fehlen. Für einen akzeptablen Vorschlag zur Rundfunkgebühr gehört für uns neben den vom SSW im Antrag genannten Punkten - und der SSW-Antrag liegt uns eigentlich am nächsten - Folgendes: Es werden weitere Grund- und Fernsehgebühren erhoben. Nutzerinnen und Nutzer von Radio sowie neuartigen Empfangsgeräten müssen weiterhin nur die Grundgebühr bezahlen. Der einfache Gerätebezug wird nicht auf Internet - und Mobilfunk - sowie auf andere neuartige Rundfunkempfangsgeräte übertragen.

Hier soll das Rundfunkangebot nach Adressierbarkeit freigeschaltet werden, so wie es zum Beispiel bei Online Abos von Tageszeitungen üblich und technisch längst möglich ist.

Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte müssen in Höhe der Grundgebühr nur die zahlen, die weder über Radio noch über Fernsehen verfügen, aber über neuartige Empfangsgeräte Angebote nutzen, die zum Radio- beziehungsweise zum Fernsehempfang verbreitet werden. Bibliotheken, Schulen, Hochschulen und Kitas werden von der Rundfunkgebühr befreit.

Die Zweit- und Drittgebühr für Zweitwohnung und Garten sowie Dienstwagen beziehungsweise Arbeitszimmer werden nach unserer Meinung abgeschafft, soweit sie nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

(Lachen des Abgeordneten Wolfgang Ku- bicki [FDP])

- Herr Kubicki, die Zahlung der Rundfunkgebühr an die GEZ übernimmt für befreite Personen auf Antrag die Behörde, die die Leistungen zahlt, die bisher zur Gebührenbefreiung ausreichen. Auf die Höhe der auszuzahlenden Leistung hat dies keinen Einfluss. Es ist keineswegs einzusehen, warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk über Gebührenmindereinnahmen die Arbeitslosigkeit in unserem

Land mitfinanzieren soll. In diesem Sinne geht uns der Antrag des SSW zwar nicht weit genug, aber wir finden, dass es angesichts der Situation in diesem Hohen Hause der akzeptabelste ist.

(Beifall bei der LINKEN und beim SSW)

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Silke Hinrichsen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was sich für mich trotzdem heute ganz klar herausstellt das will ich für den SSW sagen -: So, wie es mit der GEZ im Moment läuft, kann es nicht weitergehen deshalb Systemwechsel!

(Beifall der Abgeordneten Antje Jansen [DIE LINKE])

Ich sage das auch vor dem einfachen Hintergrund: Im Moment ist es so, dass, wenn man jemanden bei der GEZ abmeldet, weil er verstorben ist, die GEZ zurückschreibt, dass das nicht sein könne, weil es noch ein Auto mit einem Radio gebe. Es ist unglaublich, was man manchmal als Antworten von der GEZ bekommt.

Die „Schnüffelei“ durch die GEZ und besonders in Wohngemeinschaften der Versuch, die Wohnung zu betreten, gab es vor 30 Jahren schon. Ich habe das selbst erlebt. Ich habe den Herrn erst einmal gebeten, aus der Wohnung rauszugehen, wobei er zunächst meinte, er dürfe hereinkommen. Daraufhin habe ich gesagt, das dürfe er nicht, wenn ich ihm das untersage, er müsse dann draußen vor der Tür bleiben. Das ist ein Benehmen, von dem wir denken, dass sich das nicht gehört.

Ich kann auf der anderen Seite verstehen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch diese Gebühren finanziert werden muss. Ich will weiterhin einen guten öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Deshalb sehe ich auch ein, dass man etwas dafür bezahlen muss. Die Frage ist nur: Wie soll das gehen - Mediengebühr oder Haushaltsabgabe? Das ist das Interessante - jedenfalls kann es mit der GEZ so nicht weitergehen.

Aber das Problem liegt weiterhin darin - da wäre es mir recht, wenn Sie, Herr Ministerpräsident, bei dieser Konferenz auch Wert darauf legen würden -: Es muss auch eine Akzeptanz für diese Gebühr geschaffen werden. Das ist der entscheidende Punkt.

(Ulrich Schippels)