Bei der GEZ ist es im Moment so - ich weiß nicht, ob jemand die Sendung „ZAPP“ gesehen hat -: Dort wurde gesagt: Vorher waren wir alle Schwarzseher, also wir waren ganz üble Menschen, die keine GEZ-Gebühren bezahlen. So kann es eben nicht gehen, sondern es muss auch eine Akzeptanz für eine Gebühr geschaffen werden.
Dazu habe ich bisher wenig gehört. Wir sind ja alle einig, dass wir über die GEZ den Rundfunk finanzieren müssen. Wir müssen aber auch für die Nutzerinnen und Nutzer und auch für die potenziellen Nutzer eine Akzeptanz schaffen, dass diese Gebühr auch zu bezahlen ist. Da sehe ich ein bisschen die Probleme. Wir können uns gesellschaftspolitisch gern darüber einig sein. Aber, wie gesagt, der Einzelne muss die Gebühr bezahlen, und dafür müssen wir die Akzeptanz schaffen.
Das ist einer der Hauptpunkte, warum ich sage: Ein Systemwechsel gern. Denn, wie gesagt Schwarzseher oder diese halben Verbrecher, die keine Gebühren bezahlen - so die Werbung -, das ist nicht die richtige Werbung dafür. Aber wir müssen Werbung machen mit dem, was das Produkt ist: Das ist tolles Fernsehen, unabhängig, nicht abhängig von Quoten und Ähnlichem. Das ist wichtig, und das müssen wir den Leuten sagen. Darin liegt für mich der Hauptgrund, dass ein Systemwechsel herbeigeführt werden muss.
Ich möchte vorwegschicken: Ich möchte mich in keiner Weise jetzt für die GEZ in den Kampf werfen. Die Methoden, die von der GEZ, zum Teil zumindest, angewendet werden, verurteile ich genauso. Aber ich möchte darauf hinweisen, einfach um die Diskussion ein bisschen zu versachlichen: Die GEZ ist eine Gebühreneinzugszentrale. Wenn Gebühren erhoben werden, dann müssen sie irgendwie eingezogen werden. Darüber besteht bestimmt großer Konsens in diesem Hause. Nach welchen Methoden das gemacht wird, darüber kann man reden. Auch die Kirche hat eine Gebühreneinzugszentrale in Form von Steuern. Das ist nur teurer.
Deshalb habe ich gesagt: Es geht um die Methoden. Aber ich will mich damit gar nicht weiter beschäftigen.
Ich glaube auch, ehrlich gesagt, nicht, Herr Ministerpräsident, dass dieses Thema jetzt Anfang Juni vorrangig auf der Tagesordnung steht. Es geht um die Frage, ob man dem Vorschlag von Professor Kirchhof folgt. Da möchte ich noch einmal den Versuch machen, nachdem ich die Reden gehört habe - ich klammere einmal das aus, was DIE LINKE vorgetragen hat, was ich mehr in Richtung Realsatire einsortiere -, darauf hinzuweisen, dass wir eigentlich darüber einig waren, dass wir den Weg einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe, den Herr Kirchhof vorgeschlagen hat, verfolgen sollten. Vielleicht können wir uns auf folgenden Satz verständigen:
“sich im Rahmen der Beratungen der Ministerpräsidenten über eine neue Gebührenstruktur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für ein Beitragsmodell”
Alle übrigen Beiträge und Anträge werden in den Ausschuss zur Beratung überwiesen. Dann hätten wir einen konsensualen Kern, mit dem der Ministerpräsident losgehen kann. Wenn wir das zumindest hinkriegen würden, könnten wir an diesem Punkt als Parlament nicht mehr sagen: Wir hätten nicht die Gelegenheit genutzt, uns rechtzeitig in die Diskussion einzuschalten. Der SSW hat ja vorhin zu Recht beklagt, dass wir bei Staatsverträgen immer das Problem haben, dass wir eigentlich erst dann tätig werden können, wenn schon alles erledigt ist. Hier hätten wir jetzt die Gelegenheit, zumindest von den Grundzügen einmal zu sagen: Jawohl, in diese Richtung will das Parlament gehen. Das haben alle - fast alle - gesagt. Daher denke ich, wäre es ein guter Weg, wenn wir das auch machen würden.
Herr Kollege Eichstädt, wären Sie damit einverstanden, wenn wir Ihre Anregung jetzt mitnehmen, nochmals bis morgen, spätestens bis Freitag beraten und uns vielleicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen, wie Sie das vorgeschlagen haben?
- Ich verstehe das so, dass wir die Beschlussfassung über diesen Punkt bis morgen zurückstellen und die Zeit nutzen. Damit wäre ich einverstanden.
Sie wollten noch einen Dreiminutenbeitrag ankündigen? - Dann bitte schön, Frau Kollegin BrandHückstädt.
Konsens ist sehr gut; den wollen auch wir. Aber Sie wissen alle ganz genau, worüber wir hier gerade reden: Wie bei der Haushaltsabgabe und der Betriebsstättenabgabe, wo heute Nachmittag hier sehr deutlich wurde, was es dort noch für Diskrepanzen und Schwierigkeiten zu regeln gibt, haben wir hier in der Tat auch dieses Problem.
Ich kann leider für unsere Fraktion nicht sagen, dass ich das Wort Haushaltsabgabe in einem gemeinsamen Beschluss haben möchte. Ich gehe aber einfach einmal davon aus, dass nach dem, was wir hier alles besprochen haben, wir auch völlig Konsens darüber haben, dass es geräteunabhängig, nutzungsunabhängig und so weiter wird. Wenn wir es bei einem solchen Satz belassen könnten und das Wort Haushaltsabgabe und Betriebsstättenabgabe nicht drin haben, bin ich bereit, darüber nachzudenken.
Ich gehe im Übrigen auch davon aus, Herr Ministerpräsident, dass Sie das alles hier heute gehört haben und auch mitnehmen werden.
Nunmehr erteile ich für die Landesregierung dem Ministerpräsidenten, Herrn Peter Harry Carstensen, das Wort.
Frau Präsidentin! Mit dem, was ich gerade gesagt habe, ist ja auch schon viel darüber gesagt, wie ich die Debatte empfunden habe. Aber ich bedanke mich bei den Regierungsfraktionen, bei der SPD, beim SSW und bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihre Anträge, die im Landtag eine Diskussion über die Reform der Rundfunkgebühr ermöglichen.
Lieber Herr Eichstädt, es war der Ministerpräsident Carstensen, der bei der Diskussion, die wir schon einmal hatten, der Einzige war, der sich gegen die Computer und die Handys und ähnliche Dinge ausgesprochen hat, vielleicht weil ich nun auch einige habe.
- Gegen die Einbeziehung, ja. Wenn man das ein bisschen verkürzt, kann das auch jeder verstehen, Herr Anwalt.
Aber ich gebe gern zu: Ich bin ein bisschen verwirrt. Frau Hinrichsen, ich gebe auch gern zu, dass Ihr Dreiminutenbeitrag es mir nicht einfacher machen konnte. Denn Sie haben in Ihrem Redebeitrag davon gesprochen, dass Sie eine rundfunkgeräteunabhängige Gebühr haben wollten; so habe ich das verstanden. Aber ich lese Ihren Antrag anders, wenn ich das einmal so sagen darf. Sie haben von der Mitwirkung aller und von der Steuer gesprochen. Ich weiß auch, dass in Dänemark ein völlig anderes System besteht, wo man sich die Karte kaufen muss. Wenn ich Anke Spoorendonk jetzt richtig verstanden habe, geht es darum, jetzt einen neuen Antrag zu machen, in dem auch von der geräteunabhängigen Gebühr gesprochen wird.
Über eines sind wir uns sicherlich einig: Wir wollen einen Gebühreneinzug, der unbürokratischer und der vor allem begreifbarer für die Menschen ist,
wo sie das Gefühl haben, dass die GEZ mit einigen seltsamen Methoden vorgeht. Ich will das nicht so drastisch ausdrücken. Ich muss irgendwann hier einmal etwas deutlicher über die Methoden der GEZ gesprochen haben. Das führte dazu, dass ein Mitglied der CDU, der GEZ-Mitarbeiter war, sofort aus der Partei ausgetreten ist. Deswegen hat Herr Eichstädt das auch ein bisschen sorgfältiger gesagt.
- Bei Ihnen treten Sie aus anderen Gründen aus, Herr Stegner. Insofern ist das eben so, und deswegen kann ich dies auch so sagen.
Wir wollen nicht über jeden reden, Herr Stegner, der bei Ihnen aus anderen Gründen ausgetreten ist; sonst werden wir heute nicht fertig.
Wir wollen eine geräteunabhängige Gebühr haben. Es zeigt sich auch, dass dieser Weg gangbar ist. Das Gutachten von Professor Kirchhof sagt ganz klar: Ihr müsst euch bei der Rundfunkfinanzierung nicht auf Empfangsgeräte versteifen, weil wir gar nicht mit der Definition fertig werden, was denn Empfangsgeräte sind.
Ich will nun gar nicht auf den Beitrag von der LINKEN eingehen, weil das natürlich der Tod des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre, weil wir dort nicht mehr einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, wie wir ihn verstehen, der unabhängig bleibt und unabhängig natürlich auch durch eine ausreichende Finanzierung bleiben kann. Ich stelle fest, dass ich mit meinem Computer über die Kombination mit dem Fernseher auch Rundfunk und Fernsehen empfangen kann, manchmal viel besser, zumindest dort, wo wir eine gute ISDN- oder eine gute Breitbandversorgung haben, als über die Antennen.
Wir wollen den Weg gehen, der im Kirchhof-Gutachten empfohlen wird, da auch die öffentlichrechtlichen Anstalten diesen Ansatz unterstützen. Rückenwind für diese Haushalts- und Betriebsstättenabgabe kommt von den Fraktionen, wobei eben die Schwierigkeit im Moment noch folgende ist: Da Sie gerade gesagt haben, Sie wollten das Wort der Betriebsstätten- und Haushaltsabgabe nicht, muss ich mir noch einmal ein paar Gedanken darüber machen.
- Das ist auch keine Begeisterung. Das sage ich Ihnen, weil das nämlich nicht so ganz einfach wird, weil es nämlich ausgesprochen schwierig wird, hier ins Detail zu gehen, zum Beispiel bei der Gebührenbefreiung, Herr Fürter: Wie mache ich das, wie gehe ich dort rein?
Denn wir haben natürlich auch bei der Gebührenbefreiung, wo jeder bei der Überschrift sagt, jawohl, das brauchen wir, selbstverständlich, recht enge Spielräume, um die Befreiungstatbestände auszuweiten. Wenn die Kosten auf die verbleibenden Zahler umverteilt werden, sind irgendwo Grenzen erreicht, sodass diejenigen, die nachher noch zahlen
Herr Fürter, eine klare Absage sage ich auch denen, die meinen, dass solche Kosten von den Trägern der Sozialleistungen getragen werden sollen. Wir können dies nicht den Gemeinden, den Kommunen übertragen und sagen: Passt einmal auf, jetzt bringt ihr den Anteil der Gebühren mit rein. Das ist nicht so einfach. Das zeigt, dass die Diskussion im Detail ganz anders geführt werden muss.
Wir brauchen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Deshalb muss der Rundfunkbeitrag aufkommensneutral umgesetzt werden. Wir müssen Akzeptanzprobleme beseitigen, die das bisherige System zunehmend hat. Die Gebührenzahler müssen irgendwann einmal sagen: Jawohl, das ist angemessen und gerecht, was wir hier bezahlen müssen. Deswegen darf es auch keinen Sprung in der Gebührenhöhe geben.
Auch die Frage, ob öffentlich-rechtlicher Rundfunk ohne Werbung auskommt, ist zu diskutieren. Werbefreiheit würde die Legitimation des Rundfunkbeitrags stärken, gerade mit Blick auf europäisches Wettbewerbsrecht. Ich erlaube mir allerdings folgende Bemerkung: Meine Nachbarn waren die Ersten, die bei uns in der Gemeinde einen Fernseher kriegten. Ich bin häufig einmal rübergegangen und habe festgestellt, dass beim Ersten diejenigen gewesen sind, die als Erste Werbung im Fernsehen hatten. Da kam das Sandmännchen, und zwischendurch kam die Werbung dort mit rein. Es ist also nicht nur eine Sache, die beim Öffentlich-Rechtlichen jetzt neu ist, sondern das ist das Alte, was da drin ist.