Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, durch präventiv wirkende Sozialpolitik Familienund Kinderarmut zu reduzieren, und sie wird Kindern in Armut auch in Zukunft helfen. Der Zeitplan der Überprüfungen und Neuregelungen der Regelleistungen ist selbstverständlich eng, und ich finde, er ist auch zu Recht eng gesetzt worden.
Anders als offensichtlich DIE-LINKE-Fraktion geht die Landesregierung nicht davon aus, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtzeitig umgesetzt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir mit Sicherheit nicht die Hände in den Schoß legen. Aber Grund für einen Vorratsbeschluss, der davon ausgeht, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten werden, besteht aus Sicht der Landesregierung mitnichten, und das hielte ich auch für grundsätzlich problematisch, Kollegin Jansen.
Erstens. Frau Jansen, der im Antrag zitierte Erlass des Bundesfinanzministeriums ist kein Gesetz, sondern eine Verwaltungsanweisung. Diese setzt kein neues Recht. An der Verabschiedung einer solchen Verwaltungsregelung ist der Bundesrat schlicht und ergreifend überhaupt nicht beteiligt. Vor allem aber
trifft es in der von Ihnen behaupteten Pauschalität gar nicht zu, dass Essen in den Schulkantinen grundsätzlich dem 19-prozentigen Steuersatz unterliegen - übrigens ebenso wenig wie Fastfood immer dem ermäßigten Satz unterliegt. Bereits heute kann der ermäßigte Steuersatz angewandt werden, wenn Schulverpflegung durch einen gemeinnützigen Verein abgegeben wird. Im Einzelfall kann die Abgabe von Speisen und Getränken sogar ganz umsatzsteuerfrei sein, wenn dieser Verein einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen ist. Ich glaube, mit ganz wenigen Ausnahmen gibt es hier niemanden, der bestreitet, dass der Mehrwertsteuerkatalog grundsätzlich auf andere Füße gestellt werden muss.
Aber bis dahin ermutige ich wirklich jeden dazu, von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch zu machen, die es heute in dem Bereich schon gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen allen Kindern ermöglichen, sich ihren Fähigkeiten entsprechend zu entwickeln und zu entfalten. Dafür gehört für mich zu prüfen, wie sich die neuen Leistungen auf die Situation der Kinder auch tatsächlich auswirken. Ich sage das noch einmal. Deswegen verlängern wir. Das betrifft das Mittagessen in Kitas, in Schulen, es betrifft aber auch Bildung, Entwicklung und Teilhabe insgesamt.
Ich lasse zunächst über a) abstimmen. Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich schlage zunächst vor, den vorliegenden Änderungsantrag von CDU und FDP, Drucksache 17/553, für selbstständig zu erklären und ihn alternativ zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/539, abzustimmen. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/553, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/539, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/553 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen ist. Ich
Nun komme ich zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/540. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/540 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/610 federführend dem Bildungsausschuss sowie mitberatend dem Sozialausschuss, dem Innen- und Rechtsausschuss und dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
(Wortmeldung des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) - Zuruf: Wir sind in der Abstimmung! - Weitere Zurufe)
Frau Präsidentin, wir bitten darum, dass die Ausschüsse, an die der Antrag überwiesen werden soll, einzeln aufgerufen werden, weil nach unserer Kenntnis der Finanzausschuss bis Freitag gar nicht mehr tagt.
Ich bitte um Ruhe. Angesichts der kritischen Anmerkungen, die zum Verfahren zur ersten und zweiten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes gemacht worden sind, wäre es sicher vernünftig, wenn wir zu einem Verfahren finden würden, das erlaubt, dass in einem noch möglichen Umfang die Ausschüsse beteiligt werden. Ich bitte, darüber nachzu
Frau Präsidentin! In der Sache spricht sicher nichts dagegen, einzeln über die Ausschüsse abzustimmen, an die überwiesen werden soll. Aber der Tatsache, dass der Finanzausschuss nicht mehr tagt, kann Abhilfe geschaffen werden, indem der Finanzausschuss dann eben eine entsprechende Sitzung einberuft,
denn es ist unzweifelhaft, dass es hier auch finanzielle Auswirkungen erheblicher Art gibt. Von daher bitte ich darüber nachzudenken, ob wir es nicht gemeinschaftlich hinbekommen können, dass es in allen vier Ausschüssen beraten wird.
Ich habe mich gerade noch einmal beraten. Wenn es streitig ist und bleibt, dann muss einzeln abgestimmt werden. Ich bitte um ein Signal.
- Prima. Es war auch mein Wunsch, dass wir hier zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Das bedeutet, dass wir die Abstimmung in einem Komplex vornehmen können. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/610 federführend dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss, dem Innen- und Rechtsausschuss und dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile Herrn Abgeordneten Dr. von Boetticher für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der Aussprache zur Regierungserklärung habe ich auf die Gründe dieser Gesetzesinitiative hingewiesen. Ich halte es für richtig und wichtig, dass in den Tagen, in denen wir über die Änderung des Tagesstättengesetzes und die erste Belastung für Bürgerinnen und Bürger beraten, die wir diesen im Rahmen der Sparpakete der nächsten Jahre - ich kann ruhig sagen: des nächsten Jahrzehnts - zumuten, möglichst gleichzeitig die erste Reduzierung von Einkünften der Abgeordneten, in dem Fall der Entschädigung zur Ausübung besonderer parlamentarischer Funktion, in Kraft setzen. Das heißt, zum ersten Mal verzichten, soweit mir bekannt ist in einem deutschen Parlament Abgeordnete auf einen Teil ihres Entgelts. In den vergangenen Jahren gab es im Parlament Nullrunden. Aber es gab noch nie, dass Funktionsträger auf bestimmte Zuweisungen und Entschädigungen verzichten. Wir wollen das tun, weil wir glauben, dass wir dies den Bürgerinnen und Bürgern schuldig sind.
In den nächsten Monaten werden wir sicherlich eine breite Debatte darüber führen, was wir diesem Parlament zumuten, aber auch darüber, was die Regierung bereit ist, sich zuzumuten. Einige Dinge hat der Fraktionsvorsitzende der FDP, der Kollege Wolfgang Kubicki, schon mitgeteilt. Dies ist bereits innerhalb der Fraktionen beraten worden. Es beginnt bei der Alterserhöhung bezüglich der Anwartschaften und geht bis hin zur Bezahlung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären. All das kommt auf die Tagesordnung. Wir nehmen auch die Vorschläge der Linken zur Kenntnis, über die sicherlich ebenfalls im weiteren Verfahren zu beraten sein wird. Aber eines erscheint mir sehr wichtig das führt sicherlich auch zu einer deutlichen Steigerung der Glaubwürdigkeit -, nämlich dass aus den Fraktionen heraus die ersten Sparmaßnahmen bei den Funktionsträgern, also den Leistungsträger, denen, die am meisten Geld erhalten, beginnen, um dadurch der Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass auch sie bereits sind, auf einen Teil zu verzichten.
Diese vorgezogene Maßnahme soll nicht die weitere Debatte abschneiden. Sie wird auch nicht verhindern, dass wir von der Regierung fordern und verlangen werden, dass sie das einlöst, was sie in öffentlichen Erklärungen deutlich gemacht hat, nämlich dass sie mit uns gemeinsam debattiert, ob es weitere Zeichen zu setzen gilt. Wichtig ist für uns dieser Zeitpunkt, weil er eben den Beginn der Maßnahmen einläutet. Es wäre nicht gerecht, wenn wir in dieser Woche die ersten Einschneidungen beschließen, aber alle weiteren Einsparungen auf die Sitzungen in den nächsten Wochen und Monaten vertagen. Darum heute dieses erste ganz klare Signal auch von mir als Fraktionsvorsitzenden, der davon betroffen ist, um der Bevölkerung zu sagen: Wenn gespart wird, dann wird nicht nur bei den Menschen in allen sachpolitischen Bereichen, sondern auch in der Politik gespart, und zwar als allererstes bei den Leistungsträgern, die im Parlament das meiste Geld erhalten.
Ganz offensichtlich braucht das Parlament einige Minuten, um das zu verkraften, was Herr Dr. von Boetticher soeben gesagt hat.