Protokoll der Sitzung vom 16.06.2010

Liebe Kolleginnen und Kollegen - es ist erstaunlich, dass Sie das so belustigend finden, Herr Minister -, bei einem warmen Mittagessen von 3 € zahlen die Eltern knapp 60 ct Steuern.

(Christopher Vogt [FDP]: Heiner, du darfst hier nicht lachen, insbesondere dann nicht, wenn Frau Dr. Bohn redet!)

Das kritisiert auch CSU-Verbraucherministerin Aigner. Wir drücken ihr die Daumen, dass sie sich in dieser Sache gegen Finanzminister Schäuble durchsetzen kann. Herr Schäuble sollte sich lieber für eine internationale Finanztransaktionssteuer einsetzen. Das bringt Milliarden an Einnahmen, die wir dringend brauchen. Das wünsche ich mir von unserem Finanzminister.

Den Antrag auf einen ermäßigten Steuersatz auf Schulessen werden wir unterstützen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jedes siebte Kind in Schleswig-Holstein lebt in Armut. Das sind fast 80.000 Kinder. In Städten wie Kiel, Neumünster oder Lübeck ist die Lage noch schlimmer. Hier ist annähernd jedes dritte Kind betroffen. Kinderarmut und hungernde Kinder in einem Land wie Schleswig-Holstein - das darf es nicht geben.

Darin bestand schon mal Einigkeit in diesem Haus. Vor drei Jahren hielten alle Fraktionen angesichts dieser Fakten die Einführung des Projektes „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für richtig. Meinen Sie, dass die Kinderarmut seitdem abgenommen hat? Das Gegenteil ist der Fall. Fragen Sie den Kinderschutzbund.

In Kiel gibt es Kitas, in denen rund drei Viertel der Kinder nur deshalb am Mittagessen teilnehmen können, weil es dank der Aktion „Kein ohne Mahlzeit“ nur 1 € kostet.

Jetzt zu den beiden Anträgen: Der Antrag von CDU und FDP hat eine vielversprechenden Überschrift. Er greift allerdings zu kurz. Eine Lücke bei der Finanzierung des Mittagessens darf nicht entstehen. Der Hinweis von CDU und FDP, das Bundesverfassungsgerichtsurteil sähe ja eine Neuberechnung der Kinderregelsätze vor, überzeugt nicht. Auf Bundesebene werden sie nicht müde zu predigen, dass eine eigenständige Berechnung der Kinderregelsätze nicht gleichbedeutend mit einer Anhebung sei. So weit, so schlecht.

Im Land vertreten Sie dann die gegenteilige Linie: Das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ kann Ihrer

Meinung nach eingestellt werden, weil es ja ab 2011 neu berechnete Kinderregelsätze gibt. Das passt nicht zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir Grüne unterstützen daher den Antrag der LINKEN.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Erst müssen wir genau wissen, wie die Regelsätze aussehen. Erst dann sollten wir endgültig über das weitere Vorgehen entscheiden.

(Zuruf des Abgeordneten Christopher Vogt [FDP])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Schuldenbremse darf nicht blind machen, wenn es um Kinderarmut und soziale Strukturen geht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der LINKEN)

Für die Fraktion des SSW hat nunmehr der Herr Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zur Mehrwertsteuer möchte ich die Gelegenheit nutzen, eins klarzumachen: Der SSW hält die derzeitige Situation der unzähligen Ausnahmen für unerträglich und vertritt das übergeordnete Ziel eines weitgehend einheitlichen Mehrwertsteuersatzes. Etliche Beispiele zeigen, wie absurd die Auswüchse in diesem Bereich sind: Milch, Leitungswasser und Zugfahrten im Nahverkehr werden mit 7 % besteuert, während für Apfelsaft, Mineralwasser und Zugfahrten im Fernverkehr 19 % Mehrwertsteuer fällig werden, vom Chaos im Hotelgewerbe ganz zu schweigen. Wenn man also unbedingt vom Grundsatz der einheitlichen Mehrwertsteuer abrücken will, muss dies unserer Meinung nach zumindest plausibel und aus unserer sozialen Verantwortung heraus begründbar sein.

(Beifall bei SSW und der LINKEN)

Wesentliches Kriterium für die Einführung von Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer war, dass es sich um „Waren des täglichen Bedarfs“ handelt, die zum Leben notwendig sind. Lebensmittel erfüllen dieses Kriterium mehr als jedes andere Produkt, sodass hier ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz nicht nur sinnvoll, sondern letztlich auch sozialpolitisch geboten ist. Nicht zuletzt die Verfassung verlangt

(Dr. Marret Bohn)

nach dem Schutz unserer Kinder und Jugendlichen und schreibt uns eine Verantwortung für ihr körperliches und seelisches Wohl zu.

Solange es also vergünstigte Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer gibt, müssen Lebensmittel und damit mittelbar auch das Schulessen für alle Kinder dazugehören.

(Beifall beim SSW)

In der Liste der Produkte mit vergünstigtem Mehrwertsteuersatz findet sich neben allerhand Absurditäten sicherlich auch Sinnvolles. Aber etwas ähnlich Grundlegendes wie die warme Mittagsmahlzeit für Schulkinder gibt es hier kaum. Die Tatsache, dass ungesundes Fastfood im Außerhausverkauf niedriger besteuert wird als gesundes Schulessen, setzt dem Ganzen meiner Meinung nach noch die Krone auf. Dies ist ganz einfach nicht mehr zu vermitteln. Auch der SSW fordert daher, dass sich die Landesregierung im Bundesrat schnellstmöglich für mehr Gerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer einsetzt.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Für die Kinder, deren Eltern ganz einfach nicht fähig oder nicht willens sind, ihren Sprösslingen eine warme Mahlzeit in der Bildungseinrichtung zu ermöglichen, wurde im Jahr 2008 im Rahmen der „Offensive gegen Kinderarmut“ das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ins Leben gerufen. Wie wir alle wissen, wurde die Finanzierung zunächst für die voraussichtliche Dauer der 16. Legislaturperiode sichergestellt. Die von Minister Garg für das gesamte Jahr zugesicherte Fortführung ist angesichts des unverändert hohen Bedarfs auch dringend notwendig und wird von uns ausdrücklich begrüßt.

Aus Sicht des SSW fällt die Verpflegung unserer Kinder in den Bildungseinrichtungen in den Aufgabenbereich der öffentlichen Hand. Die warme Mahlzeit für Schul- und Kita-Kinder muss völlig unabhängig vom Geldbeutel der Eltern sichergestellt sein, und das Projekt muss dringend erhalten werden.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der SPD)

Wir fordern den Minister auf, bei der notwendigen weiteren Behandlung des Themas im zuständigen Ausschuss auch konkrete Zahlen folgen zu lassen. Die Weiterführung des Projekts ist übrigens völlig unabhängig von der ausstehenden Neuberechnung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger notwendig.

Nach Meinung des SSW ist es unverantwortlich, auf die vermeintlich bedarfsgerechteren SGB-IISätze für Kinder zu warten, um das Projekt dann einstampfen zu können. Es greift schon allein deshalb zu kurz, weil uns die Praxis genau zeigt, wie sehr auch Geringverdienende - nicht Hartz-IVEmpfänger - auf Hilfen aus dem Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ angewiesen sind.

Eines muss uns in diesem Zusammenhang sehr bewusst sein: Hier geht es um nicht weniger als um die Erfüllung eines absoluten Grundbedürfnisses, mit dem nicht selten auch die konkreten Bildungsund Zukunftschancen der Kinder verbunden sind. Es wurde gerade schon gesagt: Mit leerem Magen lernt es sich schlecht. Und dies alles bei einem vergleichsweise überschaubaren finanziellen Aufwand für das Land Schleswig-Holstein.

In meiner Rede zur Einrichtung des Sozialfonds im Oktober 2007 habe ich bereits verdeutlicht, dass wir es hier mit einem Volumen von rund 6 Millionen € zu tun haben.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der SPD)

Mit Blick auf die kommenden Haushaltsberatungen möchte ich daher deutlich machen, dass hier unter keinen Umständen gespart werden darf. Denn auch wenn dieses Hilfsangebot bei weitem nicht alle Bedürftigen erreicht, es kommt zumindest dort, wo es angeboten wird, zu 100 % bei denen an, die es brauchen. Da sind die 6 Millionen € wirklich gut angelegt.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Dr. Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dankbar, dass einige hierfür noch einmal die Historie Revue passieren ließen. Es war im September 2007, als die damaligen Oppositionsfraktionen die Grünen, der SSW und die FDP - einen Webfehler, und zwar einen sehr drastischen Fehler, der Hartz-IV-Regelung, den Rot-Grün in ihrer Amtszeit der Bundesregierung bis 2005 fabriziert hat, dass offensichtlich die Annahme herrschte: „kleiner Mensch, kleiner Bedarf“. Die Annahme ist schlicht unsinnig. Vor diesem Hintergrund haben die dama

(Lars Harms)

ligen Oppositionsfraktionen gefordert, diesen Webfehler wenigstens so weit zu heilen, dass man den Kindern die Teilnahme am Mittagessen in einer Kita ermöglicht.

Daraus ist dann das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ entstanden. Wie man damals so mit Oppositionsanträgen umging, hat es eine ganze Weile gedauert. Mit dem Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ wurde damit ab 2008 ein dringliches Problem angegangen. Die Umsetzung des Programms „Kein Kind ohne Mahlzeit“ hat bisher rund 5.800 Kinder erreicht. Sie erhalten im laufenden KitaHalbjahr täglich ein bezuschusstes Mittagessen.

Die Stiftung „Familie in Not“ hat bisher Zuschüsse in Höhe von 2,3 Millionen € ausgezahlt. Allen Partnern von „Kein Kind ohne Mahlzeit“, den Wohlfahrtsverbänden, den kommunalen Partnern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertagesstätten und der Stiftung „Familie in Not“ danke ich an der Stelle sehr herzlich für diese Gemeinschaftsleistung.

(Beifall bei FDP und CDU)

Wer ehrlich ist - es muss ja niemand öffentlich zugeben -, der weiß natürlich auch, bis wann dieses Programm finanziell abgesichert war, nämlich bis zum regulären Ende der Legislaturperiode. Ich will daran erinnern, das war Mai 2010, und das ist jetzt abgelaufen.

Herr Kollege Eichstädt, wenn man vor diesem Hintergrund von einem Stopp des Programms der schwarz-gelben Landesregierung spricht, obwohl diese Landesregierung das Programm verlängert Frau Kollegin Bohn, wir verlängern es deswegen, weil wir abwarten wollen, was Berlin entscheidet -, kann man offensichtlich nur von oppositioneller Verdrängung sprechen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt?

Nein, die erlaube ich nicht.

Der Erfolg von „Kein Kind ohne Mahlzeit“ hat eine ganz bedrückende Kehrseite. Er spiegelt das Ausmaß wider, dass Kinderarmut in unserem Land in den letzten Jahren angenommen hat. Ziel der Initiative war und ist es, Kindern in Notlagen schnelle

Hilfen zu ermöglichen, aber auch parallel Regelungen zur Sicherstellung der Versorgung der Kinder zu forcieren - auf Grundlage eines Rechtsanspruchs. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Dieses Programm war immer als Überbrückungshilfe gedacht. Frau Heinold, wenn ich an den E-MailVerkehr damals 2007 denke, stelle ich fest, wir haben immer für ein Not- und Sofortprogramm plädiert, das einen Überbrückungscharakter haben sollte.

Im Bundesrat forderten daher in der letzten Legislaturperiode alle Bundesländer die Einbeziehung kinderspezifischer Bedarfe in die Bemessung der Regelleistungen - damals im Übrigen ohne Erfolg. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Neuregelung der Hartz-IV-Leistungen für Kinder bis zum 1. Januar 2011 aufgetragen. Ich sage das noch einmal: Das ist der Hintergrund, vor dem das Sozialministerium die Hilfen der Initiative bis zum Ende des Jahres fortführen wird, über die ursprüngliche Planung bis Mai 2010 hinaus. Das ist vor wenigen Tagen mit allen Partnern auch so fest verabredet worden. Die finanziellen Mittel dafür sind gesichert.

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, durch präventiv wirkende Sozialpolitik Familienund Kinderarmut zu reduzieren, und sie wird Kindern in Armut auch in Zukunft helfen. Der Zeitplan der Überprüfungen und Neuregelungen der Regelleistungen ist selbstverständlich eng, und ich finde, er ist auch zu Recht eng gesetzt worden.