Protokoll der Sitzung vom 16.06.2010

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber auferlegt, ab dem 1. Januar 2011 die Regelsätze für Kinder neu festzusetzen und diese nicht mehr prozentual vom Erwachsenenregelsatz abzuleiten, sondern nach kinderspezifischen Bedarfen zu berechnen und festzusetzen. Wir fragen die Landesregierung deshalb: Wie wird sichergestellt, dass keine Lücke bei der Versorgung der bedürftigen KitaKinder entsteht? Wie werden zusätzliche Anstrengungen von Kommunen und Stiftungen für Kitas gefördert, um gemeinsam mit den Landesmitteln noch entschiedener zu helfen? Wird die Landesregierung Einfluss nehmen, um sicherzustellen, dass der eigenständige Kinder-Regelsatz auskömmlich ist und Kosten für die Mittagsverpflegung in Kitas und Ganztagsschulen berücksichtigt werden? Wie wird Kindern aus armen Familien geholfen, die sich nicht im Hartz-IV-Bezug befinden? Auch diese Familien soll es geben.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das leitet über zum Skandal des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf Schulessen. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof haben in den letzten Jahren Urteile zur Frage der Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken gefällt. Eine mit 19 % zu besteuernde Leistung liegt demnach vor, wenn neben der Abgabe von Speisen noch andere Dienstleistungen erbracht werden, die das Lieferelement qualitativ überwiegen. Dazu gehören auch die Bereitstellung von Tischen, Stühlen, Geschirr und Besteck sowie die Reinigung dieser Gegenstände.

Diese Bestimmungen führen dazu, dass Mahlzeiten in Schulkantinen mit 19 %, Essen vom Imbissstand dagegen nur mit 7 % Mehrwertsteuer belegt werden. Abhilfe sollte nun nach Meinung mehrerer Unionspolitiker - ich habe das zum Glück noch nicht von Politikern aus diesem Land gehört - dadurch erfolgen, dass Schulvereine oder Schülerinnen und Schüler die Essensausgabe vornehmen. Eine Vorstellung, bei sich mir die Nackenhaare sträuben. So werden ordentliche Arbeitsplätze gerade für Geringqualifizierte abgebaut und durch Ehrenamtliche ersetzt. Das kann nicht der richtige Umgang mit

(Mark-Oliver Potzahr)

den Problemen der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze sein.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben in den vergangenen Jahren mehrfach über die nicht nachvollziehbaren Sätze diskutiert, die zum Beispiel eine 7-prozentige Mehrwertsteuer auf Tierfutter und Schnittblumen, aber eine 19-prozentige auf Babywindeln, Medikamente und eben auch auf Kantinen- und Schulessen vorsehen. Änderungen wurden nicht vorgenommen. Auch die Große Koalition auf Bundesebene hat hier leider nichts zustande gebracht.

Dass es aber geht, und zwar im wahrsten Sinne über Nacht, haben die Beschlüsse der CDU/FDPKoalition auf Bundesebene unter Beweis gestellt. Wenn ein politischer Wille besteht, dann können Mehrwertsteuersätze rasch geändert werden, wie der ermäßigte Satz für Hotelübernachtungen zeigt. Eltern, Kinder, Jugendliche und die Schulträger brauchen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für das Schulessen. Wir fordern die Landesregierung auf, entsprechende Initiativen zu ergreifen oder sie, wenn andere sie angestrengt haben, aufzugreifen.

(Beifall bei SPD, der LINKEN und der Ab- geordneten Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Für die FDP-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen sehr, dass die Landesregierung eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden hat, damit das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ bis zum Jahresende 2010 fortgeführt werden kann. Ich möchte hier gern allen Beteiligten in Erinnerung rufen, dass dieses Projekt in der letzten Legislaturperiode durch die damalige Sozialministerin Frau Dr. Trauernicht befristet wurde. Das Fristende war kurz nach dem regulären Wahltermin angesetzt.

An dieser Stelle möchte ich sagen - Herr Eichstädt, Sie hatten sich gestern in der Lauenburger Presse dazu geäußert -, dass es wirklich unglaublich ist, wenn Sie die Öffentlichkeit täuschen.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Was?)

- Ja, Sie behaupten, die Landesregierung habe dieses Projekt gestoppt. Das stimmt schlichtweg nicht. Sie hat es sogar verlängert. Das muss man an dieser

Stelle einmal sagen. Es ist unglaublich, dass Sie in der Öffentlichkeit sagen, die Landesregierung habe das Projekt gestoppt, wenn sie es verlängert hat. Dies müssen Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Nun wurden Überprüfung und Neuordnung der Regelsätze für Kinder durch das Bundesverfassungsgericht eingefordert. Die Bundesregierung wird bis Ende des Jahres eine Neuregelung vorlegen. Derzeit ist sichergestellt, dass das Projekt bis zum Jahresende fortgeführt wird und die Regierung wird dann für einen nahtlosen Übergang sorgen.

All das wurde schon ausführlich durch den Sozialminister im Ausschuss dargestellt. Ich möchte das an dieser Stelle nicht wiederholen. Von daher werden wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen und bitten um Zustimmung für den Antrag von CDU und FDP.

Zum Antrag der LINKEN zur Umsatzsteuersenkung auf Schulessen. Es ist richtig, dass aktuell die Herstellung und die Lieferung von Schulessen durch Catering-Unternehmen mit 7 % Umsatzsteuer belegt sind. Wenn das Unternehmen auch die Essensausgabe an der Schule übernimmt, gilt dann der nicht ermäßigte Satz von 19 %.

Nun haben wir in den letzten Monaten alle gelernt, dass die Senkung einzelner Umsatzsteuersätze nicht unbedingt zu Preissenkungen führt.

(Zuruf von der LINKEN)

- Nein, das heißt Umsatzsteuer, Frau Kollegin. Mehrwertsteuer ist umgangssprachlich. Es heißt Umsatzsteuer. Das ist tatsächlich so.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich Schippels [DIE LINKE])

- Ich würde gern weitermachen, wenn Sie nichts dagegen haben.

DIE LINKE hatte in ihren Programmen ebenfalls den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Übernachtungen gefordert und sich dann bei der entsprechenden Abstimmung im Bundestag enthalten.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich Schippels [DIE LINKE])

- Nein, nicht isoliert. Sie haben es ebenso gefordert.

Nun wird immer wieder kritisiert, dass der verringerte Steuersatz bei Übernachtungen keine wesentlichen Preissenkungen ausgelöst hat. Auch hier stellt sich die Frage, ob eine Änderung der angesprochenen Verfügung - es handelt sich nicht um

(Siegrid Tenor-Alschausky)

ein Gesetz, sondern um eine Verfügung - des ehemaligen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück, die zu Jahresbeginn 2009 gültig wurde, tatsächlich zu Preissenkungen führen würde.

Wir sind der Meinung, dass Umsatzsteuersätze insgesamt einer grundsätzlichen Neuordnung bedürfen. Es gibt genügend Beispiele, die aufzeigen, wie notwendig dies ist. Ich möchte einige anführen. Zugfahrten im Nahverkehr sind mit 7 % Steuer belegt, im Fernverkehr mit 19 %. Taxifahrten, Theaterkarten, Hundefutter, Rennpferde oder Schnittblumen werden mit 7 % besteuert, Babywindeln, Schuhe, Strom, Gas oder Heizöl hingegen mit 19 %.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Hotels!)

- Frau Heinold, ich habe das schon gesagt. Sie brauchen nicht immer darauf hinzuweisen. Die bayerischen Grünen haben das im Landtag übrigens auch beantragt, möchte ich einmal hinzufügen.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Dadurch wird die Sache auch nicht besser!)

- Das macht es nicht besser. Genau. Das ist ähnlich wie mit den Dithmarscher Grünen. Für die schämen Sie sich ja auch immer. Die bayerischen Grünen haben das auch gefordert. Die CSU hat das dann durchgesetzt, und unsere Partei war nicht ganz unbeteiligt daran. Das wissen wir alles, Frau Heinold. Das können wir hier auch jedes Mal erzählten. Dadurch wird das alles nicht besser.

Die Bundesregierung plant, die Umsatzsteuersätze insgesamt neu zu ordnen. Auch im Bundesrat steht die Neuordnung der Umsatzsteuersätze bereits auf der Tagesordnung. Thüringen hat es dort eingebracht. Schleswig-Holstein hat das begrüßt, wenn ich richtig informiert bin. Diese generelle Neuordnung ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Wir sollten nicht ständig einzelne Fälle alleinstehend diskutieren.

(Zuruf)

- Ja, genau, Frau Kollegin. Gerade wenn es sich um eine Verfügung handelt, also um Dinge, die Verwaltungshandeln sind, und nicht um ein Gesetz, das der Bundesrat ändern könnte.

In beiden Punkten beantragt meine Fraktion Abstimmung in der Sache.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Frau Abgeordnete Dr. Marret Bohn das Wort.

„Voller Bauch studiert nicht gern“, so heißt es. Leerer Bauch studiert auch nicht gern. Ich denke, da sind wir uns einig. Wenn der Magen vor Hunger knurrt, dann ist an Lernen und frühkindliche Bildung nicht zu denken. Viel zu viele Kinder gehen ohne Frühstück aus dem Haus, bekommen kein Pausenbrot und haben auch keinen Euro in der Tasche, um sich etwas zu essen zu kaufen. Das ist bekannt. Wenn wir diesen Kindern auch noch die Chance nehmen, wenigstens eine warme Mittagsmahlzeit zu bekommen, geht gar nichts mehr. Das bedeutet Hunger. Das bedeutet Armut. Das bedeutet soziale Ausgrenzung. Das dürfen wir nicht zulassen!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen sind wir Grüne dafür, das Projekt ,,Kein Kind ohne Mahlzeit“ zunächst fortzusetzen. CDU und FDP werden wahrscheinlich sagen: ,,Wir würden ja auch gern, aber wir haben ja eine Schuldenbremse!“ Genau an dieser Stelle scheiden sich die Geister. Wir Grüne in Schleswig-Holstein stehen zur Schuldenbremse. Wir stehen aber auch für eine Kultur des Hinsehens. Und wir stehen dazu, politische Prioritäten zu setzen. Und für uns hat ein Essen für bedürftige Kinder absolute Priorität. Hier darf keine Lücke im System entstehen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD])

Kommen wir zum Steuersatz beim Schulessen. Meine Kollegin Monika Heinold hat 2007 mit ihrer Kleinen Anfrage schon auf das Problem aufmerksam gemacht. Das Mittagessen in einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus ist mehrwertsteuerfrei, wenn die anbietende Organisation gemeinnützig ist. Das gleiche Essen ist in einer Schule nicht mehrwertsteuerfrei. Wem wollen Sie das erklären?

(Christopher Vogt [FDP]: Wieso wir? Das haben die Sozialdemokraten gemacht!)

Bringen wir das doch einmal auf den Punkt: AußerHaus-Verkauf von Currywurst und Hamburgern hat einen ermäßigten Steuersatz, ein gesundes Mittagessen in der Schule hat es nicht. Das ist sinnlos, das ist unlogisch, und das muss geändert werden.

(Christopher Vogt)

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und SSW)

Liebe Kolleginnen und Kollegen - es ist erstaunlich, dass Sie das so belustigend finden, Herr Minister -, bei einem warmen Mittagessen von 3 € zahlen die Eltern knapp 60 ct Steuern.