Protokoll der Sitzung vom 16.06.2010

Ganz offensichtlich braucht das Parlament einige Minuten, um das zu verkraften, was Herr Dr. von Boetticher soeben gesagt hat.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die regierungstragenden Fraktionen legen einen Gesetzentwurf vor, der es in sich hat und der erstaunlich ist. Allerdings ist er nicht in der Sache erstaunlich. Auch meine Fraktion wird sich in diesen schwierigen Zeiten - das sei gleich am Anfang ausdrücklich gesagt - nicht der Notwendigkeit verschließen, ihren Beitrag durch einen angemessenen Verzicht zu leisten. Was erstaunt, ist die Art und Weise, wie die Fraktionen von CDU und FDP dies

auf den Weg bringen, und vor allem, wie sie es begründen.

Da tagt eine Kommission unter der Leitung des Finanzministers im Auftrag der Regierung und kommt zu vielen Ergebnissen - noch kennen wir ja nicht alle -, unter anderem zu dem Sparvorschlag, das Parlament solle die Zulagen für Spitzenpositionen bei Abgeordneten um 10 % senken. Dabei haben Sie das Volumen, das Sie jetzt zu Einsparungen vorschlagen, vor wenigen Monaten erst selbst geschaffen, indem sie die Zahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten fast verdoppelt haben. Und die Regierungsfraktionen begründen das Gesetz - man höre und staune - so:

„Mit den vorgesehenen Änderungen des Abgeordnetengesetzes werden Empfehlungen der Haushaltsstrukturkommission zur Konsolidierung der Finanzen des Landes Schleswig-Holstein umgesetzt.“

Das, meine Damen und Herren, ist ein erstaunliches Parlamentsverständnis. Wir jedenfalls sind der Auffassung, dass dieses Parlament selbst und in großer Eigenständigkeit und nach angemessener Beratung über Änderungen des Abgeordnetengesetzes entscheiden sollte, und zwar ohne jeden Druck und ohne Einmischung durch Regierung oder regierungsnahe Kommissionen.

(Beifall bei der SPD)

Des Weiteren ist der vorgelegte Entwurf handwerklich unsauber, wenn Sie sich schon auf die Ergebnisse der Kommission beziehen. Sie wissen, was ich sagen will, weil Sie es vermutlich in den letzten drei Wochen selber gemerkt haben. Auch Sie werden es sicherlich klarstellen, aber für alle, die es noch nicht wissen: Es ist unklar, ob Prozente oder Prozentpunkte gemeint sind. Nun mag man sagen, das ist eine Kleinigkeit.

(Zuruf von der CDU)

- Ich weiß nicht, was Sie meinen. Ich habe den Gesetzentwurf nicht geschrieben. Ich kann es insofern bewerten, als das eine natürlich wesentlich mehr ist als das andere.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wie hätten Sie es denn gern?)

- Wir hätten gern eine anständige Beratung und würden uns dann gern mit Ihnen über die Höhe verständigen. Ich denke, das werden Sie uns noch erklären. Der Fehler ist Ihnen ja aufgefallen. Es geht also um die Frage, ob Prozente, wie von der Kommission gesagt, oder Prozentpunkte, wie es Ihnen in

(Dr. Christian von Boetticher)

Ihren Gesetzentwurf hineingerutscht ist, gemeint sind. Das werden wir dann klären. Das zeigt aber, mit welcher heißen Nadel das Ganze gestrickt worden ist.

Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen. Wenn es denn so sein soll, dass hier quasi auf Zuruf oder - besser gesagt - auf Zupfiff der Regierung Veränderungen an der Abgeordnetenversorgung vorgenommen werden sollen, dann doch bitte auch auf Regierungsseite. Darüber haben wir heute Morgen schon mehrfach gesprochen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Man hätte schon erwarten können, dass zeitgleich offengelegt wird, welchen Sparbeitrag der Ministerpräsident und die Minister und Ministerinnen selbst leisten. Wir sind zum Beispiel der Auffassung, dass auch die Altersversorgung für Mitglieder der Regierung auf das Modell umgestellt werden sollte, das auch für Abgeordnete gilt, wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das vorgeschlagen hat, also die Umstellung auf einen der gesetzlichen Rentenversorgung zumindest in der Beitragshöhe entsprechenden Rahmen. Es interessiert uns schon, wie die regierungstragenden Fraktionen zu dem von den Grünen vorgelegten Antrag stehen oder an welcher anderen Stelle denn die Regierung selbst durch Verzicht ihrerseits, weil ein Gesetz erst zur nächsten Legislaturperiode greift, solidarisch, also durch einen freiwilligen Beitrag, an der Konsolidierung des Haushaltes mitwirkt. Das alles haben Sie schamhaft ausgespart, und das macht Sie auch ein bisschen unglaubwürdig.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Meine Damen und Herren, in der Einleitung des Fraktionsvorsitzenden der CDU ist deutlich geworden, dass Sie sehr darauf dringen, dass die Änderung des Abgeordnetengesetzes zum 1. August in Kraft tritt. Das soll offensichtlich in populistischer Weise den Eindruck erwecken, die Einsparungen bei den schleswig-holsteinischen Abgeordneten seien ein Äquivalent für die gravierenden Eingriffe, die Sie zum gleichen Zeitpunkt für Eltern mit Kindern durch die Streichung des beitragsfreien dritten Kindergartenjahres oder der Schülerbeförderung herbeiführen. Ich glaube, Sie haben nicht den Hauch einer Ahnung, was die Streichung dieser Befreiung für die betroffenen Familien bedeutet. Sonst wären Sie auf diesen Zusammenhang nicht gekommen.

(Beifall bei der SPD)

Ich komme zum Schluss. Wir sperren uns nicht, auch einen Beitrag der Abgeordneten zu leisten, schon aus Solidarität mit all den Menschen und Organisationen, denen Einschränkungen und Kürzungen der schmerzlichsten Art bevorstehen. Wir erwarten aber, dass dies in einer geordneten und dem Verfassungsrang der Abgeordnetenentschädigung angemessenen Weise geschieht. Das ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, zumindest mit dem damit verbundenen Verfahren, nicht gewährleistet.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki das Wort.

(Zuruf von der SPD: Jetzt kommt die Er- leuchtung!)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe da keine Hoffnung, dass bei den Sozialdemokraten jemals Erleuchtung kommt. Sei es drum.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Wenn Sie reden, je- denfalls nicht!)

- Herr Kollege Stegner, ich weiß nicht, was ich noch zu Ihnen sagen soll, zumal die letzten 20 Jahre Ihres politischen Wirkens ihren Niederschlag in diesem Lande gefunden haben. Sie beschreiben ja ständig, wie schlecht das Land aussieht. Das kann ja nur damit zu tun haben, dass Sie hier 20 Jahre politisch tätig gewesen sind.

Ich habe es heute Morgen bereits im Rahmen der Aussprache zur Regierungserklärung angesprochen: Wir als CDU- und FDP-Fraktion wollen den Entwurf zum Abgeordnetengesetz einbringen und damit ein Zeichen setzen. Wir zeigen auf, dass wir zum gleichen Zeitpunkt, zu dem wir den Kommunen und den Eltern durch die Streichung des beitragsfreien Kindergartenjahres eine Belastung zumuten, als Funktionsträger in diesem Parlament auch selbst einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes leisten wollen, ja auch leisten müssen.

Wir stellen klar, dass der Landtag in Zeiten von Sparpaketen nicht nur von anderen Beiträge erwartet, sondern sich auch selbst in die Pflicht nimmt. Dies ist ein wichtiges Zeichen an all diejenigen, denen wir künftig mehr abverlangen, denen wir künftig weniger finanzielle Unterstützung zukommen

(Peter Eichstädt)

lassen können, denen wir teilweise auch keine Zuschüsse mehr gewähren. Dieser Gesetzentwurf ist der erste Schritt, weitere werden folgen, unter anderem die zur Frage der Altersregelung, unter anderem die zur Frage der Fraktionsfinanzierung. Wir erwarten - so ist das angekündigt - im Juli von der Landesregierung entsprechende Vorlagen zu den Bedingungen, die die Landesregierung sich zukünftig für ihr eigenes Handeln setzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute legen CDU und FDP einen Gesetzentwurf vor, der die zusätzlichen Entschädigungen für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen kürzen wird. Wir schlagen Ihnen vor, die Zulagen für den Landtagspräsidenten, die Vizepräsidentinnen und -präsidenten, die Fraktionsvorsitzenden sowie der Parlamentarischen Geschäftsführer um jeweils 10 % ich wiederhole noch einmal: 10 % - zu kürzen.

Sie haben zu Recht angemerkt: Das sind 10 Prozentpunkte, die in dem Entwurf stehen, was im Rahmen der Beratung noch korrigiert werden kann. Ich gebe zu, der Auftrag an den Wissenschaftlichen Dienst war eindeutig, die Umsetzung war aber weniger eindeutig. Uns hätte auffallen müssen, dass aus den 10 %, die beschlossen wurden, 10 Prozentpunkte geworden sind. Aber wir sind auch offen in Richtung Grüne, über 10 Prozentpunkte nachzudenken.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist nicht so, mein lieber Herr Kollege Habeck, dass wir da verschlossen wären.

Insgesamt leistet der Landtag allein durch diese Maßnahme, die wir ursprünglich vorgeschlagen haben, einen Sparbeitrag von über 140.000 € pro Jahr, also knapp eine halbe Million € bis zum Ende der Legislaturperiode.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

CDU und FDP haben vereinbart, dass das Gesetz bereits ab dem 1. August 2010 in Kraft treten soll. Den aufmerksamen Lesern der Vereinbarungen in der Haushaltsstrukturkommission wird aufgefallen sein, dass wir damit als Fraktion von den Vorschlägen der Strukturkommission abweichen, denn wir hatten zunächst vorgeschlagen, das erst ab 1. Januar 2011 wirksam werden zu lassen.

(Zurufe)

- Wir haben gesagt, wir schreiten voran. Der Fortschritt schreitet unter unserer Führung voran. Deshalb wollen wir das jetzt bereits zum 1. August

wirksam werden lassen, denn wir wollen nicht damit anfangen, zunächst das beitragsfreie Kindergartenjahr zu kürzen und bei uns selbst erst später zu sparen.

Was wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem Gesetzentwurf nicht implizieren wollen - das sage ich ausdrücklich -, ist, dass wir die Abgeordnetendiäten für unangemessen hoch halten - im Gegenteil. Auch hier hat der Landtag durch Verzicht auf die Diätenerhöhung bereits eine erhebliche Vorleistung erbracht.

Es ist wichtig, daran zu erinnern, weil die Leute relativ schnell vergessen, wenn man das gemacht hat, um dann wieder zu fragen: Was macht ihr als zusätzliche weitere Maßnahme? Der Landtag selbst hat durch Verzicht auf die Anhebung der Abgeordnetenentschädigung bereits einen erheblichen Beitrag erbracht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der beste Sparbeitrag hingegen, den der Landtag selbst leisten kann, ist eine Wahlrechtsreform, die die Zahl der Abgeordneten wirksam auf die in der Verfassung vorgesehene Zahl von 69 begrenzt.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch hier denke ich - Kollege Kalinka sitzt hier werden wir im Herbst - so ist die Zusage - zügig mit den anderen Fraktionen dieses Hauses darüber befinden, wie denn die Lösung, die uns allen vor Augen steht, nämlich die verfassungsmäßige Zahl von 69 Abgeordneten zu gewährleisten, erreicht werden kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als FDPFraktion hätten uns gewünscht, auch die Änderung des Abgeordnetengesetzes in dieser Tagung zu beschließen, kommen aber den Wünschen der Opposition gerne entgegen, Kollege Eichstädt, und beraten den Gesetzentwurf noch einmal im Ausschuss, bevor wir im Juli einen entsprechenden Beschluss fassen.

(Zuruf des Abgeordneten Peter Eichstädt [SPD])

- Herr Kollege, auch zwischen der ersten und zweiten Lesung gibt es eine Ausschussberatung, wie Sie wissen. Es wäre kein Problem gewesen, das morgen auch noch zu korrigieren. Aber eines kann ich Ihnen sicher sagen, Herr Kollege Eichstädt, Herr Kollege Stegner, auch wenn Sie das möglicherweise schmerzen mag: Das Inkrafttreten wird auf jeden Fall zum 1. August 2010 erfolgen. Daran werden wir nicht rütteln lassen.

(Wolfgang Kubicki)

(Beifall bei FDP und CDU)