Protokoll der Sitzung vom 16.06.2010

Wenn sich nun herausstellt, dass es rechtliche Lücken gibt, sollten wir uns dafür einsetzen, sie so bald wie möglich zu schließen; der Bericht thematisiert die Diskrepanz zwischen unserer Gemeindeordnung und dem Baugesetzbuch.

Die Antwort auf die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt sehr deutlich, dass - ganz besonders in den Städten - die Spannbreite der Themen, in denen sich Kinder und Jugendliche zu Wort gemeldet haben, sehr breit ist; es sind eben nicht in erster Linie Nischenthemen, die ausschließlich für Jugendliche wichtig sind, sondern Fragen, die das Zusammenleben vor Ort für alle Altersgruppen betreffen.

Wir wissen es alle aus unserer Arbeit in Parteien und Verbänden: Nicht jedes Angebot zum Dialog, zur Information und zur Mitarbeit wird angenommen. Niemand kann erwarten, dass alle Kinder und Jugendlichen sofort begeistert zusammenströmen, wenn die Gemeinde irgendwo eine entsprechende Bekanntmachung aushängt oder sie sogar anschreibt. Es mag dann frustrierend sein, wenn Gemeinden nach einer solchen Briefaktion keinerlei Rückmeldung erhalten. Aber deshalb darf man nicht aufhören, junge Menschen für ihre Interessen in Bewegung zu bringen.

(Beifall bei der SPD)

Beteiligung muss nachhaltig sein. Wenn sie bei einem kurzlebigen Projekt stehen bleibt und nichts mehr nachkommt, empfinden gerade junge Men

schen Beteiligung als Alibiveranstaltung und Spielwiese. Daher müssen Gemeinden Langzeitpläne zur Einbindung von Kindern und Jugendlichen in die Mitgestaltung haben.

Auch auf Landesebene gibt es noch einiges zu tun. Die klarste Form der Partizipation ist die Teilnahme an Wahlen. Meine Fraktion hat zur nächsten Sitzung einen Antrag zur Absenkung des Wahlalters für den Landtag auf 16 Jahre eingereicht.

(Beifall bei der SPD)

- Danke, dass zumindest Sie zuhören.

Ich höre schon den Einwand: „Dafür interessiert sich doch kaum ein Jugendlicher, bei der Kommunalwahl hat auch nur jeder vierte Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gewählt.“ Das kann aber doch kein Maßstab sein. Wir kämpfen auf allen Ebenen gegen zurückgehende Wahlbeteiligungen, ohne deswegen das Wahlrecht als solches infrage zu stellen. Im Gegenteil, wir müssen junge Menschen ermutigen, sich zu engagieren, und das bedeutet auch, ihnen mehr Mitentscheidungsrechte zu geben.

Beteiligungsmöglichkeiten sind nicht zum Nulltarif zu haben. Ihre Haushaltsstrukturkommission will bei den Jugendfreiwilligendiensten kürzen, um einige Peanuts zu sparen. Ich kann das Land und die Kommunen nur warnen, durch angeblich moderate Einsparungen Strukturen zu zerschlagen, die wir dringend brauchen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte den damit beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Antwort auf die Große Anfrage und den Bericht danken und freue mich bereits jetzt über eine konstruktive Diskussion.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Klahn das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Antworten auf die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen danke ich der Landesregierung und insbesondere den beiden zuständigen Ministerien. Obwohl die Beantwortung der Großen Anfrage noch vor der Zeit der jetzigen Koalition erfolgte, so ist in einem zentralen Punkt Übereinstimmung mit dem

(Serpil Midyatli)

FDP-geführten Jugendministerium festzustellen: Nur durch Motivation, Freiwilligkeit, aber auch Bildung kann eine erfolgreiche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen herbeigeführt werden. Es spielt dabei nur eine sehr untergeordnete Rolle, ob der § 47 f der Gemeindeordnung als Soll- oder Mussvorschrift ausgebildet ist,

(Minister Klaus Schlie: So ist es!)

wie eine Umfrage im Rahmen einer Projektarbeit zeigte.

Mehrmals betonen die Antwort und der Bericht, dass die Gemeinden und Städte im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich darüber entscheiden, welche Maßnahmen für ihre Gemeinde oder Stadt im Sinne des § 47 f GO angemessen und geeignet sind. Ich finde das gut so, denn Zwang führt nie zu guten Ergebnissen - gerade in Bereichen, in denen von freiwilligem Engagement und Motivation geredet wird.

Aus dem Bericht der Landesregierung ist positiv hervorzuheben, dass zum einen die Landesregierung, zum anderen die Kommunen die Bestimmungen des § 47 f GO nicht als starren Rahmen oder als verbindliche Umsetzungsstandards sehen. Vielmehr wird er als Chance begriffen, Minderjährige aktiv an Meinungsfindungsprozessen in der Gemeinde zu beteiligen.

Die offensichtliche Experimentierfreude der sehr unterschiedlich strukturierten Gemeinden führte in vielen Fällen zu dem gewünschten Ergebnis, nämlich zur Motivation von Kindern und Jugendlichen, an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes aktiv mit zu gestalten.

Häufig wird Jugendlichen Desinteresse vorgeworfen. Den Kindern und Jugendlichen, die in diesen Projekten mitgemacht haben und sich in die öffentliche Diskussion eingebracht haben, kann man egoistisches Handeln jedenfalls nicht vorwerfen.

(Beifall bei der FDP)

Leider - das zeigt auch die Antwort in dem Bericht - ist die Bereitschaft mitzuwirken oft nur temporär und abhängig vom jeweiligen Projekt. Das ist etwas, was wir auch bei den Erwachsenen häufig vorfinden.

Der Bericht schildert ausführlich - da muss ich Frau Dr. Bohn widersprechen - eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen von verschiedensten Stellen, auch vom Land, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Immer wieder wird betont, dass Kinder keine Objekte staatli

chen Handelns, sondern Subjekte sind, die Anspruch darauf haben, mit ihren Anliegen und Interessen öffentlich wahr- und ernst genommen zu werden.

Antwort und Bericht belegen die mannigfaltigen Unternehmungen seitens des Landes, privater Stiftungen und Vereinigungen, die Beteiligung der Kinder zu verankern und nachhaltig zu leben. Insbesondere Vereine und Verbände leisten wichtige Unterstützung bei dieser Arbeit.

An dieser Stelle möchte ich auch exemplarisch hervorheben, dass das Land Schleswig-Holstein in den Jahren 2006 bis 2008 als erstes Bundesland 20 pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten zu sogenannten Multiplikatoren für Partizipationen qualifiziert hat. Wir Liberale sehen ebenfalls sehr positiv die Zunahme von Kinder- und Jugendbeiräten in den schleswig-holsteinischen Kommunen.

Aus meiner eigenen kommunalpolitischen Erfahrung im Kreis Stormarn -wie Herr Potzahr - unterstütze ich die Darstellung im Bericht, dass insbesondere die Information zu Mitwirkungsmöglichkeiten durchaus noch Verbesserung erfahren kann. Kritisch anzumerken ist aber auch, dass die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten nicht zu Kostenexplosionen führen darf. Bei einer Maßnahme sollte gesichert sein, dass sie umgesetzt wird, bevor die Beteiligung stattfindet. Denn alles andere führt bei den Kindern und Jugendlichen zu Frust, und das habe ich vor Ort oft genug erlebt.

Meine Damen und Herren, statt auf Verordnungen setzt die Landesregierung vor allem über die mit der Aktion „Schleswig-Holstein - Land für Kinder“ initiierten Demokratiekampagne auf eine langfristig angelegte Akzeptanzstrategie für mehr Mitbestimmung. Das ist der richtige Weg. Demokratie muss stets aufs Neue vermittelt, verteidigt, aber vor allem auch vorgelebt werden.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abgeordnete Jansen das Wort.

Vielleicht hätten wir die Sitzung jetzt hier unterbrechen sollen - die Demonstration da draußen ist ja auch Mitbestimmung und Beteiligung -, weil hier so viele nicht mehr im Saal sind bei diesem wichtigen Thema.

(Anita Klahn)

Frau Abgeordnete Jansen, kommen Sie bitte zum Thema.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit 1996 regelt § 47 der Gemeindeordnung die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen Belangen, die deren Interessen berühren. Im Jahr 2003 wurde dies dann zu einer Pflichtaufgabe der Kommunen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Kinder und Jugendliche müssen natürlich, wie alle meine Vorrednerinnen und Vorredner das gesagt haben, frühzeitig in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Dies ist eine notwendige Möglichkeit, ihnen schon in frühen Jahren ein Stück gelebte Demokratie und Mitbestimmung zu vermitteln.

Der Bericht der Landesregierung zeigt aber auch recht deutlich - ich bedanke mich auch für diesen umfangreichen Bericht; ich würde ihn letztendlich nicht so rosarot sehen wie zum Teil meine Vorredner oder Minister Garg -, dass die Umsetzung in schleswig-holsteinischen Kommunen trotz einiger positiver Beispiele in vielerlei Hinsicht zu wünschen übrig lässt. Ich finde es sehr enttäuschend, dass die Kommunen es offenbar nicht allzu ernst nehmen mit dieser Pflichtaufgabe. Ich bin selbst in einer Kommune tätig - in der Hansestadt Lübeck und merke das dort tagtäglich. Man hat den Eindruck, in vielen Fällen hat die Verwaltung den Satz „eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen habe nicht stattgefunden, weil deren Belange nicht in besonderem Maße betroffen seien“ schon in ihre Formulare mit eingedruckt. So ist mir der Fall einer mit einer umfangreichen Umgestaltung und Neubauten einhergehenden Schulsanierung in der Hansestadt Lübeck bekannt, bei der eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht stattfand, weil die zuständige Verwaltung der Ansicht war, deren Belange seien dabei nicht in besonderem Maße betroffen.

Ich kann Ihnen, Herr Garg, einmal unsere Vorlagen der Hansestadt Lübeck, die Berichte der Verwaltung, vorlegen. Dort steht immer drin: Die Belange der Kinder und Jugendlichen sind zu berücksichtigen, und sie sind zu beteiligen. Wenn wir im Parlament nachfragen, wo sie beteiligt sind - gerade in der Bauverwaltung, wo auch ich sehe, wie Menschen aus der Bauverwaltung, die keine pädagogische Ausbildung haben, Kinder und Jugendliche letztendlich beteiligen sollen -, wird gesagt, die Be

lange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen, selbst bei Spielplätzen.

(Zuruf von der CDU)

- Haben sie nicht. Wer soll es sonst machen? Wer soll diese Beteiligung koordinieren?

(Zuruf der Abgeordneten Sandra Redmann [SPD])

- Es gibt einen kleinen Kinder- und Jugendbeirat. Aber ich erkläre es noch in meiner Rede.

Die Gründe für den Umgang der Kommunalverwaltung mit diesem Paragrafen in der Gemeindeordnung sind sehr vielfältig. Ich finde, der wenig und in Umsetzung konkrete Gesetzestext und nicht vorhandene Ausführungsbestimmungen lassen den Kommunen, Gemeinden und Kreisen sehr viel Spielraum bei der Anwendung. Sie können selbst entscheiden, wann kinder- und jugendrelevante Planungen vorliegen. Das Gesetz macht es ihnen allzu leicht, Gegenargumente zu finden, wie man dem Bericht der Landesregierung entnehmen kann. Da wird gesagt, die Jugendlichen haben sich nicht zurückgemeldet. Es gab keine Belange in den Kommunen. Also, es gibt viele Argumente.

Wir sind der Meinung, dass es jemanden in den Kommunen und Gemeinden geben muss, nicht nur die Jugendbeiräte, die es ja auch gibt, die auch immer mehr zusammengeschmolzen sind. Die wechseln auch sehr häufig, mal sind es nur zwei oder drei, mal sind es fünf, mal sind es zehn; es ist rein zufällig. Wir sind der Meinung, es müssen für die Aufgabe Kinderbeauftragte eingesetzt werden. Sowohl auf kommunaler wie auch auf Landesebene müssen Kinderbeauftragte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen koordinieren und begleiten. Der Landeskinderbeauftragte im Jahr 2000 - eine sehr gute Einrichtung - fiel 2002 Einsparungen zum Opfer.

Das Entscheidende - das erlebe ich in der Diskussion in den Kommunen - ist nicht die Beteiligung. Denn ein Beteiligungsprozess ist nicht einer, der einfach so läuft, sondern es fallen ja auch Kosten an. Das heißt, es müssen Menschen eingesetzt werden, die das koordinieren. Diese nötigen Kinderbeauftragten sollen einen solchen Prozess koordinieren, und die Kommunen dürfen auf diesen Beteiligungsverfahren nicht sitzen bleiben. Das Land ist hier in der Pflicht, die Kommunen dahin gehend zu unterstützen, wenn sie das Beteiligungsverfahren ernst nehmen.

Wenn ich jetzt das Sparprogramm sehe, wo zum Beispiel bei der Bezuschussung von Jugendverbän

den und Jugendvereinen gekürzt wird, dann frage ich mich: Wie soll da zum Beispiel Beteiligung von Kindern und Jugendlichen noch gefördert werden? Das sehen wir sehr kritisch. Ich denke, die müssen gut ausgestattet werden, um ein solches Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Wir sind der Meinung, Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Teil der Gesellschaft, und sie dürfen nicht nur zur Rechtfertigung von Sparbeschlüssen genommen werden, weil sie letztendlich die Schulden bezahlen müssen. Sie sind diejenigen, die viele Jahrzehnte in den Gemeinden und in den Kommunen leben. Deswegen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, sie bei allen Entscheidungen zu beteiligen. Das geht aber auch nur dann, wenn das Land die Kommunen unterstützt, auch finanziell, und die Möglichkeit schafft, das überhaupt umzusetzen.

(Beifall bei der LINKEN)