Protokoll der Sitzung vom 16.06.2010

Insgesamt ist in Schleswig-Holstein eine Beteiligungskultur gewachsen, Kinder und Jugendliche werden in unserem Land ernst genommen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen macht Demokratie im Alltag junger Menschen auch ganz praktisch erfahrbar. Zugleich fördert die Übernahme von Verantwortung soziale Kompetenzen. Viele der konkreten Maßnahmen setzen im Alltag und bei bestehenden Aktivitätsformen von Jugendlichen an. Beispielsweise findet seit 2008 jährlich ein Fortbildungswochenende für Mitglieder kommunaler Kinder- und Jugendvertretungen statt. Die Stadt Schleswig erprobt mit der Einführung einer Spielleitplanung ein Instrument der kinder- und familienfreundlichen Stadtgestaltung in einem eher auf buchstäblich harten Fakten ausgerichteten Bereich kommunaler Politik. Weitere Maßnahmen zur Beteiligungsförderung sind dem schriftlichen Bericht zu entnehmen, darunter solche, die in Kürze starten, wie beispielsweise die Weiterentwicklung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in schleswig-holsteinischen Heimeinrichtungen.

Beteiligung erhöht ganz nachgewiesenermaßen nicht nur die gewollten Wirkungen von Hilfen zur Erziehung, sondern sie ist auch ein präventiv wirksames Mittel gegen Machtmissbrauch in diesen Einrichtungen.

Die Landesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die guten Rahmenbedingungen in den verschiedenen Handlungsfeldern erhalten bleiben, die Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften in Bereichen wie Kita, Jugendhilfe, Verwaltung, Schule und Planung fortgesetzt wird und eine Weiterentwicklung der Konzepte und Methoden für Beteiligung in den spezifischen Arbeitsfeldern - aktuell am Beispiel der Heimerziehung - stattfinden.

Dies ist ausdrücklich keine abschließende Aufzählung. Daneben stehen vielfältige weitere Aktivitäten als Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche umfassen, die Relevanz für Kinder und Jugendliche haben. Dies ist auch notwendig angesichts der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung, die den Anteil von jungen Menschen an der Gesamtbevölkerung weiter zurückgehen lässt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer älter werdenden Gesellschaft sind wir alle verpflichtet, dafür zu sorgen, dass gerade junge Menschen ihre Interessen vernehmbar durchsetzen können, dass sie wahrgenommen werden können, dass sie sich poli

tisch, sozial und kulturell engagieren können, dass sie in Zukunft auch Verantwortung wahrnehmen können. Ihre Stimme darf in einer älter werdenden Gesellschaft nicht untergehen. Es ist das Allerwichtigste, dass dieses Ziel nie aus den Augen gelassen wird.

(Beifall)

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einige Anmerkungen zu der Großen Anfrage machen, zu deren Beantwortung das zuständige Innenressort eine Umfrage bei den unter seiner Aufsicht stehenden Städten und auch über die Landrätinnen und Landräte als unterer Kommunalaufsicht bei den übrigen Gemeinden in Schleswig-Holstein durchgeführt hat. 856 schleswig-holsteinische Gemeinden haben sich beteiligt, was einer Beteiligung von 76,7 % entspricht; also eine durchaus gute Quote und ausreichend repräsentativ für die Beantwortung der Anfrage. Ergebnis der Umfrage ist, dass die Mehrzahl der Gemeinden in der abgefragten Zeit - das waren die Jahre 2006 bis 2008 - in unterschiedlichen Formen Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt haben. Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass die Zielsetzung des § 47 f der Gemeindeordnung letztlich nicht durch den Druck kommunalaufsichtlicher Mittel gegen die Gemeinden zu erreichen ist. Ich denke, das erzielte Ergebnis zeigt, dass die Gemeinden durch fachliche Begleitung animiert werden können, den ihnen zur Verfügung stehenden weiteren Gestaltungsspielraum zu nutzen, und zwar auch zu ihrem eigenen Vorteil. Und die meisten haben das mittlerweile auch längst verstanden.

Für die Landesregierung ist und bleibt Beteiligung eine jugendpolitische Gestaltungsaufgabe von ganz großer Bedeutung, ebenso wie für die Kommunen sowie für die Jugendhilfe und die Schule. Die Bedeutung von Kinderrechten zu vermitteln, um Praxis zu stärken, bleibt Aufgabe aller Beteiligten. Ich glaube, dieser Bericht macht das deutlich. An der Stelle bedanke ich mich bei allen, die mit zum Gelingen dieses Berichts beigetragen haben.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Frau Abgeordnete Dr. Marret Bohn das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vielen Dank für den Bericht. Kinder müssen laufen lernen, Kinder und Jugendliche müs

(Minister Dr. Heiner Garg)

sen ihre Persönlichkeit und ihre Kompetenzen entwickeln, und Kinder und Jugendliche müssen lernen, Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört auch eine Beteiligung an politischen Entscheidungen.

Demokratie lebt von der Beteiligung. Diese Beteiligung kommt allerdings nicht von selbst. Wir alle müssen uns dafür einsetzen. Das geht nur dann, wenn Kinder und Jugendliche von Anfang an praktisch erleben, dass sie mitgestalten können, dass ihre Meinung zählt.

Rot-Grün hat in Schleswig-Holstein die Weichen in diese Richtung gestellt. Auf kommunaler Ebene dürfen Jugendliche ab 16 Jahren wählen. § 47 f der Gemeindeordnung schreibt verbindlich eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen Belangen vor, die ihre Interessen berühren.

So weit, so gut. Das ist die Theorie. Dass die Praxis anders aussieht, macht die Antwort auf unsere Große Anfrage aus der 16. Legislatur deutlich. Die Gemeindeordnung schreibt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verpflichtend vor, lässt aber das ,,Wie“ offen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt keinen Grund, Kinder und Jugendliche nicht zu beteiligen. In der Mehrzahl der Kommunen findet die Beteiligung trotzdem nicht statt, und das, obwohl es eine Vielzahl von Informations- und Arbeitsmaterialen zu diesem Thema gibt.

Die Kinder- und Jugendbeteiligung wird nicht umgesetzt, obwohl sie in der Gemeindeordnung fest verankert ist. Da hat ein Teil der CDU eine einfache Lösung: Wir schaffen den § 47 f einfach wieder ab. So jedenfalls die Vorschläge der kommunalpolischen Vereinigung zur Änderung der Kommunalverfassung. Das wäre ein Armutszeugnis für Schleswig-Holstein. Wir Grüne wollen, dass die Kinder- und Jugendbeteiligung erhalten bleibt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Beteiligungsbericht der Landesregierung blickt weit zurück. Er bezieht sich im Großen und Ganzen auf den Berichtsstand 2002. Beteiligung in der Fachkraftausbildung, Moderatorinnenausbildung, Partizipation als Maßstab in Förderverfahren, Konfliktlotsen, Zukunftsschule, Kinderstube der Demokratie und auch § 47 f Gemeindeordnung. Auffällig ist, dass es unter CDU und FDP keine neuen Aktivitäten gibt. Erfreulich ist, was wir gerade gehört haben, dass die von Rot-Grün in die Wege geleiteten Maßnahmen fortgesetzt werden sollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Stillstand bedeutet in bewegten Zeiten Rückschritt. Und die Kinderund Jugendbeteiligung steht in den meisten Kommunen still.

Einige wenige Kommunen sind beispielhaft, weitere haben sich auf den Weg gemacht, aber die Mehrzahl stellt sich taub und ignoriert die gesetzliche Verpflichtung zur Kinder- und Jugendbeteiligung. Das dürfen wir als Landesparlament nicht ignorieren. Wir Grünen fordern die Landeregierung auf zu handeln.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen für Kinder und Jugendliche ist ein gutes Fundament, auf dem unsere Demokratie steht und weiter wachsen kann. Für uns in SchleswigHolstein ist es wichtig, dies für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen: Mädchen und Jungs, in kleinen Dörfern und in größeren Städten, mit plattdeutschem Akzent oder mit türkischem. Nur wenn sich alle beteiligen können, hat unsere Demokratie ihren Namen verdient.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt viele Klagen über Politikverdrossenheit. Die Wahlbeteiligung lässt zu wünschen übrig. Wir alle sollten diese Signale ernst nehmen und auch Konsequenzen daraus ziehen. Für uns Grüne sage ich ganz klar: Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Generationengerechtigkeit bedeutet für uns, dass alle Kinder und Jugendlichen von Anfang an beteiligt werden. Dafür sollten wir uns alle einsetzen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Potzahr das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich dem Ministerium und Minister Dr. Garg für den Bericht zur Kinder- und Jugendbeteiligung ganz herzlich danken. Ich werde mich heute in meinem Beitrag vor allem auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Städten und Gemeinden beziehen. Zur Beteiligung in Kindergärten, Schulen und Jugendhilfe gibt es im Bericht ebenfalls wichtige und interessante Ausführungen, auf die vielleicht in den Ausschussberatungen noch einmal eingegangen werden kann.

Ich möchte einen Satz aus der Vorbemerkung des Berichts zitieren und mache mir den auch inhaltlich

(Dr. Marret Bohn)

zu eigen: „Im Vordergrund der Überlegungen der Landesregierung steht das Bestreben, mit Blick auf die demografische Entwicklung und die sich daraus ergebenden Folgen für demokratische Prozesse insgesamt zu einer veränderten politischen Kultur und damit einer einhergehenden Erziehung junger Menschen zu verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern in einem demokratischen Gemeinwesen zu gelangen.“ Das beschreibt Ziel und Aufgabe meines Erachtens sehr gut.

Viele Diskussionen und die Große Anfrage ranken sich um den § 47 f der Gemeindeordnung, der seit 2003 die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verbindlich vorschreibt. Bericht und Antwort auf die Große Anfrage machen deutlich - da habe ich mit Sicherheit auch eine Wahrnehmungsdifferenz zu Frau Kollegin Bohn -, wie sich vielfältige Beteiligungsformen entwickelt haben, wie große Anstrengungen teilweise unternommen werden, um die Verpflichtung mit Leben zu füllen. Als Stormarner Lokalpatriot möchte ich als ein Leuchtturmprojekt nur auf das Modell des Kinder- und Jugendbeirats KiJuB in Ahrensburg verweisen, innovativ, mutig, nicht ganz billig, aber erfolgreich.

(Beifall bei der CDU)

Auch in meiner Partei - Frau Bohn hat es schon angesprochen - gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen über diesen Beteiligungsparagrafen. Uns alle eint, dass wir die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wollen.

Ich kann nur dazu ermuntern, die Verpflichtung auch als Chance zu begreifen. § 47 f ist keine Bürokratie, sondern die Chance, ganz andere Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen kennenzulernen und sie in die Planungen vor Ort zu integrieren. § 47 f ist insbesondere deshalb eine Chance, weil er offenlässt, wie die Gemeinden die Verpflichtung umsetzen. Ich halte dies für richtig. Die Vielfalt der Beteiligungsformen beweist dies auch.

Natürlich ist mir auch bewusst, dass es in der Umsetzung Probleme gibt und weitere Herausforderungen bestehen. Auch wenn es bisher keine Klagen gibt, die Kommunalaufsicht keine Beschwerden hat und keine Gemeinde sich offen hinstellt und sagt, dass sie dies nicht ausreichend umsetzt, kennt wahrscheinlich jeder von uns Beispiele, in denen Beteiligung fehlt oder nicht ernst genommen wird.

Ich sehe hierfür einen Strauß von Lösungsansätzen. Information, Überzeugung, das Engagement der Betroffenen, Information der Jugendlichen über ihre Rechte in den Schulen, das alles kann uns weiterbringen. Ausdrücklich begrüße ich, dass die Lan

desregierung eine Handreichung für kommunale Politik und Verwaltung erarbeiten will. Auch das ist sehr hilfreich.

Druck, Zwang oder Strafandrohung helfen meines Erachtens überhaupt nicht. Denn es gibt noch eine zweite Herausforderung. Die beste Beteiligung hilft nichts, wenn sich diejenigen, die in den Stadt- oder Gemeindevertretungen sitzen, nicht ernsthaft mit den Anliegen der Kinder und Jugendlichen beschäftigen wollen. Hier wird von ehrenamtlichen Kommunalpolitikern nicht nur politisches Geschick, sondern auch pädagogisches Gespür verlangt.

(Antje Jansen [DIE LINKE]: Genau!)

Da ist tägliche Überzeugungsarbeit und Vermittlung gefragt, zu der ich nur ermuntern kann.

Fazit: Schleswig-Holstein ist ein Land für Kinder. Es beteiligt sie an ihren Belangen. Schleswig-Holstein ist teilweise Vorbild bei Kinder- und Jugendbeteiligung. Dies muss aber immer erneuert und weiterentwickelt werden. Reden wir über die guten Ergebnisse, über Modelle und Vorbilder. Dann überzeugen wir auch diejenigen, die Kinder- und Jugendbeteiligung bisher nur als Pflichtübung verstehen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Midyatli das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Niemand ist zu jung oder zu alt, um berechtigte Interessen zu haben, und deshalb ist es richtig, dass schon in Kindertagesstätten Erfahrungen mit Teilhabe gesammelt werden. Die frühere Sozialministerin Dr. Trauernicht hat die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu einem der Eckpfeiler des Kinder- und Jugend-Aktionsplans gemacht und sowohl den Jugendlichen selbst als auch den Kommunen zahlreiche Handreichungen zur Verfügung gestellt. Dass sich die derzeitige Regierung in der Kontinuität zu dieser Politik sieht, würdige ich ausdrücklich.

(Zuruf von der SPD: Klatschen wir doch mal! - Beifall bei der SPD)

- Danke schön. Schade, dass der Minister gerade nicht hier ist. Wo steckt er denn?

(Mark-Oliver Potzahr)

Seit 2002 sind die 1.116 Gemeinden unseres Landes durch die Gemeindeordnung verpflichtet, bei Planungen und Vorhaben Kinder und Jugendliche in angemessener Weise zu beteiligen, wenn deren Interessen berührt werden. Im Bundesvergleich ist die Regelung in der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein die weitestreichende: Bei uns ist die Beteiligung von jungen Menschen eine Pflichtaufgabe der Kommunen, und deshalb ist es schwer verständlich, dass nicht alle Gemeinden auf die Umfrage der Regierung geantwortet haben.

Die Gemeinden sollten Mitbestimmung nicht als bürokratischen Mehraufwand, sondern als Investition in die Zukunft der kommunalen Demokratie betrachten. Denn Kinder und Jugendliche, die die Erfahrung machen, dass sie vor Ort selbst etwas gestalten können, werden sich auch im Erwachsenenalter eher an der Gestaltung ihres Gemeinwesens beteiligen, und der Erfolg jeder Verwaltung hängt davon ab, in welchem Maße sie den Sachverstand der Bürgerinnen und Bürger - egal, wie alt sie sind zur Grundlage ihrer Entscheidungen macht.

Wenn sich nun herausstellt, dass es rechtliche Lücken gibt, sollten wir uns dafür einsetzen, sie so bald wie möglich zu schließen; der Bericht thematisiert die Diskrepanz zwischen unserer Gemeindeordnung und dem Baugesetzbuch.