Der Messestandort Schleswig-Holstein erfreut sich an der neuen Messe im Mekka der Windenergie Husum. Die Rede ist von der noch jungen new engergy, die sich als neues Messeangebot mit beeindruckenden Zahlen fest etabliert hat. Erst im Jahr 2002 gegründet, wurde die new engergy in diesem Jahr mit 17.000 Besuchern und 250 Ausstellern die führende Messe der erneuerbaren Energie in Deutschland - und das in Schleswig-Holstein. Das ist eine sehr bemerkenswerte Leistung. Nach einem Drittel Wachstum in diesem Jahr sehen wir einer noch größeren Messe, nämlich der siebten new energy, auf 14.000 m2 in 2011 entgegen. Das Besondere und das Alleinstellungsmerkmal ist dabei die Etablierung als internationale Leitmesse für Kleinwindenergie mit 80 Ausstellern.
Auf dem begleitenden Kongress führte Dr. Phillip Fest Folgendes zum Kleinwindenergieerlass Schleswig-Holstein aus. In Stichworten: Der Erlass löst die Definitionsfrage nicht, keine Binnendifferenzierung, beschränkt sich auf Bauplanung und Bauordnungsrecht, unübliche Systematik. Zusammenfassend sagt er, die Thesen seien zur Übernahme nicht zu empfehlen.
Der, der das vorträgt, ist nicht irgendwer, sondern einer der kenntnisreichsten Fachleute auf diesem Gebiet. Sie können in unserer Landtagsbücherei von Dr. Phillip Fest das Buch „Die Errichtung von Windkraftanlagen in Deutschland und seiner Ausschließlichen Wirtschaftszone“ mit 522 Seiten ausleihen. Es ist 2010 erschienen. Dort werden Dinge geregelt, die wirklich regelungsbedürftig sind.
Wer eine solche Messe für kleine Windenergieanlagen im Land hat, sollte im Land auch solche kleinen Turbinen im Betrieb zeigen können oder, wie das Fachblatt „Neue Energie“ geschrieben hat - was ich ganz niedlich fand -, „Turbinchen im Test“. Das zarte Pflänzchen Kleinwindenergieanlagen wollen wir hegen und pflegen, dass es wachsen kann.
Des Weiteren fordern wir im zweiten Teil des Antrags die Einführung von Strombilanzzählern, was in Fachkreisen auf Denglish auch Net-Metering genannt wird. Worum geht es dabei, und warum ist das so wichtig? Es geht schlicht darum, dass man bei Hausanschlüssen gestattet, dass der Zähler bei Eigenerzeugung auch rückwärts laufen kann. Das begünstigt die Wirtschaftlichkeit solcher Investitionen zum Teil ganz erheblich. Man ist dann nicht auf die Vergütung von EEG-Strom angewiesen, sondern kann Eigenbezugsstrom verdrängen, den man ja wesentlich teuerer bezahlen muss. Net-Metering ist einfach niedrigschwellig und gerecht für die Anwender.
Den Antrag, den wir heute gestellt haben, sollten wir in Verbindung mit dem Antrag von der CDU und FDP, Rahmenbedingungen der Windenergie verbessern, dem Antrag der Grünen zu kleinen Windenergieanlagen, dem ergänzenden SSW-Antrag, der Vorstellung der Linken, die ganze Stromindustrie zu enteignen, und dem LEP, der am Montag auch noch einmal der Öffentlichkeit vorgestellt wird, im Paket diskutieren. Wir sollten die Entwicklung der Windenergie in Schleswig-Holstein durch das Parlament konstruktiv und zum Wohl unserer Wirtschaft begleiten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Windenergie ist ein Teil des Energiepuzzles der Zukunft für Schleswig-Holstein, und nicht nur für Schleswig-Holstein. Deutschland wird seine Klimaschutzverpflichtungen nur erfüllen können, wenn diese Branche kräftig weiter wächst. Schleswig-Holstein spielt schon heute eine wichtige Rolle.
Derzeit verfügt unser Bundesland über Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 2.700 MW. Dabei wird jedoch fast ausschließlich Landwind genutzt. Der große Ausbau mit den Offshore-Anlagen steht uns aber noch bevor. Diese Baustelle können wir nur nachhaltig unter Einbeziehung der Energiekonzerne bedienen. Das alles führt zu einer enormen Belastung der Stromnetze, gerade in windintensiven Zeiten. Ich prophezeie Ihnen, das Thema Netze und Netzausbau wird uns noch intensiver beschäftigen, zumal die Finanzierung des Ausbaus der Netze eines gewaltigen finanziellen Kraftaktes bedarf.
Das Problem der Netze kann auf zwei sich ergänzenden Wegen angegangen werden. Zum einen muss der Ausbau der Netze an Fahrt gewinnen. Hier sind die Netzbetreiber gefragt, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und die nötigen Investitionen zu tätigen. Die Rahmenbedingungen sind vorhanden und müssen auf politischer Zuverlässigkeit ruhen. Der Bedarf ist da. Auch hier ist das Handeln der Konzerne gefordert.
Eine andere Möglichkeit ist die Dezentralisierung der Energieversorgung. An dieser Stelle können Kleinwindkraftanlagen eine wichtige Rolle spielen. Allein oder in Kombination mit anderen Vorrichtungen wie Solaranlagen können sie zur EnergieSelbstversorgung der Haushalte beitragen. Das würde zumindest auf der Verbrauchsseite zu einer Entlastung der Netze, jedoch auch momentan zu einer Belastung der Verbraucher und ihres Geldbeutels führen.
Zur Gewinnung der Akzeptanz ist es daher umso wichtiger, die notwendigen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Kleinwindanlagen zu schaffen. Das ist der große Wunsch der Anlagenhersteller und der gesamten Branche. Leider gibt es an dieser Stelle in Deutschland ein Defizit. Insofern ist die
Initiative des Innenministers, einen entsprechenden Beratungserlass zu entwickeln, zu begrüßen. Der Erlass fasst die Rechtssprechung zusammen und sollte somit eine Hilfestellung für die Genehmigungsbehörden sein.
Doch wie die Kollegen der Opposition musste auch ich mir Klagen aus der Branche zu dem Kleinwindkraftanlagenberatungserlass anhören. Ich betone: Beratungserlass! Der Unmut liegt wohl vor allem darin gegründet, dass von dem Erlass mehr als nur eine Beratungsfunktion erwartet wurde. Dennoch freue ich mich darüber, dass das Innenministerium an dieser Stelle Änderungen im Sinne der Sache signalisiert hat. Herr Minister, vielen Dank dafür.
Der Minister zeigt damit stellvertretend für die Landesregierung und die Koalition, dass CDU und FDP eine problemorientierte Herangehensweise an die Themen bevorzugen. Für diese Offenheit und die Vorgehensweise danke ich dem Minister und möchte den Wunsch äußern, den gut gemeinten Beratungserlass auszusetzen.
Im Zuge der weiteren Energieberatungen werden wir über den Einsatz, die technische Realisierbarkeit und die Finanzierung geeigneter Energie- und Stromzähler ausgiebig diskutieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Grünen zielt darauf ab, die Kleinwindkraftanlagen zu fördern und durch einen Strombilanzzähler positive Impulse für die Eigenstromnutzung aus regenerativen Energieerzeugungsanlagen zu erreichen. Das unterstützen wir. Auch wir stehen für eine dezentrale Energieversorgung, und auch wir sind für die Förderung von Kleinwindkraftanlagen in Schleswig-Holstein. Ich kann hier eigentlich nur das wiederholen, was wir eigentlich schon die letzten Jahren - wenn man so will - hier vorgetragen haben, nämlich dass wir beim Ausbau der Windkraftanlagen und der Wind
Auch ich war bei der Messe new energy, da haben wir zusammen im Podium gesessen und haben uns die Probleme dieses Erlasses anhören können. Auch wir haben gesagt, ja, wir wollen da etwas ändern und zusammen mit dem Ministerium schauen, wie man das Ganze vernünftig gestalten kann.
Insofern freue ich mich, dass wir dieses im Ausschuss vertieft diskutieren können. Ich beantrage deshalb auch noch einmal die Ausschussüberweisung. Ich glaube, es ist eher etwas für den Ausschuss, dass wir inhaltlich ins Detail gehen und gucken, was an dem Erlass zu ändern ist, was vernünftig ist. Man kann nicht einfach generell sagen, der ganze Erlass ist quatsch, insofern hätte ich mir gewünscht, wenn wir zu Beginn des Antrages schon stehen gehabt hätten, was geändert werden soll. Da das aber nicht so ist, wünsche ich mir eine Ausschussberatung.
Das Gleiche gilt für Strombilanzzähler. Auch hier würde ich die ganze Diskussion führen wollen, weil ich glaube, dass man das nicht auf den Strombilanzzähler allein reduzieren kann. Wir müssen über Smart Grids, also über intelligente Netze, reden. Wir müssen auch über Smart Metering reden, denn Smart Metering wurde am 1. Januar 2010 eingeführt. Das heißt, dass die Zähler beim Kunden intelligent sein müssen. Man muss jetzt in der Lage sein, abzulesen, wann man wie viel Strom verbraucht und zu welchen Kosten. Die Frage ist, wie wir mit diesen Zählern genau das erreichen können, was wir wollen, nämlich durch Kleinwindkraftanlagen den eigenen Strombedarf gegenzurechnen. Insofern glaube ich, dass sehr viele technische Details vonnöten sind. Darüber sollten wir im Ausschuss debattieren.
Ich will die Zeit nicht länger strapazieren. Ich glaube, es ist allgemein bekannt, dass wir schon immer für die Windkraft in Schleswig-Holstein eingestanden sind. Insofern freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss.
- Ich wusste nicht, dass der ehemalige Innenminister keine weiteren Flächen ausweisen wollte. Wenn Sie den Landesentwicklungsplan ansprechen, dann sage ich, dass es auch hier so ist, dass in den Landesentwicklungsplan, der von Herrn Stegner in einem ersten Entwurf eingegeben und von Herrn Hay weitergeführt wurde, Anregungen aufgenommen wurden. Auch hier haben wir immer gesagt, dass wir für eine Erweiterung sind.
Ist eine Zusatzfrage erlaubt? - Wie viel Flächenanteile wollte Herr Innenminister Stegner mehr ausweisen?
- Wir haben keine Prozentangaben angegeben, weil wir erst abwarten wollten, was aus den Kreisen angemeldet wird. Wir hören nämlich auf die Region und auf das, was in der Region gewollt wird. In diesem Sinne nehmen wir das, was aus der Region kommt, auf. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Ansatz.
Herr Kollege Schulze, können Sie in diesem Zusammenhang bestätigen, dass in dem Energiebericht der Landesregierung - dem Klimaschutzbericht - aus dem Juli, der noch gemeinsam von Schwarz und Rot erstellt wurde, das 1-%-Ziel festgeschrieben war? Ich beziehe mich auf Juli 2009, das war kurz vor der Wahl.
- Das mag in dem Papier des Wirtschaftsministers so sein. Wie gesagt, wir haben eine andere Auffassung gehabt.