Von daher appelliere ich vor allem an die Kolleginnen und Kollegen aus der Union, die Warnungen vor dieser Gesetzesänderung ernst zu nehmen. Diese Warnungen kommen von den Beschäftigten Vertreter sind ja hier -, auch der Beschäftigten der sogenannten freien Sparkassen, von den Sparkassen selbst, von Institutionen, die eher Ihnen als uns politisch nahestehen, und auch aus Ihrem eigenen politischen Lager mit Oberbürgermeisterin Petra Roth an prominentester Stelle.
Ich appelliere an dieser Stelle gar nicht an Ihr Gewissen, sondern vielmehr an Ihren Verstand, an Ihre eigene Fähigkeit,
diese Bedenken nicht als Bedenkenträgerei abzutun, sondern sie ernst zu nehmen und nicht blindlings einen irreparablen Schaden anzurichten. Manche aus der CDU-Fraktion haben das ja schon bei Kreistagsresolutionen getan und sich gegen die Gesetzesänderung ausgesprochen. Auch in der Landtagsfraktion soll Ähnliches geschehen sein.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns nicht in einem juristischen Seminar und sind auch nicht Spieler in einer Rechtskundelotterie. Aber alle Stellungnahmen zum Gesetzentwurf belegen Zweifel an der Rechtsauffassung des Gesetzentwurfes, selbst wenn sie ihn im Ergebnis tragen. Und auch die Veränderungen werfen mehr Fragen auf, als dass sie Antworten geben.
Es gibt also keine rechtliche Sicherheit, Ausrede oder Entschuldigung bei der Entscheidung. Wir müssen letzten Endes eine politische Entscheidung treffen. Bei solchen Entscheidungen heißt es wie immer, Risiken und Chancen abzuwägen.
- Es wäre schön, wenn Sie es hier auch tun würden. - Ich appelliere an Sie, gerade an die Kolleginnen und Kollegen der Union: Wir haben noch die Chance, die Sitzung kurz zu unterbrechen. Vertagen wir, beraten wir neu. Sie haben die Chance, diesen möglichen Schaden nicht nur von unserem Land, sondern von allen Sparkassen in Deutschland abzuwenden.
Stoßen Sie nicht den ersten Dominostein einer Kette um, die die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesens zum Ziel hat. Stoppen Sie
diesen Domino-Day! Wir werden auch keine hämischen Kommentare abgeben. Ralf Stegner wird bis morgen früh nicht twittern; auch das können wir versprechen.
- Das ist schön, wenn Sie nachdenken, Herr von Boetticher. Das freut uns. Das ist schon mal ein erster Schritt. Das ist gut.
Wir werden konstruktiv das Gespräch suchen. Es gibt viele Vorschläge, die uns ein Stück weiterbringen. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen auf der rechten Seite des Parlaments, aber vor den Problemen die Augen weiter verschließen wollen, dann beantragen wir schon jetzt, Frau Präsidentin, eine namentliche Abstimmung, damit der Öffentlichkeit deutlich gemacht wird, wer auf ihre Interessen zur Sicherung einer flächendeckenden Versorgung mit Finanzdienstleistungen für jedermann pfeift oder auch nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Situation der Sparkassen im Land ist sehr unterschiedlich. Einigen geht es sehr gut. Sie können auch den künftigen Anforderungen von Basel III gelassen entgegensehen. Einige möchten gern weiteres Know-how und neue Ideen in ihren Verwaltungsräten Platz nehmen lassen und können sich eine Beteiligung Dritter als für beide Seiten sehr fruchtbar vorstellen. Und leider gibt es Sparkassen, die aufgrund einer erheblichen finanziellen Schieflage als sogenannte Stützungsfälle die Hilfe des Sparkassen- und Giroverbandes des Landes und mittlerweile des Bundes in Anspruch nehmen müssen.
Entsprechend unterschiedlich fallen auch die Reaktionen der einzelnen Sparkassenvorstände auf den Gesetzentwurf von FDP und CDU aus: von großer Ablehnung bis hin zu ungeduldiger Zustimmung.
und einen Anteil von höchstens 25,1 % auf andere Mitglieder der Sparkassenfamilie zu übertragen. Aber die Sparkassen, die diesen Schritt für richtig halten und sich schon länger dafür entschieden haben, können einen Dritten aus der Sparkassenfamilie in ihr Haus integrieren.
Der Vermutung einiger Sparkassenvorstände, dass die Vertreter der Träger im Verwaltungsrat mit einer Anteilsveräußerung nur ihre eigenen kommunalen Haushalte sanieren wollen, sind wir durch eine sogenannte Halteklausel von mindestens zehn Jahren entgegengetreten. Aber das mangelnde Vertrauen einiger Vorstände zu ihren Verwaltungsratsmitgliedern lässt mich aber doch schon sehr erstaunen. Die Vorstände wollen ihren Aufsichtsgremien doch wohl nicht unterstellen, die Kuh, die sie jährlich melken wollen, auf Diät zu setzen, sodass sie am Jahresende ihre Quote nicht erfüllen kann?
Bei allem Respekt vor der geradezu englisch anmutenden Altehrwürdigkeit des Sparkassenwesens und seiner Verdienste um den Sparwillen der Bevölkerung: Die Welt, auch die Sparkassenwelt, hat sich verändert. Die gemütlichen Zeiten sind vorbei, die Bastionen des früheren sanften rheinischen Kapitalismus, bewehrt mit den Wettbewerbsvorteilen der Gewährträgerhaftung, sind brüchig geworden und zum Teil gefallen. Wir wollen die Sparkassen wieder fit machen für den Wettbewerb durch die Hereinnahme frischen Geldes und neuer Ideen.
Nur stille Einlagen durch Dritte zu ermöglichen hieße, alte Mauern ausbessern zu wollen. Neue stabile Fundamente, die die Standfestigkeit für eine aussichtsreiche Zukunft im Wettbewerb bieten, sind notwendig. Die EU-Problematik wurde von den angehörten Juristen aus Frankfurt am Main, aus Kiel und aus Berlin auch für Nichtjuristen anschaulich dargestellt. Mehrfach wurde von ihnen und auch von Professor Dr. Becker, den Sie eingeführt haben, erklärt, dass der Vorschlag des Sparkassenverbandes, stille Einlagen zu gewähren, auf EUEbene die gleichen Fragestellungen aufwirft wie der Ihnen heute vorgelegte Gesetzestext.
schen dem Gesetzentwurf der Landesregierung beziehungsweise der regierungstragenden Fraktionen und dem des Sparkassen- und Giroverbandes sieht.
Man muss es wohl noch einmal ausdrücklich sagen: Die Europäische Kommission hat in ihrem Schreiben vom 16. April ausdrücklich erklärt, dass sie keinerlei bindende Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf ihrer Mitgliedstaaten abgibt.
Das Schreiben als Ablehnung zu interpretieren, wie es die Grünen machen, Frau Heinold, ist also falsch und führt das interessierte Publikum in die Irre. Die Vorschläge der Kanzlei Freshfields und anderer Angehörter sind in den vorgelegten Entwurf eingeflossen und dienen der EU-Konformität.
Wie die Sozialdemokraten auf die in ihrer Pressemeldung vom 9. Juni erklärten Befürchtungen kommen, ist weder dem Gesetzestext noch der stattgefundenen Anhörung zu entnehmen. Weder an der Gemeinwohlorientierung noch an dem sogenannten Konto für Jedermann sind in dem vorgelegten Entwurf Änderungen vorgenommen worden.
Die Ängste der Sozialdemokraten sind hier unbegründet. Ganz im Gegenteil! Zum Erhalt der Arbeitsplätze bei den Sparkassen in unserem Land ist die Gesetzesänderung dringend notwendig. Denn Fusionen allein, wie in der Vergangenheit bei der Nospa und der Sparkasse Südholstein versucht, sind keine Lösung für in Schwierigkeit geratene Institute. Die Sparkasse Südholstein hat während und nach ihren Fusionen Arbeitsplätze abbauen und kleine Filialen schließen müssen. Dagegen hat die Sparkasse Mittelholstein mit ihrem Anteilsaktionär Haspa die Zahl ihrer Arbeitsplätze ausbauen und ihre Bilanz vergrößern können.
An alten Zöpfen festhalten zu wollen, hieße, die Realität in der schleswig-holsteinischen Sparkassenlandschaft nicht wahrnehmen zu wollen. Die beiden vorhandenen Stützungsfälle binden die gesamte Kraft des schleswig-holsteinischen Sparkassen- und Giroverbandes.
Eingeschaltet ist mittlerweile auch der Bundesverband. Die Träger, nämlich die Stadt Flensburg beziehungsweise die Kreise Segeberg, Pinneberg und
Die finanziellen Lasten, die die Sparkassen für die HSH Nordbank jährlich mitzutragen haben, kommen noch auf die jeweilige hausgemachte Schieflage hinzu. Das hat ja auch diese Seite hier mit zu verantworten.
Die Inanspruchnahme der Sicherungssysteme bedeutet, insbesondere in wirtschaftlich für alle schwierigen Situationen, eine enorme Belastung für die anderen Sparkassen. Deren Eigenkapitalbasis wird durch die Inanspruchnahme weiter geschwächt, sodass mittelfristig ein Dominoeffekt eintritt.
Die Problematik der geringen Eigenkapitaldecke, die viele Sparkassen im Land trifft, könnte sich in den nächsten Jahren zudem verschärfen. Schärfere Eigenkapitalvorschriften wurden bereits beim G-20-Gipfel in Pittsburgh im September 2009 beschlossen. Auch angesichts des Konsultationspapiers des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht vom Dezember 2009 sind künftig höhere Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute zu erwarten. Diesen geänderten Voraussetzungen werden sich auch unsere Sparkassen zu stellen haben.
In dieser Lage die Augen verschließen zu wollen, ist auch gegenüber unserer mittelständischen Wirtschaft, die auf eine angemessene und ausreichende Kreditversorgung durch die Sparkassen angewiesen ist, verantwortungslos.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf folgende Aussage des Sparkassen- und Giroverbandes vom 10. April 2007 hinweisen, die sich auf die Zulässigkeit der Weiterveräußerung von nicht notleidenden Krediten bezog. Ich zitiere mit Erlaubnis:
„Denn bei der Vergabe von Krediten stehen die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken im Wettbewerb mit den privaten Banken und Genossenschaftsbanken und verhalten sich bei Kreditentscheidungen wie diese Banken, rein erwerbswirtschaftlich. Sie handeln insoweit nicht als Hoheitsträger.“
Die positiven Erfahrungen, die die Sparkasse Südholstein und die freien Sparkassen im Lande mit der Haspa in den vergangenen Jahren gemacht haben, wollen wir allen anderen Sparkassen, die es wollen - nur, die es wollen - nicht vorenthalten.