Die positiven Erfahrungen, die die Sparkasse Südholstein und die freien Sparkassen im Lande mit der Haspa in den vergangenen Jahren gemacht haben, wollen wir allen anderen Sparkassen, die es wollen - nur, die es wollen - nicht vorenthalten.
mit der Haspa. Sie konnten durch die Inanspruchnahme von Kooperationsleistungen Erlössteigerungen und Kostensenkungen erzielen, die zu einer nachhaltigen Stärkung der Sparkasse führten. Gleichzeitig haben sie ihre volle unternehmerische Eigenständigkeit bewahrt.
Die Stärkung des Eigenkapitals durch die Beteiligung der Haspa an den freien Sparkassen war die Grundlage für deren Wachstum. Das Kreditwachstum betrug bei den freien schleswig-holsteinischen Sparkassen in den Jahren 2002 bis 2008 rund + 19 %, bei den öffentlich-rechtlichen für den gleichen Zeitraum - 3 %.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind mittelstandsorientiert, kennen ihre Kunden und sind in ihrer Region tief verwurzelt. Sie sind neben den Volks- und Raiffeisenbanken als Finanzinstitute in kommunaler Trägerschaft die wichtigsten Finanzpartner des Mittelstands in Schleswig-Holstein.
Die Sparkassen finanzieren fast jede zweite Investition schleswig-holsteinischer Unternehmen, sie finanzieren mit 73 % den größten Teil des Kreditvolumens des Handwerks und übernehmen jede zweite Existenzgründung. Mit 40 % tragen die Sparkassen maßgeblich den Mittelstandsfonds des Landes. Sie sind bei fünf von zehn Unternehmen die Hausbank. Statistisch gesehen, ist jeder zweite, jede zweite Schleswig-Holsteinerin Kunde einer Sparkasse, und die Sparkassen in Schleswig-Holstein sind Arbeitgeber für über 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie haben mit einer Ausbildungsquote von 9,5 % einen Spitzenwert.
Meine Damen und Herren, deshalb steht für die grüne Landtagsfraktion fest: Eine Änderung des Sparkassengesetzes darf die öffentlich-rechtliche Trägerschaft der Sparkassen nicht gefährden.
Weil der vorliegende Gesetzentwurf - das wissen Sie ganz genau - dafür keine 100-%ige Garantie gibt, darf er heute hier nicht beschlossen werden.
Meine Damen und Herren, seitdem wir über die Änderung des Sparkassengesetzes reden, steht doch eine Frage im Raum: Warum dieser Gesetzentwurf, wenn er derart risikobehaftet ist? CDU und FDP wir haben es gehört - argumentieren mit der notwendigen Stärkung der Eigenkapitalbasis der Sparkassen - ein ernst zu nehmendes Argument, denn auch die Sparkassen sind nicht ganz ungeschoren durch die Finanzkrise gekommen, und ihre Beteiligung an der HSH Nordbank birgt weitere Risiken.
Aber gerade an den Problemen der Sparkassen, denen es schlecht geht - Beispiel Nospa -, lässt sich doch festmachen, dass der Gesetzentwurf gar nicht hilft, diese Altlasten zu lösen, meine Damen und Herren
- im Gegenteil. Letztlich wird für das Desaster der Nospa kein Dritter zahlen, sondern es wird die Stadt Flensburg und es wird der Sparkassenfonds sein, die für diese Verluste einstehen müssen.
Auch die beabsichtigte Umwandlung von Sicherheitsrücklagen in Stammkapital bringt erst einmal keinen Cent an Eigenkapital mehr, sondern ganz im Gegenteil: Wird Stammkapital gebildet, so muss dieses zukünftig verzinst werden. Damit wird die Eigenkapitalbasis geschmälert, nicht gestärkt.
Immerhin haben CDU und FDP bei der Verwendung des Erlöses beim Verkauf von Stammkapitalanteilen nachgebessert. Erzielt der Sparkassenträger durch Anteilsübertragung Erlöse, so müssen diese für die Dauer von mindestens zehn Jahren als stille Einlage in der Sparkasse bleiben. Damit wird zumindest verhindert, dass es zu zusätzlichem Kapitalabfluss bei der jeweiligen Sparkasse kommt. Darauf hatten wir in der ersten Lesung hingewiesen. Auch das schnelle Kassemachen für die Kommunen ist damit erst einmal vom Tisch. Das war uns ganz wichtig.
Allerdings ist diese Nachbesserung nicht nachhaltig, denn auf die stille Einlage muss Zins gezahlt werden. Das ist erwähnt worden. Sie erfüllt auch die Anerkennung als Kernkapital nicht. Das Gesetz
läuft dem selbst erklärten Ziel entgegen, das Eigenkapital der Sparkassen zu stärken. Außerdem müsste eine solide Einlage marktgerecht verzinst werden, damit kein beihilferechtliches Problem aufgrund geltender EU-Gesetze entsteht. Diese Nachbesserung ist überhastet und mangelhaft.
Meine Fraktion begrüßt die vorgenommene Klarstellung im Gesetz, dass das Innenministerium nicht befugt ist, im Rahmen der Aufsicht über die kommunale Haushaltswirtschaft zu verlangen, dass Träger von Sparkassen Stammkapitalanteile bilden oder bereits gebildetes Stammkapital übertragen müssen. Es wäre fatal, wenn die Kommunen vom Innenminister angewiesen werden könnten, ihre Anteile an den Sparkassen zu verhökern, um Haushaltslücken zu schließen.
- Das habe ich eben gesagt. Haben Sie zugehört? Der eigentliche Webfehler des Gesetzes bleibt trotz Nachbesserung nach wie vor bestehen: Das ist die Gefahr, dass dieser Gesetzentwurf ein nicht wieder rückgängig zu machender Einstieg in die Privatisierung der Sparkassen ist.
Das sieht auch der Sparkassen- und Giroverband so, also derjenige, dem Sie eigentlich helfen wollen. Er hat in den letzen Wochen Alarm geschlagen und vor einer Verabschiedung des Gesetzentwurfes gewarnt; leider vergeblich, denn CDU und FDP haben anscheinend auf Durchzug geschaltet und laufen sehenden Auges in das Risiko.
Die FDP hat immer wieder die Umwandlung der Sparkassen in Aktiengesellschaften gefordert. „Privat vor Staat“, gilt für die FDP noch immer. Deshalb wundert es mich nicht, dass die Kollegen der FDP heute fröhlich zustimmen. Meine Damen und Herren von der CDU, ich sage noch einmal an Ihre Adresse: Dieser Gesetzentwurf ist kein Rettungsplan und auch kein Rettungspaket für die Sparkassen. Er ist das Privatisierungsprogramm der FDP.
Sie werden doch vor Ort im Land mitbekommen haben, dass sich die Kreistage mit den Stimmen von CDU-Vertretern, die Handwerkskammern und
die IHK und auch der Sparkassen- und Giroverband gemeldet haben. Alle warnen vor dieser Gesetzesänderung. Ich frage mich: Wie weit haben Sie sich von Ihrer Basis entfernt?
Auch die Vollversammlung der IHK zu Lübeck hat am 15. Juni noch einmal an Sie appelliert, die Vereinbarkeit des Gesetzesentwurfs mit EU-Recht im Vorwege europarechtlich abzusichern, um das bewährte Drei-Säulen-Modell unserer Kreditwirtschaft nicht zu gefährden. Nehmen Sie diesen Appell ernst.
Meine Damen und Herren, zwar gehört die Haspa dem Hanseatischen Sparkassen- und Giroverband an und erfüllt damit die neu formulierte Bedingung in Ihrem § 4, es führt aber kein Weg daran vorbei, dass die Haspa-Holding nicht mit der für ein Gesetzesvorhaben notwendigen Gewissheit zum öffentlichen Sektor gehört, und dass es die rechtliche Einschätzung gibt, dass das Gesetz gegen die von der EU vorgegebene Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, weil der Erwerberkreis von Stammkapital beschränkt wird. Die Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Gesetzentwurf ist ein unüberhörbarer Warnschuss aus Brüssel.
Die EU-Kommission hat dies in deutlichen Worten ausgeführt. Das ist immer wieder zitiert worden und kann nachgelesen werden. Das sind deutliche Worte, die einen öffentlich-rechtlichen Status der Haspa verneinen. Auch CDU und FDP haben Zweifel am Status der Haspa. Warum sonst wurde die neue Formulierung im Gesetz über die Beendigung einer Beteiligung und die Rückabwicklung von übertragenem Stammkapital aufgenommen? - Konsequenter wäre es doch gewesen, auf die Bildung von Stammkapital ganz zu verzichten, um die Sparkassen in ihrer jetzigen Struktur nicht zu gefährden.
Die Sparkassen ermöglichen es allen Bürgerinnen und Bürgern, ein Konto zu eröffnen, und zwar unabhängig vom Geldbeutel. Die Sparkassen stehen nicht für zügelloses und unreguliertes Gewinnstreben. Wahrschein ist es das, was die FDP stört. Die Sparkassen stehen vielmehr für die Stärkung einer Region.
Die Sparkassen haben sich zum größten nicht staatlichen Förderer von Kunst, Kultur und gemeinnützigen Aufgaben entwickelt. Angesichts der dramatischen Haushaltslage ist das ein unverzichtbarer Beitrag.
Allein 2009 haben die Sparkassen in SchleswigHolstein bei einer Bilanzsumme von über 36 Milliarden € unmittelbar oder über ihre Stiftungen über 14 Millionen € für gemeinnützige Projekte zur Verfügung gestellt.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Ihr Gesetzentwurf birgt das Risiko eines Einstiegs in die Privatisierung der Sparkassen. Lehnen Sie deshalb diesen Gesetzesentwurf hier und heute ab. Tragen Sie mit Ihrer Stimme dazu bei, dass die öffentlich-rechtlichen Sparkassen so erhalten bleiben, wie sie sind: gemeinwohlorientiert und bürgernah. Herr Ministerpräsident, Sie hatten am 7. Januar 2009 erklärt, dass Sie eine Gesetzesänderung nicht mitmachen, wenn die Begrenzung auf die Sparkassenorganisationen europarechtlich nicht abzusichern ist. Stehen Sie heute zu Ihrem gegebenen Versprechen, damit Wortbruch nicht zum Markenzeichen dieser Landesregierung wird. Verhindern Sie den Einstieg der Haspa, denn es ist nicht geklärt, ob damit nicht doch Privatrechtliche in unsere Sparkassen einsteigen und sie damit kaputtmachen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon oft haben SPD und Grüne die Regierungskoalition hier aufgefordert, endlich zu handeln. Wir von der LINKEN waren da ein wenig skeptischer und zurückhaltender. Wir ahnten schon, was auf Schleswig-Holstein zukommt, wenn diese Regierung anfängt zu regieren. Dieses Chaos aber, das Sie von CDU und FDP beim Sparkassengesetz angerichtet haben, haben wir nicht erwartet. Dieses Chaos hat Schleswig-Holstein nicht verdient.