Nun zu Ihnen, Herr Dr. Stegner. Das Gutachten der Kanzlei Freshfields, das der Abgeordnete Rother angesprochen hat, ist ein Gutachten aus der Zeit der Großen Koalition, übrigens damals auf besonderen Wunsch des damaligen Innenministers das waren Sie damals schon nicht mehr - und des damaligen Justiz- und Europaministers - der allerdings Ihrer Partei angehörig war- in Auftrag gegeben. Beide haben das besonders gewünscht. Nun kann ich nichts, überhaupt nichts, Herr Abgeordneter Rother, wirklich nichts dafür, dass dieses Gutachten, das damals, in der Regierungszeit der Großen Koalition in Auftrag gegeben worden ist, zu eindeutigen Ergebnissen gekommen ist, die Ihnen nicht passen, die aber rechtlich eindeutig bestätigen, dass die von den regierungstragenden Fraktionen formulierte Öffnung des Sparkassengesetzes europarechtskonform ist.
Frau Abgeordnete Spoorendonk, ich bin Ihnen sehr dankbar. Es ist richtig, was hier gesagt worden ist, dass das keine Erkenntnis dieser Koalition aus CDU und FDP ist, dass es notwendig ist, die Eigenkapitalbasis der Sparkassen zu stärken. Das ist auch eine Erkenntnis gewesen, die bereits in der Großen
Koalition vorhanden war. Jeder, der sich einigermaßen mit der Materie auskennt, weiß, dass es notwendig ist. Es geht kein Weg daran vorbei.
Starke und zukunftssichere Sparkassen sind wichtig für Schleswig-Holstein, seine Bewohner und die hier ansässigen mittelständischen Unternehmen. Denn zu den Rahmenbedingungen für Wirtschaftswachstum gehört eben auch die Möglichkeit der heimischen Sparkassen, entsprechende Kreditwünsche erfüllen zu können. Die Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zu den Sparkassen. Insbesondere in der Finanz- und Wirtschaftskrise, deren Auswirkungen wir noch immer spüren, sind sie es gewesen, die sich in herausragender Weise bewährt haben. Es war und ist zu spüren, dass die Sparkassen bei den Kunden ein besonderes Vertrauen genießen.
Die Sparkassen sind ein Stabilitätsfaktor im Kreditwesen. Zusammen mit den Genossenschaftsbanken sichern die Sparkassen ein flächendeckendes und umfassendes Angebot mit Finanzdienstleistungen in städtischen wie auch in ländlichen strukturschwachen Gebieten.
Ich wundere mich immer. Wie es Ihnen gerade passt: Jetzt veröden wir den ländlichen Raum. Sonst sind es immer die Städte, die veröden.
Da beides falsch ist - machen Sie ruhig so weiter! Das Gute daran ist: Die Menschen draußen merken, dass die Politik, die wir gestalten, die Zukunft Schleswig-Holsteins sichert.
kennen die örtlichen Gegebenheiten, den Wirtschaftsraum sowie die Stärken und Schwächen der Akteure in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet. Darüber hinaus unterstützen sie ihre Trägerkommunen dabei, Aufgaben in wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Belangen zu erfüllen. Dies ist so. Dies bleibt so.
Diese Stellung der Sparkassen als bewährte Säule unseres Kreditwesens ist unverzichtbar. Sie muss erhalten und die gewachsene Bedeutung muss fortentwickelt werden.
Als Innenminister mit der Zuständigkeit für die Sparkassen ist es mir persönlich ein besonderes Anliegen, die Sparkassen noch zukunftssicherer zu machen. Dazu gehört als ein wesentlicher Baustein der vorliegende Gesetzentwurf. Denn die von mir beschriebene besondere Stellung der Sparkassen unterliegt natürlich keinem Automatismus.
Mit dem Gesetzentwurf wird der Grundstein für die weitere Stärkung der Sparkassen gelegt. Die Regelung der Novelle sieht die Optionen für die Träger der öffentlich-rechtlichen Sparkassen vor, in eigener Verantwortung Stammkapital bei den Sparkassen einzuführen und Dritte am Stammkapital zu beteiligen, mit allen Sicherungsmechanismen, die sich der Sparkassen- und Giroverband im Übrigen gewünscht hat, und die auch klug sind.
Nach meiner festen Überzeugung ist nur die Stammkapitalbildung geeignet, die Eigenkapitalverstärkung der Sparkassen europasicher in Bezug auf die Kapitalverkehrsfreiheit zu machen und tatsächlich zu sichern.
Den Trägern wird die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf die Eigenkapitalausstattung der Sparkassen zu stärken. Dies ist aus meiner Sicht dringend notwendig. Ich sage das Gleiche, was ich auch in der ersten Lesung gesagt habe: Sie brauchen das nicht deswegen, weil zwei Sparkassen in Schleswig-Holstein jetzt in einer besonderen Notsituation sind - das regelt der Sparkassen- und Giroverband, das macht der Fonds Schleswig-Holsteins und der Fonds auf Bundesebene selbst, - sondern weil sie in Zukunft wieder wirtschaftlich agieren müssen. Das heißt, es reicht nicht, dass sie erst einmal weiterleben. Sie müssen auch in Zukunft zukunftssicher aufgestellt sein, um Kredite vergeben zu können.
Dazu muss man nicht Volkswirtschaft studiert haben, um zu wissen, dass dazu die Notwendigkeit der Eigenkapitalverstärkung besteht.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Argumentationen, die hier von CDU und FDP vorgetragen wurden, dass die Gesetzesänderung des Sparkassengesetzes notwendig ist, um den notleidenden Sparkassen zu helfen, nicht richtig ist?
Ich weise noch einmal die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP darauf hin, dass sich die Frage an Minister Schlie richtet.
Ich will sie gern beantworten. Herr Abgeordneter Habeck, da niemand das hier so gesagt hat, Sie es aber immer so interpretieren, versuche ich noch einmal es auseinanderzupflücken. Die beiden größten Sparkassen in Schleswig-Holstein sind in einer schwierigen Situation. Um aus dieser schwierigen Situation herauszukommen, bedarf es nicht der Änderung des Sparkassengesetzes. Das machen die Sicherungsfonds.
Haben Sie es soweit verstanden? Nun haben wir den einen Prozess noch nicht ganz abgeschlossen, aber er wird abgeschlossen. Danach geht es dann darum, dass auch diese beiden Sparkassen wieder Kredite vergeben sollen. Dies soll in einer Größenordnung und einer Intensität für den Mittelstand, wie ich es hier geschildert habe, geschehen. Dazu brauchen sie eine Eigenkapitalausstattung, die sie erst dann bekommen, wenn dieses Gesetz verabschiedet ist, und sie die Möglichkeit haben, sich entsprechend Eigenkapital durch Stammkapitalanteile zu beschaffen. Das ist der Zusammenhang. Ich hoffe, dass ich es Ihnen jetzt ausreichend erklärt habe.
(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP - Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich danke für die sehr befriedi- gende Antwort. Das ist super!)
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Kommunen diese neue Gestaltungsmöglichkeit verantwortlich und mit Weitsicht ausüben werden. Wir werden sehen, wie schnell manche Dinge in Zukunft gehen.
Der Landesregierung ist natürlich die Kritik nicht entgangen. Das ist völlig klar. Ich habe mich ja selbst auch Diskussionen und dieser Kritik gestellt. Allerdings ist völlig klar, dass die vorgetragenen Szenarien nicht der Realität nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechen - auch die hier vorgetragenen nicht. Im Anhörungsverfahren sind Pro und Kontra des seinerzeitigen Gesetzentwurf zusammengetragen und diskutiert worden. Ich stelle fest, dass die regierungstragenden Fraktionen die vorgetragenen Argumente gewürdigt und mittels des eingebrachten Änderungsantrages den Kritikern weit entgegengekommen sind. Die Landesregierung begrüßt dies ausdrücklich.
Selbstverständlich ist es doch überhaupt kein Problem - im Gegenteil, ich habe es ausdrücklich begrüßt -, dass es jetzt im Gesetzentwurf eine Formulierung gibt, dass der Innenminister als Kommunalaufsicht nicht eine Kommune als Träger, wenn sie in schwieriger Situation ist, anweisen sollte, darf und kann, entsprechende Stammkapitalanteile zu veräußern, um damit Löcher im Haushalt zu stopfen. Das ist das Problem, dass Sie herbeireden. Die regierungstragenden Fraktionen haben das in ihrem Gesetzentwurf ausgeschlossen. Das ist eine gute Sache.
Ich bin sicher, die Änderung des Sparkassengesetzes wird unsere öffentlich-rechtlichen Sparkassen weiter stärken und zukunftssicherer machen. Dieses ist ein wichtiger Baustein, um SchleswigHolstein insgesamt voranzubringen.
Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/250, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung namentlich abstimmen.
(Namentliche Abstimmung) 1 Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe nun das Abstimmungsergebnis bekannt. Es sind 48 Jastimmen und 47 Neinstimmen abgegeben worden. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW in der Fassung der Drucksache 17/585 angenommen worden. (Anhaltender Beifall bei CDU und FDP)
Ich erteile der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, Frau Abgeordneter Susanne Herold, das Wort.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf Drucksache 17/610 am 16. Juni 2010 federführend an den Bildungsausschuss sowie mitberatend an den Innenund Rechtsausschuss, den Finanzausschuss und den Sozialausschuss überwiesen. Die Ausschüsse haben sich am 17. Juni 2010 in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Gesetzentwurf befasst, der Innenund Rechtsausschuss darüber hinaus in einer weiteren Sitzung am 18. Juni 2010. Im Einvernehmen mit den an der Beratung beteiligten Ausschüssen empfiehlt der Bildungsausschuss dem Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW, den Gesetzentwurf Drucksache 17/610 unverändert anzunehmen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDUFraktion hat Frau Abgeordnete Herdan.