Zunächst, Herr Dr. Stegner, gibt es die Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Habeck. Dann mit Genehmigung des Abgeordneten Dr. von Boetticher - können Sie eine weitere Frage stellen.
Herr von Boetticher, Sie sprachen davon, dass mehrere Sparkassen an die Landesregierung oder an die CDU- und FDPFraktion - ich habe es nicht genau verstanden - herangetreten sind, weil sie notleidend sind und um Hilfe bitten. Welche sind das denn?
Ich habe nicht gesagt, dass mehrere an uns herangetreten sind. Aber ich kann Ihnen sagen: Es waren beispielsweise die Sparkasse Südholstein
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Sparkasse Südholstein notleidend ist. Das ist das eine. Die Frage ist, ist die Sparkasse Lauenburg nach dieser Rechnung auch notleidend?
Es geht darum, welche Sparkasse jetzt meint, ihr Eigenkapital verstärken zu müssen. Das habe ich deutlich gesagt.
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. von Boetticher, ich habe zwei Fragen an Sie. Sie haben vorgetragen, dass Sie sich mit dem Sparkassen- und Giroverband in fast allen Punkten inzwischen verständigt hätten. Trägt denn der Sparkassenund Giroverband jetzt den Gesetzentwurf mit? Findet der das gut, was Sie vorlegen?
Zweitens. Können Sie bestätigen, Herr von Boetticher, dass es Ihr Koalitionspartner, der Kollege Kubicki, gewesen ist, der hier im Landtag sinngemäß gesagt hat, diese Lösung, die Sie jetzt vorschlagen, sei nur die zweitbeste Lösung, aber die beste komme dadurch zustande, dass diese Lösung in Europa ohnehin scheitern werde, weil dann nämlich die allgemeine Privatisierung zugelassen werde?
- Ich habe von diesem Satz von Herrn Kubicki nichts gehört. Im Übrigen, zur Bestätigung müssen Sie ihn selber fragen und nicht mich, denn ich bin nicht derjenige, der irgendetwas gesagt haben soll. Punkt eins.
- Ach so, Sparkassen- und Giroverband und die Einigung. Das geht doch aus dem Brief deutlich hervor. Der Brief des Sparkassen- und Giroverbandes sagt, hier ist noch ein Punkt, der ist offen, den erkennen wir auch als offen an, und wegen diesem Punkt bitten wir um Verschiebung.
- Nein, kein neuer Punkt, sondern der Punkt, den ich eben ausführlich erläutert habe. Der ist in der Tat offen.
Herr Stegner, nun wollen Sie mir aber doch nicht ernsthaft sagen, dass Sie Ihre Zustimmung zu einem Gesetz immer davon abhängig machen würden, ob der betroffene Verband zustimmt. Das tun wir auch nicht.
Genau das tun wir mit unserem Gesetzentwurf. Wenn Sie das durchlesen würden, sähen Sie, dass sich nur beteiligen darf, wer Mitglied eines regionalen Sparkassen- und Giroverbandes ist, unter staatlicher Aufsicht steht, auf Wahrung von sparkassentypischen Aufgaben sowie dazu verpflichtet ist, etwaige Ausschüttungen und Liquidationserlöse gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken zuzuführen. Mir ist nicht bekannt, dass dies bei der Deutschen Bank der Fall wäre.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich nun der Vorsitzenden der SSW-Fraktion, Frau Anke Spoorendonk, das Wort.
(Günther Hildebrand [FDP]: Warum ist die Haspa da noch drin? Die gehört doch da gar nicht rein! - Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie doch mal!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag des Kollegen von Boetticher ließ mich ein bisschen aufhorchen. Denn der Beitrag hörte sich so an, als sei dieses ganze Anliegen erst jetzt, innerhalb des letzten halben Jahres in einen konkreten Gesetzentwurf gegossen worden. Es mag sein, dass sich die Situation der Sparkassen dramatisch verändert hat. Ich wage das allerdings zu bezweifeln. Das Anliegen, lieber Kollege von Boetticher, ist älter.
Die Situation mag sich verändert haben, aber die Intention, das Sparkassengesetz aufzubrechen, ist älter. Das war von Anfang an ein Wunsch der FDP. In der Schlussphase der Großen Koalition hat die CDU das auch vorangebracht. Ein bisschen Geschichtsforschung ist hier angebracht.
- Wieso, Sie wollten doch die Position der Landesregierung kennenlernen. Jetzt teile ich sie Ihnen mit.
Die Landesregierung hat übrigens - Herr Abgeordneter Rother, ich will das gleich am Anfang sagen hohen Respekt vor dem Gesetzgeber, vor allen Dingen dann, wenn ein Gesetzgebungsverfahren aus dem Parlament heraus gestaltet wird. Mein besonderer Respekt gilt den Abgeordneten, die diese schwierige rechtliche Materie mit hohem Sachverstand und großer Kompetenz ausgefüllt haben. Ich gestatte mir diese Bemerkung: Mein ganz besonderer Respekt gilt Ihnen, Herr Abgeordneter Koch. Ich beziehe in diesen Respekt übrigens nicht den Wortbeitrag des Kollegen Harms mit ein.
Nun zu Ihnen, Herr Dr. Stegner. Das Gutachten der Kanzlei Freshfields, das der Abgeordnete Rother angesprochen hat, ist ein Gutachten aus der Zeit der Großen Koalition, übrigens damals auf besonderen Wunsch des damaligen Innenministers das waren Sie damals schon nicht mehr - und des damaligen Justiz- und Europaministers - der allerdings Ihrer Partei angehörig war- in Auftrag gegeben. Beide haben das besonders gewünscht. Nun kann ich nichts, überhaupt nichts, Herr Abgeordneter Rother, wirklich nichts dafür, dass dieses Gutachten, das damals, in der Regierungszeit der Großen Koalition in Auftrag gegeben worden ist, zu eindeutigen Ergebnissen gekommen ist, die Ihnen nicht passen, die aber rechtlich eindeutig bestätigen, dass die von den regierungstragenden Fraktionen formulierte Öffnung des Sparkassengesetzes europarechtskonform ist.