(Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Haben wir doch schon! - Beifall bei FDP und CDU - Zurufe)
Selbstverständlich respektieren wir, dass Sätze zu Ende gesprochen werden, aber irgendwie muss auch die Möglichkeit gegeben sein, zumindest die Frage zu stellen, ob Sie eine Zwischenfrage erlauben. Das gebieten auch die Regeln dieses Hauses. Ich habe Sie gefragt und leider keine Antwort erhalten, Herr Hildebrand. Okay? - Alles in Ordnung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dem Eindruck entschieden entgegentreten, wir würden mit der Arbeit am Wahlrecht erst beginnen.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich nach Vorlage des Gesetzentwurfs diesem Thema seit Februar dieses Jahres intensiv im Rahmen einer intensiven schriftlichen und mündlichen Anhörung und anhand von sorgfältigen Unterlagen befasst. Die parlamentarische Arbeit beginnt also nicht, sondern wir sind mitten drin. Herr Kollege Fürther, ob Sie für die ganze Fraktion gesprochen haben, weiß ich nicht, aber Sie haben so abgestimmt.
Mit Ausnahme von den Grünen haben wir im Juni gemeinsam gesagt, dass wir das Schleswiger Urteil abwarten. Es ist nur vernünftig zu sehen, was dort entschieden wird und dies dann mit den Überlegungen in Einklang zu bringen. Das war mit einer Ausnahme die Meinung aller Fraktionen. Dies sollte auch die Chance für gemeinsame Überlegungen und für ein Ausloten eröffnen. Sie sagen, Sie wollen jetzt aufeinander zugehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, damit haben Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf schon zurückgezogen.
- Natürlich, das ist die Konsequenz aus dieser Geschichte. Selbst Ihr Gesetzentwurf würde nicht sicherstellen können, dass es nur 69 Abgeordnete wären, das ist nachgewiesen. Deshalb haben wir das Verfahren, in dem wir sind. Ein Gespräch im Ältestenrat ist sicherlich hilfreich und gut, es ersetzt aber keine Erörterungen und Beratungen in den Ausschüssen, denn ein Parlament hat Ausschüsse, die dafür zuständig sind. Ich stelle mir einmal vor, dass ihr nicht zu Potte kommt. Dann heißt es nachher: Warum habt ihr nicht daran gearbeitet? - Natürlich arbeiten wir weiter an diesem Thema. Der Fahrplan, der dann kommt, ist vorgezeichnet.
Wir werden die Gesichtspunkte des Urteils mit den gesamten vorliegenden Vorschlägen - ich denke bis Mitte Oktober vergleichen und abgleichen. Wir werden die gesamten Überlegungen aufnehmen. Herr Kollege Kubicki, wir treten dann in eine Diskussion, die im Dezember oder im Januar - wann auch immer - zu einem Gesetzentwurf führen wird. Wir werden versuchen, die Gesichtspunkte so breit wie möglich aufzunehmen. Wenn das geht, dann ist das gut. Wenn das nicht geht, dann müssen wir sehen, was passiert. Nach einem so vorliegenden Gesetzentwurf gehe ich davon aus, dass auch Sie dafür sein werden, dass wir den betreffenden Bürgerinnen und Bürgern und den Verbänden bei einem so wichtigem Thema zumindest die Chance auf eine Anhörung geben werden. Sie sind überall für eine Anhörung, ich hoffe auch bei diesem wichtigen Thema des Wahlrechts.
- Nein, Herr Kollege. Eine solche Sache greift zu kurz. Sie müssen das bis zum Ende durchdenken. Wenn die Anhörung abgeschlossen ist, muss es noch nicht so sein, dass sich alle einig sind. Es kann sein, dass wir sagen, wir machen noch einmal eine Schlussrunde, weil das und das noch einmal austariert werden soll. Wenn wir das Gesetz dann fertig haben, dann haben wir auf der Zeitleiste tüchtig etwas geschafft, das ist unser Ziel. So wird der Ablauf sein.
- Wissen Sie, solche Kaspereien, wie Sie sie jetzt aufführen, tun der Sache eigentlich nicht gut. Das, was Sie hier machen, tut der Sache nicht gut.
nur eine Sitzung brauchen. Es kann aber auch sein, dass das drei Monate dauert. Weiß ich das? - Ich habe nur eine Stimme.
Der Innenminister hat gesagt: Wenn das geklärt wird, dann wird er sofort und unverzüglich den Wahltermin festlegen. Ob es einen Wahlkampf von zwölf Monaten oder von vier Monaten gibt, werden wir dann gemeinsam sehen.
Der Ablauf, um zu diesem Ergebnis zu kommen, kann nur so sein, wie ich es eben vorgetragen habe. Es ist mir wichtig, deutlich zu machen, dass wir inmitten der Arbeit sind, die seit Februar intensiv begonnen hat. Wir wollen versuchen, zu einem gemeinsamen Weg zu kommen. Es soll nicht so getan werden, als hätten die Beratungen zum Wahlrecht erst jetzt angefangen. Wir meinen es ernst, die Gesichtspunkte aus Schleswig mit den Vorschlägen der Fraktionen in Einklang bringen zu können.
Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/851, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/851 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktionen von SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/843 (neu) - 2. Fassung -, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/843 (neu) - 2. Fassung - mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt worden.
Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/850, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/850 mit den Stimmen der Fraktio
nen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüßen Sie bitte mit mir herzlich Schülerinnen, Schüler und Lehrer der Zivildienstschule Kiel sowie der Realschulabschlussklasse der Beruflichen Schulen am Ravensberg, Kiel. Bitte begrüßen Sie auch Herrn Major Jan Tappenbeck und Herrn Oberst Axel Schmidt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Berichtsantrag der Fraktion der LINKEN gibt möglicherweise entgegen der Erwartungen der Antragstellerin Gelegenheit, eine insgesamt durchaus positive Bilanz der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II in Schleswig-Holstein zu ziehen. Ich will daran erinnern, dass hier fünf Jahre einer neuen Arbeitsmarktgesetzgebung bilanziert werden. Die Kritik war zumindest in Teilen wahrhaft groß, aber man kann sagen, dass wir uns mit zwei Geschichten haben auseinandersetzen müssen: einer verfassungswidrigen Mischverwaltung und einer verfassungswidrigen Festsetzung von Regelsätzen bei Kindern. Trotz aller Kritik haben wir in den letzten fünf Jahren eine nachweisbar erfolgreiche Wegstrecke eines gleichermaßen fordernden und fördernden Eingliederungsmodells bewiesen. Das hat sich bewiesen. Erstmals hat sich dies an alle Arbeitsuchenden gerichtet.
Der Erfolg ist vor allem dem Engagement und der Kooperationsbereitschaft aller Arbeitsmarktakteure zu verdanken. Deshalb sage ich an dieser Stelle allen Arbeitsmarktakteuren, die in den letzten fünf Jahren einen wahren Kraftakt zu meistern hatten, meinen aufrichtigen Dank.
Es war die Einführung des Sozialgesetzbuchs II, die dem unsinnigen Nebeneinander zweier Fürsorgesysteme ein Ende gemacht hat, die bei prinzipiell gleicher Zielsetzung vollständig unabgestimmt, ja, man kann sagen nebeneinander her, gearbeitet haben. Das war ein Nebeneinander, das sowohl verwaltungsökonomisch als vor allem aber auch hinsichtlich der optimalen Unterstützung von Arbeitsuchenden schlicht unsinnig und oft ineffizient war.
Die Neuordnung hat unseren Kommunen eine ganz ungeheure Last der bis dahin ungebremst in die Sozialhilfe einmündenden Langzeitarbeitslosigkeit von den Schultern genommen. Auch das darf man an dieser Stelle sagen, und das darf man dabei nicht vergessen. Im Ergebnis werden die Kreise und kreisfreien Städte der Bundesrepublik seit 2005 Jahr für Jahr um die gesetzlich garantierten 2,5 Milliarden € entlastet. Dies sollte man trotz des jährlich wieder stattfindenden Streites, der ja auch jetzt wieder im Vermittlungsausschuss tobt, über die Bundesbeteiligung an den kommunalen Kosten der Unterkunft für SGB-II-Bezieherinnen und -bezieher niemals aus den Augen verlieren.
Wer die Fakten zur Kenntnis nimmt, stellt fest, dass auch Arbeitsuchende und ihre Angehörigen von der Neuorganisation der Eingliederung in den Arbeitsmarkt profitieren. Dies geschieht namentlich durch die ganzheitlichen Hilfen aus einer Hand, die der Kern der SGB-II-Förderphilosophie sind.
Sie wird in den Optionskommunen, in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, und zum Jahresende in den in den neuen Jobcentern aufgehenden Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen und der kommunalen Träger erwiesenermaßen durchaus erfolgreich praktiziert - bei allen Schwierigkeiten, die dieses neue System mit sich brachte.
Ich darf aber auch einmal daran erinnern, dass das die größte Reform der Sozialgesetzgebung war, die wir nach Ende des Zweiten Weltkriegs erlebt haben. Wer wirklich ernsthaft davon ausgegangen ist, dass eine solche Reform innerhalb eines Jahres schlank und reibungslos über die Bühne geht, der glaubt, denke ich, auch noch an den Osterhasen.
Gelegentlich wird kritisiert, dass von „Kunden“ der Agentur gesprochen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde das genau richtig, weil es ausdrückt, dass Arbeitsuchende eben nicht Bittsteller sind, sondern Menschen, die in bestmöglicher Weise das bekommen sollen, was sie wollen: Unterstützung bei ihrer Suche nach Arbeit, und zwar umfassend.
Die Landesregierung beteiligt sich mit erheblichen finanziellen Mitteln an der SGB-II-Umsetzung. Im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit werden zahlreiche zielgruppenbezogene Förderansätze unterstützt, etwa für Alleinerziehende, für Migranten und insbesondere für benachteiligte Jugendliche. Letzteren steht mit dem Handlungskonzept „Schule und Arbeitswelt“ ein bundesweit vorbildliches Unterstützungsangebot für den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben zur Verfügung. Das ist im Übrigen ein Angebot, das mit Blick auf den drohenden Fachkräftemangel noch zusätzlich an Bedeutung gewinnen wird.