Solche Leistungsträger, die sich dafür entscheiden zu arbeiten, dürfen am Ende nicht das Gefühl haben, dass sie die Dummen sind. Gehen Sie auf die Straße, demonstrieren Sie! Wir werden in der Zeit mit den Krankenschwestern, den Arbeitern und den Menschen, die aufstehen und arbeiten und nicht akzeptieren, dass derjenige, der nicht arbeitet, mehr in der Tasche hat als sie, reden.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Opposition, hören Sie auf, Märchen zu erzählen.
Eine Gruppe von Wissenschaftlern hat auf der Basis der EVS 2008 nach einem speziellen Verteilungsschlüssel den Vorschlag gemacht, wie der Verbrauch in der Bedarfsgemeinschaft angewendet werden soll. Diese Studie ist vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht worden. Dort können Sie nachlesen. Der Kinderbedarf wurde auch nicht nur, wie bislang, mit einem prozentualen Abschlag vom Eckregelsatz abgeleitet, sondern auch hier gibt es eine Sonderauswertung der EVS für Paare mit einem Kind.
Aus meiner Sicht ist es richtig, dass besondere Verbrauchspositionen herausgenommen wurden. Es geht um die Deckung des Existenzminimums. Dafür sind aber andere Positionen, die es vorher nicht gab, aufgenommen worden: Praxisgebühr, Gebühren für den Personalausweis, Vereinsbeiträge für Erwachsene, Kosten für eine Fahrradreparatur. Hier von Manipulation oder Regelsätzen nach Kassenlage zu reden, ist völlig unangemessen. Anders als zu Zeiten, als das Sozialministerium in Berlin von einem Sozialdemokraten geleitet wurde, haben wir endlich eine transparente, nachvollziehbare gesetzliche Regelung.
Insoweit ist das Ergebnis aus der Auswertung der EVS, nach der für Erwachsene eine Regelerhöhung um 5 € auf 364 € erfolgt, völlig richtig. Das war auch das Ziel der sogenannten Hartz-IV-Gesetzgebung unter Rot-Grün in Berlin. Es galt darum, die unteren Einkommensschichten zu berücksichtigen, aber nicht zu veranlassen, sich auszuruhen.
Wenn man die Regelsatzsteigerungen aus den damaligen Zeiten betrachtet, kommt man zu anderen Ergebnissen. Ich erinnere daran: Es war Rot-Grün. Von 2005 auf 2006 haben Sie den Regelsatz nicht verändert. Von 2006 auf 2007 haben Sie ihn um 2 € erhöht. Von 2007 auf 2008 wurde er um 4 € erhöht. Die SPD hätte das damals in der Regierungsverantwortung verändern können. Sie haben es aber nicht getan,
und zwar aus dem Grund, soziale Desintegration zu vermeiden, denn Arbeit und eigenes Einkommen sind der beste Weg.
Zu hohe Regelsätze sind kontraproduktiv. Es geht auch um Gerechtigkeit für die Menschen, die diese Steuermittel aufbringen.
Das neue Bildungspaket beruht auf dem ehemaligen Schulpaket. Es betrug damals schon 100 €. Es werden zusätzliche Geldleistungen zur Verfügung gestellt, die ich noch auflisten möchte.
Bedarf für Schulranzen, Schulhefte und andere Sachen wie Sportzeug werden auch zukünftig ausgezahlt. Man hat aber gesehen, dass die Geldmittel am Anfang des Jahres ausgegeben wurden, und folglich fehlten sie im zweiten Halbjahr. Das wird sich ändern.
Früher wurde ebenfalls nicht berücksichtigt, dass viele Kinder der Transferleistungsempfänger nicht an eintägigen Schulausflügen teilgenommen haben. Das wird zukünftig berücksichtigt werden. Hierfür stehen monatlich 3 € zur Verfügung.
Kinder in Kindertagesstätten oder Schüler, die an einer angebotenen Mittagsverpflegung teilnehmen, erhalten eine Erstattung für diese Mehraufwendungen. Damit wird gewährleistet, dass die Kinder eine warme Mahlzeit einnehmen können. Zusätzlich haben sie die Gewähr einer guten Ernährung und einer sozialintegrativen Wirkung. Auch das wird mit einer monatlichen Erhöhung von 40 € abgedeckt.
Zusätzlich erhalten Kinder und Jugendliche einen Betrag, mit dem sie ihre gesellschaftliche Teilhabe am soziokulturellen Leben sichern können, also Sportvereine, Musikschulen.
Damit wird gewährleistet, dass auch Kinder aus Familien, die Transferleistung beziehen, besser in bestehende Gemeinschaftsstrukturen integriert werden, sie Kontakt zu Gleichaltrigen intensivieren und dies ihr Selbstbewusstsein und ihre Persönlichkeit stärkt. Diese zusätzlichen Mittel, nämlich 620 Millionen €, die wir, anders als die damalige SPD-Leitung des BMAS, jetzt trotz aller Einsparnotwendigkeiten zur Verfügung stellen, sollen direkt bei den Menschen ankommen. Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Wege über Gutscheine et cetera ausdrücklich für zulässig erachtet.
Bildung und gesellschaftliche Teilhabe derjenigen zu unterstützen, die am Rand unserer Gesellschaft stehen.
Bildungs- und Persönlichkeitsentwicklung sind der Schlüssel zum Erfolg in unserer Gesellschaft. Die Kinder und Jugendlichen haben somit endlich eine Chance, daran teilzuhaben. Wenn sich die SPD ihrer Verantwortung bewusst ist, dann verwehrt sie diese zusätzlichen Leistungen nicht durch eine Blockadehaltung im Bundesrat.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berechnung der Regelsätze im SGB II muss transparent und nachvollziehbar sein, das hat das Bundesverfassungsgericht klar festgestellt. Nach Berechnung von Sozialverbänden müssten mindestens 420 € für Erwachsene gezahlt werden. Groß war also die Hoffnung der Betroffenen, dass sich ihre Lage nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes bessern würde. Noch größer ist jetzt die Enttäuschung. Erst sollten es 20 € sein, dann 10 €, und am Ende waren es gerade einmal 5 € mehr, die die Betroffenen monatlich erhalten sollen.
Nachdem Herr Westerwelle von der FDP lange genug von spätrömischer Dekadenz geredet hatte, ist die Neuberechnung für alle Betroffenen ein Schlag ins Gesicht.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Christopher Vogt [FDP]: Der hat nicht über die Betroffenen gesprochen, der hat über Sie gesprochen!)
gemessen und auskömmlich, sagt der schleswigholsteinische Sozialminister, Herr Garg. Wir Grünen sagen: 5 € mehr, das ist viel zu wenig.