Erzählen Sie uns also nicht, dass der SPD-Gesetzentwurf bereits mit den Verbänden abgesprochen und auf uneingeschränkte Zustimmung gestoßen sei! Wir haben nämlich mit diesen Verbänden gesprochen, und sie haben einen erheblichen Änderungsbedarf angemeldet. Insofern sollten wir diesen zumindest berücksichtigen.
Die Gespräche, soweit sie statt gefunden haben, liegen eine Legislaturperiode zurück. Das war vonseiten der SPD, und wer weiß, ob damals dem einen oder anderen Fischer der sprichwörtliche Spatz in der Hand nicht sicherer erschien. Heute wollen wir mehr, und heute können wir mehr. Davon sollen auch unsere Fischer in Schleswig-Holstein profitieren. Wir brauchen deshalb ein Landesfischereigesetz, das sowohl die Voraussetzungen für eine nachhaltige und die Natur schonende Ressourcennutzung enthält als auch die Grundlagen dafür schafft, dass die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe erhalten und gesteigert werden kann.
Dazu reicht es aber nicht aus, Verwaltungsvereinfachungen auf den Weg zu bringen, die sich zum Beispiel bei dem Führen des Fischereibuchs auf die Übertragung von der obersten auf die obere Fischereibehörde beschränken. Wer es mit Entbürokratisierung ernst meint, der sollte zu grundsätzlicheren Überlegungen bereit sein. Er sollte auch eine Sprache wählen, die der Bürger versteht. Behördendeutsch wie beispielsweise in § 26 muss man mindestens zweimal lesen. Ich zitiere: „Einen Fischereischein erhalten keine Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.“
Wenn hier mit doppelter Verneinung gearbeitet wird, dann glaube ich, dass wir das besser ausdrücken können. Auf jeden Fall lässt sich so etwas weniger bürokratisch lösen.
Wo ich gerade beim Fischereischein bin: Glauben Sie ernsthaft, dass es eine nennenswerte Verwaltungsvereinfachung darstellt, wenn künftig für den Erlaubnisschein die Eintragung einer Adresse entfällt, aber für den Fischereischein obligatorisch bleibt? Praxisnah wäre es doch, den Fischereischein, der auf Lebenszeit erteilt wird, ohne Adresse auszustellen, während der aktuell für das Jahr gültige Erlaubnisschein den Berechtigten umfänglich ausweist. Schließlich soll es durchaus vorkommen, dass Jugendliche, die ihren Fische
Ich würde die Liste gern fortführen - sei es zum Monitoring, zum Umfang des uneingeschränkten Pachtrechts oder zu den Hegeplänen et cetera. Fakt ist, dass der SPD mit ihrem Gesetzentwurf nicht der große Fang geglückt ist. Das ist fast wie im richtigen Leben: Das Fischefangen kann man anordnen, nicht aber, dass die Fische auch ins Netz gehen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank dafür, dass ich noch einen Gesetzentwurf der Großen Koalition mitbearbeiten darf. Ich habe in diesen 30 Punkten viel entdeckt, nur einen Punkt habe ich nicht entdeckt. Das ist der Bürokratieabbau.
Ich habe im Internet nachgeguckt und festgestellt, es gibt auch eine Landesordnung für die Kleidung der Fischereiaufsichtsbeamten. Ich denke, wir sollten einmal nachsehen, ob die auch noch von 1916 ist und ob sie vielleicht auch einmal reformiert werden sollte.
Jetzt aber zum Ernst des Themas. Einige Bemerkungen vorweg: Küsten-, Binnen- und Freizeitfischerei sind in Schleswig-Holstein nicht wegzudenken. Es geht nicht allein um die Beschäftigten in diesem Bereich. Herr Schröder hat sie bereits aufgeführt. Es geht auch nicht allein um die vielen Menschen, die hier im Nebenerwerb tätig sind. Die Existenz dieses Wirtschaftszweigs an der Küste ist ebenso wie im Binnenland entscheidend für den Tourismus. Das, was wir an Landschaft und Teichwirtschaft auch im Binnenland haben, ist über Jahrhunderte hinweg gewachsen. Es ist wesentlicher Bestandteil unseres Wirtschafts- und Naturraums.
Die wirtschaftliche Situation der Fischerei ist sehr schwierig. Ich erinnere an den Artikel von gestern. Dort stand, dass die Fischerei - die Krab
benfischerei - reagiert, indem sie die Menge reduziert, ein wichtiger Baustein, um auf die wirtschaftliche Situation zu reagieren. Zugleich muss man sagen, dass nur ein kleiner Teil der Fische in Nordund Ostsee gefangen wird, in den Häfen hier angelandet wird oder aus unseren Binnengewässern kommt. Über 80 % des Fischs, der hier verzehrt wird, wird importiert und kommt auf verschlungenen Wegen aus den Weiten der Ozeane in unsere Supermärkte. Der Konsum nimmt ständig zu. Wir liegen bei 16 kg Fisch pro Person.
Ich denke, man sollte auch einmal die Folgen aufzeigen. 70 % der kommerziellen weltweiten Fischbestände sind nach Einschätzung der FAO erschöpft oder überfischt. Die EU, getragen von den Entscheidungen der europäischen Regierungen, ist mit ihrer gemeinsamen Fischereipolitik intensivst daran beteiligt. Fangrechte werden zum Beispiel vor Westafrika ergattert. Die Gewässer werden leergefischt, und damit wird die lokale Bevölkerung ihrer Erwerbsmöglichkeiten beraubt. Wirtschaftsflüchtlinge, die an den Grenzen der EU ankommen, haben ihre Ursache auch in einer Politik, die von der Kurzsichtigkeit getragen ist, die lautet: Fisch ich den Fisch nicht weg, könnte vielleicht ein anderer kommen und ihn holen.
„Die Fischerei in den Küsten- und Binnengewässern Schleswig-Holsteins bildet einen wichtigen Bestandteil der schleswig-holsteinischen Landschaft. Ihr Erhalt ist notwendig.“
Ich denke, es ist unheimlich schwierig, dieses über viele Jahrzehnte gewachsene und in einer historischen Diktion gefangene Gesetz zu reformieren. Wir würden es daher begrüßen, wenn es mit der Reform des Gesetzes gelänge, die Fischerei stärker an andere gesellschaftliche Anliegen anzudocken und zu vernetzen.
Bei den Zielen fehlt uns die heimische, artenreiche und gesunde Fischfauna, die letztlich durch die Wiederansiedlung verschwundener heimischer Fischarten aufgebaut wird. Wir können nicht erkennen, welche Maßnahmen für die Erreichung dieser Ziele ergriffen werden sollen.
Für die ungehinderte Fischwanderung zwischen Meer- und Süßwasser, für die Bestandserholung großer und alt werdender Meeresfische, für die Lösung der Beifangproblematik, für ein Verbot der Einbringung gebietsfremder und nichtheimischer Populationen. Herr Schröder hat es bereits angesprochen. Die Gratwanderung zwischen Aquakulturen, sehr nachhaltigen Systemen und Systemen, die gravierende Auswirkungen haben, ist sehr schmal. Wir haben hier eine rasante Entwicklung: 50 % des weltweiten Fischkonsums entstammen bereits Aquakulturen. Es ist völlig unverständlich, dass in diesen Gesetzesvorschlag nicht aufgenommen wurde, wie, wann und wo Aquakulturen genehmigt werden sollen. Das sieht das Gesetz in der Aufgabe letztlich auch vor. Ich denke, für die Wirtschaftsentwicklung ist Klarheit bei diesem Gesetz wichtig.
Zahlreiche Unternehmen sind bei uns im Land dabei, sich MSC-zertifizieren zulassen, um sich am Markt besser zu positionieren. In diesem Gesetzentwurf vermisse ich, wie auf diese Entwicklung eingegangen werden soll. Ich denke, das Gesetz muss ein Stück weit Antwort auf diese Entwicklung geben. Fischerei kann sich letztlich nur in einer WinWin-Situation entwickeln, wenn das Gleichgewicht zwischen Nutzung und Schutz wiederhergestellt wird. Die Debatte, die wir am Dienstag über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hatten, hat dies noch einmal deutlich gemacht.
Zum Schluss noch eine Bemerkung zum Stichwort Bürokratieabbau. Herr Hildebrand hat es angesprochen. In diesem Gesetz gibt es den Vorschlag, dass man den Angelschein beim Angeln in weiten Teilen nicht mehr benötigt. Ich denke, man kann darüber diskutieren, dass das Angeln unter Aufsicht möglich ist. Dies jedoch als Bürokratieabbau zu bezeichnen, ist schlicht und einfach Hohn.
Zum Stichwort Bildung: Der Angelschein wird unter vielen Mühen und auch unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes gerade von jungen Leuten, von Jugendlichen, erworben. Zu sagen, den wollen wir weg haben, und das als Verwaltungsvereinfachung zu deklarieren, wird der Situation draußen in der Fläche und in den Anglervereinen nicht gerecht.
Wir werden den Gesetzentwurf in den Fachausschüssen intensiv begleiten. Er ist mehr als überholungsbedürftig, so wie das Gesetz dringend reformbedürftig ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, DIE LINKE, begrüßen den Vorstoß der SPD zur Veränderung des Landesfischereigesetzes. Zum einen sollen die Behörden strenger als bisher gegen Verstöße vorgehen können, zum anderen streben die Sozialdemokraten bürokratische Vereinbarungen an. So sollen Hobbyangler künftig an kleineren Gewässern ohne Angelschein angeln können. Der Wegfall dieser Vorgabe - zu später Stunde ein Spruch - kommt zwar nicht den Fischen, aber der Tourismusbranche zugute.
Die Einbeziehung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die zum Schutz der Gewässer als Trinkwasser und insbesondere als Lebensraum für Pflanzen und Tiere dient, können wir nur begrüßen.
Doch wir denken, in bestimmten Punkten, zum Beispiel dem Einsatz von Setzcashern und dem Bereich des Tierschutzes, gibt es noch Klärungsbedarf. Deshalb begrüßen wir die Überweisung an den Ausschuss.
Wenn ich das richtig verstanden habe, machen wir die Ausschussüberweisung gleich zusammen. Vorher gebe ich das Wort an Herrn Abgeordneten Lars Harms vom SSW.
- Entschuldigung. Auf meiner Liste war Lars Harms genannt. Für den SSW hat jetzt der Herr Abgeordnete Flemming Meyer das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf die umfangreichen Diskussionen um Biodiversitätsstrategien und Vermeidung von Artensterben ist einer der wichtigsten Aspekte