Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Herr Stegner, ich glaube, es kommt darauf an, wer zu welcher Zeit Innenminister war.

(Beifall bei FDP und CDU)

Meine Damen und Herren, auch zur Frage von Veränderungen der Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte hat der Minister erfreulich klar festgestellt, dass es zu keiner Schließung von Gerichtsstandorten kommen wird.

Die Schließung von Behörden und Einrichtungen ist immer mit erheblichen Belastungen für die Bediensteten verbunden. Dazu stellt der Minister fest, dass der Gefangenentransport durch den Justizvollzug durchgeführt wird. Der Landespolizei obliegt lediglich die Zuführung von festgenommenen Personen. Aus eigener Diensterfahrung weiß ich - ich bitte Sie, mir das auch abzunehmen; denn ich war Leiter von mittleren und größeren Polizeidienststellen -, dass Polizeidienststellen überall in Schleswig

Holstein plötzlich in die Situation kommen können, festgenommene Personen in eine JVA überführen zu müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Sicherheitslage in den örtlich betroffenen Bereichen über solche kurzfristigen Transporte beeinträchtigt wird. Die Signale aus der Landespolizei bestätigen mich in meiner Bewertung.

Meine Damen und Herren, der Minister bestätigt in seinem Bericht ausdrücklich, dass die bereits getätigten Sanierungsmaßnahmen unveränderbar sind und daher bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung keine Berücksichtigung finden werden. Investitionsgüter sollen in anderen Justizvollzugsanstalten genutzt werden. Noch durchzuführende Maßnahmen beschränken sich auf Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Bediensteten und der Gefangenen und auf notwendigste Reparaturen an der Gebäudesubstanz. Das macht Sinn und ist zielführend.

Ganz sicher kann davon ausgegangen werden, dass in der Landesregierung über Folgenutzungen nachgedacht wird. Herr Beran, Sie haben darüber spekuliert, was denn mit einem solchen alten Gefängnis passiert. Ich glaube, die Damen und Herren der Landesregierung wissen sehr genau, wie man mit solchen Folgeverfahren umgeht.

(Zuruf des Abgeordneten Peter Eichstädt [SPD])

- Herr Eichstädt, gehen Sie davon aus, dass dort genug kluge Menschen sitzen, die das schon regeln werden.

Lassen Sie mich schließen mit der Feststellung, dass die Berichterstattung des Ministers von großer Verantwortung und Fachlichkeit getragen ist. Herr Minister, dafür spreche ich Ihnen meinen Dank und meine Anerkennung aus.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Kollegen Thorsten Fürter von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke für den Bericht. Er zeigt, dass Justizvollzugsanstalten regelmäßig saniert werden. Sie sind daher baulich auf dem Weg zu einem Zustand, den man als befriedigend bezeichnen kann. Auch der Bedarf an Haftplätzen ist gedeckt.

(Jens-Uwe Dankert)

Plätze für die Sozialtherapie sowie Ausbildungsund Arbeitsplätze wurden ausgebaut.

Erlauben Sie mir, bevor ich auf die wahrscheinlich alle interessierende Frage der geplanten Standortschließungen zu sprechen komme, zunächst auf der Basis des Berichts die Grundlagen unserer Strafvollzugspolitik darzulegen.

Die Strafgesetze legitimieren den Staat, in die Grundrechte der Bürger hart einzugreifen. Dieser Eingriff in eines der wichtigsten Grundrechte - die Freiheit - ist wahrscheinlich der stärkste Eingriff, der dem Staat zu Gebote steht. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir nicht fortwährend populistisch nach einer Erhöhung von Strafen rufen, um einer plakativen und vorgetäuschten Sicherheit nachzugeben. Stattdessen ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft im Strafvollzug zu stärken.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich nehme mit großer Freude zur Kenntnis, dass eine populistische Herangehensweise an dieses Thema im Landtag nicht vorherrschend ist.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit ist gerade bei denjenigen zu stärken, die diese Freiheit heute nicht genießen können. Deshalb brauchen wir moderne Vollzugsgesetze, die den Blick auf die Zeit nach dem Vollzug richten. Wir stehen für einen modernen Strafvollzug in Schleswig-Holstein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die erfolgreiche Wiedereingliederung von Tätern ist der beste Schutz vor neuen Straftaten. Deshalb ist die Wiedereingliederung das wichtigste Vollzugsziel. Der Vollzug soll die Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung befähigen. Daneben hat der Vollzug die gleichrangige Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Zum Ziel der Wiedereingliederung besteht insoweit kein Widerspruch.

Deshalb ist es auch so wichtig, den Stellenwert des offenen Vollzugs anzuerkennen. Ich schicke ausdrücklich voraus, dass sich nicht jeder Gefangene für den offenen Vollzug eignet. Es gibt Gefangene, bei denen berechtigte Sicherheitsinteressen der Bevölkerung eine Überführung vom geschlossenen zum offenen Vollzug unmöglich machen. Trotzdem kann und sollte Schleswig-Holstein die Quote im offenen Vollzug erhöhen, auch gegenüber dem Ni

veau, für das eine grüne Justizpolitik in SchleswigHolstein mitverantwortlich zeichnet.

Nach der jüngsten Auswertung des Statistischen Bundesamts aus diesem Jahr liegt die Quote der Gefangenen im offenen Vollzug hierzulande bei 9,4 %. Wir müssen uns gar nicht an einem Stadtstaat wie Berlin orientieren, wo die Quote bei 24 % liegt. Man kann sich orientieren an unionsregierten Flächenländern wie Baden-Württemberg mit einer Quote von 14,6 % oder an Niedersachsen mit 18,7 %. Unser Ziel ist es, den offenen Vollzug im Rahmen einer systematischen Entlassungsvorbereitung verstärkt einzusetzen.

Für die Gefangenen im geschlossenen Vollzug wollen wir Verbesserungen in der medizinischen und psychologischen Versorgung erreichen. Es muss eine konsequente Suizidprophylaxe für gefährdete Gefangene geben. Der Entzug der Freiheit ist eine so einschneidende Strafe, die den Staat verpflichtet, gesteigerte Verantwortung für die in seiner Obhut befindlichen Gefangenen zu übernehmen.

Damit der Kontakt in das normale Leben „nach draußen“ nicht abreißt, sind ausreichend Besuchsmöglichkeiten zu gewährleisten. Die Aufrecherhaltung von sozialen Beziehungen ist nötig, um eine Widereingliederung nach Strafende zu gewährleisten.

Kommen wir aber nun zum Kasus Knaxus, nämlich zur beabsichtigten Schließung der Anstalten in Flensburg und Itzehoe. Die Landesregierung will die JVA Flensburg bis zum Jahr 2013 und die JVA Itzehoe bis zum Jahr 2020 schließen. Als Begründung verweisen Sie auf die Empfehlung der Haushaltsstrukturkommission. Ferner verweisen Sie auf die grundsätzliche Unwirtschaftlichkeit von kleineren Anstalten.

Lieber Minister Schmalfuß, mir scheint, Ihre fachliche Kompetenz als Mann aus der Justiz ist hier nicht gefragt gewesen. Wir haben schon bei anderen Themen festgestellt, dass die Haushaltsstrukturkommission als der versinnbildlichte grüne Tisch unausgegorene Konzepte in die Welt setzt. Die Fachminister und Abgeordneten müssen dabei leider gute Miene zum bösen Spiel machen.

Dabei ist der Ansatzpunkt grundsätzlich richtig. Große Anstalten lassen sich wirtschaftlicher betreiben als kleine Anstalten. Deshalb verschließen wir uns einer sinnvollen Neustrukturierung der Anstaltslandschaft nicht. Es wäre falsch, den Strafvollzug vorwiegend unter regionalökonomischen Aspekten zu betrachten.

(Thorsten Fürter)

Drei Punkte müssen allerdings geklärt werden.

Punkt 1: Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, die bis heute nicht vorliegt, muss eine Schließung von Anstalten finanzpolitisch belegen. Dabei darf die Wirtschaftlichkeit nicht dadurch entstehen, dass die strategische Lücke, die Herr Minister Schlie für die Polizei reklamiert, noch ein Stückchen größer wird, weil mehr Polizeibeamte Strafgefangene in Bussen durch das ganze Land transportieren müssen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Punkt 2: Der Schließung muss ein nachvollziehbares Wiedereingliederungskonzept zugrunde liegen. Wie wird der Kontakt der Gefangenen zu ihren Familien sichergestellt, wenn sie nicht mehr wohnortnah untergebracht sind? Ich sage nicht, dass an diesem Punkt eine Neuordnung der Haftanstalten scheitern muss, zumal in der JVA Flensburg überwiegend Untersuchungshäftlinge inhaftiert sind. Wenn aber die Wiedereingliederung die wichtigste Aufgabe des Vollzugs ist, dann muss mit einer Anstaltsschließung zwingend auch ein schlüssiges Wiedereingliederungskonzept verbunden werden. Das ist bisher nicht der Fall, und das können wir nicht akzeptieren.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Dann lassen Sie es doch!)

Ein wesentliches Element der Wiedereingliederung sind die Arbeit und die Ausbildung in den Anstalten. Ich habe mir einmal die Beschäftigungsquote der vergangenen sechs Monate angesehen. Sie beträgt in den Betrieben in der JVA Kiel circa 51 %, der JVA Lübeck circa 56 % und in der JVA Flensburg circa 74 %. Dabei ist die JVA Flensburg Spitze. Auch das ist eine offene Frage: Wie können die Erfolge der JVA Flensburg eine Neuordnung der Haftanstalten überleben? Auch hierzu gab es heute leider keine Auskünfte von Ihnen.

Punkt 3: Was passiert mit den Landgerichten? Bei der Kappung der Medizinerausbildung an der Universität Lübeck ging es auch um die Frage: Welche Hochschullandschaft wollen wir in Schleswig-Holstein?

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Dieses Motiv kehrt bei der Justizstruktur des Landes zurück. - Herr Kubicki, Sie sind schuldig, und das merken Sie ganz genau, und deswegen regen Sie sich auf.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schauen Sie sich doch einmal die Karte der Landgerichtsstandorte an, wenn Itzehoe und Flensburg wegfallen und Kiel und Lübeck übrig bleiben. Lieber Herr Schmalfuß, ich unterstelle Ihnen nicht Sie haben es hier auch deutlich gesagt -, dass im Ministerium solche Schließungspläne in der Schublade liegen. Das beruhigt mich aber überhaupt nicht. Die geplante Schließung der Anstalten wird dazu führen, dass Strafprozesse an den Landgerichten Flensburg und Itzehoe organisatorisch ungemein erschwert werden. Herr Schmalfuß, Sie sind ein Mann der Praxis und wissen - Herr Kubicki, Sie wissen es auch -, wie schwer es schon heute ist, an Landgerichten größere Strafprozesse in Haftsachen zu führen. Es ist eine offene Frage, ob das nicht durch diese Anstaltsneustrukturierung letztlich endgültig torpediert wird.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das beginnt bei nicht hinreichenden Unterbringungsmöglichkeiten für Inhaftierte in Gerichtszellen, geht weiter zu Fragen der Verpflegung während der Prozesse und endet bei möglichen Beschränkungen der täglichen Verhandlungsdauer in Strafsachen. Herr Schmalfuß, Sie sind ein Mann aus der Praxis. Über kurz oder lang wird die Forderung aufkommen: Können wir uns all dies und dazu noch die ständigen Transporte nicht ersparen? Müssen wir Haftsachen nicht bei Gerichtsstandorten mit Haftanstalten konzentrieren? Das wären dann Kiel und Lübeck. Wäre das nicht das Ende für die Strafkammern bei den Landgerichten - Sie wissen, dass bei den Landgerichten in Strafsachen heutzutage überwiegend Haftsachen verhandelt werden -, und wäre das in der Konsequenz nicht auch das Ende für die ohnehin schon kleinen Landgerichte?

Lieber Herr Schmalfuß, ich erwarte, dass Sie entweder hier und heute eine klare Ansage machen, wie Sie die Landgerichte in Flensburg und Itzehoe trotz JVA-Schließung erhalten wollen. Oder spielen Sie mit offenen Karten, und sagen Sie: Die brauchen wir nicht mehr. Aber dann ist auch klar: Da haben Sie uns nicht auf Ihrer Seite.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir wollen Sie auch nicht auf unserer Seite!)

Zur Stunde jedenfalls gilt: Das Schicksal der Landgerichte in Flensburg und Itzehoe ist unklar. Das sollten wir und das sollten auch Sie, Herr Kubicki, der Sie in der Haushaltsstrukturkommission gesessen haben, der Justiz nicht zumuten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

(Thorsten Fürter)