Das Wort für die Fraktion die LINKE hat nicht Herr Abgeordneter Kubicki, sondern Herr Abgeordneter Heinz-Werner Jezewski.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wenn der Abgeordnete Kubicki jemals das Wort für die Fraktion DIE LINKE hat, dann werde ich aus dieser Fraktion austreten. Dafür lege ich meine Hand ins Feuer.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister, ich habe, um das Positive vorwegzunehmen - ich habe gelernt, immer dann, wenn man mit Positivem anfängt, wird einem besser zugehört -, Ihre Worte über das berufliche Übergangsmanagement vernommen und habe mich darüber gefreut. Ich bin gespannt, wie Sie das umsetzen wollen, wenn die Gefangenen aus Flensburg zukünftig in Lübeck oder in Neumünster oder sonstwo untergebracht sind, wie man die in Arbeitsplätze in Flensburg vermitteln oder bekommen will. Da sind wir gespannt auf Konzepte dazu.
Ich weiß, dass Sie nicht schuld sind an dem Punkt, über den wir heute diskutieren. Schuld an diesem Punkt ist die dubiose Haushaltsstrukturkommission, die beschlossen hat, Flensburg und Itzehoe werden dichtgemacht. Dann hat man gesagt: Jetzt müssen wir aber gucken, wie wir das machen. Geben wir mal eine umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnung in Auftrag. Machen Sie doch den Laden dicht. Sie haben doch die eine Stimme; das betonen Sie doch immer wieder. Machen Sie dicht, und schmeißen Sie nicht Geld für Wirtschaftlichkeitsberechnungen hinaus, die Sie eh nicht interessieren oder die Sie gleich als Gefälligkeitsgutachten bestellen werden.
Herr Minister, Sie sind - der Kollege Fürter hat es nach seinem rechtstheoretischen Seminar hier noch betont - ein Mann der Praxis. Ich hätte mir gewünscht, dass wir mal ein paar Auskünfte kriegen, die aus der Praxis kommen. Ich bin einfach mal in Flensburg zum Landgericht gegangen. Ich habe mir die JVA angeguckt und bin dann ins Landgericht gegangen und habe ein bisschen gefragt. Im Flensburger Landgericht gibt zwei sogenannte Verwahrzellen. Bei Prozessen gibt es aber oftmals mehr als zwei Beklagte. Die müssen dann, wenn
Pause ist, untergebracht werden. Wenn zwei Verwahrzellen nicht ausreichen, werden die im Moment einfach wieder in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Man kann jetzt auch nicht sagen, wir teilen das auf, etwa dass man den Richtern, wenn da zwei sind und da zwei sind und da zwei sind, bei dem Prozess sagt, du machst um 11 Uhr Pause, du machst um 12 Uhr Pause, und du machst um 13 Uhr Pause, sondern im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit machen die Richter ihre Pausen, wann sie es für richtig halten. Es ist oftmals so, dass die Pausen zusammenfallen.
Jetzt frage ich mich: Wenn es keine Justizvollzugsanstalt in Flensburg mehr gibt und es dort einen Strafprozess mit sechs Gefangenen gibt und der Richter sagt, jetzt ist Pause, was machen wir dann eigentlich? Legen wir den Untersuchungsgefangenen oder den Beschuldigten elektronische Fußfesseln an und sagen: Geht mal zu McDonald’s, um 15 Uhr treffen wir uns wieder? Oder wie soll das funktionieren? Oder wollen wir Geld ausgeben, um mehr Verwahrzellen im Flensburger Landgericht einzurichten? Das ist doch die Frage. Da können Sie ja vorher noch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung machen. Die Haushaltsstrukturkommission wird darüber begeistert sein.
Trotzdem, Herr Minister, danke ich Ihnen im Namen der Fraktion DIE LINKE herzlich für diesen Sachstandsbericht. Nach dem Lesen ist uns wie jedem, der das aufmerksam liest, klar: Dieser Bericht ist die Beschreibung des letzten funktionierenden Strafanstaltenwesens in Schleswig-Holstein, jedenfalls dann, wenn die Landesregierung diese Kürzungspläne wirklich umsetzt.
Ich will aus den vielen Kritikpunkten nur einige wenige herausnehmen, um diese Aussagen exemplarisch zu untermauern. Mit Erlaubnis der Frau Präsidentin zitiere ich aus dem „Flensburger Tageblatt“ vom 5. Juli 2010:
„Die ‚Schließung wird auf Kosten der Sicherheit gehen’, befürchtet Thorsten Schwarzstock, Vorsitzender der Regionalgruppe Justizvollzug der Polizeigewerkschaft.“
Ich würde dem Kollegen Dankert von der FDP raten, sich mal mit dem in Verbindung zu setzen, denn er sagt weiter:
„Gerade nachts könne die Sicherheit dann nicht mehr im gleichen Umfang wie derzeit garantiert werden. ‚Die Kollegen werden mit jedem, den sie nachts festnehmen müssen, lange unterwegs sein, da sie entweder nach
Lübeck oder Neumünster fahren müssten. In dieser Zeit fehlt dann wieder eine Streife in Flensburg’, beschreibt ein Mitarbeiter aus der Flensburger Justiz die drohenden Auswirkungen auf die tägliche Arbeit.“
So, Herr Minister - Herr Minister Schlie wird davon auch betroffen sein -, leidet die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Flensburg. Ich gehe nicht davon aus, dass das Innenministerium in seinen Stellenplänen für die Flensburger Polizei diese Konsequenzen der geplanten Schließung der Justizvollzugsanstalt in Flensburg berücksichtigt hat.
Herr Kollege Jezewski, ist Ihnen bewusst oder bekannt, oder können Sie mir sagen, wohin eine Frau verbracht werden muss, die nachts in Flensburg festgenommen wird?
- Darf ich mit einer Gegenfrage antworten, Herr Kollege Kubicki? Ist Ihnen bekannt, wie hoch die Zahl der nachts festgenommenen Frauen im Vergleich zu der Zahl der nachts festgenommenen Männer ist?
Die Frage ist doch eine rein theoretische. Ich verstehe, dass Sie die stellen, weil ich die nicht beantworten kann. Aber es ist eine rein theoretische Frage, weil wir uns natürlich mit Untersuchungshäftlingen, die in Untersuchungshaft verbracht werden müssen, zu 90 % oder 95 % mit Männern beschäftigen müssen. Das ist das, was die Polizei zukünftig in Anspruch nehmen wird. Die paar Frauen werden nicht mehr werden als jetzt. Darunter leidet die Sicherheit nicht. Aber es kommen in Zukunft noch 20-mal so viele dazu.
Wir haben uns ja seit Monaten gefragt, wie diese Landesregierung inhaltlich eigentlich arbeitet. Ich weiß es jetzt, zumindest teilweise, nämlich ohne jeden sicherheitspolitischen Sachverstand. Welche Personalressourcen die Überführung eines Untersuchungs- oder Strafgefangenen zu einem Haftprüfungs- oder einem sonstigen Termin aus der JVA Lübeck zum Gericht nach Flensburg binden wird,
kann sich wohl jeder hier selbst vorstellen. Um herauszufinden, welche Kosten das verursachen wird, dazu werden wir in der nächsten Zeit wohl noch ein paar kleine Anfragen stellen müssen. Oder ist es etwa doch so, dass die Schließung der JVAen nur der Auftakt zur nächsten sinnlosen Kürzungsorgie ist, zur Abschaffung der entsprechenden Landgerichtsbezirke? Ich denke, die Wählerinnen und Wähler in diesem Land werden Ihnen in absehbarer Zeit sagen, was sie davon halten.
Der finanzielle Aspekt und der Personalaspekt sind mir bei der geplanten Schließung von JVAen zwar wichtig, aber ich denke, der menschliche und der gesellschaftliche Aspekt sollten noch wichtiger sein. Wir haben es in Justizvollzugsanstalten keineswegs nur mit Gefangenen zu tun, die nach ihrer Haftzeit dringend aus dem angestammten sozialen Umfeld herausgelöst werden sollten. Auch die gibt es, und bei denen wird es heute schon so gemacht. Aber im Gegenteil, für die meisten Gefangenen ist der soziale Halt ein wichtiger Aspekt der Resozialisierung und zur Verringerung der Rückfallgefahr. Diese so wichtigen sozialen Bindungen werden zukünftig unweigerlich auseinanderbrechen, wenn die Unterbringung des Gefangenen 200 km oder mehr als drei Bahnstunden entfernt erfolgen muss. Kinder, die ihre Väter nicht mehr sehen können, Familien, die zerbrechen werden, und das alles für den zweifelhaften Preis einer Einsparung, die bei genauem Hinsehen gar keine ist!
„Die Freie Straffälligenhilfe im ambulanten Bereich wird ausschließlich nach dem Zuwendungsrecht gefördert, insgesamt handelt es sich um 39 Projekte verschiedener freier Träger, die verschiedene Maßnahmen außerhalb des Vollzuges durchführen und zum Teil seit vielen Jahren wichtiger Bestandteil der Schleswig-Holsteinischen Strafrechtspflege, Straffälligen- und Opferhilfe, sind.“
Herr Minister, wir wissen, wie engagiert Sie in diesem Bereich sind. Deswegen heißt es in Ihrem Bericht weiter:
„Diese Maßnahmen sind für die Resozialisierung von Gefangenen und die Minimierung von Rückfallrisiken von großer Bedeutung, sodass versucht werden sollte, diese Bereiche trotz Haushaltseinsparvorgaben zu erhalten. Über die Höhe der zur Verfügung gestellten
Ich habe das als einen Hilferuf an dieses Parlament verstanden und hoffe, dass es wirklich so geschieht und sich die Fraktionen von CDU und FDP als Teil dieses Haushaltsgesetzgebers die im Haushaltsplan vorgesehenen Sparvorschläge der Landesregierung sehr genau anschauen werden. Gerade die Maßnahmen der Freien Straffälligenhilfe werden nämlich fast durchgängig ohne jede Kofinanzierung aus dem Sozialvertrag I finanziert. Projekte in diesem Bereich sind zudem fast ausschließlich auf ehrenamtliche Arbeit gegründet. Was eine Kürzung um 40 % im Bereich dieses Sozialpakts bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen. Es wird der schnelle Tod aller dieser Projekte sein.
In den letzten Monaten haben wir Sie, Herr Schmalfuß, als jemanden kennengelernt, der nicht jeden ausgeleierten Spruch der Kürzungsfanatiker nachplappert, sondern mit Sachverstand die Dinge betrachtet und sich dann eine Meinung bildet. Wir als Linke hoffen, Herr Minister, dass Ihre Einstellung so bleibt und dass Sie bei den laufenden Haushaltsberatungen Ihr Pfund in die Waagschale werfen werden, um die absolut überflüssigen und im Effekt viel zu teuren Sparmaßnahmen im Bereich des Justizvollzugs zu verhindern.
Vielen Dank. - Bevor wir fortfahren, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne den Landgerichtspräsidenten des Landgerichts Flensburg, Herrn Dr. Willandsen. - Herzlich willkommen im Landeshaus in Kiel!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur eines klarstellen, weil die Behauptung ständig und seit Wochen durch die Presse geistert, was die vermeintlichen Kürzungen im Sozialvertrag I und die vom Kollegen genannten angeblichen Auswirkungen auf die Gefährdetenhilfe anbelangt. Die Gefährdetenhilfe wird um 0 € gekürzt, sondern der Gesamtbetrag der Gefährdetenhilfe in Höhe von 750.000 € wird komplett aus dem Sozialvertrag I herausgenommen und in voller Hö
he den Kommunen mit entsprechender Zielvereinbarung zur Erfüllung dieser Aufgaben überantwortet. Das heißt, in der Art und Weise von Kürzungen zu sprechen, wie Sie das getan haben, ist schlicht eine Unwahrheit, um kein anderes Wort, das unparlamentarisch wäre, zu verwenden. Es handelt sich beim Sozialvertrag I auch nicht um eine Kürzung um 40 % oder mehr, sondern es geht um eine Kürzung, die bei 24 % liegt. Das mögen viele als zu hoch erachten. Aber es ist keine Kürzung um 40 %. Die entsprechenden Mittel werden übertragen. Die entsprechenden Aufgaben werden weiterhin durchgeführt werden können.
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Heinz-Werner Jezewski von der Fraktion DIE LINKE das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich freue mich, Herr Minister, dass Sie das hier so gesagt haben. Ich habe es so verstanden - ich hoffe, dass es auch so im Protokoll steht -, dass Sie gerade zugesagt haben, dass im Bereich der Freien Straffälligenhilfe keine Projekte mit Kürzungen zu rechnen haben. Dann werden sich die Betreiber dieser Projekte sicherlich freuen.
Ich bitte darum, die Dialoge zu unterlassen und Redebeiträge anzumelden, so wie es die Kollegin Frau Hinrichsen getan hat, die jetzt für weitere drei Minuten das Wort hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich komme auf den aktuellen schriftlichen Bericht des Herrn Justizministers zurück. In diesem Bericht ist