Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich komme auf den aktuellen schriftlichen Bericht des Herrn Justizministers zurück. In diesem Bericht ist

(Heinz-Werner Jezewski)

die Personalsituation bei den Justizvollzugsanstalten genau beschrieben worden. Aktuell sind 21 Stellen nicht besetzt. Aber es sollen jetzt 24 Stellen komplett eingespart werden. Mich wundert, wie man das machen kann. Denn im Bericht ist ja auch beschrieben - auch der Kollege Dankert hat darauf hingewiesen -, wie viele Überstunden diese Beamtinnen und Beamten haben. Das sind 20.000. Ich frage mich, wie man ab 2013 so viel Personal einsparen kann und will, wenn aktuell Stellen nicht besetzt sind und darüber hinaus die jetzigen Mitarbeiter so viele Überstunden haben. Das klärt sich für mich nicht auf.

Der bisherigen Debatte habe ich entnommen, Frau Ostmeier, dass noch einmal genau geprüft und gerechnet wird, um anschließend noch einmal über die Schließung nachzudenken. Ich bedaure es, dass erst gesagt wird, es sei unwirtschaftlich, und dann wird noch einmal gerechnet. Ich hoffe, dass es sich, was unsere Vermutung ist, angesichts der tatsächlichen Sachlage als unwirtschaftlich herausstellen wird, sodass keine Schließung der JVA Flensburg und keine Schließung der JVA Itzehoe vorgenommen wird.

(Beifall bei SSW und der LINKEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 17/913 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Weiter ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer den Bericht der Landesregierung Drucksache 17/668 dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, begrüßen Sie mit mir auf der Zuschauertribüne Mitglieder des SSW-Ortsverbands Centrum Vest Flensburg sowie Wirtschaftssenioren aus Flensburg mit dem Arbeitskreis Politik. - Herzlich willkommen im Landeshaus in Kiel!

(Beifall)

Wir fahren in der Tagesordnung fort mit Tagesordnungspunkt 50:

Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/383 (neu)

Bericht der Landesregierung Drucksache 17/784

Ich erteile Herrn Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Dr. Heiner Garg, das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die UN-Konvention ist für Deutschland seit knapp eineinhalb Jahren, genauer gesagt seit dem 26. März 2009, völkerrechtlich verbindlich. Die Ziele der Behindertenrechtskonvention sind auf allen politischen und auf allen regionalen Ebenen zu verfolgen. In Deutschland sind daher selbstverständlich auch die Bundesländer unmittelbar an die Konvention gebunden.

Der Schlüsselbegriff der UN-Konvention, der inzwischen auch das öffentliche Bewusstsein über die Fachpolitiker hinaus erreicht hat, lautet Inklusion. Ziel ist es, eine tatsächlich umfassende und gleichwertige Teilhabe und Einbeziehung von Menschen mit und ohne Behinderung in unserer Gesellschaft erleben zu dürfen. Sie soll - das gilt für alle gesellschaftlichen Bereiche - zur Selbstverständlichkeit werden. Das erfordert, gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten, dass sie der Vielfalt menschlicher Lebenslagen besser gerecht werden, und zwar der Lebenslagen aller Menschen, ganz besonders der Menschen mit Behinderung.

Damit wird Behinderung nicht mehr vorrangig als individuelles Schicksal begriffen, sondern in der Wechselwirkung zwischen individuellen Beeinträchtigungen und Barrieren verstanden, wobei mit Barrieren sowohl physische als auch soziale Barrieren, also zum Beispiel Vorurteile, gemeint sind, die Menschen mit Behinderung daran hindert, ihre Rechte wahrnehmen zu können und ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten. Dies beinhaltet den Anspruch auf ein Unterstützungssystem, das Menschen mit Behinderung gerade nicht als Objekt der Fürsorge, sondern als Subjekte mit eigenem Willen behandelt und eine weitestgehend eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht.

Wir streben das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen, beim Wohnen, in der Ar

(Silke Hinrichsen)

beitswelt und in der Freizeit an. Soweit dem Ängste, Vorbehalte und Ablehnung entgegenstehen, gilt es, diese beharrlich abzubauen.

In Schleswig-Holstein richtet sich die Politik seit Längerem - auch schon vor Inkrafttreten der UNKonvention - an der Leitorientierung Inklusion aus. Das Konzept der Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein ist sowohl konkreter Aktionsplan als auch längerfristiges Programm.

Handlungsfelder mit Bezug auf alle Lebensbereiche - von Erziehung und Bildung über Arbeit, Wohnen, Kultur, Sport und Freizeit bis zur Interessenvertretung - werden in der Konzeption der Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein deshalb konsequenterweise miteinander verbunden.

Der Bericht gibt Ihnen einen exemplarischen Überblick über die in Schleswig-Holstein bislang durchgeführten und laufenden Maßnahmen und Projekte, die der fortlaufenden Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung dienen. Vielschichtigkeit und Komplexität der Prozesse bringen es mit sich, dass in dem Bericht, der Ihnen vorliegt, nicht auf jede einzelne Maßnahme eingegangen wird und auch nicht jedes einzelne Projekt im Detail geschildert werden kann. Trotzdem wird deutlich, wie umfassend auf allen relevanten Handlungsfeldern Schritte zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gegangen werden. Es wird dokumentiert, dass und wie dieser Prozess von der Landesregierung unterstützt wird. Die Bundesregierung wird zu Beginn des nächsten Jahres einen Aktionsplan vorlegen, in dem auch die Aktivitäten der Länder aufgezeigt werden, und ich glaube, wir können stolz darauf sein, dass Schleswig-Holstein - und zwar schon seit Längerem - bei einer auf Inklusion ausgerichteten Politik nach wie vor eine ganz herausragende Rolle einnimmt.

(Beifall bei FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Inklusion folgt dem Anspruch aller Menschen, in ihrer Besonderheit und individuellen Unterschiedlichkeit selbstverständlich in die Gesellschaft einbezogen zu sein. Inklusion kann daher - und das zeigt der Bericht - kein eindeutig definiertes Ziel sein, das irgendwann erreicht oder gar abgearbeitet sein würde. Es ist ein stetiger Prozess. Dieser Prozess wurde in Schleswig-Holstein erfolgreich angestoßen. Er ist als politische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe dauerhaft fortzuführen. Die Landesregierung fühlt sich dieser Aufgabe verpflichtet und nimmt sich das, was sie dazu beitragen kann, nicht

nur zu Herzen, sondern wird auch weiterhin dazu beitragen.

(Beifall bei FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW sowie vereinzelt bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Antje Jansen [DIE LINKE])

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Dr. Marret Bohn von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für den Bericht. Ich kürze das ein bisschen ab. Im Dezember 2008 - Sie haben es gerade ausgeführt - ratifizierte der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Alle Länder im Bundesrat stimmten der UN-Behindertenrechtskonvention zu. Anfang 2011 - auch das haben Sie gerade eben ausgeführt - soll jetzt der nationale Aktionsplan vorliegen. Das ist der Rahmen, in dem SchleswigHolstein konkrete Maßnahmen zur Ausgestaltung der Konvention planen und umsetzen muss. Schleswig-Holstein - so zeigt es der vorgelegte Bericht läuft bei der Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ganz vorne weg. Mit dem Gesamtkonzept, dem Inklusionsbüro und der Kampagne „Alle inklusive“ sieht sich die Landesregierung Schleswig-Holstein ihrer Zeit voraus. Das ist auch sehr erfreulich. Schleswig-Holstein hat bereits begonnen, Inklusion umzusetzen, bevor die UN-Konvention in Kraft getreten ist. Auch das ist sehr erfreulich.

Grundsätzlich ist diese Aussage nicht falsch. Das kann durch den stattlichen Bericht - eine Zusammenfassung von Hintergrundhistorie, allgemeinen Grundsätzen, Leitorientierung, Maßnahmen und Projekten - nachvollzogen werden. Aber diese Verdienste gehen zum Teil Jahre zurück und sind nicht durch die jetzige Regierung zu verantworten. Zum Teil handelt es sich um Erfolge, die schon unter Rot-Grün auf den Weg gebracht worden sind.

Messen lassen müssen sich CDU und FDP an dem, was sie zukünftig in der Politik für und mit Menschen mit Behinderung tun wollen. Ein lauter inklusiver „Krachmachtag“ ist gut fürs Image. Er allein reicht aber nicht aus. Dagegen stehen jedoch weniger positive Maßnahmen der Regierung - die Kürzungen im Sozialbereich. Das Landesblindengeld

(Minister Dr. Heiner Garg)

für Erwachsene soll halbiert werden. Damit würde Schleswig-Holstein das Bundesland sein, das weit abgeschlagen an letzter Stelle beim Blindengeld liegt. Der Blindenfonds soll 2011 halbiert und 2012 abgeschafft werden. „Mixed pickles“, die einzige Institution, die die besonderen Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderung vertritt, soll ab 2012 gar keine Landesförderung mehr erhalten.

(Ursula Sassen [CDU]: Nein!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, im Zusammenhang mit der Haushaltssanierung sprechen Sie von Bausteinen, die ausgetauscht werden können. Sie gehen jedoch mit einem Teil Ihrer Kürzungen an das Fundament unseres Sozialstaates. Aus dem Fundament sollten wir lieber keine Bausteine entfernen, sonst stürzt das Haus ein.

Schade ist, dass die Landesregierung in ihrer Berichterstattung nicht der ursprünglichen Gliederung gefolgt ist, die wir in unserem Antrag vorgesehen hatten. Dann wäre ein Schwerpunkt auf die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in allen gesellschaftlichen Teilhabebereichen gelegt worden. Die seitenlange Abhandlung ist zwar schön zu lesen, war aber so nicht gefordert.

Besonders schade ist, dass der Ausblick, also der Teil des Berichts, der beschreibt, was die Landesregierung in den kommenden Monaten und Jahren zur Ausgestaltung unternehmen will, mit einer halben Seite recht kurz ausfällt. Hier hatten wir auf mehr gehofft. Es reicht nicht aus zu berichten, was in der Vergangenheit alles schon gemacht wurde. Das Entscheidende ist die Zukunftsperspektive. Die sollte aus Sicht meiner Fraktion die sein, dass alle Parteien ihre Wahlkampfversprechen einhalten und sich auch weiterhin für die Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Heike Franzen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf den Bericht zu sprechen komme, möchte ich noch einmal betonen, dass die im Übereinkommen der Vereinten Nationen beschriebenen Rechte von Menschen mit Behinde

rung für viele Menschen auf dieser Welt noch immer nicht selbstverständlich sind. Darum ist es auch zu begrüßen, dass diese Vereinbarungen getroffen und von der Bundesrepublik 2008 ratifiziert wurden.

Wir sind hier in der Bundesrepublik Deutschland auf einem guten Weg, und viele Forderungen der UN-Konvention sind bereits selbstverständlich. Aber es ist dennoch viel zu tun.

Die Koalition aus CDU und FDP hat sich während der Koalitionsverhandlungen sehr intensiv mit dem Thema Inklusion befasst. Ich kann das sagen, weil sowohl der Sozialminister als auch ich an diesen Verhandlungen teilgenommen haben. Deswegen finden Sie auch eine Aussage in unserem Koalitionsvertrag, dass wir uns darüber einig sind, dass Inklusion für uns eine Grundhaltung darstellt, die Ausdruck der Wertschätzung der Individualität eines jeden einzelnen Menschen ist. Deswegen ist für die Koalition Inklusion mehr als die Politik für Menschen mit Behinderung, sie muss die Politik für alle sein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei SPD und SSW sowie Bei- fall der Abgeordneten Peter Lehnert [CDU] und Marion Herdan [CDU])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Bericht, für den ich mich sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums und auch bei Minister Garg bedanken möchte, macht deutlich, dass die Politik für Menschen mit Behinderung den Landtag immer wieder beschäftigt hat, und in weiten Teilen waren wir uns hier auch immer einig.

Der Bericht gibt einen guten Überblick über die Maßnahmen, die in der Vergangenheit ergriffen worden sind, aber auch einen Ausblick darauf, was angedacht ist, um die UN-Konventionen für Menschen mit Behinderung zunächst einmal in das Bewusstsein der handelnden Personen zu bringen. So sind gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Herrn Dr. Ulrich Hase, mehrere Fachtagungen geplant, um Handlungsempfehlungen auf der Grundlage der UN-Konventionen zu erarbeiten. Das Land Schleswig-Holstein ist an der Erarbeitung des Aktionsplans auf Bundesebene aktiv beteiligt.

Ein zentraler Punkt dabei wird die Eingliederungshilfe sein. Ich freue mich ganz persönlich, dass dem Bericht zu entnehmen ist, dass man bundesweit darüber diskutiert, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgerecht auszugliedern, und das SGB IX zu

(Dr. Marret Bohn)

einem Bundesteilhabegesetz zu entwickeln. Das ist eine meiner langjährigen Forderungen: Teilhabeleistungen sind keine Fürsorgeleistungen.

(Beifall bei CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt bei der SPD)

Aber auch hier in Schleswig-Holstein müssen wir uns noch einmal Gedanken darüber machen, wie wir gemeinsam mit den Kommunen ein Finanzierungsmodell auf den Weg bringen, bei dem die Hilfen aus einer Hand gewährleistet werden und die Finanzierung nicht aus dem Ruder läuft. Ich weiß, dass sich der Sozialminister an dieser Stelle persönlich besonders engagiert und dass das Gespräch dazu auf einem guten Weg ist. Dafür herzlichen Dank, Herr Dr. Garg.