Um es zusammenzufassen: Der fachlichen Auseinandersetzung des Justizministeriums mit dem besagten Gutachten der Grünen ist nichts mehr hinzuzufügen. Ihr Gutachten erweist sich als Luftnummer. Der Aufwand hat sich nicht gelohnt, liebe
Fraktion der Grünen. Auch für das ganze Parlament hat sich die Vergabe des Gutachtens nicht gelohnt.
(Beifall bei der FDP - Zurufe der Abgeordne- ten Wolfgang Kubicki [FDP] und Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, die LINKEN, sind erfreut über das Gutachten, das von den Grünen in Auftrag gegeben worden ist. Wir stehen hinter dem Gutachten.
Herr Schmalfuß, die Berichtsanträge richten sich an die Landesregierung und besonders an Sie. Wir alle wollten heute von Ihnen erfahren, wie es um den aktuellen Status der Berechtigung zum Leistungsbetrieb des Kernkraftwerkes Brunsbüttel steht. Die Frage stellen wir uns spätestens seit kurz vor Weihnachten, seitdem die grüne Landtagsfraktion ein Gutachten vorgestellt hat, in dem die Berechtigung zum Leistungsbetrieb des AKWs das erste Mal öffentlich und medienwirksam infrage gestellt wird.
Die Frage nach der Zulässigkeit der Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerkes Brunsbüttel thematisieren wir heute also nicht nur auf der Ebene des Sachverhaltes, sondern schwerpunktmäßig auf der rechtlichen Ebene.
Es handelt sich hierbei um Fragen aus dem Verwaltungsrecht, verwaltungsrechtliche Fragen wie etwa: Handelt es sich bei § 7 Abs. 4 Satz 3 AtomG um einen zulässigen Verweis auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz? Oder handelt es sich um eine, dem eigentlich analogiefeindlichen Verwaltungsrecht fremde, schlichte Analogie, die eine Regelungslücke schließen soll und möglicherweise zulasten der Betreiber ginge und damit verfassungswidrig wäre?
Es sind Fragen nach der Geltung der Grundsätze des § 18 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für kerntechnische Anlagen, Fragen nach der Definition des Begriffes „Betrieb“ im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes, Fragen nach den Befristungen von Genehmigungen im Atomrecht. Fragen nach staatlichen Schutzpflichten und deren Ausprägungen, also Fragen, die sich mit der Anwendbar
keit des § 18 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf den vorliegenden Fall, dem seit dreieinhalb Jahren ununterbrochen stillstehenden AKW Brunsbüttel befassen. Denn Brunsbüttel - das haben wir haben wir hier schon ein paar Mal gehört - liefert seit Sommer 2007 keinen Strom. Es sind Fragen, bei denen ich mich frage, ob sie Herrn Schmalfuß überraschen.
Das Gutachten zieht in eine klare Richtung, nämlich, dass wir Brunsbüttel nicht wieder ans Netz gehen lassen dürfen. Das Rumgedruckse von Herrn Schmalfuß auf Nachfragen zur Einschätzung des Gutachtens wie - ich zitiere mit Genehmigung -: „nach erster summarischer Einschätzung wenig überzeugend“, überzeugt mich nicht. Ihre Antwort überzeugt mich nicht, auch - so glaube ich - die anderen Abgeordneten hier im Landtag nicht.
Aber am Allerwichtigsten: Sie überzeugt auch nicht die besorgten Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein, denen Sie, Schwarz-Gelb, diese unsäglichen, unverantwortlichen Laufzeitverlängerungen aufgedrückt haben; Laufzeitverlängerung, die Ihnen jetzt - so hoffe ich - zum Verhängnis geworden sind; Laufzeitverlängerungen, die uns, unseren Kindern und weiteren Generationen auf Jahrzehnte hinaus weiterhin der Gefahr der Atomenergie aussetzen.
Sie zaubern doch bei jeder Begründungsschwierigkeit meist als Scheinargument den Begriff der Generationengerechtigkeit aus dem Hut. Im Bereich der Atompolitik wäre das Stichwort Generationengerechtigkeit durchaus angebracht.
Wenn Sie das endlich einsehen würden, dann müssten Sie zugeben, dass Ihre Energiepolitik bisher einfach nur verfehlt ist. Es sind Laufzeitverlängerungen, die Tausende von Menschen wieder auf die Straße gebracht haben, um Ihnen Ihre unfähige Energiepolitik vor Augen zu führen. Es handelt sich um Laufzeitverlängerungen, gegen die Sie, Herr Schmalfuß, zumindest scheinbar versucht haben, sich zu wehren. Sie, Herr Schmalfuß, tun nun kleinlaut kund, dass Sie keinen akuten Entscheidungsbedarf sehen. Sie sehen keinen akuten Entscheidungsbedarf bei einer Frage der Betriebsgenehmigung eines der ältesten und aufgrund seines Typs gefähr
lichsten Atomkraftwerkes in ganz Deutschland. Sie sehen keinen akuten Entscheidungsbedarf bei einem Atomkraftwerk, das in Ihre Zuständigkeit fällt.
Herr Schmalfuß, bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege: Dabei handelt es sich bei der Beantwortung dieser Frage um Verwaltungsrecht, Verwaltungsrecht, das Ihnen in Ihrem zuständigen Ministerium, Ihnen als Jurist und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums geläufig sein sollte. Es handelt sich um Verwaltungsrecht, dessen zentrale Fragen sich unter anderem um die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Genehmigungen und deren Folgen drehen müssten.
In erster Linie ist das Ziel des Atomgesetzes und auch des Bundes-Immissionsschutzgesetzes grob gesagt, das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Dazu gehört auch und in erster Linie die zuverlässige Prüfung der Zulässigkeit einer Wiederinbetriebnahme von Atomkraftwerken.
Wir, DIE LINKE, fordern daher erneut: Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nach. Schützen Sie uns und die Bevölkerung Schleswig-Holsteins. Prüfen Sie die rechtlichen Voraussetzungen, und nehmen Sie klar und deutlich Stellung. Das Resultat kann nur die endgültige Stilllegung des Atomkraftwerks Brunsbüttel sein.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit den schweren Störfällen im Jahr 2007 produziert das Kernkraftwerk Brunsbüttel keinen Strom mehr. Immer wieder wurde das Anfahren des Meilers aufgrund von Sicherheitsmängeln durch die zuständige Aufsichtsbehörde untersagt, und das ist auch gut so. Zwischenzeitlich konnte man sogar den Eindruck gewinnen, dass der Betreiber auf Zeit spielt, um auf einen politischen Wechsel in Berlin zu setzen, und zwar in der Hoffnung, dass es eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke gibt. So ist es dann gekommen. Im stillen Kämmerlein wurde die Laufzeitverlängerung zwischen den Energiekonzernen und der Bundesregierung ausgehandelt. Davon profitiert auch das AKW Brunsbüttel. Damit
Doch genau dieses Spielen auf Zeit könnte dem Betreiber nun zum Verhängnis werden. Das Gutachten von Frau Ziehm zielt darauf ab, dass der zulässige Zeitraum des Stillstandes überschritten wurde und dass die Genehmigung damit erloschen ist. Eine neue Betriebsgenehmigung für den technisch hoffnungslos veralteten Meiler zu bekommen, dürfte ausgeschlossen sein.
Als die Grünen das Ergebnis des Rechtsgutachtens von Frau Ziehm zur Betriebserlaubnis des Kernkraftwerkes Brunsbüttels vorgestellt haben, war klar, dass die endgültige Stilllegung des Meilers damit noch nicht besiegelt ist, denn prompt gab es Gegendarstellungen vonseiten des Betreibers und von Minister Schmalfuß, der die Argumentation der Gutachterin für wenig überzeugend hält. Damit ist der juristische Streit in vollem Gang und kann eigentlich nur auf dem Klageweg endgültig entschieden werden, denn ein Gutachten ist nur ein Gutachten und keine geltende Rechtssprechung. Diese erhalten wir erst, wenn gegen eine Betriebsgenehmigung geklagt wird. Insofern streiten wir uns derzeit immer noch um des Kaisers Bart.
Auch wenn wir als SSW der Argumentation von Frau Ziehm durchaus folgen können und die Schlussfolgerung des Gutachtens für wünschenswert erachten, denn auch wir würden Brunsbüttel lieber heute als morgen endgültig dicht machen, müssen wir doch erkennen, dass diese Frage gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden muss, wenn man den juristischen Weg gehen will. Es bleibt also abzuwarten, zu welchem Ergebnis man in einem solchen Rechtsverfahren kommen wird. Solange es hierüber aber keine Entscheidung gibt, darf das AKW Brunsbüttel nicht angefahren werden.
Für den SSW möchte ich feststellen, dass es uns nicht darum geht, die Frage über die Zukunft einzelner Meiler auf juristischem Wege zu klären. Das würde viel zu lange dauern. Es muss darum gehen, eine politische Lösung herbeizuführen, um schnellstmöglich aus der Atomenergie auszusteigen. Schwarz-Gelb hat mit dem Entschluss, die Laufzeiten zu verlängern, den Atomkonzernen den Weg geebnet und bewusst gegen den größten Teil der Bevölkerung gehandelt. Die Verlängerung wurde hinter verschlossenen Türen ausgehandelt, und
durch Zufall sind die Inhalte des Vertrages scheibchenweise an die Öffentlichkeit gelangt. Diese Vorgehensweise ist nicht in Ordnung. So geht man mit der Bevölkerung nicht um. Wenn sich das nicht ändert, dann leben wir irgendwann in einer Bananenrepublik.
Die Laufzeitverlängerung ist eine Risikoverlängerung. Das Risiko wird noch dadurch erhöht, dass ältere Schrottmeiler wie Brunsbüttel in den Genuss dieser Verlängerung kommen. Angesichts der Pannengeschichte und der Tatsache, dass das AKW Brunsbüttel aufgrund von Sicherheitsmängeln seit über drei Jahren außer Betrieb ist, hätte es für den Meiler nie eine Laufzeitverlängerung geben dürfen.
Für Brunsbüttel bleibt nun aber möglicherweise die juristische Klärung abzuwarten. Diese kann durchaus noch einige Jahre dauern, denn solche Verfahren dauern nun einmal so lange. Wer also politisch darauf setzt, hier eine juristische Klärung hinzukriegen, der wird sich wahrscheinlich innerhalb der Frist der Laufzeitverlängerung, die von der Koalition zwischen CDU und FDP beschlossen worden ist, bewegen.
Ich glaube, eine politische Lösung ist schneller möglich und muss immer wieder angestrebt werden. Die politische Lösung muss sein, die Laufzeitverlängerung rückgängig zu machen. Der Atomausstieg muss forciert werden. Wir müssen schnellstmöglich aus dieser Risikotechnologie aussteigen. Dies geht nur, wenn die Leute bei der nächsten Bundestagswahl aber auch bei der nächsten Landtagswahl, das Kreuz an der richtigen Stelle machen. Ich weiß schon, wo ich es machen werde.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, in Ihrem Bericht bleiben Sie aus meiner Sicht die entscheidende Antwort schuldig. Sie sagen, § 17 Abs. 3 Satz 1 AtG ermögliche einen Widerruf der Betriebsgenehmigung, wenn zwei Jahre lang von dieser Betriebsgenehmigung nicht Gebrauch gemacht worden sei. Dagegen sagen wir nichts. Herr Minister, die Antwort auf die Frage, die Sie aber
schuldig bleiben, ist doch, ob dieser Paragraph der Gültigkeit des § 7 AtG entgegensteht. Hier kann ich in der Tat nichts erkennen.
Herr von Boetticher, als Jurist wissen Sie: Ein Blick in das Gesetz hilft manchmal weiter. Ich zitiere daher aus § 7 Abs. 4 AtG:
„Im Übrigen wird das Genehmigungsverfahren nach den Grundsätzen… des § 18 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch Rechtsverordnung geregelt“.
Herr Kumbartzky, Sie haben gesagt, diese Ermächtigung sei nicht erteilt worden, daher gelte das nicht. Das ist eine grundsätzlich verkehrte Rechtsauffassung.
Es ist nicht ins Belieben gestellt, diese Rechtsverordnung zu erlassen. Vielmehr heißt es: Es wird durch Rechtsverordnung geregelt. Das ist ein Muss, adressiert an den Verordnungsgeber.