Ich danke Herrn Minister de Jager und eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Daniel Günther von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon bei der Einbringung der Hochschulgesetznovelle gab es durchaus anerkennende Worte seitens der Oppositionsfraktionen. Ich darf daran erinnern, dass der Kollege Habersaat in seiner Presseerklärung ausdrücklich für die SPD-Fraktion erklärt hat, mit vielen Vorschlägen einverstanden zu sein. So bezeichneten Sie es als richtig, den gegenwärtigen
Prüfungsdruck zu reduzieren. Sie sagten, es sei richtig, Qualifikationen, die anderswo erworben worden seien, in stärkerem Maße anzuerkennen. Das nannten Sie sogar ein altes sozialdemokratisches Ziel. Dabei frage ich mich aber, warum Sie das in den 21 Jahren Regierungszugehörigkeit nicht umgesetzt haben, wenn es denn immer schon ein Ziel der Sozialdemokraten gewesen sein soll.
Ich darf noch einmal auf Ihre Presseerklärung verweisen, weil Sie in einem einzigen wesentlichen Kritikpunkt darauf verwiesen haben, dass Sie die Sorge haben, dass durch die Erhebung von Verwaltungsgebühren auch bei Rückmeldungen die Gefahr bestehe, dass dies sozusagen Studiengebühren durch die Hintertür seien. Ich darf darauf verweisen, dass ein gemeinsamer Antrag von CDU und FDP im Ausschuss gestellt worden ist, der auch beschlossen worden ist, sodass der letzte Kritikpunkt der SPD, sozusagen der Hemmschuh auf dem Weg zur Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, beseitigt werden konnte. Daher bin ich gespannt, ob Sie auch zu dem stehen, was Sie verkündet haben.
Parallel zu dem Gesetzgebungsverfahren haben wir uns auch über den Universitätsrat ausgetauscht. Was die Aufgaben und die Struktur des Universitätsrates angeht, haben wir einen gewissen Nachjustierungsbedarf. Das haben wir auch offen miteinander besprochen. Was wir aber nicht wollen - deswegen haben wir im Ausschuss den SPD-Antrag abgelehnt und werden heute den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen -, ist, schlicht und ergreifend den Universitätsrat in § 20 abzuschaffen; denn dann würde genau das passieren, was der Herr Minister vorhin gesagt hat. Dann hätten wir nämlich überhaupt keine Klammerfunktion mehr zwischen den Hochschulen.
Herr Habersaat, was Sie im Ausschuss dazu gesagt haben, dass die Hochschulräte trotz alledem gemeinsam im Gesetz geregelt seien, ist schlicht und ergreifend nicht richtig. Dann gibt es wieder für jede einzelne Hochschule einen Hochschulrat und eben keine gemeinsame Klammerfunktion. Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie unserem Initiativantrag zustimmen würden, dass wir erneut über eine zukünftige Strukturierung des Universitätsrats diskutieren, wenn die Wissenschaftskommission ihre Ergebnisse vorgelegt hat.
Unsere Änderungsanträge, die wir als Fraktion der CDU und der FDP gestellt haben, kümmern sich insbesondere um das Kieler Modell, mit dem die Umwandlung des Instituts für Meereswissenschaften in die Helmholtz-Gemeinschaft möglich gemacht wird. Hierzu sind einige gesetzliche Änderungen herbeizuführen. Das haben wir im Ausschuss entsprechend beantragt, weil das wichtig ist. Andernfalls bekommen wir keine Bundesmittel mehr, um diese wichtige Einrichtung für Kiel und Schleswig-Holstein insgesamt zu unterstützen.
Ein weiterer Antrag bezieht sich auf das dialogorientierte Serviceverfahren. Das hat schlicht und ergreifend damit zu tun, was seitens der Opposition sicherlich auch unterstützt wird, dass wir in der nächsten Zeit mehr Studienplätze haben werden. Damit das bundesweit vernünftig organisiert werden kann, müssen wir kurzfristig auch noch etwas an unserem Hochschulgesetz ändern. Hierzu haben wir entsprechende Anträge gestellt.
Es bleibt bei der grundsätzlichen Bedeutung des Gesetzentwurfs: Die Freiheit der Hochschulen wird gestärkt. Er sorgt für Entbürokratisierung. Er bedeutet weniger Aufsicht des Landes und räumt den Hochschulen mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer inneren Struktur ein. Kooperationen zwischen den Hochschulen können unbürokratisch durchgeführt werden. Es gibt weniger Berichtspflichten. Der Minister hat in seiner Rede vorhin darauf verwiesen. Es gibt eine bessere Anerkennung von Prüfungsleistungen sowie einen flexibleren Zugang zum Master-Studiengang.
Zum Schluss darf ich darauf verweisen, dass damit keine versteckte Verschärfung der Zugangsbestimmung für den Master-Studiengang vorgesehen ist. Die Regelungen zum Übergang vom Bachelor-Studium zum Master-Studium sind eins zu eins aus dem bisherigen Gesetz übernommen worden. Daher ist keine Verschärfung damit verbunden. Ich darf vielleicht auch darauf verweisen, dass wir das rechtlich geprüft haben.
Die Bedenken, dass außerplanmäßige Professuren nur an den Hochschulen möglich seien, sind nicht gerechtfertigt. Dort wird einfach nur auf Personen Bezug genommen. Das ist ein rechtlich so unbestimmter Begriff, dass auch an den Forschungsinstituten außerplanmäßige Professuren eingerichtet werden können. Daher bedarf es des Antrags der Opposition an dieser Stelle nicht.
Ich würde mich freuen, wenn Sie unseren Änderungsanträgen zum Hochschulgesetz zustimmen würden, wie es auch der Ausschuss empfohlen hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem heutigen Vormittag ist der Ton jetzt richtig nett. Der hochschulpolitische Sprecher der CDUFraktion zitiert SPD-Presseerklärungen. Das finde ich sympathisch. Der Wissenschaftsminister sagt, man solle erst in Auftrag gegebene Gutachten abwarten, bevor man zu grundlegenden Veränderungen kommt. Das hätten wir uns vor einem Jahr auch schon gewünscht, Herr de Jager.
Es hätte alles so schön sein können. Die großen kontroversen Debatten hätten wir uns für die große Novelle zum Hochschulgesetz aufgespart, und heute hätten wir eine kleine Novelle in weitgehender Einigkeit durchgewunken. Hinsichtlich der großen Novellierung bleibe ich übrigens bei dem, was ich im September 2010gesagt habe. Diese sollte in der Schublade bleiben und einem nächsten Landtag überlassen werden; denn wenn es um grundsätzliche Entscheidungen zur Hochschulstruktur geht, sollte ein neu legitimierter Landtag darüber entscheiden, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie das beim Schulgesetz schon nicht hinbekommen haben.
Ich habe Ihnen damals zu einem Wurf mittlerer Weite gratuliert, weil wir den verbesserten Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte gut finden, weil wir die Möglichkeit der Kooperation zwischen den Hochschulen gut finden, weil wir die Reduzierung des Prüfungsdrucks gut finden und so weiter. Leider lag aber zwischen dem Entwurf und der heutigen Beratung noch eine Anhörung. Die einzige Schnittmenge aus der Anhörung war der Punkt, auf den Sie schon eingegangen sind, dass eine fristgerechte Rückmeldung eben kein Anlass zur Gebührenerhöhung sein soll.
Leider waren CDU und FDP nicht zu dem bereit, was in der Anhörung gefordert wurde, nämlich neben den besonderen Bedürfnissen von Eltern auch andere familiäre Verpflichtungen von Hochschulangehörigen, zum Beispiel aufgrund von Pflege von Angehörigen, besonders zu berücksichtigen. Das ist aus unserer Sicht anachronistisch und
Sie waren auch nicht bereit, die Verpflichtungen des Gleichbehandlungsgesetzes des Bundes auch auf die Hochschulangehörigen auszudehnen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, sprich auf die Studierenden. Sie waren nicht einmal bereit, das Gesetz geschlechtergerecht zu formulieren, was wir eigentlich für eine Formsache in der Ausschussberatung gehalten hatten. Aber da war irgendwie ein generelles Nein auf Regierungsseite beschlossen. - So weit, so betrüblich.
Dann kam noch ein Änderungsantrag im HauRuck-Verfahren, den Sie so kurzfristig vor der Ausschusssitzung eingereicht hatten, dass Sie eigentlich nicht ernsthaft erwarten konnten, dass die anderen Fraktionen ihn gründlich beraten. Vielleicht hatten Sie das aber auch gehofft.
Sie haben hier - sicher nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Vorschlag des Ministeriums - eine Novellierung zum Hochschulzulassungsgesetz vorgelegt, das bis dahin gar nicht angefasst werden sollte. Künftig soll - so wollen es CDU und FDP - das Ergebnis der Bachelor-Prüfung ein „maßgebliches Kriterium“ für den Zugang zum Master-Studium sein. Bisher ist da von besonderen Zugangsvoraussetzungen die Rede, die man definieren kann, und nicht vom Ergebnis der Bachelor-Prüfung als maßgeblichem Kriterium.
Während ansonsten in dieser kleinen Novelle mancher Hinweis von denen, die das Hochschulgesetz in der Praxis umsetzen, als sinnvoll aufgenommen wurde - das haben wir gesagt -, werden hier neue Definitionsprobleme geschaffen. Was ist denn zum Beispiel, wenn ein Master-Studium mit vorherigem Diplom oder erstem Staatsexamen aufgenommen werden soll? Das ist dann wiederum nur eine Formfrage. Außerdem passiert da ja noch etwas, was den Forderungen der Studierenden aus dem vergangenen Jahr zutiefst zuwiderläuft: Der Zugang zum Master-Studium wird nicht erleichtert, sondern erschwert.
Es geht uns, meine Damen und Herren, nicht darum, Standards fallen zu lassen. Aber die Erfahrungen aus der früheren Studienstruktur zeigen uns ja, dass das Resultat der früheren Zwischenprüfung, die damals nach dem dritten oder vierten Semester abgelegt wurde, keinen Rückschluss darauf zuließ, wie erfolgreich oder erfolglos der Studierende bei der Abschlussprüfung abschneiden würde. Damals
ist im Übrigen auch niemand auf die Idee gekommen, an das Zwischenprüfungsresultat höhere Anforderungen zu stellen, als dass die Prüfung eben bestanden werden musste.
Dies ist keine Kleinigkeit, über die man einfach hinweggehen könnte. Es ist - auch wegen der Art und Weise, wie der Antrag ins Verfahren eingebracht wurde - für uns ein Hinderungsgrund. Deswegen können wir uns eben heute nicht, nicht einmal höflichkeitshalber, enthalten. Wir lehnen das ab, und wir kündigen an, das zu ändern, sobald Herr Kubicki so nett ist, Neuwahlen zuzulassen. Ich habe heute verstanden, dass da die Entscheidung liegt.
Was den Universitätsrat angeht, haben wir im Ausschuss eine Einigung zum Verfahren erreicht. Ich hatte bisher den Eindruck, dass eigentlich am Universitätsrat in der bisherigen Struktur niemand hing, nicht einmal die Mitglieder des Universitätsrats selbst. Unser Vorschlag ist, da wir das nun neu prüfen und keinen neuen Anlauf zur Neubesetzung eines solchen Gremiums unternehmen, das sich in dieser Konstruktion nicht bewährt hat.
Die Berichte über die Umsetzung der Zielvereinbarungen sollten wir im Bildungsausschuss noch einmal erörtern. Ich hatte den Eindruck, dass die letzten Berichte eher sehr positiv waren, während der jetzige doch eher zurückhaltend in der Bewertung der Leistungen der Hochschulen ist. Das kann natürlich damit zusammenhängen, dass die Hochschulen im vergangenen Jahr nicht besonders viel Ruhe hatten, um ihre Ziele auch zu erreichen.
Zum Abschluss ein Angebot an DIE LINKE. Nachdem Sie die Anträge von Grünen und SPD aus dem Bildungsausschuss abgeschrieben und hier als eigenen Antrag eingebracht haben, möchte ich Ihnen anbieten: Ich lasse Ihnen auch mein Redemanuskript da.
velle, über die wir jetzt zum zweiten Mal debattieren, ist ein richtiger Schritt, um akute Missstände des derzeitigen Hochschulgesetzes zu beheben. Es war für alle von Anfang an klar, dass dies nicht der finale Wurf sein sollte. Dennoch konnten schon mit wenigen Neujustierungen erhebliche Erleichterungen bewirkt werden, die auch schnell wirksam werden können.
Daher ist es für uns jetzt wichtig - vorbehaltlich einer heutigen Verabschiedung der vorliegenden Novelle -, nach vorne zu sehen und dabei zu überlegen, wie zusätzliche und weitreichende Verbesserungen für den Hochschulstandort in SchleswigHolstein erreicht werden können. Meiner Ansicht nach wird es ein Schwerpunkt sein, wie wir im Rahmen einer großen Novelle des Hochschulgesetzes weitere Erleichterungen und Fortschritte im Bereich der Drittmitteleinwerbung schaffen und wie wir auch weitere Maßnahmen zur Deregulierung ergreifen können. Dazu gehören auch Gesichtspunkte, wie wir den Hochschulen - auch durch eine größere inhaltliche Eigenständigkeit und finanzielle Unabhängigkeit - weitere Freiräume und Gestaltungsräume eröffnen können.
Die Hochschulen sollten künftig verstärkt dafür Sorge tragen, neues Wissen und neue Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft zu tragen. Deshalb werden wir die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und privaten Unternehmen verbessern. Dies unterstützt die Hochschulen auch bei der Entwicklung profilbildender Schwerpunkte. Dies sind alles Punkte für eine große Hochschulgesetznovellierung, die wir anstreben.
Zugleich wollen wir mit dem vorliegenden Antrag zur Umstrukturierung des Universitätsrats und des Medizinausschusses verdeutlichen, dass diese Strukturentscheidung für uns nicht nur nicht auf die lange Bank geschoben werden soll, sondern dass wir eine solche Entscheidung auch vor der Ingangsetzung einer großen Novelle fällen wollen. Abzuwarten sind die Ergebnisse des Wissenschaftsrats, damit dieses Thema auf der Basis der neuen Erkenntnisse diskutiert werden kann.
Dass alle Hochschulen Schleswig-Holsteins bereits auf einem guten Weg sind, verdeutlicht der Bericht über die Entwicklung im Hochschulbereich der Zielvereinbarungsperiode 2009 bis 2013. Aber auch wenn der Frauenanteil der Studierenden in Schleswig-Holstein schneller wuchs als der Bundesdurchschnitt und sich der Anteil der weiblichen Professoren an der Fachhochschule Kiel um 3,9 % auf 17,4 % steigerte, so können noch nicht alle Hochschulen vergleichbare Zahlen vorlegen. Umso
wichtiger ist es deswegen, bei Zielvereinbarungen auch die Gleichstellungsbeauftragte anzuhören, die Verbesserungsvorschläge aus ihrem originären Gebiet geben kann. Aus diesem Grund haben wir, CDU- und FDP-Fraktion, dies in unsere Änderungsvorschläge zum Hochschulgesetz mit aufgenommen.
Auch im Bereich der Internationalisierung haben sich die Hochschulen des Landes in der vorgegebenen Zielvereinbarungsperiode auf den Weg gemacht. Die Fachhochschule Flensburg konnte beispielsweise die Anzahl der Studierenden, die ein Auslandssemester antreten, im Studienjahr 2009/ 2010 um 23 % auf nun 48 % der Studentenschaft steigern. Das ist beachtlich und kann ein Ansporn für andere Hochschulen sein.