Protokoll der Sitzung vom 26.01.2011

worden, und das Thema hätte sich erledigt. Aber, wie gesagt, sie brauchten offensichtlich noch einen Aufhänger für diese Landtagstagung.

Sehr geehrte Damen und Herren, nur geht der Schuss diesmal nach hinten los. Der Minister hat hier in aller Ausführlichkeit das Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm sachlich kommentiert und als das entlarvt, was es ist: ein Gefälligkeitsgutachten. Es ist bemerkenswert, wie die Gutachterin die im Atomgesetz verwendeten Begriffe umdeutet und im Interesse der Grünen auslegt. Deutlich wird das besonders beim Begriff „Genehmigungsverfahren“, dessen Verwendung aus ihrer Sicht - in bestem Deutsch - „keinen Sinn“ macht.

Dankenswerterweise hat der Minister dargelegt, dass der angeführte § 18 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in keiner Weise Anwendung auf die Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel findet.

Der Rechtsanwalt Siegfried de Witt führt in einem offenen Brief an Dr. Ziehm die gleichen Mängel in der Argumentation an und fällt ein geradezu vernichtendes Urteil. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums:

„Rechtswissenschaftliche Diskussionen sind nicht immer frei von Interessen. Ich habe Verständnis, wenn Sie den Betrieb des Kernkraftwerks Brunsbüttel verhindern wollen, aber bitte mit seriösen Argumenten.“

(Beifall bei CDU und FDP)

Nein, der gesamte Vorgang ist peinlich und zeigt wieder einmal, mit welchen Methoden die Opposition operiert: Bohei ersetzt Fakten, Sachfragen und ernsthafte Diskussionen werden ignoriert. Es ist sogar noch peinlicher, wenn man sich vor Augen führt, dass der Tagesordnungspunkt gesetzt wurde. Offenbar leiden die Grünen dermaßen unter Ideenarmut, dass sie jetzt schon Kleine Anfragen setzen lassen.

Ihre Politik setzt auf Emotionen und zielt ab auf das Schüren von Ängsten. Ihre Taktik, die Menschen derart zu steuern, scheint vorerst zu greifen, aber die Menschen werden dies sehr bald merken.

Wie dem auch sei, die CDU-Fraktion bleibt natürlich bei ihrer Position zur Kernenergie. Oberste Priorität hat die Sicherheit der Anlagen. Genau aus diesem Grund werden die vom Minister beschriebenen umfangreichen Maßnahmen am KKW Brunsbüttel durchgeführt.

(Dr. Robert Habeck)

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Ich bin zuversichtlich, dass binnen Jahresfrist die Modernisierung abgeschlossen und der Meiler bald wieder angefahren wird. Das ist gut für den Energiestandort Schleswig-Holstein, gut für die gesamte norddeutsche Energieversorgung, gut für die Unterelbe-Region, gut für die Stadt Brunsbüttel, und es ist nicht zuletzt auch für die Beschäftigten des Kernkraftwerks in Brunsbüttel gut.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Oliver Kumbartzky [FDP])

Sie erhalten dadurch eine Perspektive für ihre Arbeits- und Ausbildungsplätze. Diese Familien sorgen sich um ihre Existenz. Aber ich denke, dass dazu der ehemalige Betriebsratsvorsitzende und Kollege Olaf Schulze noch ein paar Worte verlieren wird.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP - Unruhe)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Olaf Schulze das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Energiekompromiss zwischen der Bundesregierung und der Atomlobby werden die Fragen um die Zukunft und Sicherheit der Atomkraft in Deutschland immer größer. Aufgrund der unter zweifelhafter Beteiligung des Bundesrats geschaffenen Rechtsgrundlage soll das bereits 1977 in Betrieb genommene Dinosaurier-Atomkraftwerk Brunsbüttel wohl mindestens bis zum Jahr 2021 weiter Strom erzeugen und eine Gefahr für die Menschen in unserem Land bleiben. Das ist aus unserer Sicht unverantwortlich, denn das einzig Sichere am Atomkraftwerk Brunsbüttel ist, dass es dann weiter 1 Million € Gewinn am Tag erwirtschaften wird.

Nun liegt uns ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, wonach die Berechtigung zum Leistungsbetrieb für das Atomkraftwerk Brunsbüttel erloschen sei. Hintergrund ist ein Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm im Auftrag dieser Fraktion.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden sicherlich unterschiedlich bewertet und von der Landesregie

rung bestritten. Das haben wir gehört. Ob nun das Bundes-Immissionsschutzgesetz angewendet werden muss, ist eine Interpretationsfrage. Der Minister hat aufgezeigt, dass es angewendet werden muss.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Er hat das Gegen- teil gesagt, aber das ist doch auch egal!)

- Dass das Bundes-Immissionsgesetz nicht angewandt werden muss?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das hat er ge- sagt!)

- Gut, Herr Kubicki, dazu werden Sie gleich sicherlich noch etwas sagen. - Deswegen möchte ich dem Minister danken. Wir haben auch vollstes Vertrauen in die Atomaufsicht unseres Landes, und wir glauben, dass die Sicherheit an erster Stelle stehen wird. Herr Kubicki, ein Blick ins Atomgesetz wird genügen - das werden Sie sicherlich locker hinkriegen -, um festzustellen, dass sich das Atomgesetz auch auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz bezieht. Das werden Sie sicherlich noch nachlesen können.

Unabhängig von der rechtlichen Diskussion um das Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb ist die Frage entscheidend, ob der Betreiber Vattenfall überhaupt in der Lage ist, in Brunsbüttel den notwendigen Sicherheitsstandard einzuhalten. Hier ist die im Dezember letzten Jahres bekannt gewordene Absicht von Vattenfall, den Betrieb von Krümmel und Brunsbüttel aufzugeben und auf E.ON zu übertragen, bemerkenswert und ein Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit zum Betrieb von Atomkraftwerken. Der enorme öffentliche Druck auf die Atomkonzerne hat offensichtlich auch auf Vattenfall gewirkt. Der Verzicht Vattenfalls auf den Betrieb der beiden Pannenmeiler in Schleswig-Holstein ist richtig. Der Wechsel allein zu E.ON ist allerdings noch keine frohe Botschaft. Denn egal, welche Fahne über Brunsbüttel weht, der Reaktor ist ein extremes Sicherheitsrisiko und darf nicht wieder ans Netz gehen.

(Beifall bei SPD und der LINKEN)

Vorhin haben wir vom Minister gehört, dass es bei Vattenfall und E.ON anscheinend auch Überlegungen gibt, die Restlaufmengen und die Strommengen zu übertragen und Brunsbüttel vielleicht nicht wieder ans Netz gehen zu lassen. Ich kann das gut verstehen. Wenn man sich anguckt, was in Brunsbüttel gemacht werden sollte und gemacht werden muss, man aber seit 2007 dabei ist und es noch nicht in den Griff bekommen hat, ist es schon etwas merk

(Jens-Christian Magnussen)

würdig, besonders wenn ich mir angucke, was in derselben Zeit alles in Krümmel geschafft wurde. Insofern gehe ich davon aus, dass Brunsbüttel so schnell nicht wieder ans Netz gehen wird. Ich kann mir gut vorstellen, dass Brunsbüttel gar nicht wieder ans Netz gehen wird.

Als ehemaliger Betriebsratsvorsitzender und Mitglied einer Gewerkschaft sage ich: Für uns sind Arbeitsplätze wichtig, aber - das muss man auch sagen - Sicherheit geht allem anderen vor.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Kumbartzky das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen beweisen auch im Jahr 2011 Konstanz. Das muss man ihnen lassen.

(Beifall bei der CDU)

Dass Sie gegen Kernkraft sind, ist nichts Neues. Ebenfalls ist es auch nichts Neues, das Sie sich regelmäßig von der Landesregierung über die in Schleswig-Holstein gelegenen Kernkraftwerke berichten lassen. Es freut mich aber auch zu hören, dass Sie - ebenso wie ich und meine Fraktion - auf den Sach- und Fachverstand der Aufsichtsbehörden zählen.

Neu ist übrigens, dass die Grünen in ihrem Antrag nicht mehr das Wort „Atomkraftwerk“ benutzen, sondern „Kernkraftwerk“. Das ist wirklich eine Neuerung.

(Beifall des Abgeordneten Christopher Vogt [FDP] - Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

In der heutigen Tagung soll ein im letzten Jahr im Auftrag der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN erstelltes Rechtsgutachten noch einmal öffentlich promoted werden. Die Grünen wollen aber auch erfahren, ob sich der Aufwand für die Erstellung des Gutachtens gelohnt hat. Der Bericht des Ministers hat eindeutig bewiesen: Die Erstellung des Gutachtens hat sich nicht gelohnt, da eben einige Aspekte beziehungsweise Paragrafen nicht fundiert genug betrachtet worden sind.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks Bruns

büttel abgelaufen ist, weil es länger als drei Jahre keinen Strom produziert hat. Die Gutachterin stützt sich auf § 18 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Klar ist, dass es zwischen Immissionsschutzrecht und Atomrecht einen Unterschied gibt. Die Regelung des § 18 Bundes-Immissionsschutzgesetz findet auf kerntechnische Anlagen keine Anwendung. Das hat der Minister eben ausgeführt.

(Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wird darauf verwiesen!)

Die Genehmigung für den Betrieb von Kernkraftwerken regelt § 7 Atomgesetz. Die Grundsätze, die im § 18 Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt sind, wurden in die Verordnung zum Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz nicht aufgenommen, Herr Habeck.

(Dr. Robert Habeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil es doch gilt!)

- Entspannen Sie sich.

(Beifall des Abgeordneten Christopher Vogt [FDP])

Festzustellen bleibt zudem, dass die 1983 erteilte Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel den Betrieb der Gesamtanlage - einschließlich aller erforderlichen Betriebsvorgänge umfasst, das heißt, dass grundsätzlich auch der sogenannte Stillstandsbetrieb in die Genehmigung eingeschlossen ist, sprich Instandsetzungsvorgänge, Reparaturen, Brennelementewechsel und wiederkehrende Prüfungen. Diese Instandsetzungsmaßnahmen laufen bekanntermaßen derzeit im Kernkraftwerk Brunsbüttel.

Was aus dem Bericht von Minister Emil Schmalfuß auch hervorgeht, ist die Tatsache, dass die Erteilung einer Wiederanfahrgenehmigung kein rechtswidriger Akt wäre, wie die Grünen es behaupten.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns alle einig: Beim Thema Kernenergie geht es nicht primär um Jahreszahlen und Reststrommengen, sondern an oberster Stelle steht ganz klar und unmissverständlich die Sicherheit. Die Sicherheit der in Schleswig-Holstein gelegenen Kernkraftwerke muss auf höchstem Niveau gewährleistet sein. Dazu leistet die Aufsichtsbehörde ihren Beitrag.

(Beifall bei der FDP)

Um es zusammenzufassen: Der fachlichen Auseinandersetzung des Justizministeriums mit dem besagten Gutachten der Grünen ist nichts mehr hinzuzufügen. Ihr Gutachten erweist sich als Luftnummer. Der Aufwand hat sich nicht gelohnt, liebe