Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Konzept zur künftigen Förderung der Frauenhäuser, Beratungsstellen und Kooperations- und Interventionsarbeit bei häuslicher Gewalt haben wir mit Bedacht „Sicherung der Zukunftsfähigkeit“ betitelt. Zukunftsfähig bedeutet für mich zweierlei, erstens ein qualitativ hochwertiges Hilfsangebot in allen Landesteilen sicherzustellen und zweitens der problematischen Finanzsituation des Landes gerecht zu werden.
Meine Damen und Herren, ich habe auch an dieser Stelle schon mehrfach gesagt, dass ich es mir gewünscht hätte, die im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen notwendigen Einsparmaßnahmen in diesem Bereich nicht vornehmen zu müssen.
Aus meiner richterlichen Tätigkeit weiß ich sehr wohl - und dies besser als andere - um die körperliche und seelische Gewalt, die gegen Frauen ausgeübt wird. Ich sage Ihnen: Ein einfaches „Weiter so“, oder eine gleichmäßige Verteilung des verringerten Ansatzes zur Förderung der Frauenhäuser und Beratungsstellen über alle Träger hinweg hätte nicht weitergeholfen. Kleine Einrichtungen hätten über kurz oder lang schließen müssen, weil sie sich bereits jetzt am Rand ihrer Arbeitsfähigkeit befinden. Wir haben die Förderstruktur deshalb so verändert, dass weitere Einschnitte nicht folgen werden und auch nicht notwendig sind.
Daneben bekommt die Förderung der Frauenhäuser und der Beratungsstellen ab 2012 eine gemeinsame Finanzierungsgrundlage im Finanzausgleichsgesetz. Davon unberührt sind die freiwilligen Zuschüsse der Kommunen.
Sehr geehrter Herr Minister, habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie es dauerhaft ausschließen, dass CDU und FDP in den nächsten Jahren weitere Kürzungen bei den Frauenhäusern und bei den Frauenberatungsstellen vornehmen werden?
(Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Unser Vorschlag ist also aufgenom- men worden! Vielen Dank!)
- Mit der Kürzung verbunden - wir haben es bereits ausführlich erörtert - ist die Einstellung der Förderung von zwei Frauenhäusern, eines mit weit überdurchschnittlich langer Aufenthaltsdauer und unterdurchschnittlicher Auslastung in Lübeck und eines im Kreis Pinneberg, das seit Jahren zu 75 % mit Bewohnerinnen aus anderen Bundesländern belegt ist, für die Schleswig-Holstein keine Erstattung beanspruchen kann.
Wir halten diese schmerzliche Entscheidung nach wie vor für richtig. Gleichwohl müssen Frauen in besonderen Bedrohungssituationen ein Frauenhaus auch in einem anderen Bundesland aufsuchen können. Es ist aber nicht länger zu verantworten, dass Schleswig-Holstein fehlende Frauenhausplätze in Hamburg, Bayern oder Baden-Württemberg aus Landesmitteln finanziert. 30 % der in den Frauenhäusern unseres Landes lebenden Frauen kommen aus anderen Bundesländern. Bundesweit liegt die Zahl ortsfremder Frauen in Frauenhäusern bei 10 %.
Mit Hamburg haben wir bereits Gespräche aufgenommen. Für Kostenerstattungen mit der Hansestadt fehlt jedoch die rechtliche Grundlage. Denn Hamburg fördert seine Frauenhäuser wie Schleswig-Holstein durch Zuschüsse. Bislang kommen
dreimal so viele Frauen aus Hamburg in schleswigholsteinische Frauenhäuser wie Schleswig-Holsteinerinnen in Hamburger Frauenhäuser. Das liegt vor allem an der unzureichenden Zahl der Plätze in Hamburg, wie eine Anhörung im vergangenen Jahr bestätigt hat.
Auf der Gleichstellungsministerkonferenz, die im Juni dieses Jahres in Schleswig-Holstein stattfinden wird, werde ich das Ungleichgewicht zwischen den Bundesländern im Hinblick auf Finanzierung und Platzzahlen thematisieren und Lösungsansätze entwickeln.
Deutlich machen möchte ich nochmals, dass Schleswig-Holstein auch im Jahr 2012 eine ausreichende Zahl von insgesamt 287 Frauenhausplätzen vorhalten wird. Hierzu will ich einige Einzelheiten nennen. Davon stehen 34 Plätze in Lübeck und 43 Plätze im Kreis Pinneberg zur Verfügung. Diese beiden Regionen vereinen weiterhin die höchste Zahl der Frauenhausplätze auf sich. Nur nebenbei: Im strukturell mit Lübeck vergleichbaren Kiel wird die Zahl der Plätze um einen auf 26 erhöht. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde verfügt über 21 Plätze.
Es ist bereits gesagt worden, dass künftig auf einen Frauenhausplatz über 9.800 Einwohnerinnen in Schleswig-Holstein kommen. Bundesweit ist das Verhältnis erheblich schlechter und liegt bei eins zu über 12.000.
Beim Konzept zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Frauenhäuser und Beratungsstellen geht es aber nicht nur um Frauenhäuser. Seit Jahren steigt die Zahl der ambulanten Beratungen zur häuslichen und sexuellen Gewalt in Beratungsstellen, aber auch in Frauenhäusern erheblich an. Die öffentliche Debatte darüber, ganz besonders aber auch die neuen zivilrechtlichen Möglichkeiten, die das Gewaltschutzgesetz sowie die polizeilichen Wegweisungen bieten, haben zu diesem Anstieg beigetragen.
Dieser Situation mussten wir gerecht werden, und zwar im gesamten Land. Vorgefunden haben wir aber eine Förderlandschaft, die sich im Wesentlichen auf die Städte Kiel und Lübeck konzentriert. Ich nenne noch ein paar Beispiele. Nach Lübeck und Kiel fließen bislang jeweils circa 150.000 € jährlich für die Frauenberatung. Nach Rendsburg, Eckernförde und in den Kreis Pinneberg gehen jeweils 50.000 € pro Jahr, also nur ein Drittel dessen, was Kiel und Lübeck erhalten.
Dabei sind die beiden Kreise mit 270.000 beziehungsweise 300.000 Einwohnern einwohnerstärker als Kiel oder Lübeck. Hinzu kommt, dass das Beratungsangebot in den Städten Lübeck und Kiel erheblich dichter ist als in den Kreisen. Neben kirchlichen und städtischen Einrichtungen werden weitere freie Träger in den Zentren tätig. Für die Frauen in den Landkreisen ist es dagegen schwerer, fachkundige Beratung wohnortnah zu erhalten.
Vielen Dank, Herr Minister. - Sie haben eben ausgeführt, dass Sie die ambulante Beratung insbesondere im Bereich der Gewalt gegen Frauen stärken wollen. Sie haben sich nun entschlossen, ein Frauenhaus in Lübeck zu schließen, wohl wissend, dass dieses Frauenhaus gerade auf dem Weg der Stärkung der ambulanten Beratung war. Können Sie erklären, warum Sie gerade das Frauenhaus geschlossen haben, das sich auf den Weg nach Ihrem Konzept gemacht hat, nämlich verstärkt in ambulante Beratung zu gehen?
- Die Begründung für die Schließung des Hauses in Lübeck habe ich gerade gegeben. Auch die anderen Frauenhäuser sind auf einem positiven Weg. Das begrüße ich sehr.
Sie haben in der heutigen Debatte vorwiegend die finanziellen Einschnitte angesprochen. Das von mir vorgelegte Konzept beinhaltet aber weitaus mehr. Alle 14 Frauenhäuser erhalten ab 2012 einen um 300 € angehobenen Platzkostensatz. Das sind insgesamt 86.000 €. Für ein Haus mit 20 Plätzen bedeutet das ein jährliches Plus von 6.000 €. Diese Anhebung ist notwendig, um die guten fachlichen Standards, die für Frauenhäuser in Schleswig-Holstein gelten, beibehalten zu können. Stärken werden wir auch den Landesverband, um Frauenfacheinrichtungen und die Unterstützungsstruktur für die einzelnen Träger zu verbessern.
stellen können so künftig Außenstellen unterhalten, die es Frauen erstmals ermöglichen werden, auch in Landkreisen wohnortnah Beratungshilfe zu erhalten.
Im Kreis Steinburg wird ab 2012 erstmals eine Beratung für Frauen angeboten. Mit aktiver Unterstützung der Städte Schwarzenbek und Ahrensburg ist es gelungen, die beiden in diesen Städten ansässigen Frauenhäuser zu erhalten. Ich freue mich sehr darüber. Das ist kein Zufall sondern das ist ein Ergebnis langer Verhandlungen, die wir geführt haben. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir ein positives Ergebnis erreicht haben.
Ohne die von mir vorgelegte Bestandsaufnahme und die Bereitschaft zu unpopulären Entscheidungen wäre all dies nicht möglich gewesen. Gleichmäßige Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip hätten mittelfristig für viele Einrichtung das Ende bedeutet.
Stellvertretend für den Kollegen Garg sage ich hier noch ein paar Worte zu den Mädchentreffs. Die Finanzierung der vier betroffenen Mädchentreffs wurde als Anschubfinanzierung begonnen, um modellhaft zur Entwicklung der Mädchenarbeit in der Jugendhilfe beizutragen. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung ist daher ab 2011 die Förderung der Mädchentreffs eingestellt worden. Das Land muss sich - so leid es uns tut - auf seine Kernaufgaben als überregionaler Träger der Jugendhilfe konzentrieren und von freiwilligen Leistungen verabschieden.
Geschlechterbezogene Jugendarbeit gibt es in Schleswig-Holstein gleichwohl weiterhin. Das zuständige Jugendministerium schätzt, dass in etwa der Hälfte der circa 250 Jugendtreffs regelmäßige Angebote zur Mädchenarbeit gemacht werden. Mädchenarbeit bleibt also ein wichtiger Bestandteil geschlechtergerechter Jugendarbeit und wird durch die Landesregierung auch zukünftig unterstützt werden.