Daher ist der Vorschlag an dieser Stelle nur halbgar und bedarf wirklich nicht nur einer ausführlicheren Erörterung, sondern auch einer ausführlichen Überarbeitung. Schön ist allerdings - obwohl Herr Fürter es hier angesprochen hat -: Kumulieren und Panaschieren spielen keine Rolle mehr. Eine Rolle bei diesem grünen Gesetzentwurf spielen nicht einmal mehr das Zweistimmenwahlrecht und schon gar nicht die Bildung von Mehrmandatswahlkreisen.
Die Hamburger Wahl vom letzten Sonntag hat mit vielen politischen Fehleinschätzungen aufgeräumt, aber auch mit der wahlrechtlichen Fehleinschätzung, dass ein differenzierteres Wahlsystem zu mehr Wahlbeteiligung führen würde. Das ist definitiv nicht so. Ebenso gab es in Hamburg eine freiwillige Rückkehr der Wählerinnen und Wähler zur Einstimmenwahl. Das sollte Anlass geben, manche Position in Bezug auf ein anderes Wahlgesetz zu überdenken.
Denn die Gründe für eine abnehmende Wahlbeteiligung sind eher im gesellschaftlichen Wandel und im Stellenwert der Politik zu suchen als bei irgendwelchen Verfahren.
In anderen Bundesländern ist die freiwillige Reduzierung von Gemeinde- und Stadtratsgrößen schon erfolgreich umgesetzt worden. Daher sollte auch diese Maßnahme unter den Bedingungen Schleswig-Holsteins durchaus geprüft werden. Allerdings ist es so, dass wir im Bundesvergleich schon jetzt am unteren Ende der Größe der Räte liegen, und irgendwo gibt es eine Untergrenze zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und einer wirkungsvollen Gemeindevertretung. Es darf also keinen Unterbietungswettbewerb geben.
Zu den Konsequenzen in Bezug auf die Amtsordnung, die Tätigkeit der Amtsausschüsse, das hat nichts damit zu tun, dass die Gemeindevertreter faul und nachlässig wären und alle Aufgaben delegieren wollten. Teilweise schaffen sie es ganz einfach nicht mehr in eigener Verantwortung und brauchen da entsprechende Unterstützung.
Angesichts der Vielzahl der Parteien und Wählervereinigungen, gerade in den Räten der großen Städte, und auch eines festzustellenden häufigeren Wechsels oder Austritts aus der Herkunftsgruppe und einer Gruppenneubildung muss denjenigen, die die Fraktionsmittel in Anspruch nehmen wollen, eine Grenze aufgezeigt werden, sofern dies über Gebühr geschieht. Daher sollte entweder über eine Erhöhung der Anzahl der Mandate zur Fraktionsbildung oder eine Neuregelung der Zuweisungen an die Fraktionen in den jeweiligen Satzungen der betroffenen Kommunen nachgedacht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt genug Stoff für eine Diskussion, für die wir uns eigentlich etwas mehr Zeit nehmen sollten, als sie uns vielleicht noch zur Verfügung steht. Das ist aber eine ganz andere Frage. Im Innen- und Rechtsausschuss werden wir auch das schaffen.
Begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Förderzentrums Schönberg sowie des Vinetazentrums aus dem Kieler Stadtteil Gaarden und Teilnehmer des Projekts „MonaLisa“ der Volkshochschule Kaltenkirchen!Herzlich willkommen in diesem Haus!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Kommunalwahl 2008 kam es in unserem Land in vielen Kommunen zu zahlreichen Mehrsitzen und Ausgleichsmandaten und in der Folge zu relativ großen Kommunalvertretungen. Nicht zuletzt um diese Entwicklung künftig einzudämmen, hatten wir bereits in der vergangenen Wahlperiode im Jahr 2009 gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Reform des Gemeinde und Kreiswahlgesetzes angestrebt, die leider mit dem Ende der Wahlperiode der Diskontinuität zum Opfer fiel und so nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
wahlgesetzes, wohl wissend, dass das Innenministerium und die regierungstragenden Fraktionen bereits mit Hochdruck an einer Reform des gesamten Kommunalverfassungsrechts, inklusive des GKWG, arbeiten. Uns allen ist spätestens seit der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 30. August 2010 zum Wahlrecht auf Landesebene selbstverständlich bewusst, dass wir bis zur Kommunalwahl 2013 ein neues verfassungsgemäßes Wahlrecht auch für den Bereich der Gemeinden und Kreise benötigen. So sehr wir als FDP den Vorstoß der Grünen in seiner grundsätzlichen inhaltlichen Ausrichtung der Vermeidung von Überhang- und Ausgleichsmandaten begrüßen, so sehr ist er in gleichem Maße zu kritisieren.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich eine sinnvolle Änderung des Kommunalwahlrechts, wenn die Zahl der unmittelbar zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter an die Zahl der Listenvertreterinnen und -vertreter angeglichen wird, wie es in kreisangehörigen Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern bereits heute der Fall ist.
Im Übrigen gilt bei diesen Gemeinden schon seit Jahrzehnten das Panaschieren, und davon wird kräftig Gebrauch gemacht. Wenn da immer so der Teufel an die Wand gemalt wird: Die Einwohnerinnen und Einwohner in den kleinen Gemeinden können das sehr wohl nutzen!
Mit diesem Vorschlag kann künftig ein zu starkes Anwachsen der Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte vermieden werden. Allein genügt eine solche Änderung des Kommunalwahlrechts leider bei Weitem nicht.
Die Streichung der Höchstgrenze für die Zahl der Ausgleichsmandate in § 10 Abs. 4 GKWG halte ich vor dem Hintergrund des Urteils des Landesverfassungsgerichts ebenfalls für angezeigt,
damit unterschiedliche Auslegungen in den Kommunen im Sinne großer und kleiner Ausgleichslösungen nicht mehr passieren und eine echte Wahlgleichheit garantiert ist. Auch eine höhere Gleichgewichtigkeit der Stimmen kann mit dem Vorschlag der Grünen zur Reduzierung der Maximalabweichung der Wahlkreisgrößen auf 15 % erzielt werden, wobei uns auch eine Reduzierung auf 20 % denkbar erscheint.
ist doch wesentlich, das Kommunalwahlrecht ganzheitlich einer Reform zuzuführen und nicht nur wieder einmal an einigen wenigen Stellschrauben zu drehen. Insofern hat es uns schon ein wenig verwundert, dass die Grünen gerade nach den Erkenntnissen der letzten Kommunalwahl nicht einfach unseren alten gemeinsamen Gesetzentwurf zum Kommunalwahlrecht natürlich angepasst an die höchstrichterliche Rechtsprechung und sonstige aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse - eingebracht haben. So soll doch wieder nur ein Gesetz an drei Stellen leicht verändert werden. So etwas machen wir nicht mit.
Exemplarisch fehlt unseres Erachtens ganz wesentlich der Vorschlag zur Änderung des Auszählungsverfahrens. Bei der Sitzverteilung in den Gemeinderäten und Kreistagen, aber auch bei der Besetzung der jeweiligen Ausschüsse muss das bisher angewandte Höchstzahlverfahren nach d’Hondt endlich vom Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers abgelöst werden. Nebenbei haben das die beiden regierungstragenden Fraktionen in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben.
- Ganz ruhig bleiben. - Bei der Anhörung zum Landeswahlrecht vor zwei Wochen haben uns sämtliche Wahlrechtsexperten bestätigt, dass das Verfahren nach d’Hondt veraltet, überholt, ja möglicherweise sogar verfassungswidrig sei.
Insofern sehe ich hier dringenden Handlungsbedarf, und den haben die Grünen dieses Mal scheinbar warum auch immer - nicht gesehen.
Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass wir diesen Gesetzentwurf in der Gesamtschau aller zur Reform anstehenden Gesetze des Kommunalverfassungsrechts im Ausschuss beraten werden. Bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahre 2013 bleibt uns noch ein wenig Zeit, um ein Gesamtkonzept für ein verfassungsgemäßes Kommunalverfassungsrecht zu entwickeln.
Punktuelle Schnellschüsse sind hier nicht hilfreich. Es ist vielmehr eine handwerklich saubere und inhaltlich systematische Arbeit gefordert.
Das Ergebnis von Gesetzentwürfen ist im Übrigen immer wichtiger als der Absender. Die Gesamtzahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter in einer Gemeindevertretung oder Stadtvertretung zu senken, davor warne ich, weil wir dann nicht mehr nur eine 5-%-Hürde zu überspringen haben, sondern wie schon jetzt in kleineren Gemeinden eine 9-%-Hürde. Wenn wir noch weniger Abgeordnete hätten, hätten wir nachher bald eine 15-%-Hürde. Da würden dann große Teile der Bevölkerung nicht mehr vertreten. Das muss abgelehnt werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Ich bin, ehrlich gesagt, glücklich darüber, dass die Grünen den Stein ins Rollen gebracht haben. Denn wir möchten nicht, dass die Änderungen des Kommunalwahlgesetzes wieder der Diskontinuität zum Opfer fallen. Das kann ja passieren, wenn wir relativ schnell, hoffentlich noch 2011, zu Neuwahlen auf Landesebene kommen.
Ich möchte trotzdem unsere Position darstellen. Frau Nicolaisen, die Debatte über das Wahlrecht mit den Forderungen der Grünen zur Verwaltungsstrukturreform zu verbinden, halte ich für ein bisschen verwegen, weil das ja implizieren würde, dass die Grünen die Möglichkeit hätten, ihre Vorstellungen zur Verwaltungsstrukturreform umzusetzen. Wie ich die Lagerbildung hier im Parlament kenne, habe ich nicht den Eindruck, dass die Grünen kurz davor stehen, in die Regierung zu gehen.
Herr Hildebrandt hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir - das heißt, wir waren da noch nicht mit dabei - schon im Jahr 2008 über das Thema diskutiert haben. Ich frage mich zusammen mit Herrn Hildebrandt, warum die Grünen nicht das weiter fordern, was sie schon damals als politisch richtig
empfunden haben. Ich finde, da besteht so ein bisschen eine „Schere“ im Kopf nach dem Motto: Wir können das nicht durchsetzen, deshalb gehen wir schon einmal mit Thesen in Verhandlungen rein, von denen wir meinen, dass die CDU oder die FDP ihnen zustimmen kann. Ich glaube schon, dass man in den Beratungen in den Ausschüssen zu einvernehmlichen Lösungen kommen kann.
Ich möchte noch ein paar weitere Aspekte erwähnen. Dass wir dieses Thema überhaupt ansprechen müssen, ist klar. Ich erinnere auch noch einmal an die Debatte nach der Kommunalwahl im Mai 2008. Da gab es ein großes Kuddelmuddel, ein großes Durcheinander. Ich möchte Klaus-Peter Puls zitieren, der damals für die SPD am 11. September 2008 das auch als „offensichtlich gesetzgeberischen Murks“ bezeichnet hat. Natürlich müssen wir jetzt handwerklich eine saubere und bessere Lösung finden. Das ist doch ganz klar.